In einem Aufsatz über Friedensgerichte in dem
81. Heft der deutschen Vierteljahrsschrift heißt es:
"Wer die vergleichenden Proceßtabellen der einzelnen deutschen
Staaten durchgeht, wird mit gerechtem Schmerz erfüllt werden,
wenn er die trostlose Ueberzeugung gewinnt, daß FAST DURCHGÄNGIG
AUF DREI FAMILIEN JÄHRLICH EIN PROCESS GERECHNET WERDEN KANN" -
und ferner "kein Gericht wird sich finden, daß eine
Proceßtabelle aufzuweisen hätte, in welcher auf hundert Processe
zehn als durch Vergleich erledigt einzutragen sind."
Da eine Proceßstatistik nicht ohne Interesse ist, wollen wir
nachstehend die betreffenden Verhältnisse im Amte Steinhorst
betrachten, welches nach der letzten Zählung 6170 Einwohner und
1267 Familien enthält.
Für die letzten 7 Jahre ergibt sich nachfolgende
Proceßstatistik:
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1860/7 - 104

Zur Erläuterung dieser Tabelle diene Folgendes:
Ein Jeder, welcher beim Amt eine Streitsache einklagen will, meldet
sich mündlich, und läßt die Namen der Partheien und den
Klagegegenstand in das Citationsbuch eintragen, worauf zu dem
nächsten der Gerichtstage, die zweimal in der Woche gehalten werden,
eine Citation ausgefertigt wird, wofür incl. der
Insinuationskosten von 8
lüb. Cour.,
12
lüb. Cour. bezahlt
wird. In der Regel wird jede bis zum Montag angemeldete Streitsache
am nächsten Freitag, jede bis zum Donnerstag angemeldete Sache am
nächsten Dienstag vorgenommen.
Die Partheien erscheinen dann in dem angesetzten Termin, wenn sie
sich nicht vorher schon verglichen und der Citant seine Citation
zurückgenommen hat, persönlich; daß Advocaten auftreten, kommt ganz
ausnahmeweise vor.
Nachdem beide Partheien resp. ihre Klage und ihre
vermeintlichen Einwendungen kurz vorgetragen, ohne daß etwas
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1860/7 - 105
zu Protocoll genommen wird, sucht das Amt die
Partheien zu vergleichen, und macht einen entsprechenden Vorschlag,
oder räth dem Kläger auch, seine Klage zurückzunehmen, da er
dieselbe aus näher dargelegten Gründen schwerlich gewinnen könne.
Eine große Anzahl von Streitsachen wird auf diese Weise, sei es, daß
die Partheien sich vor dem Termin schon verglichen, oder daß gleich,
bei dem von Gerichts wegen vorgenommenen Vergleichsversuch ein
Vergleich vermittelt wird, erledigt, und finden in solchen Fällen,
wo das Resultat kurz ad marginem der betreffenden
Sache im Citationsbuch bemerkt wird, keine weitere Kosten Statt, als
die oben bemerkten für Ausfertigung und Insinuation der Citation
12
lüb. Cour. - Wünschen die Partheien die Aufnahme eines
gerichtlichen Vergleichs, oder findet das Amt eine solche für
nothwendig, um später ein solches Document zur Hand zu haben, so
wird ein gerichtliches Protocoll über den Vergleich aufgenommen, und
für ein solches 12
lüb. Cour., die gewöhnliche Terminsgebühr,
bezahlt.
Eine Vergleichung der Rubriken 1. in der vorstehenden Tabelle mit
Rubriken 2. 3. 4. 6. ergibt, eine wie große Anzahl von Sachen durch
Vergleiche hier erledigt wird, sowohl gerichtlich aufgenommene, als
ohne Förmlichkeit geschlossene. Als eigentliche Proceßsachen bleiben
nur die Rubriken 3. 4. 6. zu betrachten. Nach Rubrik
3. sind nach
einem 7jährigen Durchschnitt jährlich 37 Sachen gleich im ersten
Termin endlich durch einen Spruch Rechtens erledigt, und nach Rubrik
6. jährlich durchschnittlich 14 Sachen nicht weiter, als bis zum
Beweisinterlocut gediehen, worauf die Partheien sich
außergerichtlich verglichen, oder der Kläger seine Klage hat ruhen
lassen.
Wenn eine Sache in dem ersten Termin gleich spruchreif ist, so
betragen die Kosten eines solchen Processes, an Kosten der Citation
und Insinuation, sowie des Gerichtstermins, mit dem Erkenntnisse,
welches in continenti gesprochen wird, 24
1860/7 - 105
1860/7 - 106
lüb. Cour. - Es bleiben also reichlich
21 Sachen
jährlich durchschnittlich nach, die ein weiteres Beweisverfahren
nothwendig gemacht haben, und erst nach vollständig geführtem
Proteß entschieden sind.
Die Rubrik 5. gibt Auskunft über die Zahl der Sachen, in denen
Rechtsmittel eingelegt und prosequirt sind.
Bei den als unentschieden aus den letzten Jahren aufgeführten Sachen
ist, da die Acten nicht wieder an das Amt zurückgelangt sind,
anzunehmen, daß sie confirmirt sind.
Es würde von Interesse sein, wenn aus den übrigen Gerichtsbezirken
des Landes ähnliche Proceßtabellen mitgeteilt würden.
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