Vaterländisches Archiv
für das Herzogthum Lauenburg

Dritter Band.
Ratzeburg. Verlag der Buchhandlung von H. Linsen. 1863.

[Heft 1 und 2: 1861; Heft 3: 1863]


III.

Einige Nachrichten von dem Leben des Etatsrath,
Amtmann COMPE zu Schwarzenbeck.

Gest. den 21. Juni 1827. *)

[J. R.]

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Ueberall ist das Bild eines würdigen Greises, das nicht mehr durch menschliche Schwäche und schwere Verhängnisse entstellet werden kann, der Ueberblick eines abgeschlossenen untadeligen Lebens, ein lehrreicher Gegenstand der Betrachtung. Vielmehr noch, wenn dieser Greis ein Beamter von weitgreifender Wirksamkeit war, - ob auch rechtlich nur Einem, so doch moralisch Hunderten, ja Tausenden verantwortlich; und wenn von ihm gesagt werden darf, daß er, in der thätigsten Laufbahn, in der prüfendsten Zeit, stets die gleiche Richtung verfolgt, die edelste Haltung behauptet, Recht und Pflicht zum Ziel seines Strebens gemacht hat.

Wer sich im Leben umgesehen, wird gestehen müssen, daß das kein gemeiner Ruhm ist, und daß es Verhältnisse giebt, in denen es schwerer wird, ihn zu erwerben, als in vielen andern.

So möchte der Wirkungskreis des oberen Administrativ-Beamten, in den norddeutschen Staaten überhaupt, und namentlich in den Hannoverschen Landen, insofern dieser Beamte

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*) Aus Falck's staatsbürgerl. Magazin VII. Bd. (1827) abgedruckt.

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das wesentlichste Mittelglied zwischen der Regierung und den Regierten ist, und in unmittelbarer Berührung mit der Masse des Volkes steht, wohl einer der reichhaltigsten wie auch prüfendsten, ja derjenige zu nennen sein, für den die Vereinigung der vorzüglichsten Eigenschaften des Menschen und des Staatsmannes, wo nicht immer gefordert wird, doch am meisten gewünscht werden muß. Der Amtmann hat durchweg den ersten Faden der geringfügigsten wie der folgereichsten Verhältnisse in seine Hand zu nehmen, um sie sofort zu erledigen, oder vorbereitet, weiter zu fördern; ihm liegt die Ausführung der Gesetze und Anordnungen, ihre Anwendung auf den einzelnen Fall ob; von ihm sollen die Anregungen zu verbesserten Einrichtungen, zur Abhülfe dringender Noth, ausgehn; er soll sich vertretend und vermittelnd zwischen den eindringenden Feind und seine Schutzbefohlnen stellen; er soll in jedem Augenblick zugleich dienen und herrschen; ihm ist kein Wissen zu viel, wenn es kein todtes ist, wenn es ihn mit dem Zusammenhange der menschlichen Dinge vertraut gemacht hat; Scharfsinn und Weltklugheit erproben sich mehr in der Berührung mit Menschen, als mit Acten; und was nun überhaupt erst den Mann zum Manne macht: die unerschütterliche Rechtlichkeit, das selbstverläugnende Pflichtgefühl, das festbegründete Wohlwollen, das sind wesentliche Eigenschaften desjenigen, der berufen ist, überall auf frischer That zu handeln, zu richten, zu schlichten, Ordnung und Frieden zu handhaben, die Leistungen beizutreiben, Criminal-Untersuchungen zu leiten, viele nichtige, manche gerechte Klagen zu hören, öfter zu strafen als zu belohnen, öfter abzuschlagen als zu gewähren.

Diese Eigenschaften besaß der Mann, dessen kurzer Lebens-Abriß hier, statt aller Lobrede, geliefert werden soll.

FRIEDRICH WILHELM COMPE ward den 28. August 1751 zu Hardegsen im Fürstenthum Göttingen geboren, wo sein

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Vater Licent-Einnehmer war. Er verlor seine Eltern früh; durch die Unterstützung eines Oheims, des Bürgermeisters EBBRECHT, aber ward er in den Stand gesetzt, zwei Jahre auf dem Gymnasio in Hildesheim, und drei und ein halbes Jahr die Rechte in Göttingen zu studiren. Es läßt sich annehmen, daß die Anlagen des jungen COMPE schon damals Aufmerksamkeit erregten; denn unmittelbar nach Beendigung seiner Studien ward ihm vom Königl. Ministerio der Auftrag, die Stadt-Registratur zu Hardegsen in Ordnung zu bringen, und 1775, im 24. Jahr, sehen wir ihn bei dem Hannoverschen Amt Coldingen angestellt. So früh schon bemächtigte sich der Dienst des jungen Praktikers, daß er erst im Jahre 1777 sein Examen nehmen konnte. Er erhielt darin das Prädicat: optime und den Vorzug vor allen mit ihm zugleich Angestellten.

Von hier an ging er nun im vorgezeichneten Gleise, doch unter günstigen Umständen, durch die treffliche Beamtenschule, die Hannover an dem Institut seiner Amts-Auditoren besitzt, ein Institut, das, wie es den Jüngling unter der Leitung erfahrner Beamten in mannigfaltigen Geschäften übt, ihn in unmittelbare Berührung mit Menschen und Verhältnissen aller Art bringt, so ihm auch eine Aussicht auf künftige Beförderung sichert, und eine Laufbahn öffnet, in der Fähigkeit und Wohlverhalten des Erfolgs nicht verfehlen. Der Amts-Auditor ist vereideter und verantwortlicher Staatsdiener, hat in dem Collegio, welches die Beamten jedes Hannoverschen Amts bilden, Sitz, und wenn wir nicht irren, berathende Stimme, und nimmt an den Geschäften des Amts oder des Beamten, dem er zugetheilt ist, denjenigen Antheil, den seine Vorgesetzten ihm anweisen; er dient ohne Gehalt, und muß sich jede Versetzung gefallen lassen, wie das Bedürfniß des Dienstes sie fordert, und die Bildung angehender Beamten sie häufig anzurathen

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pflegt. Für so wichtig wird diese Vorschule gehalten, daß Jeder, der sich dem Staatsdienst im Innern, in welchem Fach es auch sei, selbst in den Justizcollegien, widmen will, einige Jahre in derselben verweilen muß.

COMPEompe blieb als Auditor bei dem Amte Coldingen bis zum Jahr 1779 und ward von da mit besonderen Aufträgen zu dem damals an Hannover verpfändeten Lippe-Detmoldschen Amte Sternberg versetzt.

Im Jahr 1780 ward er schon als Supernumerärbeamter cum voto, und mit dem Charakter als Amtsschreiber beim Amt Neustadt am Rübenberge angestellt, wo er bis 1786 blieb. In diesem Jahr ward ihm die Administration des Amts Nienover in Solling anvertrauet, der er bis 1788 auf eine ausgezeichnete Weise vorstand.

