Die alten Territorial-Grenzen des Herzogthums
Lauenburg gegen Holstein, Hannover und Mecklenburg, so wie auch die
Amtsgrenzen im Lande selbst stimmen mit den jetzigen Grenzen
durchaus nicht überein und besteht das Herzogthum Lauenburg in
seinem jetzigen Umfange erst seit dem Jahre 1815, d. h, seit der
Zeit, daß es zur Krone Dänemark gehört. - Wir erinnern hier nur
daran, daß sowohl das Hamburger als auch das Lübecker Landgebiet mit
wenigen Ausnahmen aus Holsteinischen, beziehungsweise
Lauenburgischcn Dörfern entstanden ist, und zwar in der Weise, daß
die Hansestädte sich Besitzungen mit GUTSHERRLICHEN Rechten erworben
und unterstützt durch Geldverlegenheit oder Schwäche der regierenden
Herzöge die Landeshoheit nach und nach angemaßt oder erstritten
haben. - Das jetzige Fürstenthum, vormalige Bisthum Ratzeburg ist
zum Theil aus ehemals Lauenburgischen Ortschaften im Osten und
Westen des Ratzeburger See's gebildet. - Das Amt Bergedorf gehörte
bis 1420 zum Herzogthum Lauenburg. Das jetzt Lauenburgische Amt
Steinhorst gehörte von 1575 bis 1739
____________________
*) Auszug aus der Schrift von Geerz, Berlin 1859. Von dem
Registerführer Studt in Steinhorst.1863/9 - (433)
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und das Gut Lanken mit den Dörfern Groß Pampau,
Elmenhorst und Sahms von 1447 bis 1736 zum Herzogthum Holstein. Das
Amt Neuhaus und ein Theil des Amts Artlenburg wurden 1815 von
Lauenburg getrennt und blieben bei Hannover. - Auch die Grenzen
innerhalb Landes haben sich sehr verändert.
Es dürfte deshalb am Zweckmäßigsten sein, diese Uebersicht so
einzutheilen, daß
1) diejenigen Charten aufgeführt werden, welche vor
1815
herausgegeben, und
2) die Periode von 1815 bis 1861 in Betracht gezogen wird, so daß
a) die herausgekommenen Generalcharten und
b) die Specialcharten des Herzogthums Lauenburg
aufgeführt werden.
l. Charten bis 1815 chronologisch geordnet.
Die älteste hier in Betracht kommende Charte, welche im
13.
Jahrhundert die Provinzen Boitin (Gegend um Schönberg), Ratzeburg
(nördl. Lauenburg), Sadelbandin (südl. Lauenburg) und Gamme (die
Vierlande) begriff, dürfte diejenige von Niedersachsen und dem
Herzogthum Mecklenburg sein, welche von Gerhard Mercator verfaßt und
wahrscheinlich 1588 zum ersten Male veröffentlicht ist.
(Saxonia inferior et Mecklenburg duc.
Per Gerardum Mercatorem. Im
Atlas von 1595; die Aufgabe im Atlas von 1633 mit dem Zusatz:
Amstelodami sumptibus Henrici Hondij. 1:750000).
Wir erblicken hier mit grün illuminirter Begrenzung das Herzogthum
Lauenburg zu BEIDEN Seiten der Elbe und nach Osten im ZUSAMMENHANGE bis fast nach Dömitz reichend. Möllen und Linau liegen außerhalb der
nördlichen Grenze des
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Landes, und zwar in einem roth illuminirten
District, welcher die Territorien von Mecklenburg, Hamburg, Lübeck
und dem Bisthum Ratzeburg umfaßt. - Die Territorial-Grenzen dieser
Districte gegen einander sind dem berühmtesten Chartographen des
16.
Jahrhunderts unbekannt. Die Stecknitz nennt er Blieual flu.; an
derselben liegen außer Molne (Möllen) noch in nördlicher Richtung
Stuppendorff, Waskow und Tusenbeck. Der Sachsenwald ist zwar
angegeben, aber als solcher nicht namhaft gemacht; er bildet die
größere südliche Hälfte des Waldes, welcher sich unter dem Namen
"der Monikenbroek" (Mönkenbrok) von Bargteheide bis zur Mitte
Lauenburgs erstreckt. - Die Wagnitz (Wakenitz) entspringt bei
Neuhausen, nördlich von Dömitz, erscheint mithin als nicht
unbedeutender Fluß; sein Ursprung und Lauf war dem Mercator ungefähr
so bekannt, wie uns der obere Nil vor 40 Jahren. - Die Oriencirung
ist höchst mangelhaft und die ganze Darstellung noch eine sehr
unvollkommene. -
Eine etwas veränderte, jedoch noch wenig berichtigte Darstellung
dieser Gegenden hat Johannes Janssonius zu Anfang des 17.
Jahrhunderts durch seine Charte von Niedersachsen und Mecklenburg
geliefert.
Saxonia inferior. Joannes Janssonius excudit. (1:670,000.) Auf
dieser Charte erscheint zum ersten Male Gaisthacht (Geesthacht),
während Bladendyk nicht mehr aufgeführt wird.
Von dem WESTLICH der Stecknitz belegenen Theil des Herzogthums
Lauenburg gab zuerst die Special-Charte des Johann Meyer von 1649
eine ziemlich gute Darstellung.
