Vaterländisches Archiv
für das Herzogthum Lauenburg

Erster Band.
Ratzeburg. Verlag der Buchhandlung von H. Linsen. 1857
 


VII.

Von den Schlössern
der
SACHSEN-LAUENBURGISCHEN RAUBRITTER.

Vom Herrn Archivar Dr. Lappenberg in Hamburg. *)

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Es giebt vielleicht nicht viele Länder, deren Geschichte einen so wenig erfreulichen Anblick darbietet, als diejenige von Sachsen-Lauenburg. Die Herzoge, einem großen erlauchten Hause entsprossen, wollten bei geringem Umfange ihrer Staaten und wenigen Einkünften, die Ansprüche der Vorfahren geltend machen, vertieften sich in Schulden und verwirrten sich in fruchtlose Unternehmungen. Bedeutende Städte besaß das Land nicht. Der Adel, die Enkel der alten Dienstgenossenschaft Heinrich des Löwen, welche unter seinem Banner die Wenden besiegt und sich in wenig ergiebigen Landstrecken niedergelassen, die von Colonisten und Sclaven bebaut wurden, war nach dem Aufhören der Kreuzzüge und vorzüglich nach dem Bekehrungskriege in Liefland unthätig und verdehnte die Tage in träger Ruhe. Als nach dem Tode Albrechts des Ersten (1261) seine Söhne, Johann I. und Albrecht II. sich in die Lande Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg theilten, ward der Schauplatz der Thätigkeit des Landadels immer mehr beengt und weniger anziehend. Nach dem Ableben Johanns I, dem Sachsen-Lauenburg zugefallen war, zersplitterten
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*) Ausgearbeitet in den Jahren 1827 u. 1828. Bei der jetzigen Veröffentlichung sind jedoch auch die seitdem erschienenen neueren Urkundenbücher citirt.

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sich die Landestheile noch mehr unter den verschiedenen Söhnen und deren Descendenten, bis im Jahre 1436, nach dem Tode seines Bruders Erich V, Herzog Bernhard zuerst wieder alleiniger Herr des Landes ward, mit welchem Zeitpuncte eine glücklichere Periode für dasselbe beginnt, nachdem jedoch manche Gelegenheit zur Erweiterung und selbst mancher Theil der alten Besitzungen unwiederbringlich verloren war. Die Schwäche der Regierung in der traurigen Zwischenzeit hatte unterdessen das Aufkommen eines Raubwesens gestattet, wie in unsern Gegenden nie ein ähnliches zu andern Zeiten vorhanden war, und welches um seiner Singularität nicht minder, als der Folgen willen, Aufmerksamkeit verdient. Es waren besonders die Schätze Hamburgs und Lübecks und der zwischen beiden Städten stets wandernde Waarenzug, welche die Lüsternheit und Habsucht der müssigen Ritter auf sich zogen, und welche ihnen einen leichterworbenen Gewinn darzubieten schienen. Diese Städte hingegen waren schon früh wachsam und bemüht, mit starkem Arme der Willkühr und dem Frevel der Raubritter sich zu widersetzen, zu diesem Zwecke Verbindungen mit benachbarten Fürsten zu schließen und tapfere Ritter in ihren Sold zu nehmen, bis zuletzt dem, durch geringere Mittel unheilbaren Unfuge, durch die Eroberung einiger fester Plätze, welche den Räubern vorzüglich zu Zufluchtsorten gedient hatten, ein Ende gemacht ward. Es müssen hier, um ein vollständiges Bild jenes unruhigen Zustandes zu geben, sowohl die Verbindungen, welche die gedachten Städte zur Erhaltung des Landfriedens eingingen, als auch die uns noch bekannten Fehden derselben, welche sich auf Sachsen-Lauenburg und die zunächst angrenzenden Landstrecken beziehen, erwähnt werden.

Nachdem Hamburg und Lübeck schon lange unter einander vereint waren, 1) bei Bornhöved zusammen ihre und des nördlichen

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1) S. Vertrag (v. J. 1210) bei DREYER de jure naufragii. Hamburg, Urkundenbuch Thl. I. Nro. 381.

