Vaterländisches Archiv
für das Herzogthum Lauenburg

Dritter Band.
Ratzeburg. Verlag der Buchhandlung von H. Linsen. 1863.

[Heft 1 und 2: 1861; hier: Heft 3: 1863]

 


VII.

[Anonymus:]

Die Bauervogtei in Linau.

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ZUR GESCHICHTE DES AMTS STEINHORST.
 

Das im Amte Steinhorst belegene Dorf Linau gehörte zum Polabengau, dem Lande Ratzeburg, welches nach dem Zeugniß Helmoldt's 1169 durch eingewanderte Westphalen gleichsam in eine einzige Sachsencolonie verwandelt ward. Linau wird im Ratzeburger Zehntregister als im Lande Ratzeburg liegend aufgeführt. - Der Polabengau läßt sich am besten als Bormark der Hauptsachsenmark bezeichnen, die alte, für den Kundigen noch heute zu erkennende Grenzlinie läuft zwischen Linau, Coberg, Sirksfelde, und erhärtet die Richtigkeit der Angaben Adams v. Bremen über Bilnispring. Jahrhunderte hindurch war es ein unruhiges und wenig gesichertes Leben in dieser Vormark, und namentlich in dem äußersten Punkt, bei Linau, wenn man die fortwährenden Fehden und Kriege in alten Chroniken verfolgt. - Die Vertheidigung der Mark war den Markmännern, einer Militaircolonie, anvertraut. Sie mußten Hand- und Spanndienste behufs Unterhaltung der Burg und der zur leichteren Verbindung der Ortschaften des Landes erforderlichen Brücken und Knüppeldämme leisten (Burgfesten). Es war bei der Colonisation des Polabengau's eine sehr verständige Politik, die vorhandenen slavischen Großen, die sich gefügig zeigten und zum Chri-


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stenthum übertraten, zu lassen; die frühere Leibeigenschaft, die sie über ihre Untersassen ausübten, hörte auf, und es blieben diese Leibeigenen jetzt auch in besserer äußerer Lage, um das Fliehen in das Land der benachbarten Stammgenossen zu verhindern. - Wer sich mehr mit der Sache beschäftigt, und des für das Slaventhum begeisterten Polacky Geschichte von Böhmen, oder Stenzels Arbeiten über Schlesien, Bolls Abhandlung über die deutsche Colonisation im 12. und 13. Jahrhundert in den Meklenburger Jahrbüchern XIII, Hegels Geschichte der Meklenburger Landstände zu Anknüpfungspunkten für weitere Studien macht, wird über die kluge Colonisationspolitik erstaunen, durch die man die slavischen Großen zu assimiliren verstand, insbesondere auch durch Ausgleichung der anscheinend widerstreitenden Interessen der Kirche und des Landesherrn. - Solche slavische Große fanden sich namentlich im Amte Steinhorst: die Familie Ritzerau besaß den größten Theil von Labenz und Lüchow, die Parkenthien Siebenbäumen, die Zülen und später auch mit ihnen die Wedege besaßen Steinhorst, Schiphorst, Sandesneben, Stubben und die jetzt untergegangenen Dörser Schönborn und Reckenhagen; die alte Burg Steinhorst lag in der Gegend des jetzigen Eiskellers; die Heerstraße von Lübeck nach Hamburg ging über Siebenbäumen, Stubben, Eichede an dieser Burg vorbei durch die Stutkoppel; die spätere Burg Steinhorst lag auf dem jetzigen Amtshofe. Ferner gab es eine Burg in der Nähe des Kirchdorfes Schönborn, sowie die Steinburg in der Feldmark Frankdorf, die den Zülen von Steinhorst gehörte, gegenüber der holsteinischen Steinburg in der Sprenger Feldmark. R«ch Schröder, papistisches Mecklenburg pag. 1602, verkaufte Marquard v. Zülen, mit seinem Vormunde Gottschalck v. Zülen, genannt von der Steinhorst, 1393 die Steinburg, zur Kirche in Nusse gehörend, an den Bischof Gerhard von Ratzeburg für 450

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Lüb. Pfennige. Unter den Zeugen dieser auf dem Kirchhof zu Ratzeburg am Stillfreitage vollzogenen Urkunde findet sich Detlev Scharpenberg zu Linau. Den Hof und das Dorf Linau hatte in etwas späterer Zeit die Familie Scharffenberg inne. Alle Ortschaften des Amts Steinhorst, mit Ausnahme der erst später damit vereinigten Vogtei Schönberg, bildeten im 14. und 15. Jahrhundert herzoglich sächsische Lehne, im Besitz der Zülen mit der Nebenlinie der Scharffenberg, ferner der Parkenthien, und endlich der Ritzerow mit der Nebenlinie Duvensee, die successive von den Herzogen angekauft wurden. 1471, durch einen mit dem lauenburgischen Burgmann Volrad Scharpenberg am Michaelistage abgeschlossenen Vertrag, kam Linau in den Besitz des Herzogs Johann IV. Schon im 13. Jahrhundert befand sich in Linau ein sehr berüchtigtes Raubschloß, welches zufolge des zu Dutzow 1291 errichteten Landfriedens zwar abgebrochen, aber nach einigen Jahren wieder erbaut wurde. Schon 1308 existirte es urkundlich wieder, und da der dasselbe besitzende Scharffenberg auch nicht aus dem hauptsächlich seinetwegen von dem Grafen von Holstein 1342 erbauten Schloß Trittau konnte im Zaum gehalten werden, sondern der öffentlichen Sicherheit zu gefährlich wurde, so kaufte Herzog Erich, der Aeltere, ihm das Schloß 1344 ab. - Blieb auch die. Familie Scharffenberg in Linau angesessen, so zogen doch Viele nach dem Lande Darsing, um dort als Raubritter zu hausen; als sie hier indessen nach wenigen Jahren, 1346, vertrieben wurden, kehrte Lüdeke Scharffenberg wieder nach Linau zurück, bemächtigte sich mit H. Brockdorff des Linauer Schlosses, und setzte das alte Handwerk des Raubritters fort. Der Herzog Erich, die Grafen von Holstein und die Stadt Lübeck beschlossen daher, diesem Raubnest das Garaus zu machen, belagerten es am 8. September 1349, eroberten es nach Verlauf von 3 Wochen, und ließen es durch 1500 lübeckische

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Bürger in einen Steinhaufen verwandeln. - Nichtsdestoweniger blieben die Scharffenberg in Linau angesessen; denn 1448 verpfändete Volrad Scharffenberg den "Hof thor Linau, das Dorf darsülvest," das Dorf Wentorp dem Herzoge Bernhard für 2400
20 Jahre, und 1471 verkaufte er alles dieses an Herzog Johann erblich durch einen am Michaelistage s. Js. abgeschlossenen Vertrag. - Im 16. Jahrhundert bildeten alle diese zusammengekauften Besitzungen ein Amt mit einem Vogt. - Aus der Vereinbarung vom 11. Februar 1533 (Duve 230, 288) geht hervor, daß damals, in Bezug auf Steinhorst, zwischen dem König von Dänemark, als Herzog von Holstein, und dem Herzog Magnus I. von Lauenburg Irrungen stattgefunden; der Vergleich von 1542 (Duve 291) erledigte jene Streitigkeiten, rücksichtlich welcher es unbekannt ist, worin die Ansprüche von Holstein auf Steinhorst bestanden. - Die Aemter Steinhorst und Tremsbüttel blieben nun herzoglich lauenburgische Besitzungen; der verschuldete Herzog Franz I. trat den 13. Januar 1568 das Gut Steinhorst mit allem Zubehör wegen einer zur Aussteuer der mit Gustav I. von Schweden vermählten Prinzessin Catharina von Fr. Brockdorff gemachten baaren Anleihe von 20,000 an Fr. Brockdorff ab; unter den wiederkäuflich verkauften und verpfändeten Dörfern wird Linau mit allen Landen, Leuten, Pächten, Diensten, Ablagern, Schneidelschweinen, Rauchhühnern, Hölzungen, Wischen, Gerichten, Gebräuchen und allen anderen Gefällen an Hals und Hand aufgeführt. - Wenige Monate nachher, den 7. April 1568, ward die Eheberedung zwischen dem Prinzen Magnus, dem ältesten Sohne des Herzogs Franz, und der Prinzeß Sophie, Halbschwester des schwedischen Königs Erich XIV., abgeschlossen, worin letzterer seiner Schwester einen Brautschatz von 100,000 zusicherte, sowie der Braut dis Aemter Steinhorst und Tremsbüttel als Leibgedinge verschrieb,

