Nach der Errichtung des Kaiserreichs fingen die
Französischen Gewalthaber im Lauenburgischen an, immer
willkührlicher zu verfahren, so daß es den Anschein gewann, das Land
werde schon mehr und mehr als eine Französische Provinz angesehn. So
wurden am 24. Mai 1804 vermittelst der
Executiv-Commission in Hannover alle öffentlichen Gelage mit Musik,
die großen Hochzeiten, die Pfingstheische und Bauernbiere zur
Vermeidung möglicher Streitigkeiten und unnöthigen Kosten-Aufwandes
verboten. Indessen erlaubte die Lauenburgische Regierung gegen Ende
des Maimonats 1805 den Dörfern Breitenfelde, Coberg
und Lankau auf ihr Ansuchen diese Festlichkeiten wieder, so lange
keine Französische Truppen in diesen Dörfern oder in ihrer Nähe
ständen, und motivirte diese Erlaubniß dadurch, daß der durch die
traurige Zeit gedrückte Landmann ebenso gut, wie die Städter und die
höheren Stände einer Aufheiterung bedürfe, zumal da solche
Lustbarkeiten auf dem Lande so eingerichtet wären, daß sie nicht zur
Verschwendung führten. Da wurde aber das Verbot im Monat Juni
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wiederholt, und es mußte ihm Folge gegeben
werden. Allein schon gewaltsamer und ohne alle Berücksichtigung der
verfassungsmäßigen Form wurde am 2. April 1805
die bisherige Kriegssteuer des Landes von 2 % des
Einkommens auf 6 % erhöht. Es war also ersichtlich,
daß der Französische Kaiser das Land nicht mehr als ein Unterpfand
für den Frieden mit England betrachtete, sondern als erobertes
Besitzthum noch mehr als bisher auszubeuten gedachte. Ueberhaupt
ging der neue Cäsar um jene Zeit mit weit reichenden Plänen in
Beziehung auf Deutschland um. Er hielt daher im September 1804
einen glänzenden Hof zu Mainz und empfing die Huldigungen
der Fürsten des Deutschen Westens und Südens, unter denen der
Churerzkanzler Karl Theodor von Dalberg durch seine Ergebenheit
besonders hervorragte. Damals wurde die Errichtung des Rheinbundes
vorbereitet, und alle Künste wurden angewandt, die Deutschen
Fürsten, welche, wie Bignon sich ausdrückt, eine complexe Existenz
hätten, d. h. alle, mit Ausschluß Oesterreichs, Preußens und
Hannovers (wegen Englands), unter Frankreichs Schutz zu stellen,
offenbar, um sie zwischen Oesterreich und Preußen hineinzuschieben
und gegen beide gelegentlich zu verwenden. Ließ der Kaiser zu jener
Zeit doch dem Churfürsten von Hessen-Cassel, der an seiner Würde als
Preußischer Feldmarschall festhielt und nicht in Mainz erschienen
war, durch Bignon sagen, er rechne darauf, daß er der Wehrmann (l'homme
d'armes) des beabsichtigten Bundes sein werde. Solche
Bestrebungen des Französischen Kaisers, dazu sein eigenmächtiges
Verfahren in Italien, führten eine Verbindung Oesterreichs,
Rußlands, Englands und Schwedens, und den Krieg von 1805
herbei. Bei diesem Kriege mußte es dem neuen Kaiser durchaus daran
gelegen sein, Preußen für sich zu gewinnen, wenn auch nur zu einer
Neutralität. Um keinen Preis war diese wenigstens zu theuer
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erkauft; er wies daher auf Hannover hin. Der
hochherzige und sittenreine König Friedrich Wilhelm III.
konnte sich aber nicht entschließen, ein ihm verwandtes und legitimes
Fürstenhaus zu berauben. Allein seine Minister benutzten seine
anerkannte Friedensliebe und gewannen ihn endlich für eine strenge
Neutralität durch die Vorspiegelung, daß auf diese Weise der Friede
erhalten werden könnte. Daher stellte der gewissenhafte König dem
Kaiser als Bedingungen der Neutralität die Forderungen entgegen:
Unabhängigkeit der Schweiz und Hollands, so wie Trennung der
Italischen Krone von der Französischen. Bonaparte ging darauf ein,
nicht als ob er diese Bedingungen jemals zu erfüllen dachte,
schickte jedoch Duroc nach Berlin, um die Verhandlungen
fortzusetzen. Durch diesen Unterhändler ließ er dem Könige, um
dessen Gewissen zu beschwichtigen, den Vorschlag machen, die
Hannöverschen Lande bis zum endlichen Frieden mit England in
Verwahrung zu nehmen. Der König ging darauf ein und behielt in dem
entscheidenden Augenblicke sein Schwerdt in der Scheide, rief aber
dadurch sein eigenes Verderben herbei.
Es ist oben bereits mitgetheilt, daß der Marschall Bernadotte nach
der Abberufung des Generals Mortier die Verwaltung der Hannöverschen
Lande am 19. Juni 1804 übernommen hatte.
Am 28. August 1805 erhielt der Marschall
von Boulogne aus den Befehl, das Französische Heer im Hannöverschen
- 21,500 Mann stark - an der südlichen Grenze des
Landes zu concentriren. Er ließ daher ungefähr 3000
Mann unter dem General Barbou als Besatzung der Festung Hameln
zurück und setzte sofort ungefähr 18,000 Mann in
Bewegung. Da verließen am 8. September die letzten
Franzosen das Lauenburgische Gebiet, nachdem sie zwei Jahre und zwei
und einen halben Monat im Lande gehaus't hatten. Die Lauenburgische
Regierung hielt es daher für ihre Pflicht,
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am 19. September ein Ausschreiben
an die Städte, Aemter und Patrimonialgerichte zu erlassen, worin es
hieß: Die Räumung des Herzogthums von den Französischen Truppen
mache folgende Vorschriften zur Erhaltung der Rube und Ordnung im
Lande nothwendig: 1) Die Bürgerwache sei besser als
bis her zu organisiren; könne ein Bürger, den die Reihe treffe, die
Wache nicht selbst beziehen, so müsse er einen tauglichen Mann
stellen, wobei besonders auf die ehemaligen Hannöverschen
Militär-Personen Rücksicht zu nehmen sei, welche jedoch ohne Uniform
die Wachen mit den Bürgern beziehen sollten. 2) Sei
den Wachen, so wie den Polizeibedienten, die strengste Wachsamkeit
über das vagabondirende Gesindel einzuschärfen, so daß sie den
bestehenden Verordnungen gemäß alle, die ohne Paß und ohne
bestimmten Zweck erschienen, zurückzuweisen hätten; deshalb seien
die Krüge jeden Abend zu visitiren. 3) Werde es den
Behörden zu einer ganz besonderen Pflicht gemacht, die Wachen selbst
und die Polizeibedienten zu controlliren, und bei befundener
Nachlässigkeit nach der Strenge der Gesetze gegen dieselben zu
verfahren.
Indessen blieb das Herzogthum Lauenburg nicht lange ohne
militärische Besatzung, denn am 5. October landete ein
Russischer Heertheil, ungefähr 15,000 Mann stark,
unter dem General Grafen von Tolstoi im Schwedischen Pommern, und
setzte sich nach bewilligtem Durchmarsch durch das Mecklenburgische,
und am 25. October abgeschlossener Convention wegen
der Bezahlung für die Verpflegung der durchmarschirenden Russen, in
Marsch nach dem Lauenburgischen. Bald darauf sammelte sich auch eine
Schwedische Heerabtheilung in der Stärke von ungefähr 10,000
Mann in Pommern. Der König Gustav Adolf landete am 2.
November in Stralsund und übernahm den Oberbefehl über seine
Truppen. Am 25. November schloß er mit Mecklenburg
eine Convention über die Verpflegung seiner
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Schweden ab und ließ die Avantgarde aufbrechen.
Die Russen betraten daher zuerst den Lauenburgischen Boden. Am
27. Oct. besetzte der General Werderefsky mit ungefähr
5000 Mann und am 5. November der General
Sedmorazky mit 9 Compagnien die Stadt Ratzeburg. Am
11. November rückte das Russische Regiment Pulaw von
Wittenburg her in die Stadt Mölln und Umgegend ein.
Am 9. November zeigte der Oberst von Cardell,
Befehlshaber der Schwedischen Avantgarde, von Strohkirchen, bei
Rehna, aus der Regierung in Ratzeburg an, daß er am 10.
November mit 1000 Mann und 300 Pferden
in's Lauenburgische einrücken und die Dörfer Thurow, Mustin, Sterlei
und Kogel besetzen, am 11. nach Sahms, Pampau, Müssen
marschiren und am 12. nach Hohenhorn, Fahrendorf,
Kröppelshagen vorrücken werde. Es wurde dem Obersten sogleich die
Anzeige gemacht, daß der Amtsschreiber Unruh zum Marschcommissär
bestimmt sei, daß aber die Verpflegung der Schwedischen Truppen vom
Lande nicht übernommen werden könnte, sondern daß dieselben aus den
Russischen Magazinen versorgt werden würden und deshalb bereits von
dem Russischen General Zagrätzky die Befehle gegeben wären. Hierauf
scheint der Oberst Cardell nicht eingegangen zu sein; er ließ daher
von seinem Adjutanten Schwarzen mit dem Amtsschreiber Unruh eine
Convention abschließen der Art, daß das Corps nur zwei Rasttage im
Lauenburgischen halten werde; für die Portion sollten 8
,
für die Ration 20
bezahlt werden. Die Portion sollte bestehen, bei der Ankunft aus
einem Schnaps und Brot, Abends warmem Essen mit Fleisch und einem
halben Quartier Bier; dasselbe beim Ausmarsch; am Rasttage sollte
Mittags und Abends warmes Essen und eine Flasche Bier für den ganzen
Tag gegeben werden. Die Ration wurde gesetzt auf ein Faß Hafer,
einen halben Scheffel Häcksel und
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4 bis 5
Heu. Für eine Fuhre auf zwei Meilen mit vier Pferden wurden bedungen
3
N 2/3, Fußboten für die Meile 12
,
reitende
.
Darauf rückte das Schwedische Hauptheer nach, um die Stadt und das
Amt Ratzeburg zu betreten. Deshalb wurde am 15.
November der Amtmann Brauns zum Marschcommissär ernannt. Die
Regierung erkannte aber, daß das Land einer so großen
Einquartierungs-Last unterliegen würde, und darum wurde am 18.
November der ritterschaftliche Deputirte Rittmeister von Hammerstein
auf Castorf und als Regierungsbevollmächtigter der Amtmann Brauns an
den commandirenden Schwedischen General geschickt (das war aber der
König selbst), um ihm den Nothstaud des Landes vorzutragen und zu
erklären, daß es nicht im Stande sei, die Verpflegung der Truppen zu
übernehmen, da es durch die lange Französische Einquartierung schon
erschöpft sei. Den beiden Abgeordneten wurde zugleich aufgegeben,
mit dem Mecklenburgischen Amtshauptmann Mahnke zu Schwan Rücksprache
zu nehmen, weil dieser die Mecklenburgische Convention wegen der
Verpflegung mit den Schweden abgeschlossen habe.
Der Rittmeister von Hammerstein und der Amtmann Brauns kamen am
23. November 1805 in Stralsund an. Sie
wandten sich sogleich an den Englischen Gesandten Pierrepoint,
darauf an den Hofmarschall von Platen, der sie bei dem
Generalgouverneur von Essen einführte. Dieser stellte sie am
25. dem Könige Gustav Adolf vor. Zum Unterhändler mit ihnen
wurde der Regierungsrath von Langen ernannt. Die Unterhandlungen
wurden am 25. und 26. gepflogen. Man
wurde einig über die Vergütung von 13
für die Portion und 23
für die Ration. Allein am 28. erklärte Langen, die
Ratification der Uebereinkunft habe leider bei dem Könige eine sehr
unglückliche Stunde getroffen. Der König habe alle zum Vortheile
Lauenburgs in Vergleich gegen Mecklenburg in dieser
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Convention enthaltenen Punkte gestrichen, nur die
einzigen, die Hospitäler, die Wachen und die Gefängnisse
betreffenden Punkte habe er gelassen, der König wolle indeß dem
Lande die möglichste Schonung angedeihen lassen. Dabei berief er
sich darauf, daß er nicht begreife, warum die Schwedischen Truppen
nicht auf dieselbe Weise, wie die Preußischen, im Hannöverschen *)
verpflegt werden sollten. Die Deputirten erboten sich also auch noch
etwas nachzulassen, z. B. 1
von den 13
der Portion; allein der König beharrte auf einen viel niedrigeren
Tarif. Da erklärten die Deputirten, daß sie sich zur Unterzeichnung
einer solchen Convention nicht für ermächtigt hielten. Am 30.
November hatten sie Abschieds-Audienz beim Könige, in welcher sie
demselben freimüthig erklärten, daß es besser sei, das
Lauenburgische Land der Discretion eines großmüthigen Souverains zu
überlassen, als die Eingehung solcher Verbindlichkeiten zu
übernehmen, welche dasselbe zum größten Nachtheile der Truppen auf
die Länge nicht würde abhalten können. Der Rittmeister von
Hammerstein theilte darauf der Lauenburgischen Regierung die
Bestimmungen des Königs mit: "Marschcommissäre reguliren mit den
Schwedischen Befehlshabern die Marschrichtung, Marschtage und
Nachtlager, und erhalten die Liste über die Stärke der Truppen. Die
Marschcommissäre übernehmen dann die Verpflegung. Jede aus zwei
warmen Mahlzeiten, die des Mittags mit Fleisch, bestehende Portion
wird mit 4
N 2/3 bezahlt. Die Stabsoffiziere und Compagniechefs
bezahlen für Abendmahlzeit, Caffe und Frühstück 32
,
für Frühstück und
____________________
*) Am 26. October waren nämlich Preußische Truppen von
Hildesheim her in die Hauptstadt Hannover eingerückt. Die
Churfürstliche Regierung war wieder hergestellt, wie sie vor der
Französischen Occupation gewesen war; die bisherige
Executiv-Commission war aufgehoben.
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zwei Mahlzeiten 1
;
Subalternoffiziere im ersten Falle 16
,
im zweiten 24
.
Ihre Bedienten bezahlen wie die Gemeinen. Für die Ration werden 20
vergütet. Ein Wagen mit vier Pferden auf vier Meilen wird mit
4
,
mit sechs Pferden mit 6
bezahlt. Auf jedes Pferd werden 550
Gewicht gerechnet." Mit dieser geringen Entschädigung mußte das
verarmte Lauenburg sich zufrieden stellen, obgleich der Schwedische
König bedeutende Subsidien von England bezog.
Der harte Druck, der ohnehin auf Lauenburg lastete, wurde dadurch
noch vermehrt, daß die Russen und Schweden in dem Lande einstweilen
stehen blieben, weil man über die Absichten Preußens, welches seine
Truppen im Hannöverschen immer weiter ausbreitete und zugleich in
den Tagen vom 25. bis 31. October eine
Heerabtheilung durch das Mecklenburgische Gebiet bis Lenzen
vorschob, nicht im Klaren war. Allein nachdem der Kaiser Alexander
mit dem Könige Friedrich Wilhelm zu Potsdam am 3.
November eine Convention über die Grundlage eines zu vermittelnden
Friedens oder einer eventuellen Teilnahme Preußens am Kriege
abgeschlossen hatte, gingen die Russen vom 19.
November an bei Lauenburg und die Schweden vom 12. d.
M. an bei Artlenburg über die Elbe. Die Preußen aber verließen gegen
Ende des Novembers das Hannöversche Land. Lauenburg wurde also
wieder auf einige Zeit von einer schweren Einquartierung befreit.
Ungefähr um dieselbe Zeit landete nach einer stürmischen Ueberfahrt,
so daß ein Reiter-Regiment wieder an die Englische Küste verschlagen
wurde, die Englisch-Deutsche Legion unter dem General Don am
19. Nov. bei Twielenfleth, und Britische Truppen bei Stade,
zusammen ungefähr 10,000 Mann, über welche der General
Lord Cathcart den Befehl führte, jedoch erst am 25.
November bei dem Heere eintraf. Daher erließ der General Don am
20. November eine Proclamation,
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worin er erklärte, daß sein Corps bestimmt sei,
die Räumung der Hannöverschen Lande vom Feinde zu bewerkstelligen
und die Vertheidigung derselben zu übernehmen. Zugleich wurde auch
eine Proclamation Georgs III, datirt den 2.
November, in alle Landestheile versandt, worin der König die treue
Anhänglichkeit und das gute Benehmen seiner Dienerschaft während des
bisherigen traurigen Zeitraums belobte. Bald darauf erschien auch
eine Königliche Verordnung, datirt London den 14.
November, worin ausgesprochen wurde: "Es ist unseren sehnlichen
Wünschen für die Befreiung unserer geliebten Deutschen Lande endlich
gelungen, den Feind durch die Anstrengungen unserer hohen Alliirten
zur Räumung derselben zu nöthigen. Wir hatten zwar gehofft, solches
vorlängst durch unsere eigenen Truppen bewerkstelligen zu können, es
ist aber die Ausführung solcher Absicht durch widrige Winde
verzögert, und inzwischen haben des Königs von Preußen Majestät,
während des Vorrückens der deshalb von uns requirirten Kaiserlich
Russischen Armee, sich unter freundschaftlicher Versicherung der
Besetzung unserer vom Feinde verlassenen Residenzstadt Hannover
angenommen." Weiterhin wird darin bekannt gemacht, daß der Herzog
von Cambridge nach Hannover abgehen werde, um die Direction des
Militärs zu übernehmen, für die Civil-Angelegenheiten aber habe der
König seinen Staatsminister, den Grafen von Münster, dahin
abgesandt. Der Herzog von Cambridge ist aber nicht erschienen,
sondern Lord Cathcart behielt den Oberbefehl. Dieser ließ daher die
erste Linien-Brigade und die erste Fußbatterie der Legion abrücken,
um unter dem Commando des Generals Ostermann in Gemeinschaft mit
Russischen Truppen vom 1. December an die Berennung
der Festung Hameln zu übernehmen. Indessen machte die Nachricht von
der Niederlage der großen Russisch-Oesterreichischen Armee bei
Austerlitz am
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2. Decbr. einen überaus
nachtheiligen Eindruck, besonders auf die Englisch-Deutsche Legion.
Dazu kam alsbald der Friede von Preßburg am 26.
Decbr., durch welchen die Stellung Preußens zu Frankreich eine
durchaus veränderte Gestalt erhielt. Arglistig, um Preußen mit
England zu verfeinden, forderte der Französische Kaiser von Preußen
die Annahme Hannovers als Entschädigung für die Abtretung von
Ansbach-Baireuth, Cleve und Neuschatel, und drohte im
Weigerungsfalle mit Krieg.
In Hannover aber war unter der Leitung des Grafen von Münster, der
den Hofrichter von Bremer zum Staatsminister, und Patje und Brandes
zu Cabinetsräthen ernannte, die Regierung des Landes wieder in
vormaliger Weise hergestellt. Daher trat auch die Lauenburgische
Regierung wieder völlig in ihre früheren Functionen ein. Allein
diese Restitution der rechtmäßigen Verwaltung war, wie bei den
obwaltenden Umständen leicht zu erachten ist, nicht von langer
Dauer. Der gewissenlose Preußische Minister Graf von Haugwitz war
vollständig in den Händen des Französischen Kaisers. Die
Besitzergreifung Hannovers war die natürliche Folge. Daher drang
Preußen am 25. Januar 1806 auf die
Wiedereinschiffung der Englischen Truppen, welche bisher im
Hannöverschen gestanden hatten, und sie erfolgte alsbald an der
Mündung der Weser. Am 27. Januar rückte dagegen der
Preußische General Graf von der Schulenburg-Kehnert mit 23
Bataillonen, 25 Schwadronen und 7
Batterien ins Hannöversche ein und verkündigte in einem Manifeste
seines Königs, daß sein ganzes Bestreben darauf gerichtet sei, den
Krieg, welcher die Hannöverschen Lande augenblicklich bedrohe, von
denselben abzuhalten. In dieser Absicht habe der König mit dem
Kaiser von Frankreich eine Uebereinkunft getroffen, vermöge welcher
die Staaten des Königs von Großbritannien in Deutschland von den
Französischen Truppen gänzlich geräumt und bis zur Abschließung
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des allgemeinen Friedens von ihm allein in
VERWAHRUNG und ADMINISTRATION genommen werden sollten. Es wurde
hinzugesetzt, daß der Friedensetat der Preußischen Truppen aus
Preußischen Cassen berichtigt und nur die mehreren Kosten des
Kriegsetats für dieselben vom Lande getragen werden sollten; auch
würde man dafür Sorge tragen, daß die Landes-Einkünfte nach Abzug
der Verwaltungs Kosten allein zum Nutzen des Landes verwendet
würden. Dagegen erhob der Graf von Münster am 3. Februar öffentlich
Protest und reis'te dann am 9. Februar nach England ab.