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Deutschlands Unabhängigkeit verfochten, auch schon gemeinschaftliche Handelsprivilegien erhalten hatten, 2) schlossen sie im Jahre 1241 das bekannte Bündniß, 3) welches neuere Geschichtsschreiber den Anfang der Hanse genannt haben, in welchem diese Städte sich unter andern dazu verpflichteten, auf gemeinschaftliche Kosten die Räuber vom Ausflusse der Trave bis Hamburg und auf der ganzen Elbe bis zur Mündung zu vertilgen. Ein sich nicht ausdrücklich auf gewisse Gegenden beziehendes gemeinsames Schutzbündniß ward 1255 zwischen beiden Städten auf drei Jahre geschlossen, 4) wovon uns die nähere Veranlassung nicht bekannt ist. Auch über die Erfolge dieser und mancher folgender Bündnisse wissen wir nichts, so wie auch bei den wirklich geschehenen Thaten, die Theilnahme einer oder der andern Stadt, oder gar das nähere Verhältniß derselben verborgen ist. Nach demjenigen, was uns aufbehalten ist und nach der Gemeinschaft der Interessen, welche hier zwischen beiden Städten stattfand, sind wir hier jedoch berechtigt, die Wirksamkeit der alten Bündnisse in der Regel als gültig anzunehmen. Zu den Ausnahmen werden aber Fehden in der unmittelbaren Nähe der Stadt und nicht zunächst die Sicherheit der Handelsstraßen betreffend, gehört haben, wie z. B. die der Hamburger gegen die Herren von Heymichhude, 5) vielleicht auch die der Lübecker gegen den Grafen Johann von Holstein, in welcher sie im Jahre 1262 mit Beistand der Fürsten von Meklenburg, diesem DARSOWE (Dassau) abgenommen. 6) Eine unmittelbare Theilnahme an diesem Kriegszuge war vielleicht
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2) Erweislich in Dänemark 1225.
3) Samml. Hamb. Verf. IV. 253. Hamb. Urkundenbuch Nro. 525.
4) Hamburg. Urkundenbuch Nro. 594.
5) Ebendaselbst Nro. 818.
6) Detmar Lübecker Chronik z. J. 1262. Nach Reimar Kock hat im J. 1260 derselbe Graf Johann einen Edelmann, welcher von jenem Schlosse aus Straßenraub übte, enthaupten lassen.


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damals dem noch engeren Verhältnisse Hamburgs zu den Grafen von Holstein entgegen.

Das Bedürfniß der Landfrieden hatte sich auch schon den Fürsten und andern als den genannten Städten aufgedrängt und schon vom Jahre 1283 Juni 13 kennen wir eine zu Rostock abgeschlossene Vereinigung zur Erhaltung desselben, welche Johann, Herzog von Sachsen (Lauenburg), BUGISLAUS, Herzog der Slaven, WITZLAUS, Fürst zu Rügen, die HERREN VON MEKLENBURG UND VON ROSTOCK, der HERR VON WERLE, DIE GRAFEN VON SCHWERIN und VON DANNENBERG mit Lübeck, Rostock und mehreren, im heutigen Mecklenburg und Pommern belegenen Städten abgeschlossen. 7) Der Landfriede enthielt im Wesentlichen folgende Bestimmungen:

„Wenn den Fürsten und Herren, oder ihren Unterthanen „eine Verletzung vom Feinde zugefügt werden sollte und sämmtliche Mitglieder des Bundes innerhalb eines Monates sie nicht gütlich zu vermitteln vermögten, so verpflichten sich die Städte vereint mit 200 Reutern (dextrariis) auf eigne Kosten dem Fürsten in dieser Fehde zu dienen. Von diesen 200 Rossen sollten nur 150 wirklich gestellt werden; statt der übrigen 50 waren dem Herzoge (JOHANN) von Sachsen 1000
Lüb. bezahlt. Lübeck hatte hiezu und um sich von seinem Antheile an der Stellung der 200 Reuter GÄNZLICH zu befreien 375 m feinen Silbers bezahlt. 8) Zur ähnlichen Unterstützung der Städte, mit 400 Reutern, verpflichteten sich die gedachten Fürsten und Herren, mit Ausnahme des Herzogs von Sachsen und einiger anderer, welche sich zu keinem BESTIMMTEN, sondern einem allge-
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7) Urk. gedr. im Hans. Urkundenbuche S. 127; erwähnt von Detmar b. J. 1288. Lübecker Urkundenbuch Thl. I. Nro. 446, vergl. mit dem Entwurfe des Bündnisses in Nro. 445.
8) S. Hans. Urkundenbuch S. 132. Lübecker Urkundenb. Nro. 447.