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obschon er sie kurz zuvor dem Brockdorff verkauft hatte, der denn gleich im Aufang seiner Herrschaft mit dem grenzenlosesten Uebermuth hier haus'te, so daß die Sage davon noch jetzt nach 300 Jahren fortlebt. - Urkundlich aber verwüstete er die Waldungen, trotz der ausdrücklichen Bedingung in der Pfandverschreibung, behandelte die Unterthanen barbarisch, nothzüchtigte ihre Weiber, so daß selbige sich an ihren Landesherrn, den Herzog, wendeten, um Schutz gegen Brockdorffsche Tyrannei zu erhalten. - Der Prinz Franz der Jüngere (II.) überfiel darauf ohne Widerspruch seines Vaters, des Herzogs Franz I., am 20. Juni 1569 die Steinhorst mit bewaffneter Macht, und nahm den Fr. Brockdorff gefangen, mußte ihn aber wieder frei lassen, da Herzog Adolf von Holstein, dessen Schutz der auch in Holstein ansässige Brockdorff anrief, sich als Oberster des niedersächsischen Kreises einmischte. Die auf dem Kreistage zu Halberstadt ernannten Commissarien verabschiedeten, daß Franz II. dem Brockdorff die 20,000 in 4 Jahren zurückzahlen, unter Verbürgung der gesammten Sachsen-Lauenburgischen Ritterschaft, sowie daß Brockdorff nicht wieder in den Besitz der Steinhorst kommen solle. - Brockdorff verweigerte die Annahme des ersten, darauf in Kiel deponirten Viertels, weil ihm nicht die Verbürgung der Ritterschaft zugegangen; Herzog Adolf von Holstein als Kreisoberster ertheilte den 10. Febr. 1571 einen offenen Brief, daß er befugt sein solle, nunmehr die Steinborst selbst wieder in Besitz zu nehmen, und weil Barthold Lützow durch Franz II. zum Vogt in Steinhorst ernannt war, gab er diesem den 21. Febr. 1571 den Befehl, Brockdorff Steinhorst wieder einzuräumen. Lützow gehorchte indessen nicht, obschon die zu Lüneburg versammelten Kreisstände den 7. März 1571 den Spruch des Kreisobersten bestätigten, und Brockdorff nahm Haus und Amt Steinhorst gewaltsam durch gesammelte Reuter und Knechte ein. - Als

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Bevollmächtigter des in Schweden bei seinem Bruder Magnus abwesenden Franz II. bat B. Lützow den 24. März 1571 schleunig um kaiserlichen Schutz, und beschwerte sich den 5. April 1571 bei den zu Braunschweig versammelten Ständen des niedersächsischen Kreises. Diese verfügten, daß Franz der Jüngere bis zum 1. Juli 1571 dem Brockdorff die Bürgschaftsbestellung auszuhändigen, widrigenfalls aber das Amt Steinhorst wieder einzuräumen habe. - Der Herzog Franz I. (der Aeltere), damals noch regierender Herzog, fortwährend seine große Schuldenmasse vermehrend und eine Besitzung nach der anderen verpfändend, stellte dagegen dem Herzog Adolf von Holstein am Dienstage nach Cantate (13. Mai) 1571, also wenige Wochen nach diesem Kreisbeschluß, einen Revers aus, daß selbiger das Amt Steinhorst als ein Pfand von Brockdorff an sich lösen könne, und wenn dieses geschehen, als Pfandinhaber in die Brockdorffschen Rechte und Bedingungen treten solle. Der Kaiser Marimilian II. bestätigte diesen Revers,am 12. September 1571 zu Wien auf Antrag Adolfs, welchem Brockdorff schon am Freitage nach Exaudi (1. Juni) 1571 eine Cessionsurkunde ausgestellt hatte.

Dieses Verfahren Franz I., der mit seinen Söhnen in Zwist lebte, Steinhorst zu einer Zeit, wo er es seiner Familie wieder erwerben konnte, wegzugeben, liefert den besten Beweis von der Erbitterung zwischen Vater und Sohn; der Vater gönnte dem fremden Herzog Adolf das Amt Steinhorst lieber, als dem Sohn Franz. Auf der andern Seite aber zeigte Franz I. gleich nach jener Reversertheilung vom 15. Mai 1571, wie schnell er seine Entschlüsse ändere, unbekümmert um die nachtheiligen Folgen; denn er bevollmächtigte, und zwar dieses Mal in Uebereinstimmung mit seinen beiden Söhnen Magnus und Franz, den 4. Juni 1571 den Barthold Lützow, mit Zuziehung der niedersächsischen Ritterschaft, so gut er könne,

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Geld aufzuleihen, um das Amt Steinhorst von der Brockdorffschen Pfandforderung durch Baarzahlung völlig zu befreien, welches Barthold Lützow sodann zu seiner Sicherheit als Pfand behalten solle. - Es gelang dem Lützow wirklich, die ganze Summe von 16,000 , die Brockdorff noch haben sollte, baar zusammen zu bringen, so daß sie den 1. Juli 1571 zu Lübeck hätte ausbezahlt werden können, wohin sie geschafft war. Brockdorff erschien aber nicht, um das Geld in Empfang zu nehmen, da er in Folge seiner Cession vom 1. Juni 13,71 an den Herzog Adolf sich nicht mehr für befugt hielt, als zu befriedigender Pfandgläubiger aufzutreten, vielmehr den Herzog Adolf als solchen ansah, mit dem Franz I. oder auch Franz II. aus dem Schuld- und Pfandbriefe in Verhältnissen stand. Der Herzog Adolf hatte freilich einen Mann nach Lübeck geschickt, um sich zu erkundigen, ob es wahr sei, daß das Geld wirklich zur Auszahlung bereit sei; als dieser indessen erklärte, daß er nicht zur Empfangnahme bevollmächtigt sei, ward das Geld den 7. Juli 1571 notarialiter beim Domcapitel deponirt. - Unter diesen Umständen konnte denn weder Fr. Brockdorff, noch der Herzog Adolf die Ablieferung des Amtes Steinhorst wegen unterbliebener Bezahlung der darauf haftenden Pfandsumme fordern, weil es ihre eigene Schuld war, daß sie selbige nicht erhielten, vielmehr beide Male, wenn die Bezahlung erfolgen sollte, das Geld hatte deponirt werden müssen. - Inzwischen saß Barthold Lüchow, für Franz II. in Ratzeburg, während Claus Krause die Verwaltung in Steinhorst führte. - Die Herzogl. Prinzen Magnus und Franz II. waren in Schweden abwesend. Am 1. September 1571 landeten sie in Wismar und begaben sich auf Barthold Lützows Rath nach Schwarzenbeck, um mit ihrem Vater, Franz I., wegen Erledigung ihrer Zwistigkeiten zu unterhandeln, wobei sie indessen unter einander dergestalt in

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Streit geriethen, daß sie schon zu den Waffen gegriffen, als ihre Mutter sie trennte. Magnus, der jetzt durch die schwedische Mitgift als der Wohlhabendere galt, wußte sich durch Täuschung des Claus Krause in den Besitz von Steinhorst zu setzen, und ebenso durch Ueberredung des B. Lützow, welcher durch ihn zur Bezahlung seiner Forderung zu kommen hoffte, in den Besitz von Ratzeburg, worauf Franz, da er sich nicht sicher glaubte, floh. Am 17. Novbr. 1571 kam darauf zwischen Franz I. und seinem Sohn Magnus ein Vertrag zu Lüneburg zu Stande, wodurch der Vater diesem seinem ältesten Sohne die Landesregierung auf einem zu Büchen den 3. Decbr. 1571 abzuhaltenden Landtag abzutreten versprach gegen einen näher bestimmten Altentheil und Abfindungen an die Brüder, für Franz II. 1500 , Moritz 1000 , Friedrich 400 jährlich (zur Vollendung der Studien des letzteren), wogegen Magnus sich verpflichtete, mit seinem schwedischen Vermögen die sämmtlichen Schulden seines Vaters (Landesschulden) zu bezahlen. Da man inzwischen befürchten zu müssen glaubte, daß Fr. Brockdorff, begünstigt durch Herzog Adolf und aufgestachelt durch den Bruder Franz II., zu neuen Thätlichkeiten schreiten werde, hatte Franz I. wider ihn eine Vorladung wegen Landfriedensbruchs beim Reichskammergericht auf Grund des ersten von ihm geschehenen Einfalls in Steinhorst veranlaßt und beim Kaiser Marimilian II. ein vom 28. Novbr. 1571 datirtes Gebot an Brockdorff und Herzog Adolf, sich aller Gewaltthätigkeiten zu enthalten, erwirkt.