Graf Schulenburg aber setzte am 15. Februar eine
Preußische Administrations-Commission in Hannover ein, bestehend aus
v. Ingersleben, Wilkens, Schöne, Hoyer, Gieseke, v. Bülow und
Clemen. Der General Graf Tolstoi räumte also am 8. Febr. mit seinen
Russischen Truppen das Land und marschirte durch das Preußische
Gebiet nach Rußland zurück.
Unter diesen Umständen konnte König Gustav Adolf von Schweden
unmöglich länger auf dem linken Elbufer stehen bleiben, er ließ
daher seine Truppen den Fluß wieder überschreiten und das auf dem
rechten Elbufer liegende Lauenburgische Gebiet besetzen. Sein
Hauptquartier verlegte der König von Lüneburg, wo es sich seit dem
19. December 1805 befunden hatte, am
11. Februar nach Ratzeburg, von wo er am 27.
März mit dem Gros seines Heeres nach Pommern zurückging. Diese
Absicht muß derselbe schon bei seinem Rückzuge über die Elbe gehabt
haben, denn bereits am 12. Februar machte der Graf
Löwenhjelm aus seinem Hauptquartier zu Boizenburg bekannt, daß sein
König beschlossen habe, den größeren Theil seiner Truppen ins
Mecklenburgische zu verlegen und ihn zum Schutze des Lauenburgischen
zurücklassen werde. Während seines Aufenthalts in Ratzeburg
übersandte der König am 15. Februar 1806
ein Schreiben an die Lauenburgische
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Regierung, worin er sich folgendermaßen
aussprach: "Da die Churhannöverschen Länder auf dem linken Elbufer
von den Preußischen Truppen besetzt seien, so scheine es sich nicht
zu vereinigen mit dem Schutze, den er dem Herzogthum Lauenburg
leiste, daß etliche Summen Geldes vom Lande nach Hannover
ausgeliefert würden, die dadurch zu ganz anderen Zwecken verwandt
werden könnten, als welche mit den Absichten des Königs von
Großbritannien übereinstimmten. Dem zufolge halte er es für das
Beste, daß, nachdem alle im Lande unvermeidlichen Zahlungen und
Ausgaben geleistet seien, dasjenige, was übrig bleibe, in Ratzeburg
zur Disposition des Königs von Großbritannien in Verwahrung bleibe,
welches, bis daß er mit diesem seinem hohen Alliirten über eine
nähere Bestimmung, betreffend die fernere Occupation seiner Truppen
im Lauenburgischen Lande, übereingekommen sei, fortbestehen möge. Er
habe die Regierung von allem diesem unterrichtet, damit seine
Absicht so bald als möglich vollzogen werde." Die Regierung
antwortete ihm am 18. Februar: Sie habe sofort den
öffentlichen Recepturen bei eigener Verantwortung befohlen, den
Ueberschuß der öffentlichen Cassen nicht nach Hannover zu schicken,
sondern an sich zu halten. Zugleich bemerkte sie, daß sie dem
Königlichen Staatsininisterium in Hannover, als welchem sie
subordinirt wäre, von dieser allerhöchsten Willensmeinung des Königs
Nachricht gegeben habe. Dies geschah auch in der That, denn die
Regierung ahnete nicht, worauf es eigentlich abgesehen war. Der
Minister von der Decken erwiderte unterm 20. Februar,
daß man die Ueberschuß-Gelder in den Händen der Rechnungsführer
lassen möge, weil die Nothwendigkeit es erfordern werde, im
Herzogthum Lauenburg darüber zum Dienste des Königs von
Großbritannien Verfügungen zu treffen. Diese Resolution wurde daher
am 25. Februar den fünf Aemtern und dem Elbzoll-
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geleite bekannt gemacht. Darauf bekam aber der
Landdrost von Hake aus Greifswalde unterm 7. April ein Schreiben des
Königs von Schweden, worin er verlangte, daß alle Ueberschüsse, um
sie nicht den ungewissen Zufällen eines Angriffs der Preußischen
Truppen auf das Lauenburgische blos zu stellen, entweder in Hamburg
oder Lübeck oder Stralsund niederzulegen seien. Man antwortete ihm
am 10. April, welche Verfügung das Hannöversche
Ministerium bereits getroffen habe, und setzte zugleich das
Ministerium von diesem Schreiben in Kenntniß. Da ging am 16.
April ein Schreiben des Königs folgenden Inhalts ein: Er
habe es für nöthig angesehen, der Lauenburgischen Regierung
anzudeuten, daß dieselbe von jenem Tage an von der Hannöverschen
Regierung, welche aufgehört habe das Organ ihres rechtmäßigen Königs
zu sein, indem sie sich dem Regiment des Königs von Preußen
unterworfen habe, keine Befehle zu begehren oder entgegenzunehmen
habe. Zugleich verbot er ihr jede Verbindung mit den übrigen Theilen
des Churfürstenthums, und setzte hinzu, daß er seinem
General-Adjutanten, dem Grafen Löwenhjelm, anbefohlen habe, nach
Abzug der für das Land nöthigen Administrationskosten, jetzt und
fernerhin alle Ueberschüsse der Einkünfte nach Pommern zu
übersenden, um zu verhindern, daß diese Geldsummen nicht zu fremden
Zwecken angewandt würden. In ihrem Antwortschreiben bemerkt die
Regierung, daß ihres Wissens keiner der Hannöverschen Dienerschaft
sich unbedingt unterworfen habe, sondern den ihnen angemutheten
Revers nur unter Vorbehalt ihrer Dienstpflichten gegen ihren
bisherigen rechtmäßigen Landesherrn unterschrieben habe. Indeß
verspricht sie dem Königlichen Rescript zufolge von den sämmtlichen
öffentlichen Recepturen des Herzogthums Bericht über den baaren
Cassenbestand nach Abzug der nothwendigen laufenden Ausgaben zu
verlangen und denselben dem Grafen Löwenhjelm zum Zweck der weiteren
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Disposition des etwaigen Vorraths vorzulegen.
Zugleich ersah man aus einem Befehle des Königs an den Grafen
Löwenhjelm (vom 5. April), daß diese Gelder zur
militärischen Organisation verwendet werden sollten, denn es hieß
darin: "Wenn Geld dazu erfordert wird, so soll es dem Landdrosten
v. Hake gemeldet werden, der es von Landes-Mitteln hergeben wird, da
es zur Sicherheit und Vertheidigung des Landes gereicht." Diese
Wendung der Dinge hätte man längst vermuthen können, denn schon
1805 wollten die Schweden bei der ersten Besetzung
Lauenburgs den Tarif des Landes-Zolls verdoppeln und sich einen
Theil des Ertrages zur Verpflegung ihrer Truppen ausliefern lassen.
Ebenso verlangte der Oberst Morian am 5. December vom Amte
Lauenburg, daß ihm am Ende eines jeden Monats die Hälfte der
verdoppelten Zollgelder eingehändigt werden sollte. Dasselbe
Ansinnen stellte am 4. December der Rittmeister v.
Geijer an das Amt Ratzeburg. Allein die Regierung schlug diese
Forderungen sogleich ab, und später wies sie auch der Minister von
der Decken zurück.
Indessen wurde am 18. April dem Grafen Löwenhjelm der
Bericht des Amtes Ratzeburg mitgetheilt, worin nachgewiesen wurde,
daß der augenblickliche Cassenbestand nur in 143
bestehe und die neuen Einnahmen von etwa 4000
erst am Ende des Monats Mai eingehen würden. Das Amt Lauenburg hatte
nur einen Cassenvorrath von 476
.
Dagegcn belief sich der Cassenbestand des Amtes Schwarzenbeck auf
2500
und der des Elbzollgeleits auf 2957
.
Darauf berichtete der Oberzollinspector Meyer, daß am 19.
April zwei Schwedische Offiziere bei ihm erschienen wären und einen
Befehl von dem Grafen Löwenhjelm vorgelegt hätten, nach welchem er
ihnen den Cassenvorrath des Elbzollgeleits abliefern sollte. Seine
Weigerung und Gegenvorstellungen wären vergeblich gewesen, im
Gegentheil sie hätten mit Gewalt gedroht und
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vier Mann Wache ins Haus gelegt. Er sei also
gezwungen worden, ihnen 1957
auszuliefern, denn 1000
habe er besonders verwahrt gehalten. Ebenso berichtete der Amtmann
Compe in Schwarzenbeck, daß der Graf am 19. April
durch den Baron v. Cederström den Amts-Cassenvorrath von 2500
habe abholen lassen. Der Regierung blieb nichts weiter übrig, als
über diese Gewaltthätigkeiten des Schwedischen Befehlshabers an den
König Georg III. zu berichten.
Der Graf Löwenhjelm hielt jedoch das Lauenburgische diesseits der
Elbe nur mit einem Reiter-Detachement besetzt, welches aus 30
leichten Leib-Dragonern, 114 Schonenschen Dragonern
und 88 Mörnerschen Husaren bestand. Der Graf schrieb
am 13. April *) von Ratzeburg aus an den
Befehlshaber der Preußischen Truppen im Lüneburgischen
folgendermaßen: Da zufolge mehrerer, wiewohl nicht officieller,
eingelaufener Nachrichten Anstalten zum Uebergange der Preußischen
Truppen auf das rechte Elbufer getroffen würden, so sehe er sich
verpflichtet, zufolge des Befehls seines Königs, dem Preußischen
Befehlshaber zu erklären, daß die auf dem rechten Elbufer belegenen
Hannöverschen Lande unter Schwedischem Schutze ständen, als
Eigenthum des Alliirten des Königs von Schweden, des Königs von
Großbritannien, daß dieser Absicht gemäß die benannten Länder von
den unter seinem Befehle stehenden Truppen occupirt seien, daß er
Befehl
____________________
*) Das politische Journal von 1806 I. S. 429
giebt als Datum dieses Schreibens den 23. April
an. Das kann unmöglich richtig sein, da an diesem Tage schon das
Gefecht zwischen den Schweden und Preußen vorfiel. Auch erhellt dies
aus der Declaration des Königs von Schweden vom 27. April,
worin auf das Schreiben des Grafen Löwenhjelm Beziehung genommen und
hinzugesetzt wird: demungeachtet sei ein detachirtes Preußisches
Corps am 23. April über die Grenze gegangen.
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habe, diese Länder zu vertheidigen, falls fremde
Truppen deren Grenzen betreten sollten.
Allerdings hatte die Preußische Besatzung von Lüneburg unter dem
General von Winning bereits Befehl zum Aufbruch ins Lauenburgische
erhalten, allein gerade am 13. April bekam sie
Gegenbefehl. Dagegen rückte der Oberst von Beeren von Lenzen her mit
seinem Cürassier-Regiment (1078 Pferde stark) und dem
Infanterie-Regiment v. Tschammer nebst vier Geschützen gegen die
Lauenburgische Grenze vor. Diese Truppen brachen am 18.
April von Lenzen auf. An demselben Tage erschien ein Preußischer
Offizier bei den auf Mecklenburgischem Gebiete stehenden
Schwedischen Vorposten mit einem Briefe, datirt Lenzen den 17.
April, von dem Preußischen Befehlshaber an den Grafen
Löwenhjelm, worin diesem angezeigt wurde, daß jener Befehl habe, ins
Lauenburgische einzurücken, und ihn daher auffordere, alles zu
vermeiden, was zu Mißhelligkeiten Anlaß geben könne. Der Graf
übersandte dagegen seine oben erwähnte Declaration, woraus ebenfalls
hervorgeht, daß sie nicht am 23. April ausgefertigt
sein kann. Der Oberst v. Beeren marschirte indessen am 21.
April nach Boizenburg und Umgegend, und rückte bis Waschow *) in
der Gegend von Wittenburg vor, wo ein Schwedisches Husaren-Piket
stand, welches sich sofort auf seinen Rückhalt zurückzog. Am
22. April kam der Oberst von Beeren nach Zarrentin und
betrat am 23. Morgens bei Marienstädt das
Lauenburgischefbestätigte Gebiet. Von dort entsandte er eine halbe Schwadron
nach Lauenburg und drei Compagnien nach Hakendorf. Er selbst rückte
bis Groß-Zecher und Seedorf vor. Dort stellten sich ihm die Schweden
entgegen, gaben Feuer und verwundeten den Lieute-
____________________
*) In dem Berichte des Grafen Löwenhjelm wird der Ort Wasmaps
genannt, allein dieser Name findet sich nicht in der Richtung von
Boizenburg nach Zarrentin.
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nant von Stülpnagel vom Regiment Beeren, so wie
einen Unteroffizier und einen Schützen vom Regiment Tschammer. Die
Preußen erwiderten das Feuer nicht, sondern setzten ihren Marsch in
der Richtung nach Ratzeburg fort. Graf Löwenhjelm nahm daher noch
einmal bei Neu-Kogel, an dem Defilée zwischen dem Peper- und
Schallsee, Stellung. Es wurden also einige Schützen von den
Preußischen Truppen vorgenommen, und nachdem diese einige Schüsse
gethan hatten und ein Schwedischer Husar gefallen war, zogen sich
die Schweden über Kittlitz nach Dutzow auf Mecklenburgisches Gebiet
und von dort nach Gadebusch zurück. Sie hatten nach dem Bericht des
Grafen Löwenhjelm am 23. April einen Todten, fünf
Verwundete, zwei getödtete, zwei entlaufene Pferde der Verwundeten
und sechzehn verwundete Pferde. Der Oberst von Beeren, welcher nur
drei leicht Verwundete hatte, gab jedoch in seinem Berichte den
Schweden das Zeugniß ihrer Vortrefflichkeit, ihrer militärischen
Dressur und Manövrirfähigkeit.
Am Abend des 23. April rückte der Oberst v. Beeren mit fünf
Compagnien (948 Mann) vom Regiment Tschammer und
211 Reitern mit 226 Pferden in Ratzeburg
ein und nahm dann förmlich für seinen König Besitz vom Herzogthum
Lauenburg. Daher mußten die bisherigen Hannöverschen Wappenschilder
mit dem Preußischen Adler vertauscht werden, und die Regierung des
Landes unterzeichnete sich seitdem: Von Sr. Königlichen Majestät von
Preußen provisorisch bestätigte Regierung. Der Oberst von Beeren,
später General, benahm sich übrigens sehr human und hörte mit
geneigtem Ohre auf die Klagen der Bürger über die starke
Einquartierung, denn nach den aus jener Zeit noch vorliegenden
Quartier-Listen konnten in der Stadt nur 214 Häuser
mit Truppen belegt werden. Er ließ daher nur den Stab der Reiterei
und zwei Compagnien (12 Offiziere, 25
Unteroffiziere, 350 Mann und
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1863/6 - 306
82 Pferde) in der Stadt, die
übrigen Truppen wurden theils auf die Dörfer, theils (eine
Compagnie) nach Mölln verlegt. So blieb es bis zum 14.
August 1806. An diesem Tage zogen sich die Preußischen
Truppen aus dem Lauenburgischen ins Hannöversche zurück; nur in
Ratzeburg blieben 2 Offiziere, 6
Unteroffiziere, ein Chirurg, 55 Soldaten,
größtentheils Kranke, und drei Pferde, unter dem Hauptmann Cossard
v. Espies zurück. Aber auch diese Mannschaft zog am 24.
Aug. ab. Dagegen besetzte Schweden, in Folge einer Uebereinkunft mit
Preußen wegen Aufhebung der Blokade der Preußischen Häfen, das
Herzogthum wieder, und schon am 27. August rückte der
Graf von Löwenhjelm mit 222 Pferden in Ratzeburg ein.
Zur Erleichterung der Stadt wurden jedoch am 1. September die
Husaren unter dem Major v. Ridderstolpe aufs Land vertheilt.
Außerdem besetzte der Brigade-Chef Graf v. Mörner am 6.
September mit dem Leibgrenadier-Regiment, einiger Reiterei und
reitender Artillerie das Land, und am 15. September
zog der Oberst v. Morian mit 39 Offizieren, 45
Unteroffizieren und 662 Mann Infanterie nebst
50 Pferden in Ratzeburg ein. Doch auch diese Truppen
wurden größtentheils über das ganze Land vertheilt.
In Folge dieser Ereignisse machte die Lauenburgische Regierung am
31. August bekannt, daß ihr von dem Könige von Schweden
der Befehl zugegangen sei, die Administration des Herzogthums im
Namen ihres Landesherrn wieder zu übernehmen und die ehemalige
Verfassung wieder herzustellen. Deswegen sollten die Churfürstlichen
Siegel und Curialien wieder angenommen, die Preußischen Adler
abgenommen und die früheren Schilder wieder aufgehängt werden. Die
Regierung unterschrieb sich daher wieder: Königlich Großbritannische
zur Churfürstlich Braunschweig Lüneburgischen Regierung des
Herzogthums Lauenburg verordnete Landdrost und Regierungs-
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räthe. Dagegen erschien von der Preußischen
Administrations- und Organisations-Commission in Hannover unterm
9. Sept. ein Ausschreiben, wodurch jede Communication und
Correspondenz des Hannöverschen Landes mit den öffentlichen Behörden
des Herzogthums Lauenburg aufgehoben wurde. Dieses Ausschreiben
verursachte der Regierung keinen Kummer, im Gegentheil sie war sehr
erfreut, von der Preußischen Administration unter dem geheimen
Oberfinanzrath von Ingersleben erlöst zu sein. Es hatte nämlich am
1. April 1806 Preußen förmlich von
Hannover Besitz ergriffen und die Hannöverschen Länder als Preußisch
Hannöversche Provinzen zu administriren und zu organisiren
angefangen, obgleich England gegen die Preußische Besitznahme
feierlich protestirte. Lauenburg insonderheit empfand diese
Umgestaltung aller Verhältnisse überaus schmerzlich. Am 8.
April machte von Ingersleben der Lauenburgischen Regierung
bekannt, daß das bisherige Staatsministerium, so wie das
Justizdepartement in Hannover gänzlich aufgehoben sei, und daß alle
Gegenstände, welche zum Justizdepartement gehörten, an die
Administrations-Commission gelangen sollten. König Gustav Adolf war
also in sofern einer richtigen Ansicht gefolgt, wenn er für
Lauenburg alle Verbindungen mit Hannover für aufgelöst erklärt
hatte. Darauf erschien der Cammergerichtsrath Sack aus Berlin in
Ratzeburg und versammelte am 2. Mai die Mitglieder der
Regierung, des Consistoriums und des Hofgerichts auf der Canzelei.
Er erklärte denselben, daß der König von Preußen nach der
Besitzergreifung des Landes ihnen die Ausübung ihrer Functionen für
jetzt auf ihren geleisteten Diensteid lasse. Zugleich forderte er
hierüber von jedem einzelnen Mitgliede sein Versprechen, jedoch mit
dem Zusatze, wer sich weigern sollte, es zu geben, werde sofort von
seinem Amte dispensirt. Alle leisteten um so mehr dieses
Versprechen, da ihnen schon am 29. März von Hannover
aus die
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Mittheilung gemacht worden war, daß die
Benennung: Von Sr. Preußischen Majestät provisorisch bestätigte
Regierung, und der Gebrauch des Preußischen Wappens für etwas bloß
Formelles zu halten sei, dem man sich wohl dürfte unterwerfen
können. Das vorgelegte Preußische Protocoll lautete wörtlich also:
"Daß Se. Königl. Maj. von Preußen ihnen die Ausübung ihrer
Functionen für jetzt zu belassen geruhet hätten. Sie würden also
autorisirt und befehligt, diese Functionen noch ferner auszuüben,
und in Hinsicht auf diese Functionen bis auf weitere Ordre und
nähere Instruction auf ihren geleisteten Amtseid verwiesen. Dabei
gewärtige und verlange man von ihnen, daß sie von den ihnen
anvertraueten und in ihrem Gewahrsam befindlichen Papieren und
Geldern nichts entfernen oder vorenthalten, über dasjenige, worüber
durch die jetzige höchste Staatsgewalt von ihnen Erläuterung
gefordert werden möchte, solche nach ihrer Kenntniß offen abgeben,
überhaupt aber den Befehlen derselben überall ein gehöriges
und
schuldiges Genüge leisten würden." Am 7. Mai
berichtete die Regierung über diese Vorgänge nach London. Graf
Münster antwortete unterm 30. Mai, daß der König mit den
eingeschlagenen Maßregeln wohl zufrieden gewesen sei.