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meinen Schutze verpflichteten. Im Falle einer Fehde auf dem Wasser sollten für 100 Rosse stets 200 bewaffnete Mann gestellt werden. Die Landleute (rurenses & villani) im Gebiete der Fürsten, sollten im Kriege für jede 6 Hufen mit einem Pferde und einem wohl GERÜSTETEN Manne dienen. Brandschatzungen und Lösegelder sollten nach Verhältniß der Matrikel unter die verbündeten Fürsten und Städte vertheilt werden. Gefangene Städter sollten jedoch gegen gefangene Feinde AUSGETAUSCHT werden. Wird einer der FÜRSTEN gefangen, so muß er sich selbst einlösen, so wie er den Verlust einer Feste (municio) selbst zu tragen hat. Wird aber ein feindlicher Fürst oder Herr gefangen, oder eine Feste erobert, so werden diese den verbündeten Fürsten zu deren Verfügung übergeben. JEGLICHER ist verpflichtet, für die Sicherheit der Landstraßen in soferne beizutragen, daß er auf ein Gehülfsgeschrei zum Beistande herbei eile. Wird Jemand angeklagt, solches unterlassen zu haben, so muß er, wenn RITTER oder KNAPPE, selbst sechster, wenn LANDMANN, selbst zehnter, von der Anklage sich eidlich reinigen, oder dem Gekränkten Verlust und Verletzung ersetzen. Keinem Verbrecher soll gestattet werden, sich loszukaufen. Wer ihn schützen sollte, wird eben so feindlich als jener angesehen; der entflohene Verbrecher aber ist in allen Staaten der Verbündeten geächtet. Sollte einer der Fürsten dem Vertrage nicht nachkommen, 9) so sollen seine eignen Vasallen mit den andern Verbündeten, als Feinde angegriffen werden und die Kosten der Fehde ersetzen. Wer die Feinde durch Lebensmittel unterstützte, soll selbst als Feind betrachtet werden. Alle Städte in dieser Verbindung sollen ihre alten erweisbaren Freiheiten
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9) Kein Artikel dieses Vertrages zeigt so deutlich, wie dieser, den traurigen Zustand des Landes.

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von Zöllen und Ungeld genießen; die Befreiungen, welche die LÜBECKER im Lande der Herzoge der Slaven besaßen, sollen auf alle verbündeten Städte übertragen werden. Auch sollen die Fürsten und Herren mit den Markgrafen oder andern Feinden, ohne Genehmigung der gemeinen Städte, keinen Vergleich eingehen. Weder die Söhne von Fürsten noch von Vasallen, sollen zur Nachfolge ihres Vaters gelassen werden, wenn sie nicht alle oben verzeichnete Puncte annehmen. Für die Anordnung und Verfügung aller jener Bestimmungen, so wie die Berichtigung der Fehler, sollte ein Bundesgericht aus Vasallen und städtischen Rathmännern (discretiores, die Wittigsten) zusammengesetzt und beeidigt werden, welche vier Male im Jahre zu den angegebenen Zwecken zusammenkommen. Die zu schwierigen Fälle sollten diese jedoch an den Herzog JOHANN von Sachsen, zur Evocirung und Entscheidung bringen, welcher von allen Herren, Vasallen und Städten zum Richter und Hauptmann in allen diesen Angelegenheiten erwählt war. Wenn er aber außerhalb Landes zu seyn gezwungen würde, so sollte, mit Rath und Genehmigung gedachter Herren, Vasallen und Städte, ein Stellvertreter für ihn ernannt werden."

Dieser Vertrag ist durch sein Alter, wie durch die Anzahl der hier vereinigten sächsischen und slavischen fürstlichen und städtischen Theilnehmer und den Umfang der in demselben verfügten Maaßregeln gleich merkwürdig. Hätte indessen der Vertrag bei den vielfachen, unter dessen Teilnehmern stets obwaltenden Streitigkeiten länger bestehen können, so hätte doch in dem Bundesgerichte, welches zu leicht in alle Mißbräuche eines geheimen Vehmgerichtes, ausarten konnte, schon ein Keim zur Auflösung des Bundes gelegen.

Der Vertrag ist hier auch deshalb desto ausführlicher erzählt worden, da wir leider einen vermutlich ähnlichen nicht haben

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wieder auffinden können, welchen bald darauf im Jahre 1285, Sonnabend vor dem Sonntage Jubilate, der Erzbischof Giselbrecht von Bremen, die Grafen und Stände von Holstein und die Städte Lübeck und Hamburg auf acht Jahre geschlossen haben 10). Die Abwesenheit der Stadt Bremen, so wie die Theilnahme des dortigen Erzbischofes an diesem Vertrage lassen vermuthen, daß er sich besonders auf Holstein, Dithmarschen und die Elbe bezogen haben mag. 11) Am wenigsten möchte ich glauben, daß er sich auf die Fehde des Erzbischofs Giselbert und des Herzogs Otto von Braunschweig bezog, weshalb diese im folgenden Jahre ein Bündniß eingingen, dessen Erwähnung indessen hier mit dazu diene, um anzudeuten, wie sehr diese Zeit den Namen der des Faustrechts verdiene.

In dem letztgedachten Jahre war Herzog Johann I. von Sachsen-Lauenburg verstorben. Er hinterließ seine Wittwe IINGEBURG und drei noch unmündige Söhne: JOHANN, ALBRECHT und den, dem geistlichen Stande bestimmten ERICH. Seinem Bruder Albrecht, Herzog von Sachsen-Wittenberg, fiel die Vormundschaft zu, doch mußte dieser, der die meiste Zeit am Hofe seines Schwiegervaters, des römischen Königs Rudolph, zubrachte, die Leitung der nordelbischen Angelegenheiten seinem Truchsesse, dem Ritter

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10) Nach handschriftlichen Nachrichten des Syndicus DREYER in Ulrich Petersens Collect. dipl. Mscrpt. fol. 72 und STRYKII & WESTPHALEN Cimbra diplomat. a. h. a.