Am 4. Decbr. 1571 kam auf dem Landtage in Büchen der Lüneburger Vertrag vom 17. Novbr. d. Js. zum Abschluß, jedoch mit der Clausel, daß Franz I. sich ausbedang, die Landesregierung wieder übernehmen zu können, falls Magnus dem Lauenburger Vertrag wegen der Schuldentilgung nicht in allen Punkten nachkäme. Indessen Franz I. hatte damals

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5 lebende Söhne; in dem Lüneburger Vertrage waren nur 3 Brüder bedacht, nicht Heinrich, Erzbischof zu Bremen, später Bischof zu Osnabrück und Administrator des Stifts Paderborn, mit einer Färberstochter verheirathet den 20. April 1585; dieser und Franz II., der jetzt glaubte, zu wenig zu erhalten, protestirten gegen den Lüneburger Vertrag, dem die kaiserliche Bestätigung fehlte; die Landschaft verweigerte dem neuen Herzog Magnus die Huldigung, und dieser erklärte darauf den 25. Januar 1572, er halte sich unter diesen Umständen nicht verpflichtet, die übernommenen Schulden zu bezahlen. Indessen die Versuche, das schwedische Vermögen des Magnus zur Bezahlung der Schulden zu gewinnen, wurden fortgesetzt, und nach einem erfolglos gebliebenen Landtage in Büchen im Febr. 1572 verstand die Landschaft sich auf dem Landtage zu Pötrau am 13. Mai 1572 zur Huldigung gegen Magnus, der seine Brüder Franz und Moritz zur Einwilligung in den Lüneburger Vertrag bewog, und die Landesregierung übernahm. Er bestellte Adam Penz zum Hauptmann in Steinhorst, nachdem dieser am 19. Mai 1572 einen Revers ausgestellt, Geld zur Bezahlung der Schulden anzuschaffen, und reis'te darauf nach Schweden, um, wie er sagte, Geld zu holen. Der König von Dänemark, Friedrich II., ließ Magnus auf der Rückreise gefangen nehmen, und erst, nachdem er den 2. Octbr. 1572 Urphede geleistet, sich wegen seiner Gefangennehmung nicht rächen zu wollen, weiter reisen. Wahrscheinlich hatte Magnus bei dieser Gefangennehmung einen großen Theil seines Vermögens verloren, und wenn es auch nur als Vermuthung ausgesprochen werden kann, daß Franz I. und der Bruder Franz II. der Gefangennehmung nicht fremd gewesen sind, um das, was auf dem Landtage in Pötrau vereinbart war, leichter rückgängig zu machen, so ist doch so viel gewiß, daß Magnus nach seiner Rückkehr die Mittel fehlten, seinen übernommenen

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Verpflichtungen zu genügen, da inzwischen auch die zur Tilgung der Brockdorffschen Forderungen in Kiel und Lübeck deponirten Gelder abhanden gekommen waren. Wenigstens war Magnus genöthigt, durch Hülfe des damaligen Landmarschalls v. Bülow und zweier Mitglieder der Ritterschaft, Joachim Schack und Ludolf Parckenthien, eine baare Anleihe zur Bezahlung des Steinhorster Pfandschillings zu machen. Diese drei Landsassen liehen nämlich gemeinschaftlich von dem holsteinischen Gutsbesitzer Detlef von Buchwaldt 16,000 und von der Stadt Lübeck 1000 , verbürgten sich gegen Brockdorff wegen aller Ansprüche, und verpflichteten sich zum Einlager, wogegen Magnus ihnen eine Schuld- und Pfandverschreibung auf das Amt Steinhorst als Rückbürgschaft ertheilte. - Sowie die drei Lauenburger Landsassen und Herzog Magnus auf diese Art gebunden waren, kündigten Detlef von Buchwaldt und die Stadt Lübeck ihnen die geliehenen Summen, wohl ohne Zweifel in Gemäßheit eines im Vorwege von Magnus Feinden verabredeten Plans, und zwangen die drei Lauenburger Landsassen, ins kostspielige Einlager zu reiten, indem Magnus sich nicht im Stande sah, das erforderliche Geld herbeizuschaffen. - Nicht nur sein Vater, sondern auch mehrere Mitglieder der Ritterschaft waren mit Beschwerden gegen ihn im Juni 1573 beim Kaiser aufgetreten, wegen der unterbliebenen Schuldentilgung und wegen Bedrückung, weshalb denn Franz I. verlangte, die Landesregierung wieder übernehmen zu dürfen. Der Kaiser ernannte den 19. Juli 1753 Commissarien zur Untersuchung. Ehe diese aber noch angefangen, benutzte Franz II. die wider seinen Bruder Magnus erregte ungünstige Stimmung, um im August 1573 mit Hülfe eines zusammengerafften Haufens außer Ratzeburg auch Stein, horst durch Gewalt für sich in Besitz zu nehmen, und Magnus; welcher bei dieser Gelegenheit sein Silbergeschirr, Geschütz

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und die Harnische für 100 Mann, nebst 30 Pferden verlor, mußte aus dem Lande flüchten. - Franz II. forderte darauf seinen Vater auf, mit ihm gemeinschaftlich die Landesregierung zu übernehmen; allein dieser lehnte es ab, und trat wcgen des gewaltsamen Vorgehens seines Sohnes gegen diesen klagend beim Kaiser auf; indessen auf dem Landtage in Lauenburg, auf welchem von den Söhnen Franz I., Heinrich, Franz II. und Moritz erschienen, kam ein Vertrag zu Stande (Spangenberg IV. 4-45), daß Franz I. die Regierung allein wieder übernehmen, nur gewisse Einkünfte genießen solle, alle übrigen Domanial- und Staatseinnahmen durch vier Commissare der Ritterschaft eingehoben und zur Tilgung der Schulden verwandt werden sollten. - Obschon außerdem der Kaiser unterm 14. Januar 1574 einen förmlichen Besehl, durch einen Notar instruirt, an Franz II. erlassen, unverzüglich die Landestheile zurückzugeben, so gehorchte er doch nicht, damit der alte Rautenkranz, wie er sich ausdrückte, nicht ganz verderbe. Bei dieser Sachlage wußten die bedrängten Lauenburgischen Landsassen J. Bülow, J. Schack und L. Parkenthien sich nicht anders zu retten, als dadurch, daß sie dem Herzog Adolf von Holstein die ihnen 1573 durch Magnus ertheilte Pfandverschreibung auf das Amt Steinhorst in Kiel am 20. Januar 1575 abtraten, wogegen Adolf ihnen 1000 wegen der durch sie entrichteten Zinsen und gehabten Kosten des Einlagers auszuzahlen und Detl, v. Buchwaldt zu befriedigen versprach, welchen er auch mit 16,000 abfand. –

Franz II. trieb die Steuern für sich und zu seinen Zwecken ein; ohne sich um das Abkommen vom 6. Octbr. 1573 zu bekümmern, und um die Verwirrung zu vermehren, schloß er am Dienstag nach Invocavit (3. März) 1574 in Kiel einen Vertrag mit dem Herzog Adolf, worin er diesem. das Amt, die Steinhorst, als ein Pfandgut, so wie solches Brockdorf


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gehabt, abtrat. Dabei verpflichtete er sich, mit Rücksicht auf das Versprechen des Herzogs Adolf es zu bewirken, daß Franz nach dem Tode seines Vaters regierender Herzog sei und bleibe, und wenn dieses Versprechen erfüllt werde, dem Herzog Adolf das Amt Steinhorst erb- und eigenthümlich zukommen zu lassen; jedoch solle nach geschehener Taxation der den Pfandschilling übersteigende Werth dem Herzog Franz II. bezahlt werden. - Damit Franz die contrahirten Schulden besser abtragen könne, erbot Adolf sich, selbigem 20,000 Goldgulden auf eine Anzahl von Jahren gegen die gewöhnlichen 6 % Zinsen vorzuschießen, um damit die Gläubiger dermaßen zu befriedigen, daß Franz unbedrängt sei und bleibe. Am 27. März 1574 gab Herzog Adolf dem Franz II. noch eine fernere Summe vom 2000 , jeden zu 32 , auf das Amt und Gut Steinhorst.