Ingersleben ging aber immer weiter in seinem
Administrations-Geschäft und forderte am 12. Mai die
Einsendung der die allgemeine Uebersicht des Justizwesens in
Lauenburg betreffenden Nachrichten. Die Regierung schwieg. Am
22. Aug. wurde die Aufforderung dringend wiederholt, denn
die Aemter hatten bereits im Juni über die schwebenden Processe,
über Vormundschaftssachen u. dgl. berichtet. Wiederum befahl die
Administrations-Commission der Regierung, das Cämmerei- und
Schulden-Wesen der Lauenburgischen Städte einzuschicken. Allein nur
der Magistrat zu Ratzeburg reichte am 9. Juli einen
genauen Bericht über den Vermögensstand seiner Cäm-
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1863/6 - 309
merei ein. Darnach hatte die Stadt 202
steuerpflichtige Häuser, die sogenannten Buden eingerechnet; sie
besaß 254 Scheffel Ackerland, etwas Wiesenwachs und
Holz. Die Einnahme bestand, nach zwölfjährigem Durchschnitt, von
liegenden Gründen in 408 von Abgaben in 2571
.
Das baare Vermögen belief sich auf 2835
,
die Zinsen auf 101
)
- Ausgabe: öffentliche Abgaben 565
,
Besoldungen 633
,
für Bauten und allgemeine Unkosten 1884
,
Schulden 16,745
und 200
Gold, Zinsen 609
und 8
Gold. Die Ausgaben überstiegen die jährliche Einnahme um ungefähr
100
,
welche von der Bürgerschaft nach dem Contributionsfuß auf, gebracht
wurden.
Sehr unangenehm berührte die Anzeige der Administrations-Commission vom 24. Mai die Regierung, daß der
Regierungsrath Höning zum beständigen Commissarius bei der Preuß.
Regierung zu Ratzeburg bestimmt sei, welcher darauf zu sehen habe,
daß die Geschäfte dem Interesse des Königs im Allgemeinen und den
Absichten und Verfügungen der Administrations-Commission besonders
entsprechend geführt würden. Ueberhaupt führte diese Commission in
alten Zweigen der Verwaltung solche Einrichtungen ein, daß man nicht
mehr zweifeln konnte, es solle das eben erworbene Land alsbald in
eine Preußische Provinz umgewandelt und ihm eine Organisation
aufgedrungen werden, welche den alten Provinzen der Monarchie
conform sei. So wurde am 20. August von der Commission
beschlossen, das Forstwesen der Hannöverschen Lande durch einen
Preußischen Oberforstmeister auf Preußischen Fuß einrichten zu
lassen, wobei auch auf die städtischen Cämmerei-Forsten Rücksicht
genommen werden sollte. Es wurde daher der Lauenburgischen Regierung
aufgegeben, ein Verzeichniß der den städtischen Commünen zustehenden
Forsten mit Beifügung des Umfangs und Ertrages einzureichen, und
überhaupt die Behörden
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1863/6 - 310
anzuweisen, dem gedachten Oberforstmeister bei
seiner Bereisung der Forsten die gehörige Auskunft und Nachricht zu
geben. Die Regierung, weit entfernt, die Hand zur Umgestaltung der
Verfassung zu bieten, schrieb am 9. September an den
Oberforstmeister von Düring, er solle, wofern sich ein Preußischer
Oberforstmeister einfände, jegliche Unterstützung ablehnen.
Diesen Bestrebungen des Herrn von Ingersleben machte zwar die
unglückliche Doppelschlacht bei Jena und Auerstädt plötzlich ein
Ende, aber eben diese Niederlage sollte zugleich die größten
Calamitäten über das Herzogthum Lauenburg bringen. Es ist bekannt,
wie sich der General von Blücher, um der Capitulation von Prenzlau
zu entgehen und einen Theil der Französischen Armee von der Oder
abzuziehn, mit seinem Corps ins Mecklenburgische warf und unter
fortwährenden Gefechten im Anfange des Novembers auf Lübeck
zurückzog. Ihm folgten drei Französische Armeecorps unter den
Marschällen Bernadette, Soult und Murat. Die nächste Folge davon
war, daß sich die Schwedischen Besatzungstruppen im Lauenburgischen
vereinigten und am 3. November in der Absicht in
Lübeck eindrangen, sich dort auf der Trave einzuschiffen. Sie
bestiegen nun zwar baldmöglichst Schiffe, vermochten aber des
widrigen Windes wegen nicht aus der Trave in die See zu kommen. Nur
der Oberst v. Morian gelangte mit zwei Schwadronen
Småland-Dragonern, einer Compagnie Leibgrenadiere und dem größeren
Theil der reitenden Artillerie, zusammen ungefähr 400
Mann, nach Neustadt in Holstein und von da nach Stralsund; allein
zwei Schwadronen Dragoner und sieben Compagnien Leibgrenadiere mit
sechs Kanonen, ungefähr 1500 Mann, unter dem Grafen
von Mörner, welche etwas später eingeschifft waren, mußten sich auf
der Trave bei Slutup den Franzosen am Morgen des 6.
November ergeben.
Um dieselbe Zeit war auch der General Blücher in Lübeck
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eingedrungen. Ihm folgte der Marschall Bernadotte
über Schönberg, die Marschälle Soult und Murat über Ratzeburg. In
diesem Orte traf am 5. November gegen Mittag der Preuß. Major Hövell
mit dem 2. Bataillon des Regiments Braunschweig-Oels
und 40 Husaren ein, um sich dort der vorhandenen
Lebensmittel, Munition, Waffen und Schuhe zu bemächtigen. Am
Nachmittage näherten sich zwei feindliche Colonnen. Der Major ließ
daher einen Theil der langen Brücke aufnehmen und stellte seine
Schützen am Ufer des See's auf. Das Tirailleurfeuer hatte bis fünf
Uhr Abends gedauert, als gemeldet wurde, daß die Feinde über
Schmilau die Stadt umgingen; die Preußen zogen daher ab und
erreichten Lübeck um Mitternacht. Ihnen folgten sogleich Soult und
Murat und rückten am Abend desselben Tages mit dem größeren Theil
ihres Corps in Ratzeburg ein. Diese wilden Schaaren hatten bereits
im Mecklenburgischen ihre Marsch-Richtung durch Plünderungen und
Gewaltthätigkeiten jeglicher Art bezeichnet und setzten im
Lauenburgischen ihr ruchloses Treiben fort, und zwar nicht bloß auf
ihrem Marsche nach Lübeck, sondern wo möglich in noch höherem Grade
auf ihrem Rückmarsche nach der Schlacht bei und in Lübeck am
6. November. Dazu kamen die Transporte der Kriegsgefangenen,
so daß Ratzeburg in den Tagen vom 8. bis 10.
November 11,400 Mann zu verpflegen hatte. Die
Regierung forderte daher am 14. November von allen
Gerichten des Landes Auskunft über die geleistete Verpflegung
fremder Truppen, da dann das Gericht Zecher nachwies, daß die beiden
Dörfer Zecher und Seedorf seit dem 5. November
8000 Mann theils Fußvolk, theils Reiter beherbergt hatten.
Diesen Angaben folgten die Plünderungs-Verzeichnisse, welche allen
Glauben überstiegen und den jammervollen Zustand des Landes aufs
Anschaulichste darstellten. Die Regierung erreichte es daher, daß
der Französische General
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1863/6 - 312
Watier, welcher mit leichter Reiterei in
Ratzeburg stand, am 16. November bekannt machte, daß
keine einzelne Requisitionen - mit diesem Euphemismus wurden die
ruchlosen Plünderungen bezeichnet - weiter gemacht werden sollten;
wo sie aber dennoch vorkämen, sollten dieselben wieder erstattet und
die Thäter bestraft werden. Wie gering der Erfolg dieses Befehls
gewesen ist, ersieht man aus den fortgehenden Klagen der
Landbewohner.
Indessen war das Hannöversche Staatsministerium, nachdem die
Preußische Administratons- und Organisations-Commission Hannover im
October verlassen hatte, wieder in Thätigkeit getreten; aber
freilich nur auf kurze Zeit. Denn schon am 9. Nov. zog
der Marschall Mortier wieder in die Stadt Hannover ein und erklärte
am 12. Nov., daß er im Namen seines Kaisers von Neuem
Besitz von dem Churstaate nehme. Er setzte daher, wie früher, eine
Executiv-Commission ein, bestehend aus Patje, von Meding und von
Münchhausen. Auch das frühere, von Preußen provisorisch bestätigte,
Landes-Deputations-Collegium wurde von Mortier anerkannt. Daher kam
auch das Herzogthum Lauenburg wieder unter die Verwaltungsbehörden
Hannovers, erhielt jedoch seine eigene Landes-Administrations-Commission unter v. Düring, Meyer, Gottschalk und
Compe, welche bis zum 10. December 1810
bestand. Damit war eigentlich die bisherige Lauenburgische Regierung
außer Thätigkeit gesetzt oder wenigstens in derselben beschränkt,
allein die Landeseinwohner nahmen auf diese Einrichtung wenig
Rücksicht. Da aber die Executiv-Commission in den Hannöverschen
Provinzen ihre Subdelegirten einsetzte, so wurde für Lauenburg der
Landsyndicus Gottschalk zum Subdelegirten ernannt.
Der Marschall Mortier kam am 16. Novbr. nach Lüneburg
und ließ am 18. über eine bei Artlenburg geschlagene
Schiffbrücke 7000 Mann ins Lauenburgische einrücken.
Jedoch
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1863/6 - 313
schon am 19. besetzte er Hamburg
mit einem Theile seiner Truppen und ließ am 20. durch
den Obersten Clement Bremen, am 28. durch den General
Buget Lübeck occupiren. An demselben Tage nahm General Michaud
Mecklenburg in Besitz, wurde aber am 20. Decbr.
Gouverneur der drei Hansestädte. So wurde das Lauenburgische Gebiet
von Französischen Truppen nach allen Richtungen hin durchzogen und
mitgenommen, obgleich die schweren Wunden, welche der Monat November
dem Lande geschlagen hatte, noch keineswegs geheilt waren. Dazu kam
jetzt noch die hartnäckige Verfolgung und Confiscation aller
Englischen Waaren.
Denn am 24. Nov. 1806 übergab der
Französische Gesandte Bourienne in Hamburg dem dortigen Senat ein
Kaiserliches Decret (dat. Berlin d. 21. Nov.) nebst
einer Note, worin er nach Inhalt jenes Decrets auseinandersetzte,
daß, da England das Völkerrecht nicht zulasse, Frankreich in die
Nothwendigkeit gesetzt sei, die Britischen Inseln in Blokade-Zustand
zu erklären, alle Englischen Waaren auf dem Continente und alle
Schiffe zu confisciren, alle Englische Unterthanen gefangen zu
setzen und keinen Englischen Brief zuzulassen. Dieser Befehl wurde
sofort auch nach Hannover übersandt. Ihm folgte dann am 20.
Decbr. ein anderer vom General Michaud, daß die genaueste Aufsicht
über alle Englischen Waaren zu führen und sie überall anzuhalten
seien. Die Postmeister hätten den Platzcommandanten oder den
Cantonnements-Chefs davon Anzeige zu machen, um in Gegenwart des
Ueberbringers oder zweier Zeugen oder eines öffentlichen Beamten die
Art, Beschaffenheit und den Namen der Waare genau anzugeben und
unter Siegel zu legen, bis darüber weiter verfügt sein werde. Dieser
Befehl wurde der Lauenburgischen Regierung durch den damaligen
Commandanten von Ratzeburg van Haugurts am 15. Januar
1807 übergeben. Die Regierung ließ also das Decret in
den Post-
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1863/6 - 314
häusern und Wirthshäusern anschlagen und der
Kaufmannschaft mittheilen.
Diesem Befehl war aber schon unterm 5. Decbr. ein
Ausschreiben der Executiv-Commission voraufgegangen, daß auf Befehl
Mortier's aller Handelsverkehr und jede sonstige Verbindung mit
England untersagt sei, und unterm 8. Decbr., daß im
Namen des Kaisers eine General-Verpflegungs-Commission unter der
Direction des Landes-Oekonomie-Raths Meyer in Activität getreten
sei. Es sollte daher Alles, was die den Französischen Truppen zu
leistende Verpflegung betreffe, an diese Commission gerichtet
werden. Auch machte die Executiv-Commission unterm 5.
Decbr. der Regierung bekannt, daß im ganzen Churstaate der
französische Adler in Goldfarbe auf weißem Grunde an den
betreffenden Stellen aufgehängt werden sollte. Mit Recht trug die
Lauenburgische Regierung Bedenken, die nach dem Aufhören der
Preußischen Occupation wieder aufgehängten Wappen-Schilder ihres
rechtmäßigen Landesherrn mit dem Französischen Adler zu vertauschen,
weil damit das Herzogthum offenbar für eine Französische Provinz
erklärt werde. Da aber die Executiv-Commission zugleich an alle
Aemter des Landes diesen Befehl erlassen hatte, so verhielt sich die
Regierung zunächst theilnahmlos. Indessen wollte und konnte der
Amtmann Compe zu Schwarzenbeck ohne Vorwissen der Regierung keine
solche Aenderung vornehmen; er schlug daher am 15.
Decbr. vor, anstatt der bisherigen mit G. R. bezeichneten Bretter an
den Zollhäusern andere anbringen zu lassen mit der Inschrift: Hier
giebt man Zoll. Allein die Lauenburgische landschaftliche Deputation
(unterzeichnet v. Bülow und Gottschalk) beschwerte sich am 22.
December bei der Regierung, daß namentlich am Posthause zu Ratzeburg
noch nicht der Französische Adler aufgehängt sei, und verlangte, daß
der Befehl aufs Schleunigste befolgt werde; zugleich forderte
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sie über die Nichtbeachtung der Verfügung
aufgeklärt zu werden. Daher sah sich die Regierung genöthigt,
geschehen zu zu lassen, was zu ändern nicht mehr in ihrer Macht
stand; sie, befahl also das Aufhängen der Adler, aber zugleich, die
alten Tafeln mit den Hannöverschen Insignien sorgfältig
aufzubewahren. Allein die neuen Bretter mußten erst bemalt werden,
worüber einige Tage vergingen. Daher schrieb die oben genannte
Deputation am 26. Decbr. von Neuem an die Regierung,
sie halte sich zwar wegen aller etwaigen Folgen der Nichtbefolgung
des Befehls gänzlich außer Verantwortung, allein sie würde nicht
umhin können, wenn die Obrigkeiten im Herzogthum fortwährend zögern
sollten, die Befehle der Executiv-Commission zu vollziehen, dieser
Behörde zu ihrer Exculpation solches bemerklich zu machen.
Das Landes Deputations-Collegium in Hannover, wozu auch Lauenburg
seinen Deputirten schickte, war freilich von Mortier wiederum
anerkannt worden, allein es sollte nicht lange fortbestehen. Am
20. Januar 1807 theilte die Executiv-Commission der
Lauenburgischen Regierung ein Decret des Kaisers (dat. Posen d.
10. Decbr. 1806) mit, wonach der bisherige
Präfect der unteren Loire, Staatsrath Belleville, zum Intendanten
des Hannöverschen Landes ernannt war. Zugleich erschien der General
Lasalcette in Hannover als Gouverneur des Landes. Belleville
erklärte dann am 18. Sept. im Namen des Kaisers das
Landes-Deputations-Collegium, und damit alte ständischen Collegia,
für aufgelöst. Demnach hatte also die alle Landesverfassung ihr Ende
erreicht, und als der Hofrath Brandes einer solchen Maßregel zu
widersprechen wagte, wurde er, obgleich in krankhaftem Zustande,
nach Hameln in gefängliche Haft gebracht. Die Executiv-Commission
wurde jedoch um sechs Mitglieder vermehrt: v. Hardenberg, v.
Arnswald, v. Schulte, v. Marschalk, Kaufmann und Baring, be-
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kam aber zugleich alle diejenigen
Verwaltungs-Vollmachten, welche die bisherigen Provinzial-Landstände
ausübten. Dazu ernannte der General-Gouverneur Lasalcette am
20. Sept. sechs Subdeligirte, und machte dabei bekannt, daß
er für Lauenburg den Landsyndicus Gottschalk zum Subdelegirten
erwählt habe, welchem er auftrage, alle von der landschaftlichen
Provinzial-Behörde früher besorgten Geschäfte theils unter der
Direction der Commission des Gouvernements in allen, auf die
Kaiserlich Französischen und deren alliirten Truppen sich
beziehenden, Angelegenheiten, mithin in allen Verpflegungs-,
Einquartierungs-, Kriegerfuhren, Kriegssteuern und sonstigen dahin
gehörenden Sachen, theils aber unter der Direction des Hochlöblichen
Regierungs-Collegiums zu Ratzeburg in allen, nach Maßgabe der
bisherigen Verfassung zu dem Ressort dieser Landesbehörde gehörenden
Sachen, hinfort zu respiciren und die ihm zugehenden Verfügungen in
seiner Provinz zur Vollziehung zu bringen.
Am 19. April 1807 proclamirte der
Marschall Brune, damals zu Hamburg Gouverneur der Hansestädte, die
Errichtung eines Observations-Corps im Gebiete der Hansestädte, des
Hannöverschen und Mecklenburgischen. Niemand zweifelte, daß dieses
Heer gegen Schwedisch-Pommern, insonderheit gegen die Festung
Stralsund, bestimmt sei. Es gewann diese Meinung an Gehalt, sobald
die Durchmärsche zunächst Holländischer Truppen von Lüneburg her
durch das Lauenburgische nach Mecklenburg begannen. Auch kam der
Marschall selbst am 27. April mit seinem Stabe nach Ratzeburg. Diese
Durchmärsche dauerten den ganzen Monat April hindurch fort und nur
mit Unterbrechung während des Mai und Juni. Mit diesem Armeecorps
vereinigte sich auch das Spanische des Marquis de la Romana. Diese
Spanischen Truppen hatten in Toscana gestanden, brachen von dort am
22. April 1807 auf und marschirten
durchs Hannöversche. Am 8. Juli
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ging die Division Hermosilla bei Artlenburg über
die Elbe und betrat das Lauenburgische. Es war aber nicht genug, daß
Lauenburg den Durchmarsch aller dieser Schaaren nach Pommern hin zu
ertragen hatte, sondern das ganze Heer durchzog auch wieder das
Ländchen, nachdem Stralsund am 20. August übergegangen
war, ja ein Theil desselben bezog sogar im Lauenburgischen
Cantonnirungs-Quartiere. Leider blieben aber nicht Spanische Truppen
zurück, von denen Ratzeburg die Regimenter Guadalarara, Zamora und
Catalonien, so wie das Reiter-Regiment Algarbien auf dem Durchmarsch
in seinen Mauern gehabt hatte, denn sie betrugen sich überall
anspruchlos und bescheiden, sondern Lauenburg erhielt Franzosen,
welche als grande nation ihre Wirthe mit übertriebenen Forderungen
quälten. Es liegen noch die Rechnungen vor über die Kosten, welche
die Tafel des Obersten des 23. Regiments chausseurs à
cheval, Lambert, der Stadt Ratzeburg verursachte. Vom 26.
Novbr. 1807 bis 4. Febr. 1808
beliefen sich die Kosten dieser Tafel auf 1072
8
.
Vom 5. Nov. 1808 bis 13.
Jan. 1809 hatte die Stadt den Obersten des 24.
Regiments chasseurs à cheval, Brunet, zu verpflegen
und seine Tafel kostete in diesem Zeitraum 1046
28
,
und vom 14. Jan. bis 1. April 739
26
,
sowie für Wein 571
4
Lüb. Ct. Demungeachtet ließ der Oberst durch seinen Adjutanten
Brouillet dem Magistrat seine Unzufriedenheit in Betreff seiner
Tafel anzeigen. Nimmt man dazu die fast ununterbrochene starke
Einquartierung, welche die Einwohner der Stadt zu verpflegen hatten
und welche sich nach den Listen von der Mitte des Julius 1803
bis dahin 1809 auf 296,578 Soldaten und
19,731 Offiziere belief, und ferner die große
Theuerung aller Lebensmittel während der Jahre 1807
und 1808, welche theils in Mißwachs, theils in der
Continentalsperre ihren Grund hatte, so wird man leicht erachten
können,
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wie die Bewohner Ratzeburgs in die traurigste
Lage versetzt werden mußten. Es darf daher nicht unerwähnt bleiben,
daß der edle Landdrost von Hake dem Magistrat aus seinem Vermögen
namhafte Summen zustellte, um dafür die ärmsten Bürger von der
Einquartierung zu befreien und dieselbe gegen Bezahlung anderweitig
unterzubringen. Aber in demselben Grade wie Ratzeburg hatte das
ganze Land zu leiden. Deswegen trat der Wegegeld-Einnehmer Thiele zu
Einhaus mit einer Vorstellung bei dem Amte Ratzeburg am 20.