11) Diese Vermutung wird bestätigt durch die im Lübeckischen Urkundenbuche Bd. I. S. 430 als Nro. CDLXXlV abgedruckte Urkunde des Breminschen Erzbischofes GISELBERT, vom 21. April 1285 („in Sabbato POST dominicam qua cantatur Jubilate"), wodurch dieser sich "den vereinigten Holsteinischen Rittern und Knappen, wie auch den Städten Lübeck und Hamburg, zu einem achtjährigen Friedensbündnisse und zur Beschaffung urkundlicher Einwilligung seines Capitels verpflichtet."

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Hermann Ribe, 12) von angesehenem Geschlecht überlassen, welchen der Ruhm eines weisen, frommen und milden Mannes ziert. 13) Indeß vermochte der RITTER, an der Spitze des Herzogthums, nicht zu erreichen, was selbst der Autorität und dem Einflusse des HERZOGS schwer gewesen war, und es entspann sich zwischen der Stadt Lübeck, (wo man sich im Jahre 1288 gezwungen gesehen hatte, einen sächsischen Edelmann von mächtigem Geschlecht, welcher wegen Straßenraubes eingefangen war, mit dem Stricke hinzurichten), und den erbitterten Sachsen-Lauenburgischen Vasallen ein heftiges Orlog. Die Herren von Meklenburg 14) und von Werle, so wie die Grafen von Dannenberg und Heinrich von Schwerin und die wendischen Städte, in Erinnerung des Bündnisses vom Jahre 1283, fochten für Lübeck. Sie erbaueten eine feste Burg, die STEINBURG (Kchsp. Nusse), 15) von welcher aus sie das Land brandschatzten. Die Lübecker rüsteten Prahmen wohlbewaffnet aus und sandten sie vor Ratzeburg, welches sie mit ihren Bliden stark beschossen, wenn gleich ohne diese Feste einnehmen zu können. Der Ritter RIBE ward gefangen und viele sächsische Raubschlösser sind eingenommen. Durch Vermittelung
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12) Er wird dapifer betitelt in einer vom Herzoge ALBRECHt 1291 Vll. Kal. Oct. zu Gunsten Hamburgs ausgestellten Urkunde. Lambecii rer. Hamb. T. II. b. a. Hamburg. Urkundenbuch Thl. I. Nro. 857.

13) S. Detmar z. J. 1290.

14) Einen Vertrag zwischen denselben und Lübeck v. J. 1291 über die Führung einer Fehde, zu welcher die Stadt eine Blide mit 20 Gewaffneten und 7 Schützen liefern wollte, führt an: Bangert ad Helmold, pag. 495. Jetzt gedruckt im Lübecker Urkundenbuch Thl. I. Nro. 571.

15) Nicht weit vom Dorfe Panthen, nahe beim Einflusse der Steinau in die Stecknitz, wo noch jetzt der Steinauer Berg. S. Masch Geschichte des Bisth. Ratzeburg. S. 294 u. daselbst v. DUVE's Anmerkung.

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der edlen Herren: des Herzogs Otto von Braunschweig-Lüneburg, der Grafen Adolf und Gerhard von Holstein, so wie Nicolaus von Schwerin ward der Friede wieder hergestellt. Unter den Friedensbedingungen ist hier zu erwähnen, daß vollkommener Ersatz für die geschehenen Räubereien durch die sächsischen Adlichen verheißen und zugleich festgesetzt ward, daß folgende Festen (munitiones) von den Eigenthümern zerstört, das Holz zu eignem Gebrauche verwendet, die Gräben zugeworfen und keine neue Festen an die Stelle der alten errichtet werden sollten:

1. WENINGHE. Diese Feste, welche HERMANN RIBE erst erbauet hatte, 17) ist vielleicht im Lande Waninke zu suchen. Sie ist später wieder erbaut und also das jetzige WEHNINGEN im Amte Dömitz.

2. WALROWE ist vermuthlich an dem ehemals sobenannten Flusse, an der Gränze des Landes Waninke, der für die Röggenitz gehalten wird, zu suchen. 18)

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16) Detmar a. a. 1289-1291 und den Friedens-Vertrag d. d. 1291: in die Fabiani et Sebast., in HEINZE Samml. z. Gesch. und Staatswissenschaft l. 270; jetzt im Lübecker Urkundenbuche Thl. I. Nro. 572. Bei TRAZIGER Hamb. Chron., welcher diese Begebenheit irrig zum Jahre 1284 stellt, sind vorzüglich in dem schlechten Abdrucke, den WESTPHALEN in den Monum. ined. T. II. von derselben gegeben hat, die Namen der Burgen kaum wieder zu erkennen, wie z. B. Alekstorpe (statt Clokestorpe), Hummendorpe (statt Nannendorpe).