Am 15. Juni 1574 erfolgte die Entscheidung der Kaiserlichen subdelegirten Commissarien, daß Franz I., bei der alleinigen Regierung zu lassen, Franz II. Ratzeburg zurückzugeben habe, über die Magnus II. abgenommenen Sachen aber näherer Vergleich geschlossen werden solle.

Daß nicht auch hinsichtlich Steinhorsts und Tremsbüttels erkannt ward, brachte die Sachlage mit sich, da beide Aemter sich in nießbräuchlichem Besitz des Herzogs Adolf von Holstein befanden, welcher Verbriefungen, ihm ertheilt von den drei mit einander streitenden Lauenburgischen Herzogen, für sich anführen konnte.

Franz II. war mit dieser Entscheidung nicht zufrieden. Seine frivole, beim Kaiser eingereichte Beschwerde zeigt, daß der Vater nicht Unrecht hatte, wenn er ihn "des Unheils Anfang und Ursache" nannte, da die commissarische Entscheidung vom 15. Juni 1574 nur die Anwendung desjenigen war, was aus dem früheren Uebereinkommen zu Lüneburg vom 17. November 1571, zu Lauenburg vom 6. October 1573, an


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denen Franz II. Theil genonrmen, folgte, und andererseits Franz II. die auf Steinhorst lastende Pfandschuld nicht allein um 2000 vermehrt, sondern sich sogar herausgenommen, dasselbe dem Herzog Adolf erb- und eigenthümlich zuzusichern, und die zur Schuldentilgung bestimmten Steuern für sich beizutreiben und Hölzungen niederzuhauen. - Auch Magnus war nicht zufrieden, und bemühte sich ein Heer zusammen zu bringen; Franz I. ließ werben, um Franz II. aus dem Besitz zu setzen; und Herzog Adolf sammelte in Holstein eine bewaffnete Macht, um als Kreisoberster zunächst gegen Magnus aufzutreten. - Die Lauenburger Geschichte weiß viel von diesen Fehden zu erzählen, die unter dem Namen "der alte Gemmerkrieg" bekannt sind, und damit endeten, daß Herzog Adolf Franz II. zu Trittau am 14. October 1574 zu einer Verschreibung veranlaßte, worin Franz II. die Contracte Franz I. und Adolfs anerkannte; und am 2. April 1575 kam zwischen Franz II. und den Abgeordneten des Herzogs Adolf ein Vertrag zu Marienwold zu Stande, wobei der Hauptzweck beider Theile wohl eine abermalige bedeutende Geldzahlung an Ersteren durch Letzteren, und als Dankbarkeitsbezeugung hierfür eine völlige Entfremdung des Amts Steinhorst zu Gunsten des Herzogs Adolf und seiner Nachfolger war. Den nach nachherigen völligen Abschluß beurkundete Franz II. am 11. Mai 1575 in Ratzeburg.

Wenn man diese Urkunde, die in den Brauuschweigischen, Lüneburgischen und Holsteinischen Ausführungen in Bezug auf das Amt Steinhorst, auch bei Duve S. 313 abgedruckt ist, lies't, und sich das ganze Verhalten des Franz II. vergegenwärtigt, so tritt seine treulose und heuchlerische Denkungsart grell hervor. Wohl hatte der Dr. Wackebusch Grund, in dem Schreiben an den Kanzler Dr. Chemnitz zu sagen in Bezug auf das Verhalten des Herzogs Franz: "es ist sattsam bekannt,

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welch ein starkes Band und Grundfest es in alle Regimente sein, wenn sich Unterthanen zu ihrer Herren Zusagen und Verheißungen sicherlich verlassen können," und schreibt der Kanzler Schultz dem Herzog Franz II. in seinem merkwürdigen Ermahnungsschreiben vom 7. Septbr. 1583 folgendermaaßen:

"Ew. Fürstlichen Gnaden haben von Gott dem Allmächtigen schöne, herrliche, fürstliche Tugenden bekommen, aber die alle werden durch den hitzigen Zorn, durch Begierlichkeit desjenigen, so Ew. F. G. nicht gebühret, und Sie gleichwohl unterm Scheine, als ob Sie es wohl befugt, zu thun, entweder an sich zu bringen, oder da Sie es in Händen haben, mit Rechte nicht zu verlassen, obscurirt uud verfinstert, daß Sie die rühmlichen Namen der Friedfertigkeit, Lindigkeit, Bescheidenheit, Freundlichkeit, Mildigkeit bei Vielen, sonderlich bei Ew. F. G. Unterthanen mehrentheils verloren haben. -

Es ist zu erbarmen, daß Ew. F. G. und ich, als der Diener, der doch hierin unschuldig, zugleich in der Leute Mäuler kommen sollen, als ob ärger und unrechtmäßiger im Lande würde Haus gehalten, denn bei Ew. F. G. Vorfahren Zeiten. Dasjenige wird öffentlich, ob es wohl Ew. F. G. nicht für kommt, keiner es auch Ew. F. G. zu Verhütung Weitläufigkeiten dürfte offenbaren, in den umliegenden Fürstenthümern und Städten geredet, auch mir herwieder fürgebracht, und verursacht sich nirgends anders her, denn, daß zu Zeiten, was geborgt, nicht zu rechter Zeit bezahlt, daß nicht mit den Creditoren gütliche Handlungen gepflegt, daß Leute, so in Haft und Gefängnisse gebracht, nicht in Beisein der Räthe oder etlicher der getreuen Landschaft fürgestellt, Bericht und Gegenbericht angehört, sondern, wenn sie lang genug gestockt und geblöckt worden, zuletzt, wo man vermerkt, daß ihnen etwas abzustreifen sei, über


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ihr Vermögen mit Geldbußen belegt und gestraft. Dazu auch niemals Recht und Gerecht ordentlich mitgetheilt, wenn nachbarliche Irrungen vorgefallen, keine Zusammenkünfte gehalten, Alles mil scharfen Schreiben aus hitzigem Gemüthe befohlen und verrichtet wird" u.s.w.

Ein solches freimüthiges Schreiben, von dem Diener an seinen Herrn gerichtet, läßt keinen Zweifel, wie das Regiment des Herzogs Franz auf Steinhorst beschaffen gewesen. - Die Steinhorster Wirren hatten zunächst ihren Grund darin, daß Franz II. verschwieg, daß er Herzog Adolf Steinhorst erb- und eigenthümlich zugesichert, und daß Herzog Adolf ihn durch immer neue Anleihen mehr und mehr von sich abhängig machte. Für Steinhorst kamen diese Verhältnisse in so weit sehr in Betracht, als nach den Ereignissen von 1574 Franz I. wieder allein regierender Herr in Lauenburg geworden; durch den Lauenburger Landtagsabschied vom 16. Januar 1577 war ein beschleunigter Abtrag der Landesschulden vereinbart, außer der Reichstürkensteuer; man suchte Steinhorst hinzuziehen; 1581, wenige Monate vor seinem Tode, übertrug Franz I. seinem Sohne Franz II. die Statthalterschaft in Lauenburg; die Verheimlichung der wahren Sachlage von Steinhorst, und das Bestreben, es als einen Pfandbesitz erscheinen zu lassen, der durch Bezahlung des Pfandschillings beendigt werden könne und keineswegs auch dem Herzog von Lauenburg die Hoheitsrechte, entzogen habe, ging so weit, daß Franz II., als er am 27. Juli 1582 eine Allgemeine Kirchenvisitation anordnete, auch die Visitation in Steinhorst anordnete, und am 10. August 1584 verfügte er, was in den Artlenburger und Lauenburger Recessen wegen der Türkensteuer und Kirchenordnung verabschiedet sei, solle auch den Inhabern der Pfandgüter mit Ueberschickung der Abschiede notificirt werden, damit diese auch das Ihrige dazu beitrügen.