Die Aemter Trittow, Reinbeck, Tremsbüttel und Steinhorst. 1649
(1:130,000 in Dankwerths Landesbeschreibung).
Obwohl man von dieser Arbeit eigentlich nur eine Charte der ehemals
zu Holstein gehörigen Districte (Amt Steinhorst,
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Güter Lanken, Niendorf, Reecke etc.) erwarten
kann, so. giebt sie doch auch von dem übrigen Theil des Landes bis
zur Elbe und Delvenau eine Skizze, welche die ihrer genannten
Vorgänger weit übertrifft. An der Stecknitz sieht man schon alle
Schleusen namhaft gemacht, während ÖSTLICH dieses Flusses das Land
ebenfalls fabelhaft dargestellt ist, wie auf allen bis gegen das
Jahr 1723 veröffentlichten Charten. Nach dieser Charte des Johann
Meyer ist auch das Lauenburgisch-Lübeckische Gebiet WESTLICH der
Stecknitz in der Charte des Nicolaus Visscher üher Holge« und
Lauenburgz:
Holsatiae Ducatus, vernacule das Herzogthum
Holstein, peraccurate divisus etc. per NICOLAUM VISCHER. Amst. Nunc
apud Petrum Schenck jun. (ohne Jahreszahl, 1: 310,000. Sie ist für die damalige Zeit
ganz vorzüglich ausgeführt.)
bearbeitet worden. Ungeachtet diese in der zweiten Hälfte des 17.
Jahrhunderts herausgegebene Charte von allen bis gegen
1723 erschienenen Karten als die beste anzusehen sein dürfte, so hat sie
doch selbst in damaliger Zeit nur für die WESTLICHE Hälfte des
Landes einigen Werth gehabt. Die Gegend ÖSTLICH der Stecknitz und
Delvenau scheint dem Herausgeber und seinen Fachgenossen ein völlig
unbekanntes Land gewesen zu sein. Er kennt innerhalb der heutigen
Grenzen des Lauenburgischen Gebiets ÖSTLICH der Stecknitz nur
5 Ortschaften der heutigen Topographie: Ratzeburg, Möllen, Bocken
(Büchen), Lavenborg und Bickhusen. - Die östliche Grenze Lauenburgs
beginnt westlich von Schlutup an der Trave, wendet sich von dort nach Süden, indem sie etwa eine Meile östlich vom Ratzeburger See
entfernt bleibt, und endigt dann an der Elbe östlich von Bickhusen.
- Zwischen dieser Grenze und der Stecknitz erblicken wir folgende
angebliche Ortschaften: HOLSTENLAGER, WAKENITZ, zwei Kirchdörfer,
das erste an der Trave, das andere an der
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Waknitz, SCHONBURG am nordöstlichen Ufer des
Ratzeburger See's, EGENTZKAMP, RUDENWART, SCHIDENBORG (2 mal),
RITZEROW, eine Meile SÜDLICH vom Ratzeburger See Kirchdorf
RYBENBERG, LANDERHAUSEN und HANDELN . . . . .
BEERSTADE und SCHONENBERG sind 2 Dörfer zwischen Möllen und
Ratzeburg; zwischen letzterer Stadt und Vorrade liegt das Kirchdorf
Waskow. - Niendorf am Schall-See (den der Verfasser der Charte noch
gar nicht kennt), Thurow und Dechow werden zu Mecklenburg gerechnet.
Ungeheure Waldungen durchziehen das Land; hin und wieder treten
perspectivisch gezeichnete Berge auf, z. B. zwischen der
Niederschleuse und dem Ratzeburger See, bei Savenecke (Siebeneichen)
u.s.w. Eine Wasserscheide zwischen Ostsee und Elbe ist vorhanden,
so daß der fabelhafte Ursprung des Flusses Wakeniß in der
Mercatorschen Karte berichtigt wird.
Diese fehlerhafte chartographische Darstellung des Landes findet man
selbst noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts auf der Charte des
niedersächsischen Kreises von J. B. Homann:
Circulus Saxoniae inferioris in omnes suos status et principatus
accurate divisus ex conatibus Joh. Bapt. Homanni. Norimbergae (ohne
Jahreszahl; 1:850,000).
Nur die Grenzen des Landes hat er verändert, wenn auch nicht
berichtigt. Er macht nämlich einen Versuch, die Grenzen des
Lübeckischen und Lauenburgischen Gebiets, offenbar von den
partheiischen Angaben Lübeckischer Sachwalter (siehe weiter unten)
anzugeben, statt sich darauf zu beschränken, das zwischen beiden
Staaten streitige Territorium durch eine BESONDERE Farbe
anzudeuten. - Seine Charte ist, wie fast alle andern Charten des
16, 17. und 18. Jahrhunderts über Nordalbingien für die
TERRITORIALgeschichte im Allgemeinen werthlos. Daß die in Rede
stehende Gegend östlich der Stecknitz jemals so beschaffen gewesen
ist, wie die genannten Charten sie
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uns schildern, muß man nach den neuern
gründlichen Forschungen durchaus bezweifeln.