17) Detmar S. 166.

18) LISCH Jahrbücher des Vereins für Meklenburgische Geschichte Thl. Xlll. S. 249 flgd. handelt von obigem Landfrieden v. J. 1291. Er sucht das alte Walrowe im heutigen NEUHAUS, oder auch im weiter aufwärts gelegenen WARLOW. Im letzteren Falle wird angenommen, daß Neuhaus an die Stelle der alten Burg in Dertzog erbaut sey.

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3 und 4. CLOKESTORPE mit CARLOW, jetzt der Kirche letztern Namens eingepfarrt, Sie lagen im Meklenburgischen.

5. SLAVEKESTORPE, jetzt Schlagsdorf, Kirchdorf und

6. DUZOWE, Kchsp, Mustin, unfern der heutigen Lauenburgischen Gränze.

7. MUSTIN, das ebengenannte Kirchdorf liegt noch jetzt innerhalb derselben.

Die beiden folgenden lagen nahe der holsteinischen Gränze im Dunkel des Sachsenwaldes, nämlich

8. BORCHARDESTORPE (Borstorf, Kchsp. Breitenfelde) und

9. LINOWE, Kchsp. Sandesneben, 19) später und vielleicht schon damals denen von Scharpenberg gehörig. Endlich

10. NANNENDORPE im Holsteinischen, an der Grenze, östlich vom Hamburgischen Capitelsdorfe Spreng und nördlich von Grünwold. 20) Wir werden es im Jahre 1344 als Wohnsitz des Ritters Markard Wulf wiederfinden, welcher von demselben aus Raubzüge unternahm, auf welchen selbst die Besitzungen des Hamburgischen Domcapitels in Stormarn nicht verschont wurden. Später kam das Dorf und der Hof in den Besitz des Hamburgischen Bürgers Diederich Cusvelt, welcher dieselben im Jahre 1391 mit dem Dorfe Schonenberch (Schönberg) in der Herrschaft Bergerdorpe, an seinen Oheim, den Lübeckschen Bürger Berend Pleskow für 540 m
verkaufte. 21) Es läßt sich eine directe Theilnahme Hamburgs an dieser Fehde nicht nachweisen, doch mag dieselbe bei seinem nahen Interesse an derselben mittelbar stattgefunden haben.
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19) Die Dörfer 3 bis 9 werden im Zehntcataster des Bischofes von Ratzeburg v. J. 1240 sämmtlich erwähnt. (WESTPHALEN T. II.) Arndt Ratzeburger Zehnten-Register. M

20) Urkunde v. J. 1259 Novbr. 8. Hamb. Urkundenbuch Nro. 646.

21) S. Urkunde in Remonst. Saxon. Lauenb. contra Lübeck in pto. reluit. Molnensis 1670. App. litt. N.

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Auch an einer andern Seite, der Holsteinischen, ward Lübeck angefeindet. Die Ritter Otto 22) und Sivert, genannt von Plön, und andere Straßenräuber belästigten Lübeck so sehr, daß sie daselbst die erste Veranlassung zu einer besoldeten Garnison und der Unterhaltung eines Marstalles für geharnischte Rosse (ors, dextrarii) unter Anführung des gleichfalls besoldeten Iwan von Crummendyke aus Holstein, gegeben zu haben scheinen. 23) Der gedachte Sivert flüchtete sich darauf auf die Burg GLESIEN an der Elde, an der Gränze des Landes Jabel, welche Hermann Ribe der Aeltere erbauet und der Jüngere dieses Namens nunmehr mit Johann von SLAVEKESTORPE inne hatten, um von dort aus dem Lande wie den Städten Schaden zu bringen. Es vereinten sich die Herzoge von Sachsen-Lauenburg, die Markgrafen von Brandenburg, die Grafen von Schwerin, die Herren von Meklenburg und von Gadebusch, so wie der Herr von Putlitz mir der Stadt Lübeck, um die Feste Glesien zu belagern. Das Schloß widerstand sehr lange, obgleich die Belagerten mit blinder Verwegenheit verfuhren, als deren Opfer auch Eckard Ribe, ein Bruder des Hauptmanns Hermann gefangen und in den Thurm zu Schwerin geführt ward. Durch die absichtlich bei ihnen von den Belagerern veranlaßte Täuschung, daß Eckard gehangen sey, erbittert, verfuhren sie schonungslos gegen die Belagerer und gingen über die Grenzen hinaus, welche ehrlicher Fehde damals gesetzt waren. Nunmehr geschah, was in späteren Zeiten die erste Maaßregel gegen unruhige Unterthanen geworden ist und was schlimmere Folgen mit sich führte, als der kriegerische An-
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22) Von ihm wissen wir, daß er um diese Zeit Besitzungen im Dithmarschen, welche er von Eike von Ossenhovede erstanden hatte, dem Erzbischofe Giselbrecht von Bremen verkaufte. S. Urk. in MOLBECH's Historie von Dithmarsken Kriegen S. 242 und DAHLMANN's Neocorus I. S. 14.