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In Uebereinstimmung hiemit ward in dem Ritter- und Landschaftlichen Verzeichniß der Türkensteuer vom 13. October 1584 unter der Rubrik Pfandgüter das Amt Steinhorst mit namentlichem Beitrag aufgeführt. - Behuf der auf den 2. Januar 1585 vom Kaiser angeordneten Zusammenkunft, welche zu Prag Statt hatte, war sodann auf Kaiserlichen Besehl durch Prinz Moritz ein Verzeichniß sämmtlicher Lauenburgischen Länder eingereicht worden. - Selbiges zählte das Amt Steinhorst als wesentliches Stück des Herzogthums Niedersachsen auf, mit dem Beisatz, daß Herzog Adolf zu Holstein die Aemter Steinhorst und Tremsbüttel, pfändlich inne habe für einen Pfandschilling von ungefähr 30,000 . In seinen zugleich eingereichten Vergleichsvorschlägen beantragte nun Prinz Moritz, daß ihm das Amt Tremsbüttel oder Steinhorst möchte frei gemacht, und sammt Pertinentien, nebst jährlich 2000 an Geld, zur Apanage übergeben werden.

Die Lauenburger Abgeordneten erklärten dagegen, Herzog Adolf besitze die von Franz I. verpfändeten Häuser Steinhorst und Tremsbüttel nicht anders, als nur vermöge Pfandrechts, und müßten dieselben eingelöst werden.

Franz II. widersprach diesen Angaben nicht nur überall nicht, sondern äußerte in seiner dem Kaiser d. d. Prag den 3. Janr. 1585 übergebenen Darlegung der Streitigkeiten mit seinen Brüdern: Es sei zur Wiederherstellung des Landes nöthig, daß die vom Herzog Adolf von Holstein innehabenden Pfandhäuser (mithin Steinhorst und Tremsbüttel, welche der Herzog Adolf im Besitz hatte) wieder entfreit würden, welcher Zweck aber nicht erreicht werden könne, wenn nicht ein gewisser Regent, und zwar er selbst, bestellt werde, da er dann als Regierungsnachfolger nicht an die von den Voreltern gemachte Veräußerung und Zerstückelung gebunden, sondern die Pertinentien des Fürstenthums zurückzufordern berechtigt wäre.

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Am letzten Januar 1585 erfolgte sodann der zu Prag durch die Kaiserliche Kanzeln in erzählender Form ausgefertigte Provisionalabschied in Bezug auf die vorläufige Landesregierung durch Franz II., und Wiederhinzubringung der in fremde Hände gebrachten Häuser.

Durch einen von Kaiser Rudolf II. selbst unterschriebenen besonderen Befehl vom selbigen Tage gebot derselbe den Herzog Franz II. den schuldigen Gehorsam zu leisten. Durch eine Instruction vom 20. Febr. 1585 für die Kaiserlichen Commissaire ward Magnus für unfähig zur Regierung erklärt, Franz II. wegen seiner Tauglichkeit, Geschicklichkeit, Bescheidenheit und Wohlhaushaltung gerühmt und in Betreff des Schuldenwesens gesagt, daß alle von den Lauenburgischen Herzogen ohne Kaiserliche Genehmigung geschehenen Verpfändungen und Veranstaltungen ungültig seien, daher solche veräußerte Stücke den Inhabern wieder abgefordert und dem regierenden Herrn wieder eingeräumt, mit den übrigen Gläubigern aber, welche etwa über die Pfandschaften eine kaiserliche Bestätigung hätten, gehandelt werden solle.

Durch den Lübeckischen Abschied vom 2. Septbr. 1585 verpflichtete die kaiserliche Commission in Uebereinstimmung mit der obigen Instruction, den Herzog Franz zum Abtragen der Landesschulden und zur Erlegung der Reichssteuern.

Franz II. war bereits am 25. März 1585 gehuldigt; an demselben Tage verkündigte er die Lauenburgische Kirchenordnung; am 16. Octbr. 1585 schloß er die Union mit Ritter- und Landschaft, aus der hervorgeht, daß er vor den kaiserlichen Commissarien in Lübeck nachgewiesen, daß er 3 Tonnen Goldes zur Einlösung verpfändeter Landestheile und Schuldentilgung verwandt.

Durchaus unglaublich ist es, daß die kaiserlichen Commissaire es unterlassen haben werden, die Verhältnisse zu prü-


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fen, die die Aemter Steinhorst und Tremsbüttel in den Besitz des Herzogs Adolf von Holstein gebracht hatten, oder sich doch wenigstens darnach zu erkundigen, und dem kaiserlichen Befehle gemäß das Erforderliche hinsichtlich der sofortigen Wiederherbeiziehung jener Lauenburgischen Landestheile vorzunehmen, wenn der Besitz des Herzogs Adolf ihnen nicht als ein mit kaiserlicher Bestätigung versehener bloßer Pfandbesitz dargestellt war. - Die Thatsache, daß der Herzog Adolf bis zu seinem 1586 erfolgten Tode, und sodann dessen Söhne Friedrich † 1587. Philipp † 1590, Johann Adolf † 1616 im Besitz von Steinhorst und Tremsbüttel blieben, verglichen mit demjenigen, was obangeführtermaaßen im Anfang des Jahres 1582 und später vorfiel, scheinen zur Schlußfolgerung zu berechtigen, daß jener Besitz des Herzogs Adolf und seiner Söhne deshalb fortdauerte, weil er den kaiserlichen Commissarien als ein bloßer Pfandbesitz dargestellt war, dem kaiserliche Bestätigung zur Seite stehe, und daß jene Commissarien, welche, durch Citation sämmtlicher Gläubiger und Unterhandlung mit ihnen, das ganze Schuldenwesen ordnen sollten, sich von der Richtigkeit dieser Angabe überzeugt hatten, weil der Herzog Adolf oder dessen Söhne und der Herzog Franz II. ihnen den im Jahre 1575 durch letzteren, als bloßen Prinzen, und nur in Bezug auf seine und seiner männlichen ehelichen Nachkommen demnächstige Erbrechte abgeschlossenen, NICHT vom Kaiser bestätigten Verkauf eines Theils des Reichslehns zum völligen Eigenthum verheimlicht hatten, gleichwie vielleicht auch nicht einmal die von dem Herzog Adolf dem herzoglichen Prinzen Franz II. bezahlten Summen als auf dem Amte Steinhorst haftende Landesschuld bei der Kaiserlichen Commission angemeldet waren.