Wir finden nämlich
auf der "Karte von dem Bisthum Ratzeburg und den dazu gehörigen
zehentpflichtigen Bauerdörfern um's Jahr 1231. Entworfen von dem
Hofmarschall D J. v. Oertzen, gezeichnet von Heinrich Naundorff
1831", welche der vortrefflichen Schrift: "Die Stiftsländer des
ehemaligen Bisthums Ratzeburg von J. H. Neueudorff 1832" beigegeben
ist, GAR KEINEN ANHALT für die Richtigkeit der chartographischen
Darstellung des Mercator, Janssonius, Visscher und Homann. Das
Studium dieses Werks u. a. verschafft uns vielmehr die Gewißheit,
daß jene Chartographen das Herzogthum Lauenburg ÖSTLICH der
Stecknitz ebensowenig kannten, wie unsere älteren Zeitgenossen vor
40 Jahren die geographischen Zustände des innern Afrika's.
Durch Krieg veranlaßt sind noch folgende Karten:
a) Ratsebourg, ville d’Allemagne, du Cercle de
la Basse Saxe et du Duché de Lauvenborg. Située dans un lac ...
longitude, le Duc de Hanovre y avoit Garnison, quand elle fut
bombardée par le Roy de Danemarc l'an 1693. Ohne Maaßstab und Orientation.
b) Ratzeburg 1693, Guiter sculpsit. Dieser vorzügliche Plan
stellt die Belagerung durch die Dänen dar. (Guiter
† 1787.)
c) In Pufendorff's Comment. de reb. gest. Caroli
Gustavi findet
sich ein vom Ingenieur Dahlberg gezeichneter Plan von Möllen, auf
den Feldzug von 1657 Bezug habend.
Einen wesentlichen Fortschritt machte die Chartographie Lauenburgs
erst durch die geometrischen Arbeiten, welche in Folge der
Territorial-Streitigkeiten zwischen Lauenburg einerseits und Lübeck
und Hamburg andererseits aufgenommen und
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gedruckt wurden *). Es hatten nämlich die Herzöge
von Lauenburg im Jahre 1359 die Stadt und Vogtei Möllen an die Stadt
Lübeck mit Wiedereinlösung verkauft. Ebenfalls veräußerte im Jahre
1468 die Adelsfamilie v. Ritzerow ihre Güter an die Stadt Lübeck. -
Nur die Stadt Möllen wurde 1683 von dem Herzoge wieder eingelös't,
während in Betreff der übrigen Besitzungen Jahrhunderte hindurch ein
Proceß beim Reichskammergericht geführt wurde; gleichzeitig fanden
gewaltsame und sogar blutige Besitzstörungen statt. Der Proceß
erreichte erst im Jahre 1746 durch einen Vergleich sein Ende. Auch
über die Hälfte des SACHSENWALDES, welche im Jahre 1426 gleichzeitig
mit dem Amte Bergedorf an die Städte Lübeck und Hamburg abgetreten
war, wurde von 1561 bis 1684 ein Prozeß geführt. In Folge dieser
Prozesse wurden die folgenden Charten angefertigt:
a) Carte von dem District Landes, SO VON DER
LÜBECKISCHEN LANDWEHR AN, zwischen der Stecknitz, Delvenau und der Traven belegen,
gräntzet und rühret auff die Bille, und sich breitet und wendet BIS
AN LAUENBURG in einem angegebenen Documento genannt: DAS
LANDT ZU SADELBENDE. Darin zwischen vorgedachten vier Flüssen verschiedene
Königl. DÄNISCHE und Fürstlich HOLSTEIN-STORMARISCHE,
SACHSEN-LAUENBURGISCHE,
____________________
*) Vergl. Klefeker Hamb. Verf. 10 S. 250; derselbe
Cor. geograph. S. 123, J. v. Schröder und H. Biernatzki Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg
etc. Oldenburg 1855 I. Band S. 116
und 149. Nordalbingische Studien, Kiel 1847, IV
S. 97 ff:
"Verzeichniß der Streitschriften, welche sowohl Lauenburgischer als
Lübeckischer Seits in den beiden Prozessen wegen Möllen und Bergedorf vom
Jahre 1670 an im Drucke erschienen oder als Manuscript
vorhanden sind. Von Dr. v. Duve." Die Streitschriften, welche
Charten-Beilagen enthalten, sind die Nummern 54, 56, 69, 70 und
75.
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STIFFT LÜBECKSCHE, STIFFT RATZEBURGISCHE,
MECKLENBURGISCHE und STADT LÜBECKSCHE-Cammerey, auch
Privatorum eigenthumblichc Kirchen- und Hospital-, ingleichen einige zu der
BEYDEN STÄDTE LÜBECK und HAMBURG GEMEINSAHMEN AMBTE BERGEDORF
gehörige GÜTHER UND DÖRFFER durch einander vermenget,
begriffen und zu finden sind.
(O. J.; 1:80.000. Die Charte reicht im N. bis Lübeck, im O. bis
Stintenburg, im S. bis Lauenburg, im W. bis Bergedorf und Oldesloe,
enthält mithin das ganze Herzogthum Lauenburg nach seinem jetzigen
Umfange und das Lübeckische Gebiet der Trave. Die Charte soll um
das J. 1724 von FRITSCH gestochen sein.)
b) Lübeckische Vorstellung der Schenkenbergschen Gegend in
der Karte von Sadelbandin. Fol.
c) Wahrhafftiger Abriß der Schenkenbergschen Gegend, wie diese
würklich in der Wahrheit aussiehet, J. D. Heumann sc. Acad.