Sept. 1807 wegen Erleichterung der schwer gedrückten
Landleute hervor. Das Amt ging gerne darauf ein und brachte es am
10. Oct. durch die versammelten Bauernvögte dahin, daß
sich die Landleute dazu verstanden, einen Verein zu stiften, welcher
durch Geldbeiträge beim Amte eine Casse bildete, aus welcher den
bequartierten Dörfern eine Unterstützung zu Theil werden sollte. Es
wurde daher ein Regulativ dieser Unterstützung aufgestellt. Die
Berechnung wurde vom Amte geführt und mit jedem der Bauernvögte am
Ende eines Monats abgeschlossen und in Abschrift jedem Mitgliede des
Vereins mitgetheilt. Zugleich versammelten sich die Mitglieder in
jedem Monat einmal zu gemeinsamer Berathung. Diese wohlthätige
Einrichtung erhielt die Genehmigung des Gouvernements in Hannover
und der Lauenburgischen Regierung, wobei diese jedoch bemerkte, daß
diejenigen Commünen, welche dem Vereine nicht beigetreten wären, auf
keine Unterstützung aus der Casse Anspruch machen dürften. Es waren
aber sehr wenige der bemitteltern Landbewohner dieser Einrichtung
nicht beigetreten.
Seit dem Jahre 1807 wiederholten sich auch die
früheren Beschwerden bei der Regierung wegen Prägravation bei den
Einquartierungen, besonders aber wegen Leistung der Kriegerfuhren,
welche bei den fortwährenden Truppen-Uebergängen über die Elbe
vorzüglich das Amt Lauenburg trafen. Daher
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stellten die Bauernvögte dieses Amtes den Antrag, sie bei ihren
vielen beschwerlichen Dienstgeschäften von der Leistung der
Kriegerfuhren zu befreien, wie solches im Lüneburgischen bereits
geschehen sei. Gegen diese Forderung erhoben sich aber die
sämmtlichen Dorfschaften des Amtes und bezogen sich zugleich auf die
Rechtserkenntnisse des Lauenburgischen Hofgerichts und des
Oberappellationsgerichts zu Celle, nach welchen die Bauernvögte nur
in Friedenszeiten keine Kriegerfuhren zu leisten hätten.
Nichtsdestoweniger befreiete das Amt Lauenburg am 29.
Juni 1807 die Bauernvögte von dieser Last auch in
Kriegszeiten. Am 22. Sept. desselben Jahres jedoch hob
das Amt diese Befreiung mit der Bemerkung wieder auf, daß bei den
dermaligen außerordentlich häufigen Kriegerfuhren, und so lange
diese in dem Grade fortdauern würden, die Bauernvögte nothwendig zur
Leistung hinzugezogen werden müßten. Die Vögte remonstrirten dagegen
am 30. Octbr. bei der Regierung, welche sie aber am
17. Nov. „bei jetziger Lage der Angelegenheiten mit ihrer
ungegründeten Beschwerde" abwies. Demungeachtet supplicirten die
Bauernvögte am 31. Jan. 1808 von Neuem,
erhielten aber am 6. Febr. zur Antwort, daß es bei der Resolution
vom 17. Nov. sein Bewenden behalte.
Zu allen diesen Drangsalen, unter denen das kleine Land beinahe
schon erlag, kamen noch die baaren Geldzahlungen. Die Regierung sah
sich daher genöthigt, unter dem 25. April 1807
folgendes Ausschreiben zu erlassen: Es ist den hiesigen Landen eine
Contribution auferlegt worden, deren gewünschte Erlassung oder
Milderung durch die wiederholt gemachten Vorstellungen bisher nicht
hat bewirkt werden können und zu deren Herbeischaffung nunmehr die
schleunigsten Hülfsmittel ergriffen werden müssen. Nach den
mannigfachen schweren Lasten, die das Land getragen hat, und nach
den erduldeten harten Drangsalen, welche die Kriegs-Scenen des
Monats November vori-
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1863/6 - 320
gen Jahres mit sich führten, gereicht es uns zur tiefsten
Bekümmerniß, daß nur in der Anordnung einer außerordentlichen
Kriegssteuer die erforderlichen Hülfsquellen gesucht werden müssen.
Da indeß diese neue Last durch eine unvermeidliche Nothwendigkeit
geboten wird und nur durch die höchsten Anstrengungen noch härtere
Maßregeln abgewendet werden können, so vertrauen wir, daß ein jeder
seine letzten Kräfte aufbieten werde, um den unausbleiblichen
Forderungen zu genügen. Damit die niederen Stände die bisher
genossenen Begünstigungen vor den höheren Ständen auch bei dieser
extraordinären Auflage genießen mögen, so wird der bisherige
Kriegssteuer-Fuß beibehalten und die bisherige Kriegssteuer auf ein
halbes Jahr vom Monat April bis September inclusive verdreifacht,
dergestalt, daß jeder Contribuent dasjenige, was er vierteljährig zu
bezahlen hätte, monatlich erlegen muß.
Dieser Contribution folgte ein Befehl des Französischen Intendanten
Belleville, daß das ganze Land Hannover eine gezwungene Anleihe von
16 Millionen Franken für des Kaisers Schatz
aufzubringen habe, wofür 4 % Zinsen versprochen
wurden. Der erste Zahlungstermin wurde auf den 30.
März 1808 angesetzt unter Androhung der Execution für
die Säumigen. Darauf erfolgten bei der Landes-Regierung die Klagen
der kleineren Bürger, namentlich der Stadt Lauenburg, welche von
250 bis 1000 Franken von ihren Häusern
einzahlen sollten. Eine natürliche Folge war, daß diese gezwungene
Anleihe durchaus nicht allgemein zur Ausführung kommen konnte. Daher
wurden dem Intendanten dringende Vorstellungen gemacht, denn trat
die Execution ein, so war der Ruin der kleineren Bürger
unausbleiblich. Belleville gehörte nicht zu den Männern der
Revolution, er bewilligte daher eine Zahlungsfrist bis zum 1.
Oct[.] 1808 und später wieder bis zum 1.
April des folgenden Jahres. Es blieb aber eine absolute Unmög-
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lichkeit, von den ärmeren Bürgern des Landes die Beiträge
einzutreiben, und deshalb sah man sich endlich genöthigt, die noch
restirenden Zahlungen im Jahre 1810 gänzlich
aufzugeben.
Aber noch andere harte Schläge sollten das Land treffen, als am
4. August 1807 ein Decret erschien, daß
sämmtliche Domänen im Hannöverschen Lande für Kaiserliche
Kron-Domänen erklärt wären. Da nun am 1. Oct. der Bruder des
Kaisers, Jerome, die Regierung des eben errichteten Königreichs
Westphalen antrat und zu demselben die Hannöverschen Fürstenthümer
Grubenhaben, Göttingen und Osnabrück gegeben wurden, so erschien der
Domänen-Directeur Ginour, um die Domänen in diesen Landestheilen für
den Kaiser in Beschlag zu nehmen. Eine gleiche Beschlagnahme geschah
in den übrigen Hannöverschen Landestheilen durch den
Domänen-Inspecteur Boiteur. *) Beide Männer hatten natürlich nicht
die geringste Kenntniß von den Hannöverschen Domänen; sie wandten
sich deswegen an ein Mitglied der Commission des Gouvernements,
Patje, und verfertigten ein Verzeichniß derselben, woraus sich eine
Einnahme von 16 Millionen Franken aus den Domänen
ergab. Mit diesem Register in dreifacher Abschrift begab sich
Boiteur nach Paris, und übergab ein Exemplar dem Finanzminister, ein
anderes dem Grafen Ville-
____________________
*) Wir haben für diesen Zeitraum eine ergiebige Quelle in der
kleinen Schrift: Erinnerungen aus Hannover und Hamburg aus den
Jahren 1803-1813. Von einem Zeitgenossen. Hannover
1848. Der Verfasser bezeichnet seinen Namen S. 49.
mit dem Anfangsbuchstaben M. und bemerkt, daß er von
Boiteur dem Finanzminister als General-Secretär der Direction der
Domänen vorgeschlagen und angenommen sei. In dieser Eigenschaft
stand er auch zu dem General-Directeur D'Aubignosc. Jetzt ist
erwiesen, daß der Verfasser Mierzinsky hieß, welcher nach
Herstellung der alten Ordnung der Dinge in den Besitz der
Helwingschen Buchhandlung in Hannover kam.
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manzy, General-Intendanten der außerordentlichen Kron-Domänen, und
das dritte behielt er für sich. Wenn nun die Einkünfte aus diesen
Domänen meistentheils für Französische Interessen verwandt wurden
und dadurch der Druck, welcher bereits auf dem unglücklichen Lande
lastete, für die Einwohner noch vergrößert wurde, so blieb doch das
Geld in der Regel im Lande. Allein bald darauf, im Sommer 1808,
ließ der Kaiser aus den Hannöverschen Domänen 73
Dotationen im Betrage von 2,321,000 Franken für seine
Generale und Minister anfertigen, wobei jedoch zu bemerken ist, daß
diese Donatäre nicht in den wirklichen Besitz *) jener Domänen
gelangten, sondern daß die Zahlungen an sie auf die Pachten und
Gefälle der Aemter angewiesen wurden. Mit dieser Anordnung kam
Boiteur von Paris wieder zurück und setzte darauf nach den ihm
aufgegebenen Bestimmungen die Dotationen zusammen. Es kam also
hierbei durchaus nur auf die vom Kaiser bestimmten Geldsummen an,
deshalb mischte sich Boiteur keineswegs in die Administration der
Domänen. Er gab nur jedem Amte eine gewisse Summe an bestimmte
Französische Würdenträger auszubezahlen auf, und zwar in zwei
jährlichen Raten, im Januar und im Julius. Zum Nachtheil des Landes
war es jedenfalls, daß diese ansehnlichen Summen baaren Geldes
demselben entzogen wurden. Es gehören hieher selbstverständlich nur
die den Lauenburgischen Domänen aufgelegten Leistungen und diese
waren folgende: der Marschall Duroc erhielt aus den Aemtern
Steinhorst und Ratzeburg 85,000 Franken; der Marschall
____________________
*) Es ist daher eine nicht ganz richtige Angabe, daß die neuen
Besitzer, weil ihnen nur die rasche Benutzung der erworbenen Güter
am Herzen lag, diese durch Vermeidung aller Ausgaben für die
Unterhaltung und Verbesserung derselben in kurzer Zeit auf eine
unglaubliche Weise verschlechterten. Ein Französischer Agent,
Delamme, administirte allerdings eine Anzahl der Dotationen; im
Lauenburgischen ist es nicht geschehen.
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Ney aus den Aemtern Lauenburg und Ratzeburg 83,000
Franken; der General Bisson aus dem Amte Neuhaus 30,000
Franken, und der Ceremonienmeister Graf Segur aus dem Amte
Schwarzenbeck 20,000 Franken. Mithin gingen jährlich
aus dem Lauenburgischen 218,000 Franken ins Ausland.
Am 15. October 1808 machte Boiteur
bekannt, daß diese Einrichtung am 1. Januar 1809 ins Leben treten
sollte. Es war ein neuer harter Schlag für Lauenburg, denn offenbar
wurden von jetzt an die Besoldungen der Angestellten gefährdet. Es
wurden nämlich nach Boiteur's Verordnung nur gewisse Procente von
der Einnahme aus den Domänen für die bisherigen Gehalte bestimmt,
nämlich 5 % von den laufenden Einnahmen, 10 %
von den Rückständen vor dem 1. Januar
1808, und 2 % von den laufenden Einnahmen aus
den Berg- und Hütten-Werken und den Salinen; und auch diese Procente
sollten nur ausgezahlt werden, wenn der General-Directeur keine
Ermäßigung für nöthig halte. Ohne dessen Bewilligung durfte
überhaupt gar keine Ausgabe gemacht werden, und daher wurden alle
Posten in den Rechnungen, die nicht von ihm anerkannt waren,
gestrichen, ohne auf den bisherigen gesetzlichen Brauch Rücksicht zu
nehmen. Ein Beleg, wie die neue Domänen-Verwaltung betrieben wurde
und wie durch dieselbe die Lauenburgischen Angestellten in ihren
fixirten Einnahmen willkührlich gekürzt wurden, erhellt aus den
Verhandlungen über das Hauerlohn des Deputatholzes, welches den
Regierungsbeamten als Theil ihres Gehaltes verliehen wurde, so wie
über das Hauerlohn für die 16 Faden Holz zur Heizung
des Canzeleigebäudes. Im März 1811 wollte der
Intendant diese Ausgabe - im Ganzen 184
24
- in der Quartalrechnung des Amtes Ratzeburg nicht mehr durchgehen
lassen. Der Amtmann Brauns rieth daher den bezeichneten
Deputatisten, diese Ausgabe für Hauerlohn aus ihren eigenen
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Mitteln zu bestreiten, um zu vermeiden, daß nicht auch wegen des
Deputatholzes von dem Intendanten Schwierigkeiten gemacht werden
möchten. Aus diesen Verhandlungen geht zugleich hervor, daß die
Regierungs-Beamten bereits auf die Hälfte ihres baaren Gehaltes
herabgekommen waren. Sie gingen daher schließlich auf den Vorschlag
des Amtmanns ein und bezahlten das Hauerlohn, um wenigstens das
Deputatholz zu retten, welches unter den damaligen Umständen einen
bedeutenden Theil ihrer Besoldung ausmachte. Uebrigens wurden die
Pensionen und die Zinsen der Landes- und Cammer-Schulden gar nicht
mehr bezahlt. Indessen darf es nicht unbemerkt bleiben, daß sich die
unter der General-Direction angestellten Inspectoren Niebour,
Warneke, Braun und Schläger als brave Hannoveraner benahmen und, so
weil sie es vermochten, die Interessen des Landes förderten.
Boiteur aber ging immer weiter und ergänzte die Bestimmungen seines
Erlasses vom 15. October 1808 fort und
fort nach Französischen Grundsätzen, wodurch der größere Theil der
Angestellten immer mehr verletzt und der Verzweiflung nahe gebracht
wurde. Es wurden ihm daher unablässig die nachdrücklichsten
Vorstellungen über seine Anordnungen gemacht, so daß er sich in
seiner Stellung nicht länger behaupten zu können einsah. Er kam also
im Jahre 1809 in Paris um seine Abberufung ein. An
seine Stelle wurde D'Aubignosc ernannt, welcher bisher im Bureau des
Staatsraths Daru in Berlin angestellt war. Boiteur aber wartete die
Ankunft seines Nachfolgers nicht einmal ab, sondern begab sich
eiligst nach Paris. Aus dieser übereilten Entfernung erwuchs dem
Lande ein nicht unbedeutender Vortheil, denn der neue Directeur
D’Aubignosc kam darüber völlig in die Hände seiner Unterbeamten,
welche nicht unterließen, ihm die Unausführbarkeit der von Boiteur
getroffenen Anordnungen zu schildern. Uebrigens war D'Au-
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bignosc ein Mann von wohlwollender Gesinnung, der eine muntere
Gesellschaft und eine gut besetzte Tafel liebte. Er war daher selbst
sehr gastfrei und machte großen Aufwand, wodurch er später bei
seinem Aufenthalt in Hamburg in manche Verlegenheiten gerieth. Er
ließ sogleich seine Gemahlin und seinen Vater nach Hannover kommen
und machte seitdem ein stets offenes Haus. In seinen Gesellschaften
erschienen eben sowohl die ehemaligen Hannöverschen Beamten, als die
unter der neuen Regierung angestellten Hannoveraner, auf welche der
Geheime Cabinetsrath von der Wense und der Hofrath Rehberg
erfolgreich einwirkten. D’Aubignosc gab aber überall vernünftigen
Gründen Gehör. Auf diese Weise wurde der vom Kaiser zu Erfurt
1808 decretirte Holzverkauf aus den Hannöverschen Forsten
wirklich hintertrieben, und die vorgeschriebenen öffentlichen
Verpachtungen der Domanialgüter wurden durch einige angestellte
Versuche, welche einen schlechten Erfolg gaben, beseitigt. Man sah
sich also genöthigt, die bisherigen Domanial-Pächter unter den
bestehenden Contracten auf ihren Gütern zu bestätigen. So schritt
denn die Regierung im gemäßigten Gange fort, von den Patrioten aber
wurde gerettet, was irgendwie zu retten war.
Der Krieg, welcher darauf 1809 mit Oesterreich
ausbrach, hatte zunächst zur Folge, daß das Hannöversche Land fast
ganz von den garnisonirenden Truppen befreit wurde; er führte aber
auch in Deutschland mehrere Versuche der Befreiung von der
Französischen Herrschaft herbei. Im Hessischen erhob sich der Oberst
von Dörnberg, von Böhmen her zog der Herzog Friedrich Wilhelm von
Braunschweig-Oels heran, und der Preußische Major von Schill brach
mit seinem Regiment Husaren und einem Detachement Jägern von Berlin
gegen Magdeburg auf. Zugleich verbreitete sich das Gerücht, es
würden Engländer von Helgoland aus in Cuxhaven landen
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und sich mit Schill vereinigen. Die Stadt Hannover gerieth darüber
in eine bedrohliche Bewegung, welche jedoch von der besonneneren
Bürgerschaft unterdrückt wurde. Schill hatte indessen nach einem
mißlungenen Versuch auf Magdeburg am 14. Mai das
Hannöversche Gebiet bei Gartow betreten und bis nach Lüneburg
streifen lassen, ging aber am 18. Mai bei Dömitz über
die Elbe ins Mecklenburgische. Von dort schickte er nach allen
Richtungen kleine Reiterabtheilungen vor, um die Holländischen
Truppen, welche zu seiner Verfolgung heranzogen, über die Richtung
seines Marsches und seiner Absichten zu täuschen. So wurde auch das
Lauenburgische Gebiet von Schill'schen Husaren berührt. Am 23.
Mai erschien in Ratzeburg ein Unteroffizier mit fünf Husaren und am
folgenden Tage der Lieutenant von Rochow mit zwei Unteroffizieren
und 23 Husaren. Das ganze Detachement wandte sich von
Ratzeburg aus südlich, stieß bei Büchen auf Holländische Truppen,
schlug sich durch nach Lauenburg, hob dort eine Staatscasse auf und
warf sich darauf ins Mecklenburgische. Aber unmittelbar nach
Rochow's Abzuge aus Ratzeburg rückte am 25. Mai der
Dänische General von Ewald mit 1270 Mann und 188
Pferden zur Verfolgung Schill's in die Stadt ein. Nachdem
Schill am 31. Mai zu Stralsund den vereinten Dänen und
Holländern erlegen war, zogen sich die ersteren durch Mecklenburg
und Lauenburg wieder nach Holstein zurück, und am 7.
Juni kam General von Ewald mit 1053 Mann und 57
Pferden wieder nach Ratzeburg. Von dem Durchzuge des Herzogs von
Braunschweig-Oels wurde Lauenburg nicht berührt, wohl aber die
Stadt Hannover, weshalb der General-Gouverneur Lasalcette und der
Intendant Belleville sammt den übrigen Franzosen zu entfliehen
genöthigt waren.
Nach Beendigung des Oesterreichischen Kriegs decretirte der
Französische Kaiser eine Menge Dotationen zu 4000
Fran-
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ken aus den Hannöverschen Domänen, um damit "seine Braven von Aspern
und Wagram" zu belohnen. Als gegen diese neuen Dotationen der
General-Directeur D’Aubignosc bemerkte, sie könnten nur noch aus den
vorhandenen unbedeutenden Gefällen der Domanial-Pertinenzien erhoben
werden, befahl der Graf Villemanzy, welcher sich damals in Hanau
aufhielt, sie sollten aus den noch nicht verschenkten Kloster-Gütern
genommen werden. Hofrath Rehberg [sic!] setzte alles in Bewegung, diesen
neuen Verlust vom Lande abzuwehren. Es wurden daher dem Grafen auf
geschickte Weise mancherlei Vorstellungen gemacht, worauf man von
ihm eine so unklare Resolution erhielt, daß der Domänen-Directeur
D'Aubignosc sich veranlaßt sah, sie nach seiner und Rechberg's
[sic!] Anschauung auszulegen, als sollten die Kloster-Güter nicht
verschenkt werden. So rettete damals die Thätigkeit und Gewandtheit
einiger Hannöverscher Männer, unterstützt von D'Aubignosc, noch
Mancherlei zum Vortheil des Landes. Allein der Kaiser nahm
keineswegs seinen Befehl zurück, und so mußten diese Dotationen zu
4000 Franken auf andere Weise aus den Domänen des
Landes aufgebracht werden; sie beliefen sich aber auf
2,104,000 Franken. Wie viel davon auf Lauenburg kam, ist
nicht zu ermitteln. Darnach wandte sich aber D'Aubignosc an den
Finanzminister und den Grafen Villemanzy und vermochte sie zu der
Erklärung, daß von jetzt an keine Dotationen weiter auf das
Hannöversche Land angewiesen werden sollten. Nichtsdestoweniger
erhielt die Lauenburgische Regierung von ihm am 20.