Zum Verständniß der späteren Differenzen über Steinhorst muß hier bemerkt werden, daß auf dem Ratzeburger Landtage vom 4. Octbr. 1585 zwischen Ritter- und Landschaft und dem

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Herzog Franz II. wegen Bewilligung von Steuern zum Schuldenabtrag und zur Türkensteuer verhandelt und am 8. Octbr. 1585 ein Vergleich geschlossen ward. - Der Herzog unternahm keine Schritte, um Tremsbüttel und Steinhorst zu der allgemeinen Lauenburgischen Landessteuer herbeizuziehen, oder, insofern diese Landessteuer zum Abtrage der Steuern des deutschen Reichs verwendet werden sollte, wegen der von dem Lauenburgischen Gebiet getrennten Aemter Steinhorst und Tremsbüttel eine verhältnißmäßige Herabsetzung der Beitragssummen der Regierung Lauenburg zu veranlassen, weil man Holsteinischer Seits einen Beitrag zu der Lauenburgischen allgemeinen Landessteuer verweigerte. - Die Folge hievon war, daß die durch den Landtagsabschied vom 8. Octbr. 1585 angeordnete Zinszahlung seit 1588 aus Mangel an Zahlungsmitteln cessirte, und daß die Reichssteuer unberichtigt blieb. Die hieraus resultirenden Verwickelungen beschäftigten die Landtage zu Büchen 1589, zu Ratzeburg 1591 und 1593. Da der Herzog die eingehenden Gelder nicht einmal zu dem bestimmten Zweck verwandte, sondern sich weigerte, protestirte die Ritter- und Landschaft am 4. Juni 1595 schriftlich dagegen und gegen das herzoglicher Seits unterlassene Herbeiziehen der Bewohner der verpfändeten Landestheile zu den angeordneten allgemeinen Landessteuern; sie verweigerte vorläufig fernere Besteuerung, und ließ am 5. Septbr. 1595 den Beitrag des Herzogthums zu den Reichssteuern deponiren, bis die distrahirten Pertinentien gebührend würden concurrirt haben. Ritter- und Landschaft erhoben im Jahre 1596 einen ferneren Protest, und veranlaßte dieser den Herzog Franz, den Holsteinischen Amtmann zu Tremsbüttel, welcher zugleich für Steinhorst und Trittau fungirte, zu vermögen, sich unterm 2. Juni 1596 gegen die Lauenburgischen Verordneten zum Landkasten bereitwillig zu erklären, die schuldigen Beiträge zu leisten; es ward indessen

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diese Verheißung nicht erfüllt, und betrug die Summe des Hufenschatzes, der Türkensteuer, der Bieraccise, des Viehschatzes, des Holzgeldes, des Ausfuhrzolles von Korn, des Schatzes von Einliegern, die aus dem Amte Steinhorst hätte bezahlt werden sollen, 61,879 25 25 , und als diese Summe von dem Herzog von Holstein, Johann Adolf, als dem Pfandbesitzer von Steinhorst, abgefordert wurde, verweigerte er einfach die Zahlung, und berief sich darauf, daß Steinhorst seinem verstorbenen Vater mit aller Hoheit von Franz II. überlassen sei, Franz II. muß also bis dahin den Lauenburger Ständen gegenüber noch immer verheimlicht haben, daß er am 11. Mai 1575 Steinhorst dem Herzog Adolf für sich und seine Erben nicht nur verpfändet, sondern erb- und eigenthümlich überlassen, denn der Lauenburgische Landtagsabschied vom 18. Septbr. 1601 enthält wörtlich nachfolgenden Passus: "mit dem Hause Steinhorst soll es aber auf diesen Weg gerichtet werden, daß mit Zuthun Ritter- und Landschaft bei Kaiserlicher Majestät oder dem Kammergericht erlangt werde, daß entweder demselben seinen Antheil zu contribuiren auferlegt, weil es in die Quoten dieses Fürstenthums gehörig, oder wo es dem Herzog von Holstein die Reichssteuer einbringt, um so viel die Lauenburgische Quote geringert werden möge."

Obschon die Landtagsabschiede vom 19. Aug. 1602 und 3. Septbr. 1603 unter Bezugnahme auf den Landtagsabschied von 1601 die Verpflichtung des Herzogs, die Hinzuziehung von Steinhorst zu den Steuern zu bewirken, wiederholen, so unterließ der Herzog doch fortwährend ernstliche Schritte zu thun, und als im Jahre 1605 der Landtag sich von Neuem beschwerte, erfolgte in dem Landtagsabschiede vom 1. Juni 1605 als Antwort auf die landständische Beschwerde wegen noch immer nicht erfolgter Ablieferung der Steinhorster Steuern die ausweichende Antwort des Herzogs: "aus was für Ur-


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sachen von der Steinhorst die Contribution bisher nicht erbracht ist, ist Ritter- und Landschaft wohl bewußt, auch auf vorigen Landtagshandlungen genugsam angezeigt, darüber jetziger Zeit, bis die Sache zum andern Stande gediehen, sich nicht aufzuhalten."

Franz II. scheint sich fortwährend gescheut zu haben, durch Einreichen einer Klage beim Reichskammergericht sich der Gefahr auszusetzen, daß Holsteinischer Seits seine betrügliche Handlungsweise durch Producirung der Erwerbsdocumente vom 2. April und 11. Mai 1575 urkundlich gemacht werde; nicht er, sondern sein Bruder Moritz versuchte die Wiedereinlösung von Steinhorst und Tremsbüttel vorzubereiten. Moritz schrieb von Sarau aus an den Herzog Adolf und kündigte ihm an, er wolle die Pfandstücke Steinhorst und Tremsbüttel im Umschlag 1608 einlösen, worauf der Herzog Johann Adolf ihm unterm 16. Mai 1607 antwortete, daß die im Herzoglichen Archiv vorhandenen Briefe und Siegel genugsam bezeugten, daß Steinhorst erb- und eigenthümlich erkauft und kein wieder einzulösender Pfandbesitz sei. Die Lauenburger Landstände mögen den Herzog stark gedrängt haben, worüber es jedoch an sicheren Nachrichten fehlt. Man darf indessen vermuthen, daß Franz II., um sich aus der, seine Ehe gefährdenden üblen Stellung herauszuziehen, nunmehr mit größerem Ernste eine leichter auszuführende Wiedereinlösung von Tremsbüttel in Angriff nahm, um dadurch möglicherweise die Steinhorster Angelegenheit in den Hintergrund treten zu lassen. Der Lauenburgische Landtagsabschied vom 4. Mai 1609 verspricht "eine treuherzige Mithülfe und Anlage von 17,500 zur Wiedereinlösung von Tremsbüttel" und wurden zu dem Behuf eine Menge von Steuern wieder aufgelegt. Der Herzog erhob das Geld, er lös'te Tremsbüttel aber nicht ein; das veranlaßte neue Klagen auf dem Landtag von 1611. Der Her-


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zog versprach in dem Landtagsabschiede vom 12. Aug, 1611 den landständischen Beschwerden gerecht zu werden, indessen geschah es bis zu seinem Tode nicht, und bekümmerte er sich auch nicht weiter um die Wiederherbeischaffung von Steinhorst. Sein ältester Sohn und Regierungsnachfolger, Herzog August, folgte dem Beispiele des Vaters, und in der Vereinbarung zwischen ihm und seinen acht Brüdern vom 4. Octbr. 1619 ward bestimmt, daß, wenn der Herzog die abgetrennten Theile nicht einlösen könne, jeder der Brüder das Recht haben solle. Indessen bis zum Jahre 1648 blieben Tremsbüttel und Steinhorst ungehindert im Holsteinischen Besitz, wurden auch nicht für Lauenburgische Zwecke besteuert, ungeachtet die Ritter- und Landschaft schon in einer Beschwerdeschrift d. d. Gudow den 22. Febr. 1621 wiederholt verlangt hatte, daß der Herzog diesem Uebelstand durch die erforderlichen Maßregeln abhelfe, und obschon der Herzog, als von der Lauenburgischen Ritter- und Landschaft bei den Ständen des niedersächsischen Kreises diese Angelegenheit zur Sprache gebracht war, sich erbötig erklärte, wegen der Aemter, die an andere Herrschaften gekommen, gütliche Tractaten zu pflegen und an Fleiß nichts ermangeln zu lassen.