Gotting. sculptor. (Ohne Jahreszahl; sie reicht im
N. bis Padelügge, im W. bis Klein-Barnitz, im S. bis Drögenmühle,
im O. bis Crumesserbaum.
Beide Charten gehören zur Streitschrift: "Additamentum zur
Deduction, die Herrschaft und Vogtey Möllen betreffend" und sind
etwa um das Jahr 1739 gestochen
worden.)
d) Karte das VOGTEI-AMBT
MÖLLEN wie es an die Stadt
Lübeck Anno 1359 verpfändet worden nebst denen dazu gehörigen
Dörffern so viel man noch zur Zeit ausfündig machen können. (1 :132,000; die Charte reicht im N. bis Lübeck, im O. bis zum Mustiner
Hof, im S. bis Wiershoop und im W. bis Großensee. Sie gehört zur
sogenannten "Gründlichen Nachricht von dem an die Stadt Lübeck
Anno 1359 verpfändeten dominio et advocatio
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der Herrschaft und Vogtey Möllen," welche v.
Meyern 1740 im Auftrage Lauenburgs verfaßte.)
e) Plan von der im Hertzogthum Lauenburg belegenen
Stadt Mölln und deren gantzen District, dazu gehörigen Feldtmarken,
Ländereyen, Mühlen, Seen, Bächen, Teichen, Holtzungen und übrigen
Pertinentien, deren Gräntzen eigentlich bemerket sind.
f) Geometrischer Abriß des
Sachsenwaldes.
g) Praefectura Bergedorfensis, cum
limitibus et suis et vicinis Hamb. 1744 per Vigiliarum praefectum
TREU ad autographa, quae superiorum jussu confecit, curatissima et
tabulariis publicis vindicata, ab ipso pari cum studio mihi
descripta (Worte Klefekers a.a.O. S. 124.)
So werthvoll diese Cahrten auch für die geographischen Zustände der
DAMALIGEN Zeit sind; und in der That erst einiges Licht über diesen
Landstrich verbreiten, so darf man sie doch beim Studium der
DAMALIGEN Territorial-Grenzen nur mit Vorsicht und Unbefangenheit
benutzen, weil jeder streitende Theil in seinem Interesse, mithin
partheiisch die Grenzen angiebt, und jeder seine Darstellung mit
einem seltenen Aufwande von Rabulistik erläutern läßt.
Auf diese Charten gründet sich zunächst die Charte des Herzogthums
Lauenburg von Homann d. J., welche 1729 zum ersten
Male erschien.
Typus Geographicus Ducatus Lauenburgici etc. delin. a. J. B.
Homannio filio. Norimbergae 1729. Rup. A. Schneider sculps.
(1:265,000). Die letzte Ausgabe dieser Charte ist vom J.
1803. Mit Carton: Hadalorum Regio in ducatu
Bremensi sita. Ditionis olim Lauenburgensis, nunc vero sub
sequestratione Sacr. Caesar. Majestatis. Diese Charte
enthält auch die Darstellung des gesammten Hamburgischen Gebiets.)
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Das Land erscheint hier so verändert gegen die
Darstellung auf den oben geschilderten Charten, daß man es kaum
wieder erkennen kann. Jedoch ist Homann's Charte unvollständig, da
auf derselben alle Ortschaften östlich des Schall-See's fehlen. Für
diesen Theil hat es dem Verfasser offenbar an Material gesehlt, und
ist er vorsichtig genug gewesen, diese Lücke nicht durch die
fabelhafte Darstellung auf den Charten von Janssonius und Visscher
zu ergänzen. Homann hat wohl nur die LÜBECKISCHER Seits publicirte
Charte vom "Lande zu Sadelbende" benutzen können, weil er alle
Territorialgrenzen nach dieser partheiischen Charte eingetragen hat.
Hauber sagt nämlich 1727 ("Nützlicher Discours"
S. 78), also zwei
Jahre vor dem Erscheinen der Homann'schen Charte, daß die Stadt
Lübeck die beiden Charten von Sadelbende und Möllen durch den
Kupferstecher Fritsch 1724 ?) habe stechen lassen, selbige aber zu
seinem Bedauern nicht veröffentlicht worden seien, weil wir SONST von Sachsen Lauenburg
NOCH NICHTS HABEN.
Unter andern Fehlern rechnet die Homann'sche Charte die
Lauenburgisch gebliebenen Dörfer Schönberg und Franzdorf irrthümlich
zu Holstein. Die gedachten Proceß-Charten liegen zum Theil auch der
Charte der Berliner Akademie d. W., welche 1771 über Lauenburg
erschien, zum Grunde.
DUCATUS LAUENBURGICUS ad statum hodiernum conscriptus cum
Fluvio Steckenitz ex Albi in mare balticum per cataractas
constructas jam navigabili. Ausp. Acad. Reg. Scient. Berol. 1771. P.
