In älterer Zeit, d. h. während der Regierung der
sächsischen Herzöge aus dem Ascanischen Fürstenhause, war von einem
Wappen des Herzogthums Lauenburg, als solchen überall nicht die Rede,
indem dieses Land derzeit von den Regenten sowohl als von den
Ständen immer als „Fürstenthum Niedersachsen" bezeichnet wurde. Die
Herzoge nannten sich selbst „Herzoge von Sachsen, Engern und
Westphalen" und wurden nur nach ihrem Sitz zu Lauenburg als Herzoge
von Lauenburg bezeichnet, und führten ihr Stammwappen, den
sächsischen Wappenschild, gelb und schwarz quer gestreift, mit dem
darüber liegenden grünen Rautenkranz, zu welchem in verschiedenen
heraldischen Zusammenstellungen andere Wappenzeichen kamen, fast
ganz wie dieses Wappen noch jetzt von den Agnaten der damaligen
lauenburgischen Herzoge, den anhaltischen Fürsten geführt wird.
Indem die lauenburgischen Herzoge, als die ältere Linie des
sächsischen Fürstenhauses, auch die Churwürde in Anspruch nahmen,
setzten sie zu verschiedenen Zeiten die sächsischen Churschwerdter
in ihr Wappen, bis ihnen solches auf wiederholte Anträge von Seiten
Chursachsens durch kaiserliche Mandate untersagt wurde. Dabei
verdient nicht unerwähnt zu bleiben, daß dem letzten und
bedeutendsten der lauenburgischen Herzoge, Julius Franz, welcher als
kaiserlicher General der Cavallerie, namentlich bei der Befreiung
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Wiens von türkischer Belagerung, sich Verdienste
erwarb, durch kaiserliches Privilegium gestattet wurde, die
Churschwerter für seine Person wieder in sein Wappen aufzunehmen,
wie dieses Wappen noch heute an dem alten Schloßthurme zu Lauenburg
als interessantes historisches Denkmal zu sehen ist.
Nach dem Aussterben der Herzöge aus dem Ascanischen Fürstenhause
wurde das damalige Herzogthum Sachsen-Lauenburg nebst anderen
Besitzungen der lauenburgischen Herzöge von dem
braunschweig-lüneburgischen Fürstenhause in Besitz genommen, und von
der Zeit an von den Behörden dieses Landes - des letzten Ueberrestes
des alten Reichslehns Herzogthums Sachsen - das uralte Wappenzeichen
des sächsischen Volksstammes, das springende weiße Roß im rothen
Felde, als Landeswappen gebraucht, während die Landesregierung
selbst fortwährend das vollständige Wappen der Regenten, zuletzt
also das königl. großbritanisch-hannoversche Wappen führte. Die alten
noch hin und wieder vorkommenden lauenburgischen Courant-Münzen aus
der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts zeigen das springende Roß,
auch wurde der lauenburgischen Ritter- und Landschaft von Georg II
ein Wappen verliehen, bestehend in einem quergetheilten Schilde, in
dessen oberen Hälfte das springende weiße Roß im rothen Felde, in
der unteren Hälfte die Chiffre L. R. U. L. S. (Lauenburgische
Ritter- und Landschaft).
Im Jahre 1816 wurde das Herzogthum Sachsen-Lauenburg von Hannover an
den König von Dänemark abgetreten, und wurde damals in einem
besonderen Artikel bestimmt, daß der neue Landesherr, welcher nicht
das ganze, sondern nur den Haupttheil des Herzogthums erworben,
nicht das ganze, sondern nur den hauptsächlichsten Theil des
Wappenzeichens, also den Kopf des Rosses, für dieses Herzogthum in
sein Wappen aufnehmen solle. Diese Veränderung des lauenburgischen
Wappenzeichens wurde der Zeit indessen nur in dem, dem ganzen Wappen
des
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Landesherrn für Lauenburg hinzugefügten Schilde
vorgenommen, während alle Behörden des Landes und auch die drei
Landescollegia zu ihrem kleineren Expeditionssiegel, sich des ganzen
springenden Rosses noch immer bedienten. Dabei muß indessen bemerkt
werden, daß die ebengenannten drei Landescollegia, Regierung,
Hofgericht und Consistorium, zu ihrem größeren Insiegel, ganz wie in
früherer Zeit, nicht das Landeswappen, sondern das vollständige
Wappen des Landesherrn, also jetzt des Königs von Dänemark
gebrauchten.