Nach Vollendung dieses Geschäfts erhielt COMPE in letztgedachtem Jahr seine Ernennung als zweiter Beamter bei dem Amt Ratzeburg, wo er während dreier Jahre, außer der, nach Hannoverschen Einrichtungen dem zweiten Beamten vorzugsweise zufallenden Justizverwaltung, die Geschäfte des ersten Beamten mit übernehmen mußte. Hier fand er, während eines fünfjährigen Aufenthalts, Gelegenheit, die gründlichste Einsicht in alle administrativen, ja in die persönlichen Interessen des Lauenburgischen Landes zu erwerben, in dem er nun einheimisch geworden war und blieb, mit dessen Wohlfahrt und Verfassung er sich allmählig ganz identificirte. Schon damals bezeichneten häufige  ehrenvolle Aufträge in Landes-Angelegenheiten, außer dem Kreise seines Amts, das Vertrauen, dessen er von Seiten seiner Regierung genoß, und das mit dem seiner Mitbürger gleichen Schritt hielt: gewiß für den Beamten ein so wünschenswerthes, als leicht zu verscherzendes Ebenmaaß!

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In Ratzeburg hatte damals ein Verein wohlhabender Häuser eine angenehme Geselligkeit einheimisch gemacht, die die Residenz kaum entbehren ließ; hier verlebte COMPE, in der freundlichen Dienstwohnung am Ufer des See's, mitten unter gehäuften Arbeiten, die glücklichsten Jahre, die nur durch häufig wiederkehrende Kränklichkeit getrübt wurden, deren er noch in seinem Alter sich gern zu erinnern pflegte.

COMPE war von schwächlicher Gesundheit. Nur äußerlich von athletischem Körperbau, schien er durch Neigung und Fähigkeit für die Feder und eine sitzende Lebensart bestimmt, scheute er jede heftige, körperliche Anstrengung, war ihm Jagdlust und Leibesübung fremd. Häufige schwere Krankheiten forderten während seines Jünglings- und früheren Mannesalters stete Sorge für seine Gesundheit und ließen ihn selbst oft an längerer Lebensdauer zweifeln. Von einfacher schlichter Sinnesart, wie er war, zog ihn die Luft der Jugend wenig an; der Actentisch ward bald sein liebster Sitz und die Gerichtsstube vorzugsweise sein Aufenthalt; eine bequeme Geselligkeit am Abend, nicht auf Kartenspiel, vielmehr auf gemüthlichen Austausch des Erlebten, und belehrende Mittheilung gegründet, seine liebste Erholung. Seine durch angestrengte Arbeit vermehrte Kränklichkeit im besten Mannes-Alter kann es allein erklären, daß er, mit dem häuslichsten Sinn, mit allen Eigenschaften, die den glücklichen Familienvater bilden, ehelos war, und bis an sein Ende blieb.

Zum Theil war es wohl sein Gesundheitszustand, der ihn bewog, im Jahr 1792 die ehrenvolle Berufung der Königl. Cammer zur Gerichts-Schulzen-Stelle in Göttingen abzulehnen, die durch Versetzung seines älteren Bruders nach Nienburg vacant geworden war, theils aber auch das lebhafte Interesse für seinen damaligen Wirkungskreis, und namentlich für das

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Verkoppelungsgeschäft, mit dem er hier bekannt geworden war und dem er sich von da an mit unermüdetem Eifer widmete.

Es war 1793, in seinem 43. Jahr, daß COMPE, ohne sich darum beworben zu haben, zu der ersten Beamtenstelle nach Schwarzenbeck berufen ward, wo er nach 34 Jahren sein Leben beschließen sollte. Das Amt ist nicht von den größten, doch, da es an einer großen Heeresstraße, und mitten in den Revieren des Sachsenwaldes gelegen, in polizeilicher Hinsicht nicht ohne Beschwerde. Forstfrevel waren in jener Zeit, im Verhältniß zu dem geringeren Wohlstande der Dörfer, sehr zahlreich.

Mit der ersten Beamtenstelle war eine mäßige Domainen-Pachtung, zu günstigen Bedingungen, und außerdem auch der, an dem ehemaligen Schloßgrund haftende Brau- und Brennzwang im Amt, verbunden, und der Verstorbene genoß diese, nach heutigen Verwaltungsgrundsätzen unzulässigen Begünstigungen, mit allen andern Vortheilen, durch welche die damalige Domainen-Verwaltung Hannovers die Lage ihrer ersten Beamten wünschenswürdig zu machen wußte. Diese Stellen waren angenehm durch das Vertrauen, dessen sich der wohlgesinnte Beamte von seinen Oberen erfreute; sie waren großentheils sehr einträglich, und sollten es sein. Der erste Beamte, welchem in der Regel zunächst die Hebung und die Führung der Geld-Register obliegt, von dem folglich eine bedeutende Caution gefordert ward, mußte wo möglich der Nahrungssorgen und jeder Versuchung zum Mißbrauch seiner Stellung überhoben werden. - Daß er bei guter Oeconomie wohlhabend lebe, allenfalls ein Capital sammle, war nicht unwillkommen; es konnte sich auf diesem Wege, in dem von der Natur im Ganzen nicht reich ausgestatteten Lande, ein stets nachwachsender Stamm von Privatvermögen ansammeln, das sich in alle Zweige des höheren Bürgerstandes verbreitet, und

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nicht wenig beigetragen hat, in schweren Bedrängnissen Land und Leute aufrecht zu halten.

So war auch, im Allgemeinen, die Regierung dem Unterthan väterlich gesinnt. Bei einem altherkömmlichen, und folglich unsystematischen und verwickelten Steuerwesen, war möglichste Schonung des Bestandes der Steuernden hergebrachter Grundsatz; mit einer wohlorganisirten Rechnungs-Führung und Ablegung, und mit unnachsichtlicher Schärfe in der Revision, verbanden sich billige Grundsätze über Remission inexigibler Steuern. - Der Beamte lernte bald die beiden Endpunkte seiner Aufgabe: das Interesse der Herrschaft, und das Wohl der Untergebenen in Eine Dienstpflicht vereinigen: ja bei längerem Aufenthalt in seinem Amt machte die natürliche Theilnahme an dem Geschick seiner Pflegbefohlnen ihn oft, wo beide Forderungen zu streiten schienen, zum unerschrockenen Vertreter der Amts- Untergehörigen gegen das Interesse der Cammer, welches hinwiederum von der, dem entfernten, nur wohlthätig wirkenden, so tief als freudig verehrten Landesherrn gewidmeten Liebe und Ehrfurcht, scharf geschieden ward. Der Beamte glaubte seinem Fürsten zu dienen, wenn er den Unterthan vertrat: die allgemein verbreitete Ueberzeugung, daß, damit des Fürsten Wille geschehe, war es, was unter langem feindlichen Druck und schwerer Prüfung die treuen Herzen der Unterthanen ihm erhielt.