J. Valet sculps. 1:190,000.
Bei dieser klaren und für ihre Zeit eleganten Charte bleibt es nur
unerklärlich, wie es möglich war, daß im Jahre 1771 die Berliner
Gelehrten hier eine so geringe geographische Kenntniß an den Tag
legten und noch keine Kunde von den bereits in den Jahren 1736 und
1746 abgeschlossenen Staatsverträ-
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gen hatten. Sie kennen, gleich wie ihr Vorgänger
Homann, ein Gebiet der STADT Lübeck gar nicht, sondern halten es für
einen integrirenden Theil des BISTHUMS Lübeck. Zu diesem Bisthum
werden gezählt: die Dörfer und Höfe Alt-Möllen, Breitenfelde,
Woltersdorf, Hornbeck, Coberg, Sirksfelde und Niendorf a. d.
Stecknitz, ungeachtet selbige als Pertinenzien der ehemals
verpfändeten Vogtei Möllen und der ehemaligen Ritzerow'schen Güter
schon im J. 1747 von der STADT Lübeck an das HERZOGTHUM
LAUENBURG mit allen Hoheitsrechten zurückgegeben waren. Ferner rechnet diese
Charte noch im Jahr 1771 die Ortschaften Groß-Pampau, Sahms und
Elmenhorst zum HOLSTEINISCHEN Amte Trittau, während bereits durch
den Receß vom 12. Febr. 1736 die Landeshoheit über die genannten
Dörfer vom Hause Holstein an das Churhaus Braunschweig-Lüneburg
abgetreten war. Endlich giebt jene Charte die HOLSTEINISCHEN Oerter
Grönwohld, Köthel, Trittauer Vorwerk mit dem Wald Hahnheide als
Lauenburgische Pertinenzien an. Auch die Rechtschreibung der
Ortsnamen ist sehr mangelhaft. Durch die Nicht-Berücksichtigung
längst eingetretener Territorial-Veränderungen verbreitete die
Berliner Academie grobe Irrthümer, die um so gefährlicher und
dauernder waren, als sie von einer solchen Autorität ausgingen.
-
Ob der Charte der Berliner Academie d. W. auch Hannoversche
Aufnahmen zum Grunde liegen, vermögen wir nicht anzugeben. Nach
Hauber ("Nützlicher Discours" S. 78) sollen nämlich alle
Hannoverschen Lande kurz vor 1727 vermessen und chartirt worden
sein, und ist es daher möglich, falls sich diese Vermessung auch
über Lauenburg NÖRDLICH der Elbe erstreckt hat, daß die Berliner
Academie im Stande war, die Resultate derselben benutzen zu können.
Geographische Ortsbestimmungen haben ihr jedenfalls noch nicht zu
Gebote gestanden, da die Stadt Lauenburg nur 5 Minuten zu weit nach
Westen
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und nur 1 Minute zu weit nach Norden gesetzt ist.
(Vergl. Frhr. v. Ende: Geographische Ortsbestimmungen im
Niedersächsischen Kreise. Celle 1801. S. 43 und
44.)
Es ist hier noch zu erwähnen, daß wegen der Landeshoheit über das
Amt Steinhorst ein langjähriger Streit zwischen Holstein und
Hannover bis 1738 geführt und bis 1739 zwischen Hannover und
Dänemark fortgesetzt wurde. In Folge dieses Streites soll eine
schöne Situationscharte vom Amte Steinhorst herausgekommen sein. -
Erwähnt wird ihrer in Braun's "Bibliotheca Brunsvico
Lauenburgensis, Wolfenbüttel 1744" S.
291. Vermuthlich gehört sie
zu der Schrift: (v. Meyern) "Ausführung des Rechts Ihro Königl. Maj.
von Groß-Britannien als Herzogs zu Lauenburg an das Amt Steinhorst
nebst Beifügung derer an Königl. Dänischer Seite bißhero in dieser
Sache publicirten Schriften und deren gründliche Beantwortung,
1739."
Auf einer 1781 herausgegebenen Charte der Lübecker Rhede
etc., von
Wohlers ist der Lauenburgische Theil schlecht und gründet sich noch
auf Charten, die vor 1724 erschienen sind.
Auf Veranlassung des Dänischen General-Quartiermeisterstabs wurde
über Holstein, das Hamburger, Lübecker, und das bischöflich
Lübeckische Gebiet, so wie über den NÖRDLICHEN THEIL LAUENBURGS eine
topographische Vermessung unter der Direction des Majors v.
Varendorff in d. J. 1787 bis 1794 durch die Lieutenants v. Justi, v.
Wimpfen, v. Kaup und v. Golowin im Maaßstabe 1: 20,000
der
natürlichen Länge ausgeführt. Eine vorgängige Triangulation hatte
nicht stattgefunden. Es wurde bei dieser Vermessung unter Leitung des
Majors v. Varendorff der nördliche Theil des Herzogthums Lauenburg
bis zum Süd-Ende des Ratzeburger See's mit aufgenommen,; leider sind
jedoch die Resultate derselben nicht anders veröffentlicht worden,
als in ungenügender Weise durch eine von v. Wimpfen flüchtig
zusammengestellte Charte von Holstein etc. 1798.