Im Jahre 1841 entspann sich bei Gelegenheit der den Zollofficianten
zu ertheilenden Legitimationszeichen zwischen der lauenburgischen
Regierung und den betreffenden Collegien in Kopenhagen eine weitere
Correspondenz über das Landeswappen, und wurde damals, - gegen den
Wunsch der Regierung - festgesetzt, daß alle Behörden, nicht wie bis
dahin geschehen, das ganze springende Pferd, sondern nur den
Pferdekopf als Siegel gebrauchen sollten, zugleich wurde, man weiß
nicht aus welchem oder ob überall aus einem Grunde bestimmt, daß der
Pferdekopf nicht weiß, sondern gelb oder golden im rothen Felde sein
sollte. Diese ganze Veränderung rief damals bei manchen, namentlich
älteren, Beamten ein gewisses Mißbehagen hervor, und überhaupt
verlor man ungern das alte liebgewordene und volksthümliche
Wappenzeichen. Von den meisten Behörden wurde nun ganz einfach der
Pferdekopf als Siegel gebraucht, ohne daß derselbe heraldisch in ein
Wappenschild gestellt, oder von einer Krone als Zeichen der Stärke
des Landesherrn bedeckt war, während einzelne Behörden das Wappen
mit dieser letzten Ausstattung führten. Diese Ungleichförmigkeit
hätte schon damals durch eine bestimmte Vorschrift beseitigt werden
müssen, indem uns die letzte Form als die allein richtige erscheint.
Auch wird für jeden, der die Sache nur unbefangen ansehen will,
dadurch daß das Landeswappen von der Königskrone bedeckt ist, nicht
etwa eine Unterordnung des
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Herzogthums unter das Königreich, sondern eben nur
die Königliche Stärke des Regenten bezeichnet, so wie denn auch in
dem vollständigen Wappen des Monarchen das Wappenzeichen des
Königreichs Dänemark, so wie das des Herzogthums Lauenburg, jedes
seinen gesonderten, nach heraldischen Regeln bestimmten Platz findet.
In den Jahren 1848-1850 führten die verschiedenen sich einander
folgenden höchsten Behörden des Landes gleichfalls den Pferdekopf
als Wappen, wie derselbe auch an den Helmen der hiesigen Truppen
angebracht war, zugleich wurden aber, als Feldzeichen für das neu zu
errichtende lauenburgische Contingent, die Wappenfarben des alten
Fürstenhauses, gelb und schwarz, als Abzeichen angenommen, obgleich
nicht zu leugnen ist, daß man mit derselben historischen
Berechtigung die Farben des alten Landeswappens, weiß und roth,
hätte wählen können. Auch behielten Regierung, Hofgericht und
Consistorium während dieser Zeit, wo der Landesherr nicht selbst die
Regierungsgewalt ausübte, doch unverändert das königliche Wappen
desselben bei.
Durch Bekanntmachung vom 31ten Decbr. 1852 ist verfügt, daß alle
Behörden im Herzogthum Lauenburg einen goldenen Pferdekopf im rothen
Schilde unter der Königskrone als Siegel gebrauchen sollen, während
die drei Landescollegien das größere Siegel beibehalten sollen. Die
Ausführung scheint an einigen Stellen auf künstlerischen
Schwierigkeiten gestoßen zu sein. *)
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*) Cfr. übrigens Duve's Mittheilungen § 29.
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