So war in jener Zeit die Stellung der Hannoverschen Amtmänner; unseres Bedünkens ein Muster jener halbpatriarchalischen Verwaltung, die im Vertrauen auf die Person, eine Mischung mehrerer Attribute und Functionen, einfache Formen für einfache Verhältnisse, duldete, die sich aber freilich mit den Verwaltungsformen französischen Ursprungs, von Friedrich des Großen und Napoleons Zeiten her, mit strenger Trennung der Geschäftszweige, tabellarischer Förmlichkeit,

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Vervielfältigung der Beamten und der Controllen, wonach jeder Verwaltende als verdächtig vorausgesetzt wird, nicht verträgt, und vielleicht auch den Anforderungen unserer Zeit, und dem Geist scharfer Sonderung, den steigende Bildung herbeiführt, nicht mehr genügen mag. Wie dem auch sei, jene älteren Formen bildeten sich ihre Menschen, wie die heutigen Formen sich die ihrigen einst bilden werden; denn eine Zeitlang überdauert der Geist noch die Form, die veraltet ist und veredelt die neue, wenn er ein guter war.

COMPE verdankte vielleicht einen großen Theil des unbedingten Vertrauens, das er täglich mehr bei seiner Behörde erwarb, nicht weniger der Gewissenhaftigkeit, mit der er gewohnt war, das Interesse seiner Administrirten zu vertreten, als dem Scharfsinn und der geduldigen Treue, die er bei Bearbeitung schwieriger und verwickelter Geschäfte zu vereinigen wußte.

Dies angeborne administrative Talent benutzte die Regierung zu häufigen außerordentlichen Aufträgen. COMPE hat in unzähligen Commissionen zur Regulirung von öffentlichen und Privat-Geschäften als Bevollmächtigter gearbeitet; es mogten wenige wichtige Arbeiten dieser Art im Lauenburgischen Lande ohne seine Mitwirkung zu Stande gebracht worden sein: ja, sein Rath und seine Thätigkeit ward auch für die eigentlichen Hannoverschen Lande nicht selten in Anspruch genommen. Und er arbeitete stets mit Erfolg. Sein sicherer Blick entdeckte bald den Hauptknoten in jeder Angelegenheit; ein gleichsam instinktartiger Widerwille gegen alles bloße Formenwesen, ließ ihn immer, ohne allzuängstliche Furcht vor Verantwortlichkeit, auf dem geradesten Wege zum Ziel gehen. Seine große Anspruchlosigkeit, sein milder, billiger Sinn entwaffnete den übeln Willen und Eigensinn der Mitarbeiter wie der Betheiligten. Er war ein Feind aller Processe;

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für Advocaten gab es selten in seinem Amte zu thun, und fast niemals gedieh ein Rechtsstreit unter seinen Händen in den langsamen Gang der schriftlichen Verhandlung. Im Vergleichen streitender Partheien besaß er eine unübertreffliche Geschicklichkeit, daher ihm auch von den oberen Behörden die verwickeltsten Rechtsstreitigkeiten aus allen Theilen des Herzogthums zum Zweck einer gütlichen Vereinbarung übertragen wurden, den er fast nie verfehlte.

Unter die wichtigsten und gemeinnützigsten Geschäfte, denen der Etatsrath COMPE sich damals mit dem größten Eifer widmete, und um die er sich die größten Verdienste erwarb, gehört die allgemeine Ausführung der Verkoppelungen im Herzogthum Lauenburg, an deren erstem Gedeihen er, wie oben gesagt, bereits in Ratzeburg Theil nahm und deren Vollendung er, mit Ausnahme weniger Dörfer seines Amts, erlebt hat. Es begriff dieses Geschäft nicht etwa nur die Auseinandersetzung der Gemeinden mit der Landes- (Guts-) Herrschaft hinsichtlich der Hut- und Weidegerechtigkeit, und anderer Mitbenutzung der herrschaftlichen Waldungen, und die damit verbundene Bildung geschlossener Forsten einer- und Feldmarken andrerseits, sondern es umfaßte auch nach hannoverschen Verwaltungsgrundsätzen die noch schwierigere Aufgabe der möglichst gleichen Vertheilung des Garten-, Wiesen- und Ackerlandes, nach Maaß und Güte, unter die Bauerhöfe gleichnamiger Größe in jedem Dorf; und es war damit zugleich die Aufhebung aller Hofdienste gegen ein geringes Dienstgeld, und eine gleiche Setzung der so gleichgestellten Höfe verbunden, unter denen früher, zum größten Nachtheil der Leistungen, die sie zu tragen hatten, und der Leistenden selbst, besonders in Kriegszeiten, nicht selten ein sehr bedeutendes Mißverhältniß stattfand. Die Absicht der Regierung bei dieser Maßregel war so wohlwollend, als die Ausführung zweckmäßig und

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weise. In einem Königl. Rescript an die Cammer ward es gleich anfangs ausgesprochen, daß es bei den Verkoppelungen nur auf den Wohlstand der Unterthanen, nicht auf Vermehrung der Domainen-Einkünfte abgesehen sei. Dennoch fand die Sache anfangs bei dem, jeder Neuerung abgeneigten Landmann große Schwierigkeiten. Da nun aller Zwang durchaus vermieden werden sollte, verstand sich die Cammer bei den ersten Dorfschaften, die sich verkoppeln ließen, dazu, alle sehr ansehnlichen Vermessungs- und Eintheilungs-Kosten zu tragen; sie erließ die Abgaben auf 3 bis 4 Jahre, sie vertheilte mitunter, wo die Feldmarken zu klein waren, ihren ganzen Forstgrund; sie machte unaufkündbare Vorschüsse in baarem Gelde, schenkte das Holz zu neuen Gebäuden: eine um so lobenswerthere Mäßigung, da, nach dem im Herzogthum Lauenburg geltenden Meyerrecht, der Gutsherr vollkommener Eigenthümer des Bodens, und der Bauer nur Nutznießer ist, ersterem auch das Recht, seine Bauern in andere Dörfer zu versetzen, verfassungsmäßig zusteht, und landesherrlich im Jahre 1718 nur dahin beschränkt ist, daß die versetzten Bauern in Quantität und Qualität vollständig entschädigt werden sollen. Doch bald bedurfte es dieser außerordentlichen Aufmunterungen nicht mehr. Domainen- und Guts-Dorfschaften baten von selbst um ihre Verkoppelung, wobei ihnen noch immer die wesentlichsten Unterstützungen zu Theil wurden. Die trefflichsten Dorfs-Einrichtungen, rücksichtlich der Wege, der Befriedigungen, der Wasserabzüge und aller Commüne-Verhältnisse, schlossen sich der Verkoppelung an; die Schuldienste fanden sich verbessert, alle Servituten aufgehoben, jeder Bauer in einen geschlossenen und abgerundeten Besitz eingewiesen. COMPE's gründliche Kenntniß der bäuerlichen Verhältnisse überhaupt, das lebhafte Interesse, das er an dem Wohl dieses Standes nahm, in dem er den Kern des Staats erblickte, seine strenge Gerechtigkeit,

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seine ausharrende Festigkeit, seine unermüdete Geduld, eigneten ihn ganz vorzüglich zur Leitung dieser Arbeiten, deren unzählige ihm übertragen und von ihm mit Glück hinausgeführt wurden. Ueber das Resultat derselben äußerte er sich im Jahre 1812, am Schlusse eines an eine Französische Behörde erstatteten Berichts, der wegen seiner edlen Freimüthigkeit und klaren Fassung ihm zur höchsten Ehre gereicht, folgendermaßen: '"Eine Regierung, die ihr Glück darin sucht, wohlhabende "Unterthanen zu haben, wie bei der hiesigen der Fall war, kann kein Geld besser verwenden, als wenn sie es anlegt, die Verkoppelungen zu befördern, das Herzogthum Lauenburg giebt hievon den besten Beweis; vor 50 Jahren war der größte Theil des Landes noch eine Wüstenei, die Bauern waren arm, und das Land erzeugte nicht so viel Korn, als es gebrauchte. Durch die Verkoppelungen sind die Haiden und Mööre verschwunden, es wird Korn ausgeführt, der Viehstapel ist verbessert und vermehrt, und der Bauer ist so wohlhabend geworden, daß er die 10 schweren Kriegsjahre hat aushalten können, und sich auch noch halten würde, wenn die jetzigen Abgaben nicht so hart wären, und wenn er die Handelssperre nicht so tief fühlte."