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Im Jahre 1786 wurde eine unter Leitung des
Generals du Plat ausgeführte Vermessung der
Chur-Braunschweig-Lüneburgischen Lande, zu welchen bis 1815 auch
das Herzogthum Lauenburg gehörte, beendigt. Nach diesen Vermessungen
wurde eine Charte im Maaßstabe von 1 1/2 Fuß - 1 deutsche Meile
(1:21,333) - in zwei Exemplaren gezeichnet, selbige jedoch nicht
veröffentlicht. Das eine Exemplar wurde in der Königl. Bibliothek
zu London, das andere in der Königl. Kammer in Hannover aufbewahrt.
- Die bei der letzteren Behörde befindliche Generalcharte wurde
während der Besetzung des Landes durch die Franzosen, auf
Veranlassung des Chefs des Französischen Generalstabs, v. Berthier,
durch den Bataillons-Chef Epailly an Ort und Stelle mit vieler
Sorgfalt durchgesehen und verbessert und dann an das dépot de
la guerre zu Paris gesandt (vgl. Neue Vaterländische [Hannoversche]
Literatur von F. v. Ompteda. Hannover 1810. S. 9 und
10). Von dieser
Vermessung und Special-Aufnahme sagt E. v. Sydow (Mittheilungen aus
der geographischen Anstalt von Justus Perthes, Gotha 1857,
II. S.
70), daß die eine weder wissenschaftlich genau genug begründet, noch
die andere zeitgemäß genug ausgeführt war, um verläßliches Material
für eine Special-Charte liefern zu können.
Außer einer zweiten Ausgabe der Homannschen Charte, die bereits oben
erwähnt ist (welche durch Angabe der Ortschaften östlich des
Schall-See's erweitert worden, hinsichtlich der Territorial-Grenzen
aber noch höchst fehlerhaft ist), und des Planes vom Stecknitz-Canal von H. L. Behrens in seiner
"Topographie des Stecknitz-Canals, Hamburg
1818", erschienen vom Herzogthum Lauenburg die Sectionen
24, 39 und
40 der Reymannschen Charte von Deutschland (1:200,000). Diese
Blätter sind größtentheils nach guten Zeichnungen, welche in der
Plankammer des Königl. Preußischen Generalstabs vor-
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1863/9 - 446
handen sind, entworfen.
Dem Anschein nach werden
sie aus den Feldzügen von 1813 und 1814 herrühren, theilweise auch
vielleicht bei der Abtretung Lauenburgs an Preußen nach Berlin
gelangt sein. Bis zum Erscheinen der Dänischen Generalstabscharte
(1814), von der weiter unten die Rede sein wird, sind jene
Reymannschen Blätter die besten über Lauenburg gewesen.
Angeführt
mögen hier noch werden:
a) Uebersichts-Charte der Stellung des
Französischen Heeres
bei Ratzeburg (1:37,000.)
b) Gefecht bei Lauenburg den 17. und
19. August 1813. (1:40,000.)
c) Gefecht bei Groß Boden den 4. Decbr.
1813. (1:21,400.) Diese 3
Pläne gehören zur "Geschichte des Krieges an der Nieder-Elbe im Jahre
1813", von Zander. Lüneburg 1839. Herold und Wahlstab.
Damit ist die erste Abtheilung dieser Uebersicht zu schließen, und
geht hieraus hervor, daß bis zum Jahre 1815 die Chartographie
Lauenburgs höchst unvollständig war und einen sehr niedrigen
Standpunkt inne hatte.
II. Periode von 1815-1861.
A.
GENERALCHARTEN.
Als solche werden hier vorläufig aufgeführt:
a) Das Herzogthum
Holstein - gezeichnet von J. N. Diewald, Nürnberg bei C. Fembo
1813. (1:273,000.)
Sie enthält auch das Herzogthum Lauenburg,
b) Karte von dem
Herzogthum Holstein, den Gebieten der
freien Städte Hamburg uno Lübeck und des Herzogthums
Lauenburg, 1822. (Ohne Angabe eines Verfassers und
Verlegers.)
c) Karte von den Provinzen Holstein und Schleswig, nebst Lauenburg, von
F. W. Streit. Nürnberg, Campe. 1825.
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d) v. Baggesen's und v. Hedemann's Karte von
Holstein, Lauenburg etc., 1827.
e) Die Herzogthümer Holstein und Lauenburg. Von C. F.
Weiland. Mit beigedruckter geogr.-statistisch-historischer
Beschreibung von G. Hassel. Weimar 1828. (Eine andere
Ausgabe von 1838.)
f) Karte der Dänischen Herzogthümer Holstein und Lauenburg
etc. Erfurt, Müller. 1832.
g) Die Herzogthümer Holstein und
Lauenburg etc. Gez
von Blunne. (1833 ? 1:440,000.)
Im Jahre 1816 erhielt der
Prosessor der Astronomie und Director der Sternwarte in Kopenhagen,
H. C. Schumacher († 1850), vom Könige Friedrich VI. den Auftrag,
eine Gradmessung in Dänemark und den Herzogthümern, so wie eine
topographisch-militairische Vermessung des Herzogthums Lauenburg
auszuführen. Unter Schumachers Direction ist etwa der dritte Theil
von Holstein und ein kleiner Theil von Lauenburg in den Jahren
1822 bis 1841 in 1:20,000 aufgenommen worden.