November 1809 ein Schreiben, worin ihr bemerkt wurde,
daß der Kaiser auf den Bericht des Staatsraths Daru (zu Schönbrunn
den 2. October) decretirt habe, es sollte eine
Commission, bestehend aus dem Domänen-Directeur D'Aubignosc, zweien
Mitgliedern des Cammer-Collegiums und einem Wasserbaumeister,
gebildet werden, um auf die Unterhaltung der Deiche im Han-
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növerschen Lande Acht zu haben; zugleich sollte diese Commission
vermittelst einer jährlichen Abgabe, welche jeder Donatär an ihre
Casse abzuliefern habe, und die nach dem Verhältniß der
Dotations-Aufkünfte und dem größeren oder geringeren Nutzen, welchen
der Donatär aus der Erhaltung der Wasserbauwerke ziehe, zu bestimmen
sei, in den Stand gesetzt werden, die Deiche zu erhalten; der Kaiser
sei aber in Ansehung der reservirten Domänen als ein bloßer
Eigenthümer anzusehen und werde seinen Beitrag gleichmäßig leisten,
auch sollten die vor dem Datum der gegenwärtigen Verordnung
aufgewandten Kosten ebenfalls verhältnißmäßig vertheilt werden, und
zwar solcher Gestalt, daß die Donatäre dazu von dem Augenblick an
beizutragen hätten, wo sie zum Genuß ihrer Dotationen gelangt wären,
der Kaiser aber auch von der früheren Zeit; diejenigen Kosten indeß,
welche dem Kaiser zur Last fielen, sollten von den rückständigen
Aufkünften genommen werden, die Donatäre hingegen, welche von der
Deich-Unterhaltung Kosten hätten, sollten durch
Supplementär-Dotationen entschädigt werden, welche ihrem jährlichen
Kosten-Aufwande gleich kämen. Diese neuen Dotationen betrugen nach
den Cammer-Anschlägen 113,555 Franken. Kaum war dieses
Decret zur Ausführung gebracht, als im Anfange des Jahrs 1810
ein neuer Befehl vom Grafen Villemanzy eintraf, daß Alles, was nun
noch von Domänen im Hannöverschen Lande vorhanden wäre, verkauft
werden sollte. Nicht ohne hohe Wahrscheinlichkeit schloß man aus
diesem Befehle, daß der Kaiser Willens sei, das ganze Land an irgend
jemanden, vielleicht an seinen Bruder, den König von Westphalen, zu
verschenken, zuvor aber Alles, was noch zu Gelde zu machen sei,
herauszuziehen. D'Aubignosc suchte alsbald Auskunft über dies
auffallende Ereigniß zu erhalten, und dadurch wurde ihm seine
Vermuthung, daß der bisher noch unter Französischer
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Administration stehende größere Theil Hannovers mit Westphalen
vereinigt werden dürfte, zu immer größerer Wahrscheinlichkeit. Noch
mehr bestätigt wurden ihm seine Nachrichten, die er eingezogen
hatte, als bald darauf die im Namen des Kaisers das Land verwaltende
Regierungscommission von Paris aus angewiesen wurde, sofort direct
mit dem Könige von Westphalen zu correspondiren. Der Verkauf und die
Einziehung der noch vorhandenen Domanial-Güter für die Kaiserliche
Casse waren mit vielfachen Schwierigkeiten verbunden, und die
Ausführung erforderte eine längere Zeit. Da trat das längst
vermuthete Ereigniß ein, daß Hannover bis an das linke Elbufer mit
dem Königreiche Westphalen vereinigt wurde. Der Kaiser betrieb
bekanntlich gegen Ende des Jahres 1809 seine
Ehescheidung von Josephine und vollzog sie am 15. Dec.
Wie er nun stets an seinem Bruder Jerome die vollkommenste
Ergebenheit und Gefügigkeit erfahren hatte, so auch bei dieser
Gelegenheit, und obgleich er an seinem Bruder allerdings scharf
rügte, daß er für seine Vergnügungen zu viel und für sein Heer zu
wenig verausgabe, so stellte er ihm dennoch in jener Zeit der
Ehescheidung die völlige Abtretung Hannovers in Aussicht. So geschah
es, daß die Vergrößerung Westphalens mit dem übrigen Hannover zu
Paris am 14. Januar 1810 zwischen den
beiden Brüdern stipulirt wurde. Indessen wußte man in Hannover über
den Abschluß dieses Vertrages noch nichts Bestimmtes. Da ereignete
sich Folgendes: Die Frau D'Aubignosc *) hielt in ihrem Hause
Abendgesellschaften, wozu
____________________
*) So berichtet der Verfasser der oben erwähnten "Erinnerungen" S.
76. Wenn aber dort der 10. Mai als Tag
der Ratification des Vertrags angegeben wird, so möchte die
Richtigkeit dieser Angabe zu bezweifeln sein, denn schon am 1.
März übergab der Französische Minister Reinhard in Hannover die
abgetretenen Landestheile an die Westphälischen Bevollmächtigten.
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sich ohne voraufgegangene Einladung die Notablen der Stadt
einzufinden pflegten. An einem solchen Abende erschien auch ein
hochgestellter Mann und erzählte als Tagesneuigkeit, daß der Tractat
wegen Abtretung Hannovers an Westphalen bereits ratificirt sei.
D'Aubignosc ging auf diese Notiz weiter ein, und erfuhr, daß vom
ganzen Hannöverschen Lande nur 15,000 Seelen im
Lauenburgischen ausgenommen worden wären, welche sich der Kaiser
reservirt habe und demnächst ausgemittelt werden sollten. Ein
solcher District würde also nicht einmal das ganze Herzogthum
Lauenburg auf dem rechten Elbufer umfaßt haben, zumal da auch noch
das Amt Neuhaus dazu gehörte. D'Aubignosc zog sogleich den Verfasser
der erwähnten Erinnerungen, welcher sein General-Secretär war, bei
Seite und sagte zu ihm: "Sie haben gehört! Wir müssen noch diese
Nacht nach Lauenburg. Theilen sie das Gehörte den Herren von der
Wense und Rehberg unter dem Siegel der strengsten Verschwiegenheit
mit, und lassen Sie sich die zuverlässigsten Männer in Lauenburg
nennen, welche lieber Alt-Hannoveraner bleiben, als Westphälinger
werden und als Glieder einer Kaiserlichen Gouvernements - Commission
unter meiner Direction fungiren wollen." Von der Wense und Rehberg
schlugen zu Mitgliedern einer Commission den Oberforstmeister von
Düring, den Amtmann Compe, den Oberzollinspector Meyer und den
Landsyndicus Gottschalk vor. Unterdessen hatte D'Aubignosc schon
eine Estafette an den General Morand nach Hamburg abgefertigt mit
der Aufforderung, ein Detachement Gensd’armen der Commission in
Lauenburg zur Verfügung zu stellen. Zugleich war eine andere
Estafette an den Oberforstmeister von Düring nach Lauenburg
abgesandt mit einem Decret, welches das Zusammentreten der
Commission betraf und die Weisung enthielt, im Falle Westphälischer
Seits von Lauenburg Besitz ergriffen werden sollte, sich
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mit Gewalt der Waffen zu widersetzen. Außerdem
ließ D’Aubignosc durch den Grafen Villemanzy, welcher damals
Französischer Gesandter in Cassel war, der Westphälischen Regierung
andeuten, daß er die Abtheilung der 15,000 Seelen im
Lauenburgischen für den Kaiser vorbereiten werde, bis dahin werde er
aber als Vertreter der Kaiserlichen Interessen nicht zugeben, daß
von Westphälischer Seite auch nur das Geringste im Lauenburgischen
vorgenommen werde.
Indessen schrieb aber die Commission des Gouvernements in Hannover
unter dem 2. März an die Lauenburgische Regierung, da
ihr offiziel eröffnet sei, daß es bei der nächstens bevorstehenden
förmlichen Besitznahme des Hannöverschen Landes für das Königreich
Westphalen erforderlich sei, daß sich sodann unverzüglich eine
Deputation nach Cassel begebe, so möge die Regierung aus ihrer Mitte
einige Deputirte ernennen, welche sich schleunig nach Hannover zu
verfügen hätten, um sich den übrigen Deputirten anzuschließen. Die
Regierung lehnte unter dem 4. März diese Aufforderung
ab und entschuldigte sich theils mit Krankheit, theils mit
vorgerücktem Alter, endlich mit vielen Geschäften, welche keinen
Aufschub zuließen. Da erhielt dieselbe am 17. März von
dem subdelegirten Landsyndicus Gottschalk die Anzeige, daß er von
dem General-Gouverneur Lasalcette in Hannover die beigelegte
Proclamation des Königs von Westphalen mit dem Befehle erhalten
habe, dieselbe überall aufs Schleunigste anschlagen zu lassen, und
dies sei von ihm am gestrigen Tage verfügt worden. Die Proclamation
war Französisch und Deutsch abgefaßt und lautete also:
"Hannoveraner, der Kaiser, mein erhabener Bruder, hat mir durch
einen am 14. Januar d. J. zu Paris abgeschlossenen
Vertrag alle seine Rechte auf euer Land abgetreten und es mit meinem
Königreiche vereinigt. Seine Abgeordneten haben es mir übergeben und
heute nehme
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ich Besitz davon. Ihr werdet den unermeßlichen Vortheil zu schätzen
wissen, endlich einmal aus der schwankenden Lage, in der ihr so
lange unsicher geschwebt, herausgerissen und auf immer einem Staate
einverleibt worden zu sein, der euch künftig gegen alle gewaltsame
Angriffe der Mächte des festen Landes und bei dem ersten Signale
eines Seekrieges in Schutz nimmt. Das vergangene Unglück muß euch
die gegenwärtige Ruhe und die Hoffnung einer glücklichen Zukunft
noch weit theurer machen. Euer Charakter und Geist sind bekannt. Ich
glaube an eure Rechtlichkeit. Die euch von eurem Könige aufrichtig
bezeugte Achtung ist euch eine ehrenvolle Gewährleistung für die
Sorgfalt, womit er euer Glück machen wird. Es ist mir angenehm zu
denken, daß ihr eurerseits weder euren Ruf, noch mein Vertrauen
verleugnen werdet. Cassel, den 1. März 1810."
Die Regierung schrieb darauf am 18. März an den
subdelegirten Landsyndicus, sie habe vernommen, daß er das
Westphälische Patent überall im Lande habe anschlagen lassen; da ihr
aber über die Besitzergreifung der Hannöverschen Lande bisjetzt
nichts bekannt geworden sei, so hätte sie wohl erwarten dürfen,
durch ihn von der Veranlassung dieses Schrittes benachrichtigt zu
sein, und sehe darüber einer Erläuterung und Aufklärung fördersamst
entgegen. Der Subdelegirte erwiederte am 19. März, der
General-Gouverneur werde natürlich nicht gestatten, daß die
Vollstreckung seiner Befehle durch Anfragen und Anzeigen von
anderen, gleichfalls unter seiner Auctorität stehenden, Behörden
aufgeschoben werden dürfe, und gleichwie er wegen Ausführung seiner
Befehle lediglich nur ihm und keiner anderen, besonders demselben
untergebenen, Behörde Rechenschaft schuldig sei, also könne er sich
auch den Vorwurf, den das Schreiben vom gestrigen Datum enthalte,
überall nicht aneignen. - Die Regierung hatte jedoch bisher alle
Ver-
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fügungen des Generals Lasalcette durch die Commission des
Gouvernements erhalten und war ausdrücklich an diese allein zur
Befolgung der Verordnungen der Französischen Behörde gewiesen. Sie
konnte also den von dem Subdelegirten gethanen Schritt mindestens
nur als aus einem Mißverständniß hervorgegangen ansehn und daher
erwarten, daß ihr vor der Veröffentlichung jener Proclamation die
gebührende Anzeige gemacht worden wäre. Allein sie schwieg und ließ
sich auf keine weitere Erörterungen ein. Dagegen war es dem
bisherigen Geschäftsgange durchaus gemäß, daß die Regierung und
nicht der Subdelegirte von der Commission des Gouvernements unter
dem 19. März die officielle Anzeige erhielt, bei der
am 11. März zu Cassel Statt gehabten Uebergabe der
Hannöverschen Lande sei das Herzogthum Lauenburg provisorisch dem
Kaiser reservirt und von der Besitznahme ausgeschlossen, woraus
folge, daß die erlassene Verfügung auf diese Provinz keine Anwendung
haben könne. Die Regierung beauftragte daher den Subdelegirten am
26. März, die Obrigkeiten des Landes von dieser Erklärung
in Kenntniß zu setzen.
D'Aubignosc begab sich indessen mit dem Verfasser der mehrfach
angeführten "Erinnerungen" und einigen Secretären nach Lauenburg. Er
erließ sofort eine Proclamation an die Lauenburger, *) worin er sie
über die neuesten Ereignisse belehrte. Er hatte aber schlau das
Mittel zu finden gewußt, wodurch er auch den Kaiser für sein
Verfahren gegen die Westphälinger zu gewinnen hoffen durfte. Er hob
nämlich gegen den Grafen Villemanzy hervor, daß Lauenburg, in so
naher Berührung mit Hamburg, Lübeck, Mecklenburg und der Preußischen
Grenze, für die strenge Durchführung der Continental-Sperre von der
größten Wichtigkeit sei. Diese Bemer-
____________________
*) Sie hat sich leider nicht erhalten.
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kung verfehlte ihren Zweck nicht, und hat ohne Zweifel gegen Ende
des Jahres 1810 auch zu anderen Ereignissen
Veranlassung gegeben. Er publicirte darauf am 23. März
als Kaiserlicher Commissär und General-Directeur der
außerordentlichen Domänen Folgendes: Da das Herzogthum Lauenburg von
der Cession an Westphalen ausgenommen ist, und der Staatsminister
Graf Defermon, General-Intendant der außerordentlichen Domänen, ihn
zum Kaiserlichen Commissär bestimmt habe, so beschließe er: 1)
Die Administration der liegenden Gründe, Renten und anderer Gefälle
im Lauenburgischen, welche im Namen des Kaisers durch das Protocoll
vom 21. December 1808 in Beschlag genommen worden, ist vom
25. März 1810 an einer speciellen
Commission übertragen, welche ihren Sitz in Lauenburg hat. 2)
Bei dieser Commission wird ein Französischer Agent sein, welcher die
Functionen eines Gouvernements-Commissärs versieht und die
Correspondenz mit der Französischen Administration führt. 3)
Diese Commission wird die Domanial-Functionen, welche bei der alten
Ordnung der Dinge der Rente-Cammer, der allgemeinen
Forst-Administration, der Regierung und dem Post-Directorium
übertragen waren, in sich vereinigen und ausüben. 4)
Der Haupteinnehmer der Domänen wird Maßregeln ergreifen, damit alle
Domanial-Einnahmen, ausgenommen diejenigen, welche vom Kaiser cedirt
sind und für Rechnung der jetzigen Besitzer erhoben werden, in eine
gemeinschaftliche Casse fließen, um von da in ihre Casse zu Hannover
abgeliefert zu werden. 5) Zu Mitgliedern dieser
Domanial-Commission des Lauenburgischen sind ernannt: Die Herren
Hornbostel, Oberamtmann zu Lauenburg; von Düring, Oberforstmeister;
Meyer, Zollinspector. 6) Die Functionen eines
Gouvernements-Commissärs werden durch Herrn Laurent, Hauptagenten
der Domänen, versehen werden. 7) Der Postdirector der
Stadt Lauenburg besorgt
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bei der Commission die Angelegenheiten, welche auf den Dienst der
Posten in der Provinz Bezug haben; er wird den Sitzungen beiwohnen
und bei Gegenständen dieser Art allein eine deliberirende Stimme
haben. Unterz. D'Aubignosc. -Aber schon im Juli trat der
hochbejahrte Amtmann Hornbostel von der Domanial-Commission
freiwillig zurück. An seine Stelle kam der Landsyndicus und
Subdelegirte Gottschalk. Dieser erhielt Anfangs Juni die Anzeige -
datirt Hannover den 3. Juni 1810 -, daß
der Graf Villemanzy, General-Intendant der Französischen Armee in
Deutschland, durch ein Schreiben vom 28. Mai dem
General-Directeur der Domänen D'Aubignosc die Intendanz des
Herzogthums Sachsen-Lauenburg übertragen habe. Unterzeichnet: par
autorisation le sécrétaire général Murzisinsky. *)
Fragt man nun, was D'Aubignosc bestimmte, mit so großem Eifer das
Herzogthum Lauenburg der Westphälischen Herrschaft zu entziehen, so
ist der Verfasser der "Erinnerungen" S. 79 der
Ansicht, daß jener zunächst dahin trachtete, Intendant von Lauenburg
zu werden - was er freilich erreicht hat -, um dadurch in der Folge
einen noch größeren Wirkungskreis zu erlangen; allerdings wurde er
zu Anfange des Jahres 1811 zum General-Directeur der
hohen Polizei in Hamburg ernannt. Demnach hätten nur ehrgeizige
Absichten bei seiner Handlungsweise zu Grunde gelegen. Allein einer
anderen Nachricht zufolge **) war er, bei einem persönlichen
____________________
*) Da der General-Secretär des Intendanten D'Aubignosc, wie oben
nachgewiesen ist, MIERZINSKY hieß, welcher im J. 1843
die öfter erwähnten Erinnerungen aus Hannover und Hamburg, als
Besitzer der Helwingschen Buchhandlung in Hannover, herausgab, so
ist die übrigens deutlich geschriebene Unterschrift MURZISINSKY
unerklärlich; wenigstens ist sonst nirgends von einem
General-Secretär dieses Namens die Rede.
**) Leben des Amtmanns Compe im vaterländ. Archiv III. 1,
S. 104.
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Zusammentreffen mit dem Könige von Westphalen, von diesem so
geringschätzig behandelt und beleidigt worden, daß er aus Rache der
Westphälischen Intention auf den Besitz von Lauenburg auf alle Weise
entgegentrat. Wie dem nun auch sein mag, es kann nicht in Abrede
gestellt werden, daß der damalige intendant du duché de
Lauenbourg et directeur général des domaines - so
unterzeichnete er sich - sich als ein gutwilliger und humaner Mann
benahm, und die Interessen des Landes, so gut es unter jenen
Verhältnissen möglich war, wahrnahm. Das geht insonderheit aus
mehreren Briefen an die Lauenburgische Regierung hervor.
D’Aubignosc fing seine Intendantur damit an, daß er am 9.