Durch den Ratzeburger Landstagsabschied vom 8. Novbr. 1648 war festgesetzt, es solle der Beitrag, welchen das Herzogthum Lauenburg zu den in dem Osnabrücker Frieden bewilligten militairischen Entschädigungsgeldern beitragen müßte, nach dem Repartitionsmaaßstab von 1623 und 1634 zwei- und dreifach, bis die ersten 3,000,000 aufgebracht, erhoben werden, und schloß derselbe, in Bezug auf das Amt Tremsbüttel, es solle dieser Abschied auch dem Amte Tremsbüttel, dessen Beamte zu diesem Landtage verschrieben, alsobald kund gemacht werden, damit selbiges Amt das Ihrige beitrage. Indessen die Tremsbüttler Holsteinischen Beamten waren in Gemäßheit des


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Verbots ihres Herzogs nicht auf dem Ratzeburger Landtag erschienen, und ebenso wenig lieferten sie die Tremsbüttler Quote zur Lauenburgischen Landescasse. Der Lauenburgische Herzog August aber schloß nunmehr mit dem Herzog Friedrich zu Holstein 1648, und zwar ohne Zuziehung der Lauenburgischen Landstände und ohne Benachrichtigung seines Bruders, eigenmächtig einen Vertrag ab, wodurch er für ausbedungene 3,300 für sich, seine Erben und Nachfolger in der Regierung auf die Tremsbüttel'sche und Steinhorst'sche bisher in Streit. gezogene Landlade, Roßdienste, Landfolge und alle sonstigen Prätensionen für immer verzichtete. Als sein Bruder Julius Heinrich dieses erfuhr, protestirte er am 5. Juni 1649 gegen eine solche Veräußerung, die ihm indessen nur als beabsichtigt dargestellt war; der Herzog August beachtete dieses indessen nicht weiter, stellte vielmehr am 10. Juli 1649 einen Revers über die Verzichtleistung aus und lieferte alle Urkunden und Actenstücke über die Aemter Tremsbüttel und Steinhorst ab. Freilich suchte der Herzog seinem Bruder das Vortheilhafte seines Verfahrens zu beweisen. Letzterer, nach dem Tode des Herzogs August dessen Regierungsnachfolger, erhob nach manchen vorausgegangenen außergerichtlichen Schritten wider den holsteinischen Herzog Christian Albrecht am 17. Novbr. 1662 eine Klage beim Reichshofrath, worin er beantragte, daß der verklagte Herzog zuvörderst die 1649 von Herzog August ihm überlieferten Urkunden zurückgebe und sodann die dem Kläger über beide Aemter Tremsbüttel und Steinhorst zustehende landesfürstliche Hoheit abtreten und einräumen, und die fälligen Contributionen und Steuern bezahlen solle. Ehe diese Klageanträge beim Reichshofrathe eingereicht waren, hatte der Herzog Christian Albrecht durch einen Kaufcontract d. d. Gottorf den 20. Mai 1661 dem Landrath und Amtmann zu Trittau in Reinbeck, Friedrich von Ahlefeldt, seine Aemter Tremsbüttel und Steinhorst, mit

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aller Landeshoheit, Herrlichkeit, Obrigkeit, Gerechtigkeit, Regalien, Reichsfreiheiten und Gerichten, hohen, mittleren und niederen, so wie sein Vater und er, der Herzog, selbst es von allen Landesanlagen, Contributionen, Donationen, Steuern, sie seien neu oder alt, sie haben Namen wie sie wollen, von allen Lauf- und Musterplätzen, Einquartierungen und Belegungen, item von allen Landtagen, Land- und anderen Gerichten, in summa von aller Anmaaßung einiger landesfürstlichen Hoch- und Obrigkeit gleich anderen Ständen frei, ledig und exemt besessen, gebraucht und genossen, erb- und eigenthümlich überlassen, dergestalt, daß dem Käufer, dessen Erben und Nachkommen, diese Aemter mit der jährlichen Pflicht, Renten, Häuern, Futterrindern und anderen Gefällen von nun an gleich anderen unter dem römischen Reich immediate belegenen Aemtern und Gütern erb- und eigenthümlich zustehen und damit eigenen Gefallens zu schalten und zu walten habe. Nur bedang der Herzog sich und seinen Erben aus, während der nächsten 20 Jahre durch baare Erstattung des Kaufpretii Tremsbüttel und Steinhorst wieder einzulösen, so daß Ahlefeldt es also in 20 Jahren nicht anderweitig veräußern durfte. Das Kaufgeld betrug 307,666 32 in Species nebst 6 % Zinsen, theils durch Extradirung herzoglicher Umschlagsobligationen und den Rest baar im Umschlag 1666 zu bezahlen. Sobald der Lauenburgische Herzog Julius Heinrich von diesem Handel etwas erfuhr, ließ er unverzüglich, sowohl bei Ahlefeldt als dem Herzog Christian Albrecht, durch einen Notar Protest erheben, und bat beim Reichshofrath unterm 12. August 1661, daß, wenn der Kaufvertrag behuf Kaiserlicher Bestätigung eingereicht werde, die Bestätigung verweigert werden möge. Auch der damalige König von Dänemark, Friedrich III. als Vormund des Herzogs Johann August von Gottorf und wegen eigenen Interesses, glaubte sich rühren zu müssen. Er zeigte dem Her-

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zog Christian Albrecht in einem Schreiben vom 3. Septbr. 1661 an, daß er für seinen Pflegesohn hinsichtlich der Aemter Steinhorst und Tremsbüttel das selbigem zustehende Beispruchsrecht und jus retractus berücksichtigt verlange, und sich selbst seine eigenen Gerechtsame vorbehalte. Dieser Widerspruch von verschiedenen Seiten bewirkte, daß Friedrich von Ahlefeldt die Zahlungen, so weit sie nicht schon geschehen, nicht leistete und demnach auch nicht in den Besitz kam, vielmehr der Herzog Christian Albrecht den Besitz fortsetzte. Friedrich von Ahlefeldt starb bald, seine Wiltwe und Erbin, eine geborene von Pogwisch, verheirathete sich mit dem Landgrafen Georg Christian von Hessen-Homburg, und um diesem Steinhorst und Tremsbüttel zuwenden zu können, beantragte sie die Kaiserliche Bestätigung des Kaufcontractes vom 16. Mai 1661. Die Bestätigung unterblieb, weil der damalige Herzog von Lauenburg, Julius Franz, in einer ausführlichen Eingabe vom 9. August 1667 dagegen protestirt und ausgeführt, daß die Aemter nicht Gegenstand eines gültigen Kaufvertrages sein könnten. Bei dieser Sachlage mußte der Herzog Christian Albrecht darauf bedacht sein, die Ansprüche der Landgräfin von Hessen-Homburg wegen des bereits bezahlten Theils des Kaufgeldes zu befriedigen. Da es ihm dazu an Geld fehlte, so verlangte er von den Unterthanen des Amts Steinhorst durch eine allgemeine Schätzung 20,000 und verkaufte den Bauern für 60,000 Holz aus dem Amte Steinhorst dergestalt, daß jeder Baum zu 2 gerechnet und jeder 21ste Baum unentgeltlich geliefert ward. Nachdem zwei Holzhändler, Gebrüder Schmidt, in diesen Contract der Bauern eingetreten waren und die 60,000 bezahlt hatten, erschienen sie mil 200 Holzhauern und Sägern, um die Waldungen niederzuhauen, und es würden dieselben wohl ziemlich vertilgt worden sein, wenn nicht der Lauenburgische Herzog Julius Franz dagegen aufgetreten wäre. Ein Theil des


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Amts Steinhorst war nämlich von alten Zeiten her hofdienstpflichtig in Ratzeburg, und benutzten die Bauern diesen Umstand, um das Einschreiten des Herzogs Julius Franz wider die Bedrückung und die unerschwingliche neue Schatzung zu veranlassen. Julius Franz ließ am 3. Jan. 1668 gegen den Herzog Christian Albrecht und den Landgrafen von Hessen-Homburg eine Klage beim Reichshofrath einreichen, worin er um ein Pönalmandat wegen fernerer Verwüstung der Forsten und Bedrückung der Bauern in Steinhorst und um ein Verbot fernerer Veräußerungen bat. Es war dem Herzog Julius Franz eine vorherige bessere Bescheinigung und Begründung seiner Angaben auferlegt, welche er im Mai 1668 beschaffte. Der Herzog von Holstein leitete nunmehr eine außergerichtliche Erledigung des Nebenstreits ein, die indessen nicht erfolgte; da Holsteinischer Seits mit der ferneren Forstverwüstung nicht fortgefahren ward, ließ man Lauenburgischer Seits den Nebenstreit auf sich beruhen. Im Hauptprocesse ward 1670 die Lauenburgische Triplik eingereicht, die Holsteinische Quadruplik war aber noch rückständig, als der Lauenburgische Herzog Julius Franz 1689 starb und mit ihm der Mannsstamm der Lauenburgischen Herzöge erlosch. Verzögert war dieser Proceß hauptsächlich durch die Lage, worin der Herzog Christian Albrecht durch seine Streitigkeiten mit dem Könige von Dänemark gekommen war, und durch die veränderten Verhältnisse, worin Steinhorst und Tremsbüttel in Folge dieser Streitigkeiten geriethen. Nachdem nämlich 168l durch Vermittlung des Königs von Frankreich zwischen dem König von Dänemark und dem Herzog Christian Albrecht ein Vergleich wegen der 900,000 zu Stande gekommen war, die der König als rückständige Contribution verlangte (eine Summe, die später vergleichsweise auf 300,000 herabgesetzt ward)[,] hatte der König die im ersten Termin fälligen 50.000 seinem Bruder, dem Prinzen