Im Jahre 1842 wurde
Schumacher veranlaßt, seine Vermessungen einzustellen. Die
Kopenhagener Gesellschaft der Wissenschaften hatte nämlich in diesem
Jahre beschlossen, die topographische Aufnahme und die Herausgabe
ihrer Charten dem Dänischen Generalstab zu übertragen. In Folge
dieses Beschlusses wurden alle Charten, geographischen Zeichnungen,
Platten und Abdrücke, die sich in dem Archiv der Gesellschaft d.
W. und auf der Altonaer Sternwarte befanden, dem Dänischen
Generalstab übergeben. Dem Professor Schumacher verblieb nur, noch
die Fortführung der Gradmessung und die Herausgabe einer
General-Charte von Holstein und Lauenburg. - Das war das unerwartete
Ende der Schumacherschen Vermessungen, welches hinsichtlich der
TOPOGRAPHISCHEN Aufnahme und der Special-Charten fast an
Resultatlosigkeit grenzt.
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Die unter Schumachers Leitung gemachten
GEOGRAPHISCHEN ORTSBESTIMMUNGEN fanden die erste practische
Verwerthung in den beiden Stieler'schen Charten von Holstein und
Lauenburg; es sind die ersten Charten von Holstein und Lauenburg,
die ein berichtigtes geographisches Netz haben.
a) Karte von
Deutschland, dem Königr. der Niederlande, dem Königr. Belgien, der
Schweiz und den angrenzenden Ländern etc. in 25 Bl. Entw. und
herausgegeben von Adolf Stieler. Gotha bei J. Perthes (1:800,000).
Die Blätter 2a, 3a, 7 und
8 enthalten die Herzogthümer Holstein und
Lauenburg etc.
b) Holstein und Lauenburg etc. (Von A. Stieler). Revidirt von F. H.
J. Geerz. Kiel 1838. - (1:100.000.) Sie gehört zum "Kleinen Atlas
der deutschen Bundesstaaten etc.". Die Situations-Zeichnung beider
Charten ist meistens einer schlechten Charte (Hannover 1814)
entnommen. -
Von den GENERALcharten über Holstein und
Lauenburg etc. ist nun noch die von F. Geerz im Jahre 1846
herausgegebene Charte:
Die Herzogthümer Holstein und Lauenburg, das Fürstenthum Lübeck und
die freien Hansestädte Hamburg und Lübeck. Bearbeitet und gezeichnet
von F Geerz, 1838-1845. 1:276,000.
zu nennen. - Dieser Charte liegen schon die geographischen
Ortsbestimmungen von Schumacher und hinsichtlich des Herzogthums
Lauenburg die Generalstabscharte von 1844 zum Grunde.
Das generelle Resultat der obgedachten Schumacher'schen Vermessungen
(1822 bis 1841) so wie die den nördlichen Theil Holsteins
betreffenden Vermessungen der Gesellschaft d. W. (1809 bis
1821)
ist in der 1848 veröffentlichten Charte in 1:320,000 enthalten.
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Die Herzogthümer Holstein und Lauenburg, mit dem
Fürstenthum Lübeck und den Gebieten der freien Städte Lübeck
und Hamburg, hauptsächlich nach Vermessungen unter der
Direction des Conferenzraths Schumacher. Ausgeführt
von Capitain C. v. Beutzen, Chef von A. Heimburger.
Kopenhagen im Königlichen See-Karten-Archiv 1848. 1:320,000.
Diese Charte ist mit vieler Sorgfalt bearbeitet und sehr schön
gestochen, jedoch bei dem kleinen Maaßstab durch zu viel Detail
überladen. - Der östliche Theil Lauenburgs, welcher NICHT von
Schumacher aufgenommen ist, dürfte nach einer älteren Vermessung,
die sich früher unter dem Namen der Hogreweschen Charte in der
Königl. Rentekammer zu Kopenhagen befunden haben soll, bearbeitet
worden sein.
Einen Abschluß haben die Generalcharten über Lauenburg nunmehr durch
die im Jahr 1859 herausgekommene
General-Karte von den Herzogthümern Schleswig, Holstein und
LAUENBURG, den Fürstenthümern Lübeck und Ratzeburg und den freien
Hansestädten Hamburg und Lübeck, von F. Geerz.
Diese in drei
verschieden
1) physisch-topographisch,
2) nach der administrativen Eintheilung und
3) nach Landes-Grenzen
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illuminirten Ausgaben herausgekommene Charte entspricht allen
Auforderungen, die man an eine General-Charte stellen kann, und hat
der Herausgeber, nach dessen dieser Charte oder Denkschrist
beigegebenen Geschichte der geographischen Vermessungen und
Landcharten Nordalbingiens diese Uebersicht für das Herzogthum
Lauenburg zusammengestellt ist, sich durch seine langjährigen, von
endlichem Erfolg gekrönten Bestrebungen um die Chartographie ein
dauerndes Denkmal gesetzt.