Juni den Landsyndicus Gottschalk aufforderte, ihm auf einer
beigelegten Tabelle genaue Nachrichten über die Besoldungen,
Vermögens-Umstände und Familien-Verhältnisse der Lauenburgischen
Staatsdiener (employés régaliens) einzutragen, um, wie
es schien, die ferneren Gehalte zu bestimmen. Ebenso verlangte er
etwas später von der Regierung zur Aufstellung eines statistischen
Tableau's die Geburts- und Sterbe-Listen der letzten 20
Jahre, so wie ein Verzeichniß derjenigen Verbrechen, welche seit den
letzten 5 Jahren abgeurtheilt seien, und der
condemnirten Subjecte. Ueberall hielt er daher fest an der
selbstständigen Verwaltung Lauenburgs. Als daher die Westphälische
Gouvernements-Commission in Hannover an die Lauenburgische Regierung
ein Schreiben des Inhalts erließ, daß der Westphälische
Finanzminister Nachrichten über die Besoldungen, das Vermögen und
die Familien der Staatsdiener gefordert und dabei die Provinz
Lauenburg namentlich aufgeführt habe, die Regierung aber dieses
Schreiben der Lauenburgischen Administrativ-Commission mittheilte,
bemerkte der Intendant unter dem 29. August dem
Landdrosten von Hake, er habe in solchen Fällen nur eine Abschrift
des Circulärs
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vom 23. Juli als Antwort an die Westphälischen
Behörden einzusenden. In diesem Circulär waren alle Communicationen
Lauenburgischer Autoritäten mit vormaligen Hannöverschen, jetzt
Westphälischen, untersagt. Aber schon am 13. Juli
theilte D’Aubignosc der Regierung mit, daß die
Administrations-Commission des Landes aus den Herren von Düring,
Meyer und Gottschalk bestehe, zugleich daß der letztere die
Hoheitsangelegenheiten - affaires régaliennes –
administration dite régalienne -, die beiden anderen aber
die Domanial-Angelegenheiten besorgen würden. Außerdem ernannte der
Intendant am 1. August den Amtmann Compe zu Schwarzenbeck zum
Mitgliede der Administrations-Commission und übertrug ihm die
Commission der Polizei. Durch diese Verfügungen war also die
bisherige Lauenburgische Regierung als aufgehoben anzusehn. Sie
sandte daher den Regierungsrath Böhmer an D'Aubignosc, der sich
damals in Hannover befand, um ihm deswegen Vorstellungen zu machen
und mehrere Fragen an ihn zu richten, wie seine Declaration zu
verstehen sei, besonders in Betreff der affaires régaliennes,
damit sie eine bestimmte Vorschrift erhalte, welche Geschäfte ihr
noch verbleiben würden. Zugleich äußerte sie den Wunsch, diejenigen
Geschäfte zu behalten, welche nicht eine unmittelbare Beziehung auf
die Französische Occupation hätten. Auch machte sie ihm bemerklich,
daß sie im Besitze der Regierungs-Registratur sei und daher viel
schneller die Geschäfte, von denen sie eine längere Kenntniß habe,
besorgen könne. Hierauf erhielt die Regierung von dem Intendanten -
datirt Hannover den 9. Aug. – die Erklärung, daß in
der Constitution Lauenburgs nichts verändert sei, sondern daß die
Verhältnisse der Autoritäten unter einander dieselben blieben, wie
früher. Der Administrations-Commission lägen keine andere Geschäfte
ob, als die, welche vorher den Central-Autoritäten zu Hannover ange-
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wiesen wären. Es konnte aber schwerlich ausbleiben, daß aus dieser
unbestimmten Haltung der Landes-Verwaltung Conflicte hervorgingen,
welche zu unangenehmen Erörterungen führen mußten. Die Regierung
hielt sich indessen streng an die Erklärung des Französischen
Intendanten, daß die bisherige Lauenburgische Verfassung noch
fortbestehe, und nahm daher mit Grund an, daß sie noch immer in
ihrer bisherigen Thätigkeit bestehe und ihr die früheren
Verwaltungszweige nicht entzogen seien. Sie unterzeichnete sich
daher gewiß nicht ohne Absicht, so oft sie mit den Französischen
Behörden zu correspondiren hatte: la régence, le consistoire
et la cour provinciale de justice du duché de Lauenbourg.
Nun geschah, daß im Sommer 1810 Schauspieler,
Kunstreiter, eine Wachsfiguren-Sammlung u. dgl. nach Ratzeburg kamen
und das Publicum zur Theilnahme an ihren Vorstellungen öffentlich
aufforderten, ohne daß die Regierung dazu ihre Einwilligung gegeben
hatte. Da nun aber wiederholt von den Französischen Behörden alle
Lustbarkeiten der Art untersagt waren, und da zugleich verlautete,
daß von dem Landsyndicus Gottschalk als Mitglied der
Administrations-Commission jenen Personen die Erlaubniß, ihre Künste
und Kunstwerke dem Publicum zu zeigen, ertheilt worden sei, so sah
sich die Regierung veranlaßt, unter dem 27. August den
Magistrat der Stadt zu befragen, wer die Erlaubniß zu solchen
Vorstellungen gegeben habe. Der Bericht des Magistrats blieb aus. Es
erfolgte also am 12. September ein Excitatorium; aber
ohne Erfolg. Die Regierung wandte sich daher am 17.
Sept. an den Intendanten D'Aubignosc, und dies um so mehr, da dieser
am 9. August der Regierungs-Behörde in Allem, was zu
ihrem Geschäftskreise gehörte, seinen Schutz verheißen hatte, um
Aufschluß über diesen Vorfall und um weitere Verfügung. Er
antwortete am 26. September: Die Concession sei den
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Schauspielern von dem Landsyndicus Gottschalk in seiner Eigenschaft
als Repräsentanten der hohen Polizei gegeben. Nach dem Französischen
System sei die Polizei mit Allem beauftragt, was zur guten Ordnung
gehöre und folglich auch mit der Aufsicht über herumziehende
Schauspieler-Gesellschaften. Es wäre aber vielleicht mehr in der
Ordnung gewesen, wenn sich die Schauspieler wegen der Erlaubniß zu
spielen an die Regierung gewandt hätten, ohne sich dadurch der
Polizei zu widersetzen, wenn irgend ein besonderer Grund diesen
Schirm erfordert hätte. Er finde es aber unangemessen, wenn der
Magistrat der Regierung zu antworten vernachlässigt habe, weil
derselbe dieser beständig untergeordnet sei. Er verpflichte also die
Regierung, dem Magistrat deswegen einen Verweis zu ertheilen, indem
sie ihm das gegenwärtige Schreiben mittheile, wofern sie es für
angemessen halte.
Solche Conflicte scheinen den Intendanten auf den Gedanken gebracht
zu haben, dem Herzogthum Lauenburg eine anderweitige Organisation zu
geben. Es kommen wenigstens einige Briefe desselben aus jener Zeit
an die Lauenburgische Regierung vor, aus denen man schließen möchte,
daß er eine solche Idee für ausführbar gehalten habe. Denn in einem
Briefe vom 23. September dankt er der Regierung für
die ihm mitgetheilten Angaben über die Gerichtsverfassung des
Herzogthums; in einem anderen aber bemerkt er: "Die Vollziehung der
Befehle des Kaisers, die Sammlung der Angaben, welche der
Staatsminister Defermon für die Organisation Ihres Landes verlangt,
die Pläne, welche meine Reise (nach Hannover) motivirt hatten, alles
dies ist aufgeschoben und verfehlt durch den Mangel dieser
Documente." Außerdem spricht er namentlich von der Gründung eines
Appell-Hofes. Es läßt sich aber über diesen Punkt durchaus nichts
Bestimmtes beibringen, weil leider die Berichte der Regie-
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rung an D'Aubignosc fehlen. Zur Ausführung wenigstens kamen seine
Intentionen, welcher Art sie auch gewesen sein mögen, nicht, und es
ist überhaupt sehr wahrscheinlich, daß die Anregung derselben von
ihm allein ausgegangen war, weil er sich durch seine ersten
Verfügungen ohne alle Kenntniß der Landes-Verfassung in eine
unangenehme Lage versetzt sah.
Daß er jedoch bereitwillig war, dem Lande zu helfen und zu nützen,
so viel in seinen Kräften stand, wird man ihm gerne zugestehen. Als
ihm nämlich im November 1810 die drückende Last,
welche auf dem Lande ruhte, von der Regierung geschildert und dabei
bemerkt worden war, daß das Land außer den hergebrachten und noch
fortbestehenden Steuern eine außerordentliche Kriegssteuer, eine
Douanen-Steuer, ein Aequivalent für eine halbe Natural-Quote und
dazu die monatlich zu entrichtende Classensteuer für einen Monat
doppelt bezahlen müßte, als ob das Jahr dreizehn Monate habe,
richtete sie an ihn das Gesuch um Befreiung von der fortdauernden
Einquartierung. Er ging auf diesen Vortrag willig ein und wandte
sich deshalb an den Marschall Davoust, welcher damals als
General-Gouverneur der Hansestädte in Hamburg residirte. D'Aubignosc
erwiderte darauf der Regierung, er habe es erreicht, daß in das
Lauenburgische nur die Anzahl der unumgänglich nothwendigen Truppen,
um die gegen den Englischen Handel ergriffenen Maaßregeln zu
vervollständigen, verlegt werden sollte. Er giebt zugleich die
Versicherung, er werde sich unablässig für die weitere Verminderung
der Truppen verwenden, und hoffe, daß seine Bemühungen nicht ohne
Erfolg bleiben würden; vorläufig habe er die
Administrations-Commission des Landes angewiesen, daß die auf
zahlbare Bons geleisteten Lieferungen als Abzug von den Steuern
zugelassen werden sollten. Dies war schon ein bedeutender
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Gewinn für die Einwohner, denn auf diese ausgestellten Bons war noch
keine Zahlung erfolgt.
Allein gerade um diese Zeit, gegen das Ende des Jahres 1810,
dachte der Kaiser schon daran, das Herzogthum Lauenburg völlig mit
dem Kaiserreiche zu vereinigen. Ihm lag nämlich alles daran, den
Englischen Handel im nördlichen Deutschland gänzlich zu
unterdrücken, und deshalb wollte er die Küsten der Nord- und der
Ost-See vollständig in seine Gewalt bringen. Es war daher bereits im
Monate September in Hamburg ein conseil spécial unter dem Vorsitz
des Generals Compans niedergesetzt, um den offenen Krieg gegen die
Englischen Waaren zu beginnen. Als Mitglied dieses Raths wurde
D'Aubignosc berufen, weshalb er zu Anfange Octobers von Lauenburg
nach Hamburg mit seiner Familie übersiedelte. Für das Lauenburgische
Land war es ein unverkennbares Glück, daß sein Intendant in jenem
Rathe Sitz und Stimme hatte, denn er milderte, wenigstens für
Lauenburg, die überaus strengen Maaßregeln wegen Confiscation und
Verbrennung der Englischen Waaren, hauptsächlich dem Grand Prevot,
Baron Saunier, gegenüber, welcher in Hamburg mit der übertriebensten
Strenge verfuhr.
Daß aber der Plan, dem kleinen Herzogthum Lauenburg eine neue und
selbstständige Organisation zu geben, schwerlich von Paris und der
Umgebung des Kaisers ausgegangen ist, darf man auch aus dem Umstande
schließen, daß schon am 10. December 1810
bei dem Französischen Senat eine Kaiserliche Botschaft
eingebracht wurde, in welcher es hieß: "Eine neue Ordnung beherrscht
die Welt. Da mir neue Garantien nöthig geworden sind, so haben mir
die Vereinigung der Schelde-, Maas-, Rhein-, Ems-, Weser- und
Elb-Mündungen mit dem Reiche, und die Errichtung einer inländischen
Schiffahrt bis zur Ostsee die ersten und wichtigsten geschienen."
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Darauf berichtete der Minister des Auswärtigen, Herzog von Cadore,
über die politischen Angelegenheiten, besonders in Beziehung auf
England, und legte die Entwürfe zu Senatsbeschlüssen vor. Holland,
Oldenburg, die Hansestädte, Lauenburg und die Länder, welche
zwischen der Nordsee und einer Linie, gezogen von dem Einflusse der
Lippe in den Rhein bis Halteren, von dort bis an die Ems, von der
Ems bis zur Mündung der Werra in die Weser, und von Stolzenau an der
Weser bis zur Elbe oberhalb der Mündung der Stecknitz, sollten
integrirende Theile des Französischen Kaiserreichs sein. Ueber
diesen Beschluß stattete der Graf von Semonville am 13.
December Bericht ab, worauf er einstimmig vom Senate angenommen
wurde. In Folge dessen erschien am 18. Decbr. das
Kaiserliche Decret, nach welchem ein Departement der oberen Ems, der
Weser- und der Elb-Mündungen bestimmt und der Marschall Davoust zum
General-Gouverneur derselben ernannt wurde. Durch dasselbe Decret
wurde der Staatsrath Graf Chaban zum Mitgliede der
Regierungs-Commission jener drei Departements und zum Intendanten
des Innern und der Finanzen, der Staatsrath Faure aber ebenfalls zum
Regierungs-Mitgliede mit dem Auftrage, die Gerichtshöfe zu
organisiren, ernannt.
Demgemäß wurde das Herzogthum Lauenburg in seinem ganzen Umfange auf
beiden Seiten der Elbe dem Departement der Elb-Mündungen zugetheilt.
Dem Könige von Westphalen wurde dagegen der nördliche Theil des
Hannöverischen wieder entzogen, denn die Grenze des Departements der
Elb-Mündungen auf dem linken Elbufer begann unweit der
Weser-Mündung, zog sich oberhalb Bremervörde und Zeven südöstlich
bis in die Nähe von Soltau, wandte sich dann nordöstlich, und zwar
südlich um Lüneburg herum bis zur Elbe zwischen Lauenburg und
Bleckede. Da aber das Lübeckische Gebiet
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dazu gehörte, so dehnte sich das Französische Reich damals bei
Travemünde bis an die Ostsee aus. In diesem Departement der
Elbmündungen ward de Coninck Präfect, der in Hamburg seinen Sitz
hatte. Unterpräfect wurde provisorisch von Gruben in Lüneburg, dem
das gesammte Lauenburg untergeben war, bis bald darauf Himbert de
Flégny zum Unterpräfecten ernannt wurde, der in Lübeck seinen
Wohnsitz nahm; denn Lübeck bildete in dem Departement ein
Arrondissement, wozu auch die sechs Lauenburgischen Cantons
diesseits der Elbe gehörten, nämlich Ratzeburg, Mölln, Lauenburg,
Schwarzenbeck, Steinhorst und Neuhaus. Zu Maires und Maire-Adjoints
wurden in diesen Cantons ernannt: zu Ratzeburg Dr. Cumme und
Scheele, zu Mölln Sprewitz und Burmester, zu Lauenburg Lampe und
Hilgendorf, zu Schwarzenbeck Wollbrecht und Borchers, zu Steinhorst
Kraft und Pacht, zu Neuhaus von der Decken und Dräseck.
Nach der Einverleibung Lauenburgs in das Departement der
Elbmündungen wurde der bisherige Intendant desselben D'Aubignosc zum
General-Directeur der hoben Polizei in Hamburg ernannt und am
10. Februar 1811 in dieses Amt eingeführt.
Indessen blieb er fortwährend mit Lauenburg in Verbindung. Die
Regierung wandte sich daher in allen schwierigeren Verhältnissen an
ihn, und nahm seinen Rath und Beistand in Anspruch, so daß er
gewissermaßen als ihr Organ bei der Französischen
Gouvernements-Behörde in Hamburg angesehen werden konnte. Als man
daher vernahm, daß das Französische Gouvernement in Begriff sei,
zusammenzutreten, und die Lauenburgische Administrations-Commission
angewiesen sei, sich in der Stadt Lauenburg bereit zu halten, um auf
den ersten Wink nach Hamburg zu gehen, schrieb die Regierung an
D'Aubignosc und empfahl ihm das Land und dessen Interessen. Er
antwortete darauf, was die Regierung als eine
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Gefälligkeit von ihm verlange, betrachte er als seine angenehme
Pflicht. Die Autoritäten Lauenburgs hätten so vielen Eifer für die
Erfüllung ihrer Pflichten gezeigt, daß man ihnen bei der
Einverleibung in das Kaiserreich dafür Rechnung tragen müsse. Er
werde, sobald die Mitglieder der Regierungs-Commission vereinigt
sein würden, die Befehle derselben entgegennehmen, um die
Lauenburgischen Autoritäten vorzustellen, und er werde sie daher den
Zeitpunkt wissen lassen, der für ihre Zulassung bestimmt sei. Die
Regierung sandte also am 14. Februar 1811
den Regierungsrath Böhmer mit einem Empfehlungsschreiben an den
Marschall Davoust und an die Regierungs-Commission, worin sie die
Beamten des Landes bei der bevorstehenden Umgestaltung der
Verwaltung der Berücksichtigung empfahl. Es zeigte sich auch
alsbald, daß die Umgestaltung der bisherigen Verhältnisse eine
gründliche Französisirung dieser Deutschen Provinz zum Ausgangspunkt
haben werde, denn dahin hatte sich der Kaiser selbst bereits
ausgesprochen, das eigentliche oder innere Frankreich solle nur bis
an den Rhein reichen, das äußere aber vorläufig durch das Baltische
Meer begrenzt werden, und deshalb sei es sofort zu französisiren.
Daher wurden am 15. März die sämmtlichen Angestellten
Lauenburgs auf der Regierungscanzelei zu Ratzeburg durch den
provisorischen Unterpräfecten von Gruben zu Lüneburg in Eid und
Pflicht des Kaisers der Franzosen genommen. Zugleich erschien ein
Tagesbefehl des Marschalls Davoust, als General-Gouverneurs der
32. Militär-Division - datirt Hamburg den 27.
Februar -, nach welchem vom 1. März an, ganz so wie in
Frankreich, die Offiziere für ihren und ihrer Bedienten Unterhalt
selbst sorgen, und weder von den Einwohnern, noch aus den Magazinen
etwas fordern sollten, außer Betten und die nöthigen Meubeln.
Deswegen wurde ihnen ihr Gehalt um ein Drittheil erhöht. Die Ein-
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wohner sollten aber vom 1. März an die bewilligte
Vergütung für den Unterhalt der Unteroffiziere und Soldaten nicht
mehr erhalten, sondern diese sollten ihre Verpflegung aus den
Militär-Magazinen beziehen und von ihren Wirthen nichts weiter als
das nöthige Küchen-Geschirr und einen Platz am Feuer, so wie Licht,
fordern dürfen. Zu dem Ende sollten die Commandanten
Corporalschaften von acht Mann wenigstens bilden, welche
gemeinschaftlich leben sollten. In den Ortschaften, wo solche
Einrichtung noch nicht organisirt sei, sollten die Unteroffiziere
und Soldaten zwar noch wie bisher verpflegt werden, allein die
Commandanten sollten förmliche Bescheinigungen ausstellen. Die
Wiedererstattung der geleisteten Lieferungen sollte an die Gemeinden
durch die Lieferanten oder nach den bei ihnen geltenden Marktpreisen
geschehen.
Zufolge eines Kaiserlichen Decrets vom 26. December
1810 war die Conscription nach den Gesetzen und
Verordnungen in Frankreich auch in den Hanseatischen Departements
eingeführt, und zwar sollte die eine Hälfte der Conscribirten eines
jeden Jahres zur Land-Armee, die andere zur Marine gehören. Darauf
folgte am 2. März 1811 ein zweites
Decret aus Paris, durch welches die Aushebung von 3000
Seeleuten im Alter von 20 bis 50
Jahren gefordert wurde. Diese Aushebung wurde für das Lauenburgische
auf den 19. April zu Ratzeburg angesetzt. Zugleich
ging der Befehl ein, insonderheit unter den Ratzeburgischen Bötern
eine Conscription zum Seedienst vorzunehmen. Die Böter, dadurch in
Schrecken gesetzt, wandten sich an die Regierung mit der Bitte, sich
ihrer bei dem Unterpräfecten von Gruben in Lüneburg anzunehmen.
Dieselbe bezeugte daher am 17. April, daß die
Ratzeburgischen Böter bei ihren Fahrten auf dem Binnenwasser in
platten, mit Stangen oder Rudern bewegten Fahrzeugen durchaus keine
Kenntniß und Geschicklichkeit zum eigentlichen Seedienst be-
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säßen, daß aber außerdem die meisten Böter wegen ihres vorgerückten
Alters durchaus nicht mehr für die Französische Marine tauglich
wären; deshalb leide das Kaiserliche Decret auf diese Leute keine
Anwendung mehr. Die Sache scheint damit abgethan zu sein.
Am 12. April 1811 zeigte die
Administrations-Commission zu Lauenburg der Regierung an, daß
vermöge eines Schreibens des Unterpräfecten von Gruben vom 31.
März überall keine öffentliche Anschläge gedruckten oder
geschriebenen Inhalts affigirt werden dürften, welche nicht vorher
der Censur des Unterpräfecten unterworfen wären. In den drei Städten
sei die Besorgung aller öffentlichen Anschläge unter specieller
Aufsicht der Magistrate provisorisch den dortigen Gerichtsdienern
ausschließlich aufgetragen, und sei fernerhin niemand, wer er auch
sei, zur Affixion öffentlicher Anschläge befugt. Die Regierung
scheint dagegen bei dem Unterpräfecten Einwendungen erhoben zu
haben, denn sie erhielt unter dem 22. April von
demselben folgende Erwiderung: "Ich muß wünschen, daß Sie die zu
affigirenden Publicanda jedesmal, wenn sie von mir visirt worden,
dem dortigen Magistrat mit dem Befehle zugehen lassen, solche auf
die von dem General-Gouverneur vorgeschriebene Art an den gefälligst
zu bemerkenden Orten zu affigiren".
Da durch diese immer weiter greifende Umgestaltung aller
Lauenburgischen Verhältnisse die bisherige Regierung sich ihrer
selbstständigen Wirksamkeit immer mehr beraubt sah, so nahm der
wackere Landdrost von Hake, wie es scheint gegen Ende des Monats
Mai, seine Entlassung, denn am 1. Juni machte der
Amtmann Brauns durch die Zeitungen bekannt, daß am 20.
Juni die Landdrosten-Wohnung verpachtet werden sollte. Am 28.