23) S. Albert von Bardewiek bei DREYEr de jure naufragii pag. 331.


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griff der vereinten Fürsten. Diese kamen nämlich überein, ein Gericht zu hegen; Herzog Albrecht von Sachsen saß demselben vor; die Herren oder Vasallen traten als Kläger auf; die Beklagten wurden vorgeladen und als sie nicht erschienen, durch rechtsbeständiges Urtheil verfestet; es ward ein Schwerdt gezogen; man schrie über sie zu dreien Malen: „Dieb, Räuber und Friedebrecher!" und legte sie friedlos und rechtlos zu Lande und zu Wasser, an Stegen und Wegen, in Kirchen und in Clusen und in allen Godeshusen. Hierauf erst vereinten sich die Vasallen mit den Fürsten, daß wer von den Belagerten gefangen würde, des Todes sterben solle. Der Hauptmann Hermann Ribe entfloh zur Nachtzeit und bald darauf, am Tage St. Johannis des Täufers, fiel Glesien in die Hände der Belagerer. Johann von Slavekestorpe ward von dem edlen Herrn Gans von Putlitz mit eigner Hand gehangen, der nicht vergessen konnte, daß dessen Sohn RIBE von Slavekestorpe ihn einst zu Wittenburg in der Badstube gefangen hatte. Auch dieser Sohn Ribe ward vor Glesien gehangen, so wie der größte Theil der Mannschaft oder Räuberhorde, ihre Frevel durch das Schwerdt oder den Strick büßen mußte. 24) Sivert von Plön scheint sich gerettet zu haben, da wir einen Ritter dieses Namens im Jahre 1308 in dem, vom Fürsten Heinrich von Meklenburg zu Rostock gesetzten Gerichte finden.

In HOLSTEIN gewährte der Zustand der öffentlichen Angelegenheiten keinen heiteren Anblick. Seit dem Tode der Grafen Johann I. (
1263) und Gerhard I. ( 1281) war das kleine Land, abgesehen noch von dem Gebiete geistlicher Herren, der Städte und der Dithmarschen, unter die fünf Söhne derselben
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24) Nach DETMAR, z. J. 1298 und Albrecht von Bardowiek a. a. O. S. 414-417. Vgl. auch ERNST VON KIRCHBERG's Meklenb. Reim-Chronik bei DE WESTPHALEN Mon. ined. IV. 777 und 805.

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getheilt. Diese vermochten den Uebermuth ihrer Vasallen nicht in den Schranken der Ordnung und des Rechtes zu halten, und glaubten kein Mittel zur Herstellung des Friedens und der Ruhe übrig zu haben, als unter sich enge verbunden, die unruhigen Lehnsleute aus dem Lande zu verbannen (1302.) Die uns bekannten Namen dieser Ritter sind: Nicolaus und Johann von Crummendyk, Ivan von Reventlow, Siegfried und Tymmo, genannt von Bocwolde und Marquard von Sandberghe. 25) Diese fanden jedoch bald Schutz und Beistand bei dem Herzoge Albrecht II. von Sachsen-Lauenburg, welcher zu Lehsten (Kchsp. Gudow) achthundert schwer gerüstete Reuter zusammengezogen und mit den vertriebenen Holsteinern über die Trave ging. Sie lagen wohl fünf Tage auf der Schooresheide, von welcher aus sie raubten, brannten und brandschatzten. Die Grafen hatten mittlerweile ihre Mannschaft zusammengezogen und folgten den sich zurückziehenden Sachsen bis LOCKFELD 26) (Kchsp. Reinfeld) an der Trave, wo es zu einem harten Streite kam, in welchem die Holsteiner siegten. Die Lübecker Rathmänner brachten endlich eine Vereinigung zum großen Vortheile der Grafen zu Stande. 27) Die Holsteiner waren jedoch sehr erbittert gegen die Friedensstifter, deren Einmischung ihnen die ferner gehoffte Beute entzog und viele Lübecker wurden von jenen bei STUBBENDORF (Kchsp. Reinfeld) überfallen und niedergemacht. 28) Wie sehr der Handel
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25) Von diesen nennt der Cont. Alberti Stad. die Herren v. Buchwald, die Detmar nicht anführt; die andern Namen ergeben sich aus einem Documente.

26) Cont. Alberti Stud. sagt Loewisch.