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Unter diesen ruhigen Friedens-Arbeiten verging ein Jahr wie das andere. COMPE war nicht verheirathet, aber darum war sein ansehnlicher Amtshof nicht weniger auf viele Meilen weit ein Mittelpunkt der Gastfreiheit und Geselligkeit, wo ferne Bekannte zusammentrafen, wo in dem wohlhabenden, trefflich eingerichteten Hause die Freunde, familienweise, wochenlang herbergten, ungewiß, ob ihnen der freundliche Wirth, oder sie diesem eine Wohlthat erzeigten. Doch bei ausgesuchter Bewirthung herrschte im Hause einfache Ordnung und Stille. Kein männlicher Bedienter ward gehalten. Ein zuverlässiger

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und anstelliger Eingesessener des Dorfs wartete den Gästen im Amtshause auf, wo alles den schlichten Sinn und das Wohlwollen des Hausherrn athmete. Ausgebreitet wie COMPE's Bekanntschaft war auch seine Correspondenz. Zu ihm wandte sich, wer in schwierigen Fällen Rath bedurfte oder Unterstützung; wer mit einem Proceß bedroht war, suchte seine Vermittlung oder sein Gutachten; Partheien provocirten auf ihn. Väter empfahlen ihm die Söhne. Von einem poetischen Freunde ward er scherzhaft das Väterchen des Lauenburgischen Landes genannt.

COMPE beschäftigte sich gern, wenn gleich nicht in kleinlichem Detail, mit der Landwirthschaft, eben weil er nicht ängstlich zu rechnen brauchte. Die Verwaltung des gräfl. Kielmanseggeschen Meyerhofs: Melusinenthal, den er in Pacht genommen, griff fördernd in die Wirthschaft des herrschaftlichen Vorwerks ein.

Aber eine so glückliche Lage sollte durch schwere Prüfungen gestört werden. Die großen Bewegungen der Zeit erreichten endlich auch den abgeschiedenen Winkel Deutschlands, wo ein so würdiges Dasein geführt ward.

Die Französische, Russische und Preußische Occupation der Hannoverschen Lande in den Jahren 1803, 1805 und 1806, wozu für Lauenburg noch die Besetzung durch Schwedische Truppen, und der Durchzug dreier französischer Armee-Corps im Herbst 1806 kam, waren nur das Vorspiel der Drangsale, die das Land in den folgenden Jahren trafen.

Während das Churfürstenthum Hannover dem Königreich Westphalen überwiesen ward, bildete das Herzogthum Lauenburg einen abgesonderten Verwaltungsbezirk, unter einem kaiserlichen Intendanten, der dasselbe unmittelbar unter der höchsten Behörde, und gewissermaßen unumschränkt, als Kron-Domaine administrirte. Der Intendant d'AUBIGNOSC war

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ein kluger, im Ganzen wohlwollender Mann, stattlich von Person, freundlich in seinem Wesen; er wohnte auf dem Schlosse zu Lauenburg, wo Heinrich der Löwe gesessen hatte, freute sich der schönen Aussicht, nahm das Interesse des kaiserlichen Fiscus eifrig wahr, und ließ übrigens die Zivil- und Justiz-Verfassung des Landes im gewohnten Gange; die Aemter bestanden fort, nur wanderten die Ueberschüsse der Cassen nach Frankreich. d'AUBIGNOSC fühlte sich wie ein kleiner König unter dem gutmüthigen Völkchen, aber sein Kopf rastete so wenig wie der seines Herrn. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß von dieser kleinen administrativen Insel im deutschen Norden der Gedanke zur Einverleibung der, schon seit 1807 besetzten, Hansestädte und der Bildung jenes Departements der Elbmündungen ausgegangen sei, dessen Name auf künftige Erweiterung hinzudeuten schien, das vorerst aber mit dem incorporirten Holland und dem Rhein durch andere neue Departements und die Abtretungen Westphalens verbunden werden mußte. Als nämlich im Jahre 1807 Hieronymus Napoleon die übrigen Hannoverschen Lande überkam, glaubte er mit Recht auch auf das kleine Lauenburg Anspruch machen zu können. Die Verhandlungen deshalb waren eingeleitet und hatten guten Fortgang; aber der junge übermüthige Fürst rechnete zu sicher darauf. Er hatte die Ungeschicklichkeit, auf einer Reise in die Nachbarschaft den Intendanten geringschätzig zu behandeln. Dieser gelobte im Weggehen: Dafür solle ihm Lauenburg nicht werden. Ein ausführlicher, meisterhaft gefaßter Bericht über die gegenwärtigen Vortheile, die mögliche künftige Wichtigkeit dieser Besitzung, ging nach Paris, und ward von dem einflußreichen Daru, damaligen Minister der Kron-Domainen, dem Kaiser vorgelegt. Die Lage des kleinen Herzogthums, das mit beiden Spitzen die Gebiete von Hamburg und Lübeck berührt, durch Vereinigung mit beiden

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Städten die Ost- und Nordsee berühren würde, war in der Denkschrift des Intendanten hervorgehoben, und hat, wahrscheinlich, bis dahin unbestimmten Gedanken zuerst Körper und Richtung gegeben.