Juni aber verließ der Landdrost das Land. Es begleitete ihn
folgender Nachruf der Bürger: "Gestern verließ
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der würdige Chef der ehemaligen Hannöverisch-Lauenburgischen
Regierung, Se. Excellenz der Herr Landdrost v. Hake, unsere gute
Stadt, um seine künftigen Tage in ländlicher Ruhe auf seinen im
Königreich Westphalen belegenen Besitzungen zuzubringen. Ihm folgten
die Segnungen und Glückwünsche aller Bewohner der Stadt, in der er
so manche Beweise seiner Bürgerfreundlichkeit, seiner Wohlthätigkeit
und Menschenliebe zurückläßt. Eine dankbare Bürgerschaft vereinigt
sich, ihm die Gesinnungen ihrer Verehrung und Erkenntlichkeit
öffentlich zu erkennen zu geben.“
Da aber im folgenden Monate der Regierungsrath Böhmer zum Rath an
dem Gerichtshofe für das Departement der Elbmündungen, zu dessen
Präsidenten der bisherige Französische Advocat de Serre ernannt war
- Kaiserliches Decret, datirt Trianon den 14. Juli
1811 - berufen ward und seinen Wohnsitz in Hamburg zu
nehmen genöthigt war, so zog sich auch der Geheime Regierungsrath
von Döring zurück und begab sich auf's Land, um seine allerdings
sehr geschwächte Gesundheit wieder zu stärken. Daß er aber keinen
eigentlichen Abschied, wie der Landdrost, genommen hat, geht zur
Genüge aus einem Briefe desselben an den Regierungssecretär
Hantelmann - dat. Badow den 22. Aug. *) - hervor,
worin folgende Worte vorkommen: "Gerne werde ich die Leitung der
Geschäfte wieder übernehmen, wenn ich sehe, daß es dem Lande einen
irgend weiter aussehenden Nutzen bringen kann; bis zu meiner
Rückkehr sind sie in guten Händen, doch es wird alles, mit Ausnahme
des Consistorii, nächstens wohl vorbei sein." Die letzten Worte
erhalten ihre Erläuterung durch den damals eingegangenen Befehl des
Unterpräfecten von Gruben, welcher also lautete: "Um den
nachtheiligen
____________________
*) Badow war sein Landgut in Mecklenburg, zwischen Wittenburg und
Gadebusch gelegen.
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Folgen, welche durch das Eingehen der öffentlichen Landesbehörden im
Herzogthum Lauenburg entstehen können, vorzubeugen, bestimme ich:
1) in Ansehung der Regierung, falls der Geheime
Regierungsrath v. Döring die mit der Regierung verbundenen Geschäfte
in ihrem ganzen Umfange nicht fortzusetzen geneigt sein sollte, so
sollen solche gemeinschaftlich von den Secretären Kaufmann, Schubert
und Hantelmann übernommen werden. 2) In Ansehung des
Consistoriums bleibt alles auf dem alten Fuß, bis die Behörden
eintreten, welche einen Theil der bisherigen Attribute des
Consistoriums übernehmen.“
Die General-Organisation des Hanseatischen Departements wurde durch
ein Kaiserliches Decret - dat. St. Cloud den 4. Juli -
bestimmt. Darin heißt es: "Alle jetzt bestehenden gerichtlichen
Verfassungen sind vom Tage der Installation des Kaiserlichen
Gerichtshofes zu Hamburg an aufgehoben. Von diesem Tage an soll die
Justiz nach den allgemeinen Gesetzen des Reichs und durch die
einzuführenden Tribunäle verwaltet werden. In jedem Canton soll ein
Friedensrichter sein, der zwei Suppléans und einen Greffier hat. Es
soll ein Tribunal erster Instanz in jedem Arrondissement sein. Die
Deutsche Sprache kann zugleich mit der Französischen in den
Tribunälen und bei den öffentlichen und Privat-Actenstücken
gebraucht werden. Diejenigen, welche solche in Deutscher Sprache
abgefaßt haben, sind gehalten, auf ihre Kosten eine durch einen
geschwornen Translateur bestätigte Französische Uebersetzung dabei
zu liefern. Alle öffentliche Unterrichtsanstalten werden
beibehalten. Es sollen aber Französische Sprachmeister in Schulen
von allen Classen nach der Zahl der Zöglinge angestellt werden. Die
Grundsteuer wird in der Hauptsumme für die drei Departements und für
ein ganzes Jahr angesetzt zu 6,758,000 Franken, die
Personal-
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und Mobiliar-Steuer zu 1,118,800 Franken, die Thüren-
und Fenster-Steuer zu 559,400 Franken, die
Patentabgabe zu 900,000 Franken. Die verschiedenen
Abgaben, deren Erhebung der Regie der vereinigten Rechte (droits
réunis) anvertraut ist, sollen in den drei Departements nach den
bestehenden Gesetzen und Verordnungen, so wie unsre Decrete über den
ausschließlichen Verkauf des Tabacks eingeführt werden. Der Minister
der Finanzen soll uns von dem Bestande der Hölzungen und Forsten,
die sowohl uns, als den Gemeinden und anderen öffentlichen
Etablissements gehören, Rechenschaft abstatten und uns die Mittel zu
ihrer Verbesserung vorschlagen, so wie über die Deputathölzer, die
beizubehalten oder aufzuheben sind. Die drei Departements sollen
eine Militär-Division formiren, die 32ste; Hauptort
ist Hamburg.
Die Conscription wird gemäß der Gesetze und Reglements eingeführt.
Die Gensd'armerie der drei Departements wird eine Legion, die
34ste, bilden. Die Organisation der Katholischen und
Protestantischen Geistlichkeit wird, wie sie jetzt besteht, für das
Jahr 1811 fortdauern. Die Veränderungen, welche wir
für nothwendig erkennen werden, damit diese Organisation mit den in
den übrigen Theilen des Reichs beobachteten Vorschriften
übereinstimmend sei, werden vom 1. Januar 1812
an in Ausführung gebracht werden."
Darauf erschien der Befehl - dat. St. Cloud den 4. Aug. - daß im
Departement der Elbmündungen sofort 1165 Mann aus der
Classe von 1810 conscribirt werden sollten. Am
7. September wurde die Aushebung zu Ratzeburg auf dem
Rathhause vorgenommen, und wurde wiederholt im Februar 1812
und 1813. Der Canton Ratzeburg hatte 28
Mann zu stellen.
Darauf folgten die Befehle zufolge der General-Organisation Schlag
auf Schlag. Am 13. August wurde der Ein-
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gangszoll für Weine und Branntweine im Lauenburgischen bestimmt.
Unter demselben Datum wurde befohlen, daß die Vorsteher der
Einhebungen provisorisch beibehalten und ihre Functionen unter der
Aufsicht und den Befehlen der Administration der vereinigten Rechte
(droits réunis) fortsetzen, aber vom 20.
August an den Ertrag ihrer Einnahmen in den fünf ersten Tagen jedes
Monats an die Casse des Directeurs der vereinigten Rechte ihres
Departements abliefern sollten. Ueberhaupt war der 20.
August als der Anfangspunkt der Einführung der Französischen
Organisation festgesetzt. Daher machte D'Aubignosc bekannt, daß von
diesem Tage an das Stempel-Gesetz in völliger Thätigkeit sein
sollte; kein ungestempelter Zettel, kein ungestempeltes Blatt dürfe
circuliren. Dazu kam noch eine weitere Bestimmung der
Regierungs-Commission in Hamburg, daß in dem Departement, wobei
Lauenburg besonders genannt wurde, nach dem 19. August
kein mit den vormaligen Stempeln oder mit solchen Zeichen,
Bemerkungen oder Paragraphen, die statt derselben dienten,
versehenes Papier ferner gebraucht werden dürfte. Bis zum 5.
September sollten solche Papiere eingeliefert und umgetauscht, und
der fehlende Belauf von der einen oder der anderen Seite mit Gelde
berichtigt werden.
Ferner wurde am 16. August bekannt gemacht, daß die
gegenwärtigen Beamten der verschiedenen Forst-Administrationen ihre
Functionen in dem Augenblick einstellen würden, wo die durch die
neue Organisation eingesetzten in Activität treten würden; sie
sollten aber dem Local-Forstinspector Sousbret ein Inventarium und
die Plane, Documente und Papiere der Administration, zu welcher sie
gehörten, zustellen. Die Verwaltung der Forsten wurde darauf am
27. September durch ein Decret genau bestimmt: "Jede
Aushauung der Forsten im Elbdepartement ist streng verboten, nur die
mit Nadelholz
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bestandenen und diejenigen, welche einzig aus
Buchen und Nadelholz bestehen, sind von dieser Verfügung
ausgenommen. Den Forstbedienten aller Grade wird verboten, an den
Holzversteigerungen Theil zu nehmen und sich weiter in das Aufhauen
zu mischen, als nur, um dabei auf die genaue Befolgung der in den
Verkaufsbedingungen enthaltenen Vorschriften zu wachen. Das Holz
soll auf dem Stamme den Meistbietenden zugeschlagen werden; jeder
Zahlungsfähige habe das Recht zu bieten. Wenn diejenigen, welche den
Zuschlag erhalten haben, sich in Ansehung des Holzfällens und der
Zahlungsfristen nach den Verkaufsbedingungen richten, so haben sie
das Recht, ihr Holz nach Gefallen wieder abzusetzen und ihm
diejenige Bestimmung zu geben, welche sie ihrem Interesse am
Angemessensten finden."
Da nun, wie oben nachgewiesen ist, die drei zur Regierung
verordneten Räthe von Ratzeburg abwesend waren, so bestand das
Consistorium des Landes nur noch aus dem Superintendenten Wyneken
und dem Consistorial-Assessor Block, Pastor zu Crumesse. Die
Französische Regierung ließ diese kirchliche Behörde bis jetzt noch
unangetastet bestehen, und sich ihre Eingaben, Vorschläge und
Erinnerungen nicht allein gefallen, sondern ging auch häufig auf
dieselben ein. Das Herzogthum Lauenburg verdankt daher ganz
besonders dem würdigen Superintendenten Wyneken in Bezug auf die
Erhaltung seiner kirchlichen Institutionen sehr viel, und wird es
stets mit dem wärmsten Dank anerkennen müssen, daß er sich mit eben
so viel Besonnenheit und Umsicht, als Freimüthigkeit und
Entschiedenheit den Eingriffen in die Lauenburgischen
Kirchen-Angelegenheiten entgegenstellte und rettete, was unter so
drückenden Verhältnissen zu retten war. Schon am 6.
März 1811 schrieb der Superintendent an den Präfecten
des Departements, de Coninck, er werde bereits durch den
Regierungsrath
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Böhmer, der, wie oben gesagt ist, von der Regierung mit
Empfehlungsschreiben an die Französische Regierungs-Commission am
14. Febr. gesandt war, von dem Eifer der bisherigen
Autoritäten des ehemaligen Herzogthums Lauenburg, insonderheit aber
durch den Intendanten D'Aubignosc über die öffentlichen Unterrichts-
und Wohlthätigkeits-Anstalten im Lauenburgischen unterrichtet worden
sein; er bitte daher, daß das Lauenburgische Consistorium und die
Verwaltung der gottesdienstlichen Angelegenheiten nicht mit denen
anderer Provinzen des Reichs, besonders der großen Städte in der
Nachbarschaft, vereinigt werden möge, und daß die
Schul-Angelegenheiten und die Ernennung der Lehrer der Leitung des
Consistoriums anvertraut bleiben möge. Es muß wohl diese
schriftliche Aeußerung Wyneken's Anerkennung bei dem Präfecten
gefunden haben, denn als am 24. Aug. 1811
der Pastor Ruge zu Breitenfelde, gestorben war, wurde im
solennen Consistorium, d. h. von Wyneken und Block, am 15.
Oct. beschlossen, den Candidaten C. M. Hagen, welcher seit fünf
Jahren als Adjunct bei dem verstorbenen Pastor untadelhaft fungirt
und sich das Vertrauen der Gemeinde erworben habe, zum Nachfolger zu
bestimmen. Wyneken berichtete darauf an den Präfecten, Baron de
Coninck, daß der Adjunct Hagen nach den bestehenden Gesetzen zum
Pastoren der Breitenfelder Gemeinde von dem Consistorium ernannt
sei, und bat um die baldige Bestätigung. Der Präfect schrieb darauf
am 31. Octbr. an den Cultusminister nach Paris: „Das
Consistorium zu Ratzeburg hat den Herrn Hagen zum Nachfolger u.s.w.
ernannt, ich bitte, ihn Sr. Majestät für dieses Amt vorzuschlagen.
(Das Schreiben liegt vor, ist also wahrscheinlich mit der
Bestätigung zurückerfolgt.) Die Bestätigung ist vom 6.
Decbr. und lautet wörtlich also: Monsieur le Préfet, je vous
préviens que par décret de Sa Majesté, rendu au palais de St. Cloud
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le 15 Nov. 1811 le sieur hagen est nommé pasteur *) de
la cure réformée de Breitenfelde, consistoire de Ratzebourg, en
remplacement du sieur Ruge décédé. Vous voudrez bien m’accuser
réception de cette lettre et me donner avis que ce pasteur a prèté
le serment prescrit par la loi du 18 germinal an 10.
Unterzeichnet: le ministre des cultes, comte de l’empire Bigot
de Préameneu.
In derselben Weise verfuhr Wyneken nach dem Ableben des Pastors
Donner zu Hamwarde am 27. Nov. 1811. Er
wählte zu dessen Nachfolger den Cantor und zweiten Lehrer an der
Schule zu Mölln, W. Fohrholz, am 27. Decbr. Allein da
der Sohn des Verstorbenen bei dem Präfecten um die Nachfolge
supplicirt hatte, und sich dieser deswegen für den Bittsteller an
den damaligen Unterpräfecten Himbert de Flégny in Lübeck gewandt
hatte, so wies Wyneken diesem zunächst die völlige Unfähigkeit des
Candidaten nach, worin das Consistorium einstimmig sei. Außerdem
aber bemerkte er dem Unterpräfecten, daß nach einem alten Herkommen
den nachgebliebenen Kindern eines verstorbenen Predigers die
Einkünste der Pfarre noch ein halbes Jahr verblieben; er bitte daher
um die Bestätigung dieses Herkommens. Dieser erklärte sofort dem
Präfecten, daß, da die Französische Regierung bisher noch durchaus
keine Veränderung in den bestehenden Reglements der Lauenburgischen
Kirchen-Verwaltung vorgenommen habe, man dem Antrage des
Superintendenten jedenfalls beitreten müsse. Die Bestätigung des
Pastors Fohrholz ist in derselben Form, wie die Hagensche, erfolgt,
und datirt den 20. Januar
____________________
*) Bemerkenswerth ist, daß in dem gedruckten Formular die Worte
de l’église
consistoriale durchgestrichen sind und dafür de la
cure réformée geschrieben ist, und daß anstatt der Worte
pour exercer ses fonctions nach dem Worte BREITENFELDe geschrieben steht consistoire de Ratzebourg.
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1812 im Palast der Tuilerien. Beide neu angestellten
Prediger wurden von dem Unterpräfecten Himbert de Flegny in Lübeck
beeidigt. Der Eid lautet: Je jure et promets devant Dieu sur
les saint évangiles de garder obéissance aux constitutions de
l’empire français et fidélité à l’empereur. Je promets aussi de
n’avoir aucune intelligence, de n’assister à aucun conseil, de
n’entretenir aucune ligne, soit au dedans, soit au dehors, qui soit
contraire à la tranquillité publique, et si dans ma paroisse ou
ailleurs j’apprends, qu’il trouve quelque chose au préjudice de
l’état, je le ferai savoir au gouvernement.
Ebenso wurde nach dem Tode des Pastors Reinhard zu Mustin vom
Consistorium am 13. Oct. 1812 der zweite
Prediger zu Ratzeburg, Grüneberg, zu dessen Nachfolger erwählt und
provisorisch sofort zur Verwaltung des geistlichen Amtes zu Mustin
abgesandt. An Grüneberg's Stelle schlug dem bestehenden Gesetze
gemäß der Maire Cumme den Candidaten W. Hillefeldt dem Consistorium
vor, und dieser erhielt die Bestätigung von demselben am 23.
October.
Im Jahre 1811 gingen beim Consistorium wiederholte
Klagen und Beschwerden der Geistlichkeit über Nichtbezahlung ihrer
Gehalte aus öffentlichen Fonds, besonders über die Nichtlieferung
des Deputatholzes aus den herrschaftlichen Forsten ein. Das
Consistorium übergab daher den 24. Juni ein vollständiges
Verzeichniß der baaren Besoldung und des Deputatholzes sämmtlicher
Kirchen- und Schuldiener des Landes an den Präfecten in Hamburg.
Allein es wurde darauf keine Rücksicht genommen. Da schrieb Wyneken
am 20. Septbr. an den Präfecten und legte es ihm auf
die dringendste Weise an's Herz, sich der Subsistenz der
Geistlichkeit anzunehmen. Zugleich reichte er auf's Neue das
Verzeichniß der den Kirchen- und Schuldienern bewilligten Gehalte
ein; es erfolgte demungeachtet
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keine Anweisung auf Auszahlung und Lieferung. Aus einem Schreiben
des Superintendenten vom 30. Juli 1812
an den Präfecten geht indeß hervor, daß sich der Cult-Minister auf’s
Neue über das, was man den Kirchendienern für die letzten sechs
Monate des Jahres 1811 schulde, einen Bericht habe
geben lassen, und daß er dann wieder einen Bericht über die
Rückstände des ersten Quartals 1812 eingefordert habe.
Wyneken sprach sich daher mit dem größten Ernst und der
schonungslosesten Freimüthigkeit gegen den Präfecten aus, die Sache
so bald wie möglich zu betreiben, damit die Kirchendiener ihr und
ihrer Familien Leben zu erhalten im Stande wären. Er selbst, Vater
einer zahlreichen Familie, befinde sich in der allerpeinlichsten
Lage und Unruhe. Es scheint aber nichts erfolgt zu seyn; die Schuld
mag weniger an dem Präfecten, als an dem Cult-Minister gelegen
haben. Denn am 3. Jan. 1813 schrieb der
Superintendent wiederum an den Präfecten, er sehe sich beim Anfange
des neuen Jahres genöthigt, ihm die wiederholten Forderungen der
Kirchendiener Lauenburgs in Erinnerung zu bringen und ihn zu bitten,
sich ernstlich bei dem Cult-Minister zu verwenden, daß dieser sich
dieser nothleidenden Beamten annehme. Ueber den Erfolg liegt nichts
vor.
In derselben Lage befanden sich drei Pastoren-Wittwen des Landes,
Pastorin Beer zu Sandesneben, Schultze zu Brunsstorf, und Claren zu
Hohenhorn, wegen ihrer Pensionen. Nach vorgebrachten Klagen erschien
am 6. Sept. 1811 im Hamburgischen
Correspondenten eine Bekanntmachung der Kaiserlichen
Liquidations-Commission, daß die Einwohner des hanseatischen
Departements, welche Pensionsforderungen und Reclamationen zu machen
hätten, dieselben an die Unterpräfecten ihres Arrondissements vor
dem 15. October einsenden sollten, aber solche müßten
1) mit den Original-Bewilligungs-Documenten, wodurch
ihr Anspruch begründet sei; 2) mit einer Be-
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scheinigung des bleibenden Aufenthalts belegt werden. Wyneken nahm
diese Angelegenheit der Wittwen sogleich in die Hand, verschaffte
sich die erforderlichen Documente, schickte sie am 10.
October ein und legte die Sache dem Präfecten noch besonders an's
Herz. Aber es blieb alles ohne den geringsten Erfolg, denn der
Kaiser hatte nicht allein Soldaten nöthig, um sie auf den
Schlachtfeldern hinzuopfern, sondern auch Geld, um sie zum Kampfe
ausrüsten zu können.
Auf den Bericht des Pastors Borchmann zu Hohenhorn, daß der Maire zu
Escheburg, Schillhorn, den Predigern seiner Mairie bekannt gemacht
habe, die Kirchenbuße sei jetzt gänzlich aufgehoben, schrieb Wyneken
am 14. November 1811 an den Präfecten de
Coninck und setzte ihm die Nothwendigkeit der Beibehaltung dieser in
das Innere der Kirchen-Disciplin eingreifenden Einrichtung mit den
eindringlichsten, aber dem Franzosen sicherlich völlig
unverständlichen, Worten auseinander. In diesem Berichte heißt es:
"Da ihm kein Gesetz bekannt sei, welches die Kirchenbuße -
amende honorable - im Französischen Reiche überhaupt
untersage, so ersuche er den Präfecten, das Consistorium zu
autorisiren, den sämmtlichen Predigern des Lauenburgischen
Consistorial-Districts bekannt machen zu dürfen, daß die Kirchenbuße
nur auf diejenigen, welche durch das Gesetz § 340 des
Code Napoleon dispensirt seien, keine Anwendung leide.“ Die Antwort
vom 9. December lautete kurz dahin, daß seiner
Forderung nicht gewillfahrt werden könne.