27) DETMAR z. J. 1303.

28) Diese Nachricht finde ich zuerst bei CRANZ Sax. VIII. Cap. 38, welcher bei vielen chronologischen und genealogischen Irthümern dennoch manche jetzt unbekannte Quellen benutzt hat. Corner spricht von dieser Fehde beim Jahre 1304.

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und Verkehr zwischen Lübeck und Hamburg durch diese Unruhen litt, erhellt aus einem Vertrage, welchen beide Städte im folgenden Jahre zur Errichtung einer Reuterschaar zum Schutze der Waarentransporte im Jahre 1304 eingingen. 29) Da mehr Waaren vom Norden nach Hamburg gingen, als zu Lande vom Süden nach Lübeck, so machte letztere Stadt sich anheischig 32 Reuter, Hamburg dagegen 8 Reuter zu stellen, welche die Wagen, jeden gegen Erlegung von einer Mark Geleitsgeld, doch nicht unter zehn Wagen zugleich, schützen sollten. Dieser Vertrag ward im Jahre 1306 um Ostern auf 4 Jahre erneuert. 30)

Die Unruhen, welche die vertriebenen Holsteiner erregt hatten, waren beschwichtigt, da sich Herzog Albrecht von Sachsen von ihnen losgesagt hatte, aber nicht beendigt. Die Ritter, Knappen und Hausleute, Kedingen und die 7 Kirchspiele in Holstein verbanden sich gegen den Erzbischof von Bremen, Giselbert, für welchen die Herzoge von Sachsen, die von Lüneburg, die Grafen von Holstein und die Bremenschen Dienstmannen in das Feld zogen. Der Kampf war blutig; das Land ward sehr verheert und der bejahrte Erzbischof starb kummervoll über die Leiden seiner Diöcese in demselben Jahre am 8. September. Während die erstgedachten Fürsten vermuthlich in dem Kampfe mit dem, dem Sachsen-Lauenburgischen Lande Hadeln benachbarten Kedingen beschäftigt waren, zogen die Grafen von Holstein gegen die nordelbischen Empörer, mit denen der vertriebene Adel sich vereint hatte. 31) Diese verbanden sich mit den Dithmarschen und machten

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29) Hans. Urkundenbuch S. 233. Urk. v. 1304. Vig. Andree.

30) Hans. Urkundenb. S. 235.

31) Es ist wohl den, bisher schwankenden Angaben über das Todesjahr des Erzbischofes Giselbrecht zuzuschreiben, daß der Zusammenhang dieser Fehde an beiden Elbufern unsern Geschichtsforschern entgangen ist, da auch die Holsteinischen Geschichtsquellen sämmtlich nur von der Fehde der Grafen sprechen. Die historia Archiep.

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einen gewissen Pels aus der Marsch, durch die Volkslaune BISCHOF Pels betitelt, zum Anführer. Die Fehde währte den ganzen Sommer hindurch; am 8. September endlich besiegten die Grafen ihre Feinde bei Uetersen. 32) Seltsam erscheint die Nachricht, daß Pels die Grafen dadurch vorzüglich gereizt habe, daß er sich in die Geleitung der Kaufleute und ihrer Güter zwischen Hamburg und Lübeck gemischt und wahrscheinlich zur
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Bremens. Cap. 34, welche hier sehr glaubwürdig ist, setzt den Krieg in das letzte Jahr Giselbrechts, welches nach den Urkunden im hanseatischen Urkundenbuche und andern Zeugnissen nur 1306 seyn kann. Wollte man den Anfang der Fehde auch schon in die letzten Monate des Jahres 1305 setzen, so würde dadurch weiter nichts geändert. Die Fehde mit den Dithmarschen mag im Laufe des andern entstanden seyn und den Grafen allein gegolten haben. Die Gcdächtnißtafel der Grafen von Holstein in der Hamburger Domkirche (bei Lambec. Rer. Hamb. lib. II. ad ann. 1266) berichtet freilich: Graf Woldemar von Holstein, Gerhard's II. Sohn, sey in jenem Streite bei Uetersen gefallen, (am Tage St. Petri und Pauli, Juni 29.), doch wenn gleich der Todestag des Grafen Woldemar im Necrologe der Domkirche (bei Langebek Scr. rer. Dan. T. V) eben so angegeben wird, so sagt doch der glaubwürdigere (?) Detmar, daß jener Junker Woldemar erst im Jahre 1308 gestorben sey. Auch in der Angabe des Todesjahres des Grafen Johann I. berichtet jene nicht vor dem Anfange des funfzehnten Jahrhunderts verfertigte Tafel falsch, während keine andere Nachricht das Treffen bei Uetersen auf den 29. Juni setzt oder dabei des Todes des Junker Woldemar gedenkt,

32) Dieses Datum giebt Detmar S. 188 an (den Tag U. Frauen der Lateren), sagt jedoch dabei, daß der Erzbischof von Bremen, (Giselbrecht) zu derselben Zeit gestorben sey. Dessen Todestag wird aber von dem Necrologio Hamburg, (in LANGEBEK Scr. rer. Dan. T. V) auf den XIIII. Kal. Dec. angegeben. Eggehard beim Hermann Corner (ECCARD Scr. med. aevi T. II) giebt wie Detmar den Todestag des Erzbischofes Giselbrecht auf den Tag Maria Geburt (Septbr. 8) jedoch irrig zum Jahre 1305 an.