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Georg, abgetreten und hatte der Herzog zu mehrerer Sicherheit des Prinzen Georg die Aemter Steinhorst und Tremsbüttel als ein sogenanntes Constitutum possessorium cum pacto executivo verschrieben. Die im vorigen Kriege geschehene Verwüstung der Gottorffischen Lande zwang den Herzog, gleich um ein mehrjähriges Moratorium zu bitten. Dieses benutzte der dänische Hof, um jene Aemter sofort im Namen des Prinzen Georg völlig in Besitz nehmen zu lassen, und blieben sie in dieser Lage, bis der sogenannte Altonaer Vertrag vom 20./30. Juni 1689 eine Aenderung anbahnte. Durch den Artikel 3 dieses Vertrages wurden die Mittel flüssig gemacht, um den Prinzen Georg wegen der auf Steinhorst haftenden Pfandsumme zu befriedigen, und der Herzog Christian Albrecht trat wieder in den freien Besitz; der Prinz Georg genehmigte dies durch eine Urkunde d.d. Hamptoncourt den 9. Juni 1689. Das englische Parlament, die Republik Holland und die Churfürsten von Sachsen und Brandenburg befriedigten den Prinzen Georg wegen seiner Steinhorster Ansprüche. Der Herzog Christian Albrecht, kaum zum Besitz wieder gelangt, verkaufte das Gut Steinhorst mit Landeshoheit nebst dem Amte Tremsbüttel 1691 und 1697 an den Präsidenten v. Wedderkop, welcher es noch bei seinen Lebzeiten 1717 seinem Sohne Gottfried abtrat. Dieser hatte zwei Jahre später aus Dankbarkeit für den seiner Familie gewordenen Schutz dem König von Dänemark das Anfallsrecht in Steinhorst nach Abgang des Wedderkop'schen Mannsstammes freiwillig übertragen. Später hatte Gottfried v. Wedderkop sich 1737 mit Chur-Braunschweig in Unterhandlungen wegen Ueberlassung von Steinhorst eingelassen. Der Herzog von Holstein hatte den 13. Juni 1738 seine Gerechtsame an Steinhorst dem König Georg II. übertragen. Der König von Dänemark dagegen hielt, als ihm diese Verhandlungen bekannt wurden, es für nothwendig, Schritte zur

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Aufrechthaltung seiner Gerechtsame zu thun. 50 dänische Dragoner besetzten am 24. Novbr. 1738 Steinhorst und nahmen für den König Besitz. Diese wurden am 14. Decbr. 1738 von 200 Mann Chur-Brandenburgischer Truppen angegriffen. Der dänische Hauptmann wurde getödtet, und die dänischen Truppen mußten abziehen. Der König von Dänemark zog nun größere Truppenmassen zusammen. Als man sich indessen näher über den Stand der Sache unterrichtet, wurden Verhandlungen eröffnet und gelang es dem hier zuerst genannten dänischen Gesandten Ernst Hartwig v. Bernstorff, am 5. März 1739 in Hannover einen Vertrag zu schließen, demzufolge Dänemark seine Rechte auf Steinhorst an Chur-Braunschweig gegen eine Summe von 70,000 Gulden abtrat. Am 4. Aug. 1739 geschah durch den Hofrath v. Meyern die Besitznahme von Steinhorst und die Wiedervereinigung dieses seit 1575 von Lauenburg getrennten Guts und Amts mit dem Herzogthum Lauenburg. Gottfried v. Wedderkop war selbst anwesend und entsagte in formeller Weise allen seinen Rechten. Nach der Wiederbesitznahme beschränkte man sich Anfangs darauf, die Intraden aus Steinhorst zu ziehen, ohne sich weiter um die rechtlichen und kirchlichen Verhältnisse zu kümmern. Unterm 6. Juli 1741 erließ die Regierung in Ratzeburg ein Rescript an den Amtsverwalter Sierow in Steinhorst, welches indessen erst den Beamten am 17. Septbr. 1741 zu Händen kam, wonach hinfüro in allen vorkommenden Fällen, sowohl Civil- als Criminal- und Kirchensachen, die in dem Herzogthum Lauenburg vorhandenen Verordnungen und Landesgesetze eingeführt, und ohne Ausnahme darnach gesprochen und gerichtet werden solle. Zu dem Ende sollten alle diese Constitutionen gehörig publicirt und allen Amtsunterthanen ohne Ausnahme gehörig bekannt gemacht werden. Wir senden, heißt es in dem Rescript, von allen Verordnungen einige Exemplare und be-

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gehren, daß ihr, der Amtsverwalter, allerfördersamst alle und jede Amts-Unterthanen, Einwohner, Dienstboten, alte und junge, Schulmeister und Küster ans Amt fordert, die Namen aller Erscheinenden aufschreibt, und auch die Namen der Ausbleibenden aufschreibt, und sodann eine Verordnung nach der andern laut und vernehmlich vorles't, auch nach Befinden erklärt, und wie Alles geschehen zu Protocoll nehmt. Die in dem ersten Termin Ausbleibenden sollen bei harter Strafe von neuem citirt und alsdann die Publication auch mit ihnen auf gleiche Weise vorgenommen werden, damit sich Niemand im Amte Steinhorst demnächst mit Unwissenheit der Gesetze entschuldigen könne. Dem Amtsverwalter Sierow war inzwischen, um ihn in den Lauenburgischen Geschäftsgang einzuweihen, ein Regierungssecretair Steding beigeordnet. Zum Publicationstermin war der 9. Oclbr. 1741 angesetzt. Der Hausvogt und reitende Förster Engelland und die beiden Holzvögte mußten assistiren. Die ganze Bevölkerung des Amts, Männer, Frauen, Dienstboten, Häuslinge, Altentheiler, waren citirt Morgens 6 Uhr bei Vermeidung schwerer Strafe zu erscheinen, worauf, nachdem die Namen alle aufgeschrieben und alle Stuben des Amts geöffnet waren, auch eine kleine Rede gehalten war, in der, wie es in dem Protocoll heißt, die nun zur Vollkommenheit dadurch gereichende Glückseligkeit, daß die Unterthanen nun zur Belohnung des Guten und zur Bestrafung des Bösen mit so heilsamen Gesetzen versehen würden, laut gerühmt war, mit Vorlesung der Verordnungen begonnen wurde, wobei die Beamten sich wechselsweise ablösten. Nach beendigter Publication wurden alle befragt, ob sie die vorgelesenen Verordnungen und Gesetze wohl verstanden hätten, und denselben geloben wollten, was Alle mit einem deutlichen Ja versprachen. Ein zweiter Publicationstermin hat nicht stattgefunden, man wird also annehmen müssen, daß wirklich Alle erschienen waren. Aus dem,

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dem Protocoll vom 9. Octbr. 1741 anliegenden Verzeichnisse der publicirten Verordnungen geht hervor, daß außer der Verordnung von 1704, wegen der tollen Hunde, und von 1724, wegen der Wilddieberei, die sämmtlichen übrigen publicirten Verfügungen aus den Jahren 1730-1740 sind und auch aus diesen Jahren mehre sehr wichtige Gesetze nicht mit publicirt sind. Die nicht publicirten Gesetze von 1575-1730 füllen in der Spangenberg'schen Sammlung über 400 Quartseiten.

Somit war Steinhorst, nachdem es von 1575-1697 zu Holstein gehört, und von 1697 an Wedderkop'sches freies reichsunmittelbares Gut gewesen, wieder an Lauenburg gefallen.


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[Heft 3: 1863]
 

 



 

 

 

 



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