COMPE, der treueste, ja ein leidenschaftlich anhänglicher Diener seines rechtmäßigen Landesherrn, mußte von Anfang her durch seine Tüchtigkeit, durch seine Landes- und Verwaltungskunde, fremden Machthabern ein willkommener und brauchbarer Gehülfe sein; und überall war er in der That für das Beste des Landes, bei Truppenverpflegung und Wiederherstellung des Zerrütteten, thätig und sorgsam gewesen. Den Franzosen nun war er, selbst bei mäßiger Uebung in der Französischen Sprache, erst der rechte Mann. Bekannt mit den Hülfsquellen des Landes, stets am Fleck, um durch kluges Nachgeben und erleichternde Auswege größere Unbill abzuwenden, das streng Geforderte auf das Mindeste herabzudingen, auf das Gelindeste zu vertheilen und auf das Schnellste herbeizuschaffen, förderte er das Interesse der Provinz, wandte er, in zuversichtlicher Hoffnung besserer Zeiten, den Schaden der Landesherrschaft möglichst ab, indem er sich den Maßregeln der aufgedrungenen Herren bequemte, die zu hindern er nicht vermochte. Dadurch gelang es ihm, das Heer ränkevoller Abenteurer und gieriger Emporkömmlinge fern zu halten, die sich durch die Unfähigkeit, oder den Eigensinn der Landesbehörden, in das Vertrauen der Commandirenden in besetzten Ländern einzuschleichen pflegen. Die Franzosen hielten sich gern und am liebsten an die Behörden des Landes, wo mit ihnen etwas auszurichten war; sie wußten offnen Sinn und offene Rede zu würdigen, und selbst Anhänglichkeit an die alte Herrschaft zu verzeihen, wo nur ihnen Genüge geschah. Auch verschmähten sie die gute Küche und den trefflichen Keller des Amthauses nicht. Man kann von den Franzosen jener

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Zeit viel Schlimmes sagen; nur roués waren sie nicht, das hatten sie in den Lagern nicht gelernt.

d'AUBIGNOSC wußte COMPE am besten zu schätzen, obgleich dieser seine Gesinnung keineswegs verbarg. Er stellte ihn als Mitglied der zu Lauenburg bestehenden Regierungs-Commission an. Nichts geschah in Landes-Angelegenheiten ohne seinen Rath; er liebte ihn sogar, so weit das zwischen zwei sehr heterogenen Wesen möglich war, und leistete COMPE'n seinerseits manchen Dienst. - Unzähliges Böse ward so verhindert; manches Gute gestiftet, noch mehres erhalten; bedeutende Summen für öffentliche Anstalten und Gehalte hat COMPE dem knappen Administrator abgerungen, die Waldungen, den Schatz des Landes, unversehrt erhalten. Das Land befand sich nicht übel. Jeder ging seinem Gewerbe nach.

Aber mit der Einverleibung in das große Reich, zu Anfang des Jahres 1811, endete plötzlich dieser leidliche Zustand. d'AUBIGNOSC ward zu einem hohen Amte nach Hamburg abgerufen, an die Stelle der provisorischen Verwaltung in alten Gleisen trat, wie mit einem Zauberschlag, die Verfassung des französischen Reichs mit ihren knappen Formen und ihren Verwickelungen; und Heuschrecken gleich zogen über das Land die Zollbeamten, die Steuer-Einnehmer und die Erheber der Registrirungs- und der Regie-Gebühren; den Gerichten, der Verwaltung, ward ihr Mittelpunkt in Hamburg angewiesen, die Bezirke auseinander gerissen, neue geschaffen; Lauenburg hörte auf, ein geschlossenes Land zu sein.

Da sank COMPE'n Muth und Hoffnung, die ihn bisher aufrecht erhalten; wie sollte in der Verwirrung der neuen Organisation, neuer Behörden, seine Stimme gehört, wo ein Standpunkt für ihn gefunden werden? wo war ein Ende abzusehn?

Schwarzenbeck war eine französische Commüne geworden. Man trug ihm, dem einzigen Notabeln, die Stelle des Maire

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an; viele lagen ihm an, sie anzunehmen, um dadurch mannigfaltig nützlich zu werden. Aber COMPE hatte Menschen und Dinge nicht umsonst beobachtet; er wußte, der französische Maire in den neuen Ländern sei nicht viel mehr als die unmittelbare Handhabe der Unterdrückung, gebunden zu allem Guten, der Willkühr der oberen Behörden willenlos dienstbar, der Schmerzträger der ganzen Beamten-Hierarchie. Er lehnte das gehässige Amt entschieden ab. Das eines Friedensrichters, welches ihm wenigstens eine amtliche Stellung und einen nützlichen, wenn gleich unbedeutenden, Wirkungskreis gab, nahm er an. Zum Maire ward ein in jeder Hinsicht unbedeutendes Subject gemacht. COMPE nahm ihn in sein Haus, in dem er, als Domainenpächter, vorerst gelassen worden, und an seinen Tisch, und sicherte sich so einen nützlicheren Einfluß und eine unabhängigere Stellung. Um die Zusammensetzung der Municipalität von Schwarzenbeck zu bezeichnen, mag es genügen, zu sagen, daß der, allen Freunden des Verstorbenen so wohl bekannte, redliche Diener und Handwerker, dessen oben Erwähnung geschehen, die Stelle eines Municipalraths bekleidete.

Langsam vergingen die beiden Jahre der Dienstbarkeit, in denen das Volk neue Gesetze und neue Verbrechen kennen lernen mußte, eine Gegenwart ohne Zukunft, abgelös't von der Vergangenheit.

COMPE nahm die Sache wie ein Mann: er half und nützte, wo er konnte, durch seine Verbindung mit den einflußreichen Männern der neuen Ordnung der Dinge, ward häufig zu Rathe gezogen, diente, selbst mit Gefahr, Flüchtlingen, Abwesenden, Nothleidenden. Aber innerlich nagte der Gram an ihm, und vielleicht würde er diese Zeit nicht überlebt haben, wenn nicht der unerschütterliche Glaube an die Vergänglichkeit einer so schnell begründeten Macht und an die Wiederkehr

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einer bessern Zukunft ihn gehalten hätte. Als die Vorboten dieser bessern Zeit begrüßte er mit unbeschreiblichem Jubel zu Anfang des Jahrs 1813 die ersten Nachrichten von den Siegen des Russischen Heers, und leitete in der Stille manche Vorkehrungen zur Wiedereinführung der rechtmäßigen Landes-Verfassung ein.

Mehr als je ward er in Anspruch genommen, erwies er sich vermittelnd, rathend, hülfreich, in dem prüfenden Frühjahr 1813, wo auf Hamburgs Noth das Verderben der Umgegend folgte, das Lauenburgische Land Kriegsschauplatz ward, in seinem Hause Hauptquartiere tafelten, Verbannte und heimliche Boten auf den Pfaden des Sachsenwaldes kamen und gingen. Da führte den eifrigen Vaterlandsfreund sein Eifer oft weiter, als kluge Fürsorge für seine persönliche Sicherheit hätte gestatten sollen.

Als während des Waffenstillstandes vom 4. Juni bis 17. August 1813 Schwarzenbeck des kurzen Glücks genoß, in die Neutralitätslinie begriffen zu sein, mußte COMPE im Französischen Hauptquartier in den Verdacht gerathen sein, durch mitgetheilte Nachrichten die alliirten Truppen, welche in Mecklenburg standen, begünstigt zu haben. Durch ein anonymes Schreiben ward ein Großherzoglicher hoher Staatsbeamter in Schwerin ersucht, COMPE warnen zu lassen, indem man ihn Französischer Seits zu arretiren beabsichtige. Dies gab Veranlassung zu einer Mittheilung an den General Tettenborn, welcher ihm darauf einen gemessenen Befehl zugehen ließ, sich sofort von Schwarzenbeck nach Lauenburg zu verfügen, um daselbst die über seine weitere Bestimmung zu treffende Verfügung abzuwarten. Demzufolge mußte nun COMPE zum erstenmal seine Heimath verlassen, in der er so viele Bedrängnisse ausgedauert hatte; er begab sich zuerst unter Russischen Schutz nach dem gräflich Kielmanseggeschen

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Gute Gültzow, und als die Französischen Truppen nach Ablauf des Waffenstillstandes weiter vorrückten, ins Mecklenburgische. Aber hier blieb er nicht lange müssiger Zuschauer der Begebenheiten.