Ganz besonders aber griff in die Lauenburgische Landes-Verfassung
das Kaiserliche Decret vom 9. Decbr. 1811
ein, wodurch der Feudal-Regime in den drei Hanseatischen
Departements abgeschafft wurde. Es lautete also: Alle
Ehren-Auszeichnungen, Herrschaft oder Macht, die aus dem Lehnsystem
entspringen (résultant), sind aufgehoben, unbeschadet
des De-
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crets vom 26. August 1811.
Ebenso sind alle herrschaftliche Gerichtsbarkeiten abgeschafft. Alle
äußere Zeichen herrschaftlicher Gerichtsbarkeiten werden demnach
binnen zwei Monaten, von der Publication dieses Decrets an,
weggenommen. Das Gesetz erkennt nur Allodialgüter an. Alle
Lehngüter, die in den drei Departements liegen, sie mögen sein und
heißen, wie sie wollen, werden in freie Erbgüter verwandelt und von
allen Lehnspflichten und Obliegenheiten befreit, so daß die Besitzer
sie frei veräußern oder hypotheciren können." - Im Lauenburgischen
scheint dieses Decret gar keinen, oder doch nur einen sehr geringen
Eindruck gemacht zu haben. Die Einwohner, in mancher Beziehung den
Bewohnern der Französischen Vendée gleichend, waren nicht, wie die
Franzosen in der tollen Nacht des 4. August 1789,
in Freiheits-Schwärmerei taumelnd zu ausschweifenden Uebertreibungen
und zum gewaltsamen Umsturz geneigt, sie hatten noch keinen Begriff
vom Nivelliren aller Stände, wodurch ein Volk nach Auflösung seiner
natürlichen Gliederung in einen Sandhaufen vereinigt wird, sie
stimmten vielmehr dem Worte des Abbé Sieyes bei, der 1789,
als die Aufhebung des Zehnten ohne alle Entschädigung aufgehoben
wurde, aussprach: „Ihr wollt frei sein und versteht nicht einmal
gerecht zu sein!'' Wir vernehmen daher nichts von der geringsten
Bewegung im Lauenburgischen, welche aus diesem Decret entsprungen
wäre, sei es, daß das Volk es gar nicht begriff, sei es daß es von
der Tyrannei des Französischen Gouvernements keine Wohlthat
erwartete.
Unter solchen Umständen wurde daher im Jahre 1811 den
Petitionen des Schiffer-Amts der Stadt Lauenburg, ihm die von den
ehemaligen Lauenburgischen Herzögen Johann im Jahre 1478
und Franz II. im Jahre 1586 verbrieften
Privilegien, betreffend seine Fahrten auf der Elbe, zu schützen und
zu erhalten von dem Präfecten und dem Gouvernement in
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Hamburg kein Gehör gegeben, sondern nach öfter wiederholten
Reclamationen und Beilegung der zur Sache gehörigen Actenstücke
wurden dieselben mit dem Bemerken zurückgewiesen, daß die Gesetze
des Französischen Reichs dergleichen Local-Privilegien nicht
gestatteten. Als darauf im folgenden Jahre der Hamburgische
Bierbrauer Bieber eine bedeutende Quantität Malz in Lübeck gekauft
und auf der Stecknitz nach Lauenburg hatte transportiren lassen,
allein gegen die Umladung des Malzes auf Lauenburgische Schiffe zum
Transport nach Hamburg Protest einlegte, so erhoben die
Lauenburgischen Schiffer Klage bei dem Präfecten und beriefen sich
zugleich auf das ihnen seit alter Zeit zustehende Stapel-Recht, ja
sie wandten sich direct an den Kaiser mit einer Bittschrift, sie in
ihren uralten Privilegien zu schützen. Allein es blieben alle ihre
Bemühungen ohne Erfolg, und dem Maire zu Lauenburg wurde es zu
seiner Amtspflicht gemacht, darüber zu wachen, daß der
Waaren-Transport auf der Elbe völlig frei sei und weiterhin keine
Rücksicht genommen werde auf ehemalige Privilegien und Belehnungen,
weil dieselben den Französischen Gesetzen zuwider liefen. Eine
gleiche Antwort erhielten die Lauenburgischen Schiffer bei einem
Conflict mit den Mecklenburgischen Schiffern. Jene hatten nämlich in
Mecklenburg eine Quantität Brennholz gekauft, um es von Dömitz aus
auf der Elbe nach Hamburg zn bringen und dort zu verkaufen. Als sie
es darauf in Dömitz auf ihre Schiffe verladen wollten, erklärten die
dortigen Schiffer, daß nicht die Lauenburger, sondern sie das Recht
hätten, dieses Holz nach Hamburg zu liefern, natürlich für Rechnung
der Lauenburger; auch wollten sie es allenfalls nur bis Lauenburg
bringen, jedoch für eine sehr hohe Fracht. Auf die Klage der
Lauenburger bei dem Unterpräfecten Himbert de Flégny zu Lübeck
erhielten sie zur Antwort, daß ihre alten Privilegien seit
Einführung der Französischen Gesetze nicht mehr
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aufrecht erhalten werden könnten, sie müßten sich an die
Mecklenburgische Regierung wenden. Dies geschah, aber es erfolgte
keine Antwort. Es war also unausbleiblich, daß das Lauenburgische
Schiffer-Amt in die traurigste Lage versetzt wurde.
Es wird demnach auch hieraus ersichtlich, daß kein noch so
begründeter Rechtsbestand ferner geachtet werden sollte. Wenn aber
noch ein Französischer Beamter redlich dachte und handelte, so
erklärte der neue Cäsar - wie dies namentlich bei einem solchen
Beamten in Holland geschah -: "Warum dies Schwanken? Die Canaille
muß durch Schrecken gebändigt werden." Allerdings entsprach der
General- Gouverneur Davoust in Hamburg diesen Grundsätzen des
Robespierreschen Schreckens-Regiments vollkommen, und D'Aubignosc,
der sich als Intendant von Lauenburg milde und gerecht benommen
hatte, sah sich in Hamburg als Directeur der hohen Polizei
genöthigt, den Jakobinischen Grundsätzen gemäß zu handeln und sich
als gefügiges Werkzeug des General-Gouverneurs mit dem Hasse der
Bewohner des Elbdepartements zu beladen. Die Lauenburger fühlten
daher mit jedem Tage mehr die Quälereien und Erpressungen der
Französischen Tyrannen. Diese aber kannten keine andere
Widersetzlichkeit als die materielle, und ihre Leichtfertigkeit und
Unwissenheit erkannte eins nicht, was ihren äußeren Polizei-Künsten
entging, die innere Kernhaftigkeit und Widerstandskraft des
deutschen Volks. Daher bemerkt der ehrenwerthe und tiefschauende
Perthes *) sehr richtig: "Die Ideologie, wie Bonaparte das ihm im
Wege stehende Geistige nannte, d. h. den Sinn für die Wahrheit, die
Liebe zu Gott, die Furcht vor ihm und den uns unvertilgbaren Trieb,
den Ursprung der Dinge zu erforschen - zu alle dem drangen Davoust
und seine Gefährten nicht, und so wurden
____________________
*) Perthes’ Leben S. 204.
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die Grundsätze wahrer Ordnung, Freiheit und Nationalität wie ein
stummes Geheimniß in uns bewahrt, bis die Morgenröthe kam." Und
diese stand zu Anfange des Jahres 1812 nahe bevor.
Die zu Tilsit im Jahre 1807 zwischen den Kaisern von
Rußland und Frankreich angeknüpfte Freundschaft sollte zu Erfurt im
October 1808 befestigt werden. Die beiden Kaiser des
Ostens und des Westens fühlten das Bedürfniß, sich gegenseitige
Zugeständnisse für ihre beiderseitigen Eroberungspläne zu machen;
denn es galt Spanien auf der einen Seite, auf der anderen Finnland
und die Türkei. So standen auf dem Erfurter Congreß Alexander und
Bonaparte in ganz gleichem Verhältnisse zu einander, als zu Rom
einst die beiden Gewalthaber Octavianus und Antonius nicht lange vor
dem Anfange unserer Zeitrechnung. Die Freundschaft und Hingebung
beider Männer schien fest begründet und doch nagte daran ein Wurm,
der nicht starb; denn auf dem schnödesten Egoismus beruhte diese
Freundschaft. Und wie auf dem Congreß zu Brundusium Octavianus seine
Schwester, die edle und tugendhafte Octavia, mit dem Antonius zur
Befestigung ihrer Freundschaft verlobte, so suchte auch Bonaparte zu
Erfurt seine Vermählung mit Alexander's Schwester, der Großfürstinn
Catharina, einzuleiten; allein Alexander wich aus mit der Aeußerung,
daß die Verbindung seiner Schwester nicht von ihm abhange, und
verwies ihn an seine Mutter. Diese aber, eine entschiedene Feindinn
des Franzosen, verlobte ihre Tochter sofort mit dem Prinzen Peter
von Oldenburg. Da decretirte der Französische Kaiser 1810
– commandé par les circonstances - die Einziehung des
zum Rheinbunde gehörigen Gebiets des Herzogs von Oldenburg, des
nächsten Verwandten des Kaisers Alexander, und verband es mit den
neuen Hanseatischen Departements. Der Russische Kaiser sah diesen
Schritt
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seines bisherigen Freundes als eine absichtliche Kränkung an, und
sofort trat ein Mißverhältniß zwischen den beiden Kaisern ein. Der
Französische Kaiser bot dann zwar dem Herzoge zur Entschädigung
Erfurt und Blankenhayn an, allein der Russische Kaiser wies jede
Vermittelung entschieden zurück.
Wir erfahren aus den Memoiren des Generals von Wolzogen (S. 56),
daß ihm der Kaiser Alexander am 26. Juni 1811
eröffnete, er sehe nunmehr den Krieg mit Frankreich sicher voraus.
Lange habe er zwar gezögert und alles Mögliche gethan, um die
jetzige Lage der Dinge zu vermeiden, nun aber, da der Französische
Kaiser stets von Neuem beweise, wie gefährlich seine Principien
allen legitimen Regierungen gegenüber seien, müsse er endlich auch
seinerseits eine drohendere Stellung gegen ihn einnehmen.
Andererseits sprach sich Bonaparte an seinem vermeintlichen
Geburtstage (d. 15. Aug. 1811) gegen den
Russischen Gesandten, Fürsten Kurakin, in Gegenwart des ganzen
diplomatischen Corps in seiner gereizten Stimmung aus und schloß mit
den Worten: "Bevor die geheimen Absichten Ihres Hofes nicht
offenbart sein werden, werde ich nicht aufhören, meine Heere in
Deutschland zu verstärken." Diese Worte wurden in St. Petersburg
sehr ernst aufgenommen; und der Krieg war entschieden. Rußland
suchte sofort Verbündete; England's war es gewiß, aber der Kronprinz
von Schweden, Carl Johann (Bernadotte), war besonders zu fürchten,
theils wegen Finnland's, theils wegen seines Feldherrn-Talentes.
Deshalb wurde am 5. April 1812 zu St.
Petersburg ein Bündniß mit ihm geschlossen, worin die Vereinigung
Norwegens mit Schweden verheißen und die Stellung eines Corps von
25- bis 30,000 Schweden zu einer Landung in
Deutschland versprochen wurde, zu welchem 15- bis
20,000
Russen stoßen sollten unter Anführung des Kronprinzen. Als aber die
Franzosen bis Smolensk vorgedrungen waren, scheint Alexander
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über die Haltung Schwedens in Unruhe gerathen zu sein. Er begab sich
daher am Ende des August nach Åbo und hatte dort eine Zusammenkunft
mit Carl Johann, bei welcher am 30. August die
Uebereinkunft von St. Petersburg nicht bloß bestätigt, sondern noch
dadurch erweitert wurde, daß Norwegen definitiv an Schweden
überlassen wurde. So ward also dieser Bund auf dem durchaus
willkürlichen Eingriff in das Eigenthum eines Dritten errichtet. *)
Der Russische Krieg von 1812 gehört selbstverständlich
nicht hieher. Wie aber Lauenburg als Französische Provinz ebenfalls
sein Contingent dem Kaiser stellen mußte, ist schon oben mitgetheilt
worden. Da erschien am Weihnachtstage 1812 in dem
Hamburgischen Correspondenten oder, wie er in jener Zeit genannt
werden mußte, im journal du département des bouches de l’Elbe,
das denkwürdige 29. Bulletin vom 3.
Decbr. aus Malodetschno, welches unter vielen Prahlereien dennoch
die schreckliche Wahrheit enthielt, daß das mächtige Heer des
unersättlichen Eroberers bis auf einige traurige Trümmer nicht mehr
existirte. Die Russen gingen sofort über ihre Grenzen und rückten so
schnell, als es die ungünstige Jahreszeit und Witterung erlaubte,
auf Deutschem Boden vor. Am 11. März 1813
zog der Graf von Wittgenstein mit seinem Heertheil in Berlin ein.
Von dort brach am 12. März der Oberst Freiherr von
Tettenborn mit vier Kosacken-Regimentern, 240 Pferden
vom Isjumskischen Husaren-Regiment, 120 Pferden vom
Kasanschen Dragoner-Regiment und zwei Geschützen der reitenden
Artillerie über Ludwigslust nach Hamburg auf und erreichte am
15. März Lauenburg.
Bei solcher Lage der Dinge hatte der Französische General Morand,
Gouverneur des Schwedischen Pommern, Stral-
____________________
* Vergl. über die hieher gehörigen Verhandlungen meine Geschichte
des Kriegs an der Niederelbe im Jahre 1813, S.
127 bis 130.
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sund am 9. März verlassen und nahm mit 2500
Mann und 16 Geschützen über Rostock und Wismar
seine Marsch-Richtung nach der Niederelbe. Er hatte die Absicht, von
Gadebusch nach Ratzeburg zu marschiren, schlug aber auf die
Bemerkung des dortigen Maire Cumme, daß die Ratzeburgische lange
Brücke sein Geschütz nicht würde tragen können, den Weg nach Mölln
ein, welches er am Abend des 15. März erreichte. An
demselben Tage hatte aber auch Tettenborn Lauenburg besetzt und ließ
sogleich Kosacken-Abteilungen das Lauenburgische durchstreifen. Als
Morand daher am 16. März in der Frühe von Mölln
aufbrach, um Bergedorf zu besetzen, wurde er schon von herum
schwärmenden Kosacken beunruhigt. Er sah sich also genöthigt,
vorläufig in Mölln zu bleiben und seine Reiterei, welche aus
Französischen Gensd'armen bestand, zur Recognoscirung der Gegend
vorgehen zu lassen. Dadurch gewann er die Ueberzeugung, daß er es
nur mit wenigen Kosacken zu thun habe. Er setzte sich also
Vormittags zwischen 9 und 10 Uhr in
Marsch und erreichte am 16. März Bergedorf.
Allein an demselben Tage sandte Tettenborn von Lauenburg her den
Oberstlieutenant von Benkendorf gegen ihn aus, der auch am
Nachmittage bei Escheburg auf den Feind stieß, jedoch in dem für
Reiterei durchaus ungünstigen Gelände nur ein geringes Scharmützel
zu bestehen vermochte und sich deshalb auf Besenhorst und Geesthacht
wieder zurückzog. In der Nacht aber ging Tettenborn selbst mit
seinem ganzen Corps vor und trieb die feindliche Nachhut in
Bergedorf hinein. Am 17. März marschirte Morand daher
eiligst nach dem Zollenspeicher ab und ließ die Billbrücke hinter
sich anzünden. Da die Einwohner aber die Brücke schnell wieder
herstellten, so vermochte Tettenborn den Feind noch vor dem
bewerkstelligten Uebergang über die Elbe, eine Viertelstunde vor dem
Zollenspeicher, einzuholen. Morand, um seinen Elbübergang zu decken,
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ließ den Deich mit 6 Geschützen besetzen. Tettenborn
brachte auch seine beiden Geschütze vor, trieb den Feind in
übereilte Flucht und nahm ihm 6 Geschütze ab. Am
18. März zog er ungehindert in Hamburg ein. Von dort aus
erließ er am 19. März folgenden Aufruf an die
Lauenburger: Bewohner des Herzogthums Lauenburg! Der Jubel, womit
ihr die Russischen Truppen in eure Mitte aufgenommen habt, und die
Bereitwilligkeit, womit sich schon einige Gemeinden unter euch
bewaffnet haben, um die Feinde abzuwehren, bürgen meinem erhabenen
Monarchen für die Richtigkeit eurer Gesinnungen und für euren
kräftigen Willen, daß das Werk der Rettung Deutschlands nicht ohne
euch vollbracht werde. Doch, ihr Lauenburger, eure Anstrengungen
müssen allgemein sein und mit Weisheit geleitet werden, um Nutzen zu
bringen. Auf denn also zu den Waffen jeder, der sich wehrhaft fühlt,
wie eure Brüder im Osten und Norden euch bereits das Beispiel geben,
und Gut und Blut an die Freiheit gesetzt. Ihr werdet Anführer
erhalten, die euch unter euren eigenen Fahnen zu Sieg und Ruhm
führen werden."
In Folge dieser Ereignisse wurden am 20. März alle
Französischen Auctoritäten im Lauenburgischen aufgehoben, und die
ehemalige rechtmäßige Regierung, an ihrer Spitze der geheime
Regierungsrath von Döring, trat ihre Functionen wieder an. Sie aber
erließ am 28. März eine Verordnung, wodurch die
bisherigen drückenden Steuern des Französischen Gouvernements
abgeschafft wurden und nur die Grundsteuer, die Personal- und
Mobiliar-Steuer, so wie die Fenster- und Thüren-Taxe bis Ende April
beibehalten werden sollten. Allein durch eine Verordnung vom
4. Mai wurde die Erhebung dieser Steuern auch noch für
diesen Monat anbefohlen, jedoch nur aus dem Grunde, weil die
fortgesetzten Anstrengungen des Landes diese Maaßregel nothwendig
machten.
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Am 15. April erließ die Regierung ferner den Befehl an
die fünf Aemter, daß die Pächter herrschaftlicher Domänen, über
welche sich das Französische Gouvernement eine Disposition angemaßt
habe, bei Strafe doppelter Zahlung, nur an die rechtmäßigen
Churfürstlichen Behörden ihre Pacht-Zahlungen zu leisten hätten.
Zugleich sollte angegeben werden, wer in den Aemtern Pachtungen von
Französischen Donatärs übernommen habe, und ob und in wiefern
dergleichen neue Pächter die alten etwa verdrängt hätten.
Hierüber berichtete der Amtmann Brauns am 16. April an
die Regierung, daß außer der, etwa 6000
jährlicher Revenuen betragenden, Dotation des Marschalls Duroc, zu
welcher die Pächter von Marienwohlde, Clempau, Hollenbeck, Crumesse
und der Müller Weidemann contribuirten, wären die Hebungen aller
übrigen auf die Domänen des Amtes Ratzeburg angewiesenen Dotationen
in den Händen des Amtmanns geblieben, und kein Pächter habe seine
Pachtgelder unmittelbar, sondern nur durch das Amt in die Casse der
Donatäre geliefert *). Seit dem 1. Januar 1813
wäre aber noch nichts an dieselben ausbezahlt. Auch wären die alten
Pächter ohne Steigerung in ihren Pachtsummen erhalten.
In Schwarzenbeck waren die Pachtgelder fortwährend nur an den
Amtmann bezahlt und von diesem an die Donatäre abgeliefert.
In Steinhorst hatte der Pächter Krafft die Vorwerke Steinhorst und
Mühlenbrook, der Müller Holst die Mühlen zu Labenz und zu Boden, der
Fischer Ankerhold den Duvensee in Pacht. Aus diesen Domänen wurden
die Dotationen gebildet.
____________________
*) Hiemit werden unstreitig die oben erwähnten Dotationen zu
4000 Franken an die „Tapfern von Aspern und Wagram"
bezeichnet sein.
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[Die Seiten 366-385 fehlen (Falsche
Paginierung)]
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Von den beiden anderen Aemtern, Neuhaus und Lauenburg, habe ich
bisher keine Angaben aufgefunden.
Was aber die kriegerische Erhebung des Herzogthum Lauenburg und die
Errichtung eines Lauenburgischen Bataillons unter der Führung des
Hannöverschen Majors von Berger anlangt, so wird dies am
zweckmäßigsten dem folgenden Abschnitte vorbehalten bleiben.
____________________
(Schluß folgt im nächsten Heft)
[Heft 3: 1863]
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