1863/9 - 449
1863/9 - 450
Schließlich ist hier nun noch zu bemerken, daß
der Dänische Generalstab bereits 1854 beauftragt ist eine
topographische Recognoscirung und Croquirung über Holstein und
Laueoburg vorzunehmen, welche indeß zur Zeit noch nicht ihren
Abschluß gefunden hat. Da diese Arbeiten des Generalstabs vor
Veröffentlichung desselben in Correcturblättern den einzelnen
Landesbehörden zur event. Berichtigung zugestellt sind resp. werden,
so darf man wohl mit Recht eine richtige und ganz genaue Charte
erwarten.
B. SPECIAL-CHARTEN.
Die erste Charte über das Herzogthum Lauenburg
nach seiner GEGENWÄRTIGEN Begrenzung ist diejenige, welche der
Schrift von F. Thaarup: "Nogle Underretninger om det Lauenburgske,
Kjöbenhavn 1815," beigegeben ist.
Kaart over Hertugdommet Sachsen-Lauenburg, 1815 von F. Thaarup.
Ein
recht brauchbares Blatt, namentlich für administrative Zwecke, war
auch die Charte vom Herzogthum Lauenburg, 1831. Entworfen und
gezeichnet von F (ederspiel). 1:120,000.
Die erste Recognoscirung des Herzogthums Lauenburg abseiten des
Dänischen Generalstabs hatte ihre mittelbare Veranlassung in dem
Ausbruch der Cholera an den Grenzen der Dänischen Monarchie. Zur
Verhütung des Einschleppens derselben wurde im Jahre 1831 ein
Militair-Cordon aufgestellt, in Folge dessen mehrere bei demselben
fungirende Officiere gleichzeitig vom Dänischen Generalstab mit
einer topographischen Recognoscirung des Herzogthums Lauenburg
beauftragt wurden. Als Resultat derselben ist die 1844 erfolgte
Herausgabe einer
Kaart over Hertugdommet Lauenburg, grundet paa en
närmest med Hensyn til militairs Brug foretagen Recognoscirung.
Udgivet af Generalstaben. Kjöbenhavn 1844. Graveert i Steen af Capt.
C. Henkel (die Ausgabe
1863/9 - 450
1863/9 - 451
von 1852 mit dem Zusatz: Med Tilfoielse af
Jernbaner.) 1:84,000.
zu betrachten. Diese mit vieler Eleganz ausgeführte Charte gründet
sich nämlich auf ältere Vermessungen und auf eine unter Leitung des
Oberstlieutenants v. Wilster in den Jahren 1831,
1832 und 1840
ausgeführte topographische Recognoscirung und ist ein sehr
schätzenswerther Beitrag zur Landeskunde. Das im Ganzen klare Bild
dieser Charte wäre schwerlich erreicht worden, wenn man die Angabe
der Knicke nicht weggelassen hätte, ein Verfahren, das für diesen
Maaßstab (1:84,000) und jeden kleineren nur zu billigen ist. Nur
wäre es zu wünschen gewesen, daß der Generalstab unmittelbar vor der
Veröffentlichung dieser Charte noch eine generelle Revision an Ort
und Stelle unter Hinzuziehung landeskundiger Beamten vorgenommen
hätte, da zwischen der Recognoscirung und der Veröffentlichung der
Charte ein Zeitraum von 3 und 12 Jahren lag. Es wären dann gewiß
einige erhebliche Fehler, wie z. B. die Angabe von Ortsnamen, die
beim Erscheinen der Charte nicht gebräuchlich waren (Charlottenthal,
Friedenhain etc.), die Weglassung des noch vorhandenen Segrahner
See's, mehrere Unrichtigkeiten in den Landesgrenzen (bei Panten,
Harmsdorf etc.), die Nicht-Angabe der Grenze des Lauenburgischen
Antheils am Mecklenburgischen Gute Wendisch-Lieps u.s.w.
vermieden worden.
Auf diese Generalstabs-Charte gründet sich auch die 1852 erschienene
Charte von Wollheim.
Karte vom Herzogthum Lauenburg; nach der Kopenhagener
Generalstabskarte von 1844 entworfen, revidirt und vermehrt von H.
J. Wollheim. Ratzeburg 1852. Verlag der Buchhandlung von H. Linsen.
Gravirt von C. Adler. 1:85,000. Wenn gleich dieses Blatt in der
Hauptsache als eine Copie der Charte des Dänischen Generalstabs
anznsehen ist, so enthält
1863/9 - 451
1863/9 - 452
es doch im Detail viele schätzenswerthe
Berichtigungen, hat aber dessen ungeachtet noch viele Fehler. Der
statt der Illumination angewandte Farbendruck (von H. Hartung) ist
sehr monoton ausgeführt und ersetzt die erstere auch hinsichtlich
der Genauigkeit in keiner Weise.
Wenn nun durch die eine Geerz'sche Charte und durch die zu
erwartende Charte des Generalstabs für eine General-Charte des
Herzogthums Lauenburg hinlänglich gesorgt ist, so mangelt es doch
immerhin noch an einer richtigen und guten Special-Charte, und darf
hier deshalb die Hoffnung ausgesprochen werden, daß der Dänische
Generalstab nach Beendigung derjenigen Recognoscirungs- und
Croquirungsarbeiten nicht bloß eine General-Charte des Herzogthums
Holstein und Lauenburg, sondern auch in größerem Maaßstabe eine
Special-Charte vom Herzogthum Lauenburg herausgeben wird.
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[Heft 3: 1863]
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