Sobald der Marschall Prinz von Eckmühl im Spätherbst desselben Jahrs sich genöthigt gesehen, seine Macht in Hamburg zu concentriren, und das Lauenburgische, so wie der größte Theil des Lüneburgischen von den alliirten Truppen besetzt war, berief die in Lüneburg angeordnete provisorische Regierungs-Commission den Amtmann COMPE dahin, um ihn als Kriegs-Commissair mit der Verpflegung der Truppen aus Magazinen zu beauftragen. Er nahm den Ruf bereitwillig an, und es ist zu verwundern, wie er, in einem bereits vorgerückten Alter und bei zarter Gesundheit, diesem, mit so unsäglichen Mühseligkeiten und Gefahren verknüpften Geschäft mit so viel Kraft und Erfolg vorstehen konnte.

Anfangs leitete er das Verpflegungswesen von Dannenberg aus; als aber der größte Theil der Truppen zur Einschließung von Hamburg auf dem linken Elbufer zusammengezogen ward, verlegte er den Sitz des Kriegs-Commissariats im December 1813 nach Lüneburg. Hier eröffnete sich ihm ein weiter, die angestrengteste Thätigkeit erfordernder Wirkungskreis. Contracte wurden abgeschlossen, Magazine an geeigneten Orten angelegt, Hospitäler errichtet. Unter seiner Direction standen die Magazine zu Lüneburg, Lauenburg, Geesthacht, Zollenspieker, Dannenberg. Dahlenburg, Radegast, Neuhaus, Winsen, Hitfeld u.s.w.; er beaufsichtigte das Rechnungswesen der Hospitäler zu Celle, Lüneburg, Lauenburg, Dannenberg, und bestritt deren Ausgaben; er hatte das Thielemannsche Corps bei Radegast, das Benningsensche Corps vor Hamburg zu verpflegen, und täglich für 15,000 Rthlr. Verpflegungs-Artikel nach Lauenburg zu senden. Bei allen diesen weitläuftigen

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und schwierigen Geschäften bediente er sich nur der Hülfe eines einzigen, aber sehr tüchtigen Privatsecretairs.

Von dem inzwischen in Thätigkeit gesetzten Königl. Cabinets-Ministerio ward der ihm gewordene Auftrag unterm 15. Decbr. in den schmeichelhaftesten Ausdrücken bestätigt.

Inzwischen kostete die Verpflegung so bedeutender Armee-Corps im Lande unerschwingliche Summen, für welche die größten Anstrengungen der öffentlichen Cassen nicht zureichen wollten. Die Lieferanten kündigten die Contracte wegen mangelnder Zahlung.

COMPE ließ es nicht an den nachdrücklichsten Vorstellungen bei der höchsten Behörde fehlen. Er zeigte, daß es unmöglich sei, durch Requisition die erforderlichen Armeebedürfnisse herbeizuschaffen, daß dies nur durch Lieferanten, und von ihnen nur geschehen könne, wenn sie über bedeutende Summen disponiren könnten. So werde das Ausbleiben der Zahlungen unfehlbar den Ruin des Landes, erst Plünderung von Seiten der darbenden Truppen, dann ihren Rückzug aus dem ausgesogenen Lande, endlich Hungersnoth und Verarmung der Unterthanen zur Folge haben, welche aus Anhänglichkeit für ihren rechtmäßigen Herrn so vieles Ungemach ertragen. "Und so schmerzlich es mir auch ist," so schloß er seinen Bericht, "so muß ich doch hinzufügen, daß ich in diesem Fall ebenfalls abtreten, und die Geschäfte eines Kriegs-Commissairs aufgeben muß, weil ich ohne Magazine nicht mehr nützen kann." Diese Vorstellungen bewirkten, daß die Lieferanten aufs neue mit ansehnlichen Summen unterstützt und zur Fortsetzung der Lieferungen bewogen wurden. Als jedoch durch die immer zunehmenden Bedürfnisse die Landes-Cassen aufs Aeußerste erschöpft, und keine Mittel zur Herbeischaffung der nöthigen Gelder ausfindig zu machen waren, erklärte das Ministerium unterm 11. Januar 1814, daß man, bei der Unmöglichkeit,

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ansehnliche Geldsummen herbeizuschaffen, damit beschäftigt sei, auf eigne Rechnung Magazine zu unterhalten, und aus den herrschaftlichen Kornböden zu füllen. COMPE wandte Alles auf, die Regierung zu überzeugen, daß durch diese Maaßregel der Zweck keinesweges erreicht, und es unmöglich sein würde, ohne regelmäßige Lieferungen, Theurung und Hungersnoth abzuwenden. Wie erklärter Feind des Papiergeldes er auch war, so schlug er doch vor, eine halbe Million eines solchen Zahlungsmittels, das, wie eine jede Anleihe, als eine Belastung der Zukunft zu betrachten sein werde, lieber in Umlauf zu, setzen, als die Plünderung des Landes, die Auflösung der Ordnung, den Rückzug des alliirten Heeres herbeizuführen. "Die schrecklichen Folgen", so schloß er auch diesmal, "werden Ew. gewiß bewegen, Mittel zu ergreifen, die von der Art sind, daß die Lieferanten beibehalten werden. Soll dies nicht geschehen, so bitte ich unterthänig, mich ablösen zu lassen und zu erlauben, daß ich mich zurückziehen darf."

Es gelang auch diesmal noch, so energischen Vorstellungen Eingang zu verschaffen, ohne zu dem vorgeschlagenen Mittel zu greifen. Es erfolgten mit äußerster Anstrengung neue Geldanweisungen, und die im März abgeschlossenen Contracte wurden bestätigt; die Truppenverpflegung dauerte auf dem bisherigen Fuße fort, und COMPE hatte zu den vielen Verdiensten um sein Vaterland das neue hinzugefügt, es durch seine unerschrockne Beharrlichkeit vor unabsehlichem Elend bewahrt zu haben.

Endlich verließ das Davoust'sche Armee-Corps Hamburg. Die erleichterte Nachbarschaft athmete wieder auf. Der Kriegszustand wich dem Frieden, die alten Verhältnisse knüpften sich wieder an, die frühere Ordnung der Dinge trat in ihr gewohntes Gleis; das alte Königshaus ward mit herzlicher Ergebenheit begrüßt. Es galt nun, so vieles Zerrüttete

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wieder ordnen, der Noth abhelfen, des entblößten Landes pflegen, während zugleich die geleerten Staats-Cassen für außerordentliche Bedürfnisse ungewöhnliche Anstrengungen forderten.

Aber für COMPE war der Augenblick noch nicht gekommen, wo er sich in seinem Amte diesen Sorgen und seinen häuslichen Angelegenheiten hätte widmen, von so vieler Unruhe rasten können. Noch hatte er keinen Fuß wieder in seine so hart mitgenommenen Besitzungen, in den Kreis seiner Angehörigen und Freunde, in die Mitte seiner nach ihm verlangenden Untergebenen setzen können, als ihm im Juni 1814 der höchste Auftrag ward, nach Abzug der Russischen Truppen vom linken Elbufer, sich sofort nach Hamburg zu begeben, um daselbst das Liquidations-Geschäft mit der Russisch-Polnischen Armee und den übrigen Russischen Armee-Corps zu betreiben. COMPE bat, bei Annahme dieses Auftrags, nur um Ansetzung eines Supernumerair-Amtschreibers für Schwarzenbeck. "Ich will gern", schrieb er, "die öconomischen Verluste ertragen, aber ich kann es nicht ruhig ansehen, wenn die Unterthanen durch meine Abwesenheit leiden." Anfang Juni ging er nach Hamburg, wo er, da sein Mit-Commissarius in derselben Angelegenheit bereits nach St. Petersburg abgereis't war, das Geschäft allein zu betreiben hatte. Es lag in der Natur der Sache, daß dasselbe von der Russischen Behörde, an die er gewiesen war, weder mit Neigung begonnen, noch mit Thätigkeit gefördert ward. COMPE hatte mit unzähligen Schwierigkeiten zu kämpfen, und trotz seines unermüdlichen Eifers hatte er, bis zum Decbr. 1814, wo endlich seine Gegenwart in Schwarzenbeck nicht länger entbehrt werden konnte, nicht zu irgend einem erwünschten Resultate gelangen können. Er setzte die Liquidation von Schwarzenbeck aus fort, und war endlich im Juli 1815 so glücklich, dem Königl. Ministerio anzeigen zu können, daß die Kaiserl. Russische Liquidations-

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Commission ihre Arbeiten beendigt und 2,001,291 Bco.-Mk. an Vergütung für Kriegsleistungen als liquide angenommen habe. Bereits im März hatte er eine Million Rubel in Banco-Assignationen in Empfang genommen, worauf ihm höchsten Orts die vollkommenste Zufriedenheit mit Ausrichtung seines Auftrags bezeigt ward.

COMPE glaubte mit Recht, sich nun ganz seinem eigentlichen und liebsten Wirkungskreise widmen zu können, als nach drei Monaten, ein neuer Beweis des besonderen Vertrauens seiner Regierung, ihn abermals für eine noch entferntere und schwierigere Stellung in Anspruch nahm. Das Fürstenthum Hildesheim, eine der bedeutendsten Erwerbungen der Krone Hannover, war unter Westphälischer Hoheit des größten Theils seiner ansehnlichen Domainen und geistlichen Güter beraubt worden, welche die steten Geldverlegenheiten des Hofes zu Cassel zu decken hatten dienen müssen. Pertinenzien aller Art, Gebäude, Grundstücke, Güter von einem jährlichen Ertrag von weit über 100,000 R[t]hlr. waren, theils um geringe Preise, unter den verschiedensten Umständen, an Speculanten und an Eingesessene des Landes verschleudert worden. Es galt nun, von Seiten der gegenwärtigen Landesherrschaft, diese Verkäufe zu untersuchen, nach Befinden der Umstände, solche aufzuheben, die veräußerten Objecte einzulösen, oder mit den Käufern billige Abhandlung zu treffen. COMPE erhielt den Auftrag und die nöthigen Vollmachten zu diesem weitläuftigen und intricaten Geschäft, "weil", wie das desfalls an ihn erlassene Rescript sich ausdrückt, "Wir denselben nur solchen Personen ertheilen können, welche sowohl in Ansehung ihrer öconomischen Kenntnisse und Einsichten, als in Hinsicht aller uns bekannten Gesinnungen des Diensteifers und der Theilnahme am Wohl des Landes und Interesse der Landesherrschaft, unser vollkommenstes und uneingeschränktes Vertrauen haben."

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Im September 1815 war COMPE also schon wieder, fern von seiner Heimath und seinen Gewohnheiten, und diesmal in eine durchaus fremde Umgebung, in ihm großentheils unbekannte Verhältnisse versetzt. Aber auch hier erprobte sich seine ganze Geschäftstüchtigkeit nicht weniger, als sein edler und gerader Sinn. Während der sieben Monate seines Aufenthalts in Hildesheim entledigte er sich nicht nur seines Auftrags für das Interesse des Königl. Fiscus mit einer Umsicht, einer Gründlichkeit und einem Fleiß, welche auf die ehrenvollste Weise in den deshalb an ihn erlassenen Rescripten anerkannt worden, er schied auch, geehrt und geachtet von den Einwohnern eines Landes, in dem er eine so schwierige und in die zartesten Eigenthums-Verhältnisse eingreifende Angelegenheit zu behandeln gehabt hatte. Und vor Allem sei es ihm zur Ehre gesagt daß er sein stetes Streben dahin gerichtet, von den solchergestalt reluirten und dem Staate wiedergewonnenen Gütern der Kirche, so viel als möglich, ihrer früheren, wohlthätigen Bestimmung zu erhalten, und gemeinnützigen, besonders den öffentlichen Unterrichts-Anstalten zuzuwenden, welchen er selbst einen Theil seiner frühesten Bildung verdankte. Daß seine, in den umfassenden Berichten am Schlusse der Arbeit deshalb entwickelten, Vorschläge Gehör gefunden, gereicht nicht weniger der liberalen Gesinnung seiner Regierung zur Ehre.

Erst Ende April 1816 sah er sein Schwarzenbeck wieder, nach beinahe dreijähriger Abwesenheit, die er in steter Dienstthätigkeit zugebracht und die ihn, bei seiner ausgedehnten Wirthschaft, große Opfer gekostet hatte. Aber noch lebhafter als diese beschäftigten ihn bei seinem Eintritt in die alten Umgebungen Gefühle anderer Art.

Schon im Juni 1815 war Lauenburg der Krone Dänemark abgetreten, und nun stand die förmliche Uebergabe an die neue Landesherrschaft unmittelbar bevor. Es galt,

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bei diesem Wechsel das eigne Schicksal unwiderruflich zu bestimmen.

Auch wenn COMPE mit gewohnter Offenherzigkeit es nicht gestanden hätte, daß die Wahl zwischen dem Uebertritt in die Dienste der neuen Herrschaft, und der Anhänglichkeit an die alte ihn einen schweren Kampf gekostet, so würde jeder, der ihn gekannt, es geahnet haben. Einen treuern Hannoveraner, mit allen angebornen und anerzogenen Eigenthümlichkeiten der Provinz, gab es nicht. An Winken seiner Freunde, an zuverlässigen Aussichten auf sehr ehrenvolle Anstellung und Beförderung, im Fall er bei Hannover verbleiben wolle, mag es nicht gefehlt haben. Doch zuletzt entschied bei dem alternden Manne die Anhänglichkeit an Lauenburg, an seinen ihm lieb gewordenen gemüthlichen Wirkungskreis, an seine Gewohnheiten, die Furcht vor neuer Schule, durch die das zum Königreich erhobene, aus seinen alten Fugen gerückte, mit neuem Zuwachs vermehrte Hannoversche Land in der Reorganisation zu gehen haben würde; auch wohl ein begründetes und seitdem völlig gerechtfertigtes Vertrauen zu der edlen Gesinnung des künftigen Landesherrn. COMPE ging mit seinem Amt unter Dänemarks Scepter über. Ein solches Vertrauen fand gerechte Anerkennung, und es ist gesagt worden, daß ein solcher Beamter nicht die schlimmste von den Erwerbungen dieses Tausches gewesen sei.

Die Freunde des Verstorbenen sind Zeugen, daß er die getroffene Wahl nie bereuet, vielmehr täglich neue Ursache gefunden, sich zu derselben Glück zu wünschen, wenn er Lauenburgs Verfassung, in der er lebte und webte, bis in ihre Einzelheiten auf das Sorgfältigste geschont und geschützt, das Land, unter althergebrachter mäßiger Besteuerung, in der Mitte härter angestrengter Nachbarländer, schnell wieder aufblühen, durch weise Verwaltung die Spuren des Krieges bald gänzlich

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vertilgt, sein eignes Verdienst nicht nur anerkannt, sondern auf die ehrenvollste Weise ausgezeichnet sah.

Im Jahre 1817 ward er von der Gnade des Königs mit dem Ritterkreuz des Dannebrog-Ordens (den Guelphen-Orden trug er schon seit dem 1. Januar 1816), und im September 1826 mit dem Ehrenzeichen der Dannebrogsmänner beehrt. Schon im Jahre 1823 war er zum Königl. Dänischen wirklichen Etatsrath ernannt worden.

Auch fehlte es im neuen Dienst, auf altem Platz, nicht an mannigfaltiger Wirksamkeit, selbst in weiterem Kreise.

Unter den Special-Aufträgen, die ihm ertheilt wurden, beschäftigte ihn die, im Jahr 1818 zwischen den Kronen Dänemark und Hannover zur Auseinandersetzung über den abgetretenen Theil des Herzogthums Lauenburg, in Hamburg zugelegte Liquidation, an der er als einer der Königl. Dänischen Commissarien Theil nahm, am längsten, so wie sie ihm Gelegenheit gab, durch seine gründliche Kenntniß der Verfassung des Landes und seiner Verhältnisse wesentlich zu nützen, ohne ihn doch zu verlängerten Abwesenheiten aus seinem Wohnort zu nöthigen. Die Natur dieser Verhandlungen, die Weitsichtigkeit der zu ziehenden Abrechnungen, und die Nothwendigkeit, über staatsrechtliche Fragen, die zum Theil erst während der Verhandlung entstanden, Verhaltungsbefehle einzuholen, erlaubten keinen raschen Fortschritt; und die beständige Anwesenheit des Ersten Königl. Bevollmächtigten in Hamburg erforderte nur von Zeit zu Zeit COMPE's Aufenthalt daselbst für längere oder kürzere Fristen.

Es lagen bei dieser Auseinandersetzung nicht blos Zahlenverhältnisse vor. Durch den Abtretungstractat vom Jahr 1815 und durch den Uebergabe-Receß vom Juli 1816 war eine alte Hannoversche Provinz vom Mutterlande abgerissen, der administrative nicht nur, sondern der eben so enge landschaft-

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liche Verband mit demselben aufgelös't, und das Herzogthum Lauenburg wiederum, durch die Trennung des Amts Neuhaus und der überelbischen Districte des Amts Lauenburg, die hannoverisch geblieben waren, in sich zerstückelt worden. Die Aufgabe der späteren Auseinandersetzung war es, die letzten Verbindungsfäden aller Art möglichst schonend abzulösen. Außer den eigentlichen Abrechnungen zwischen dem Fiscus der beiden Landesherrschaften, und der noch weitschichtigeren zwischen der Lauenburgischen Landschaft einer- und den übrigen Hannoverschen Landschaften anderseits hinsichtlich der älteren Gesammtschulden, der Ausgleichung der neueren Kriegslasten und der gemeinschaftlichen Forderungen an fremde Mächte, und endlich der Auseinandersetzung der abgetretenen und nicht abgetretenen Landestheile, mußte folglich eine Menge anderer Gegenstände zur Erörterung und Erledigung kommen. Es war die nunmehr getheilte Hoheit des Stromgebietes abzugrenzen, die künftigen Verhältnisse des bis dahin ungetheilten Stromes zu bestimmen, alles Gemeinsame der Verwaltung, wie auch einzelner Institute und besonderer Interessen zu sondern, demnach sowohl Hoheits[-] und Polizei-, als Commüne und Privat-Interessen, die durch die Abtretung betheiliget worden, zu reguliren. COMPE war hier an seinem Platz, und um so mehr, da es der Wille beider Kronen war, daß dies Geschäft mit größter Berücksichtigung der Interessen des Landes geführt werden solle.

Aber die Unterzeichnung des Recesses über diese Verhandlung, am 24. Juni 1826, fand COMPE schon an Kräften wesentlich geschwächt. Häufiger wiederkehrende Unpäßlichkeiten wichen immer langsamer der sorgsamsten Pflege und einer vorsichtigen Diät. Schon fingen manche Amtsgeschäfte an, ihm beschwerlich zu werden; und er rechnete es zu den besonderen Begünstigungen des Geschickes, daß die angenehmsten collegialischen Beziehungen ihn dies kaum fühlen und weniger bedauern ließen.

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Den darauf folgenden Winter hindurch kränkelte er fast unausgesetzt. Vom Frühjahr des Jahres 1827 an näherte sich das fromme und thätige Leben des Greises schneller seinem Ziele. Seine Kräfte versanken allmählich; die Brust war sichtbar angegriffen; seine Freunde fürchteten längst das Schlimmste, als er, im Juni dieses Jahres, voll Hoffnung von seinem Bette aus noch Verfügungen traf, den angekündigten Besuch seines hochverehrten Königs zu empfangen, der schon auf einer früheren Reise mit Vergnügen und Huld unter seinem Dache verweilt hatte.

Sanft verschied er am Morgen des 21. Juni 1827, im Alter von beinahe vollendeten 76 Jahren. Keine Reue konnte den Rückblick auf ein langes, wohlangewandtes Leben trüben. Er war ohne Falsch, wie ohne Bitterkeit, durch eine lange thätige Bahn und die Verwickelung unzähliger Geschäfte gegangen; und durfte sich jemand der Hoffnung hingeben, keinen Feind zu haben, so war Er es. Freunde, Nachbaren und Eingesessene des Amts folgten seinem Sarge mit innigem Schmerz und dankbarer Erinnerung.

COMPE hat keine Nachkommen hinterlassen. Aber die Liebe zweier von ihm adoptirten Kinder seines früher verstorbenen Bruders ließ ihn die Entbehrung nicht fühlen; eine glücklich verheiratete Tochter und ein Sohn, der im Königl. Hannoverschen Dienst der Bahn seines Oheims unter den günstigsten Vorbedeutungen folgte, haben ihm die letzten Pflichten geleistet.

Im November 1827.

J. R.


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[Heft 1: 1861]
 

 



 

 

 

 



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