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Zufriedenheit der Handelsleute. Man begreift kaum, wie er mit seinen Marschleuten auf jene Landstraße in Stormarn und Wagrien gerieth; noch weniger aber, wie die Erhaltung des Friedens auf der Landstraße, den Grafen Anlaß zu einer Beschwerde geben konnte, wenn man nicht den Grund darin findet, daß den Grafen dadurch die „LEIDEPENNINGE," die Einnahme, welche sie sonst für das geleitete Gut (bona conductualia) erhielten, entzogen ward. 33) Den Städten Hamburg und Lübeck wurden besonders die Burgen Woltorpe und Arensvelde, so wie der vom Grafen Gerhard von Holstein neu befestigte Thurm zu Travemünde beschwerlich. Sie vereinten sich also um Johannis dieses Jahres, auf gemeinschaftliche Kosten, (Lübeck zu zwei Drittheile und Hamburg zu einem), die Abtragung derselben zu bewirken. Aus dem Zusatze, welchen eine Ausfertigung dieser Urkunde enthält, ergiebt sich deutlich, daß dieser Vertrag besonders die Sicherheit der Straße von Hamburg über Oldesloe nach Lübeck bezweckte und daß die Städte im Uebrigen ihr altes Privilegium, zwei Meilen im Umkreise keine Burg zu dulden, (wobei auch noch die Burg zu Priwalk, unfern Lübeck, ausdrücklich aufgeführt wird), durchsetzen wollten. So wie auch in Hamburg die Sache der Grafen bei den Bürgern, (weil jene die Versendung der von denselben erkauften Lebensmittel nach den Landen Haselau, Crempe, Kedingen und dem alten Lande nicht zugestehen wollten), nicht die Begünstigste war, so hat auch Lübeck sich hernach mit den vertriebenen Holsteinern vereint, für welche sie nunmehr auch die Herzoge Albrecht von Sachsen und Woldemar von Schleswig gewannen. Am Vorabend St. Nicolai (Dec. 5.), als gesetztem Vereinigungstermin zogen sie aus Lübeck nach Oldesloe, welches befestigt ward, um
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33) Daß sie das Geleit zwischen Hamburg und Lübeck zu ihren EINKÜNFTEN rechneten, ersieht man aus ihrer Erbtheilung v. J. 1316 gedruckt bei Suhm XI. 925.

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von dort aus das Land zu verheeren und zu brandschatzen. Zu den Grafen von Holstein gesellten sich die Herren von Meklenburg, Wenden und Andere, welche mit 1400 großen Rossen und vieler Herren Banner vor Lübeck zogen (1307. Jan. 7.) Sie lagerten sich an der Schwartau, versenkten alte Schiffe und Steine in die Trave; ein Thurm ward vom Fürsten von Meklenburg auf dem Priwalk, dem von Travemünde gegenüber errichtet. 34) Jenen eroberten die Lübecker jedoch schon um Fasten d. J. Durch Vermittelung des Königs Erich von Dänemark ward endlich dieser unheilvolle Krieg beendigt, welchen die Grafen und die vertriebenen Holsteiner zum Schiedsrichter annahmen. 35) Die Grafen von Holstein und die Lübecker schlossen einen Vergleich vom 29. Mai d. J. in „Godemanns Hospitalhause" (bei Travemünde.) 36) Letztere gingen bald darauf mit dem Könige von Dänemark einen hernach verlängerten Schutzvertrag auf zehn Jahre ein, in welchem sie sich zur jährlichen Zahlung während dieser Zeit verpflichteten. 37) Im Jahre 1309 erneuerten Lübeck und Hamburg das im Jahre 1306 geschlossene Bündniß. 38) Im vorhergehenden Jahre war Herzog Albrecht II. von Sachsen-Lauenburg in jugendlicher Kraft gestorben, welcher um den Frieden und das Wohl der Unterthanen sorgfältig bemüht gewesen war. 39) Die nach der Fehde vom Jahre 1291 zerstörte Burg Linow ward
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34) Detmar z. J. 1306.

35) Den Vergleich d. d. Glambeck (auf Fehmarn) 1307. Mai 24. s. bei HUITFELD S. 335; Suhm XI. 539.

36) Lübecker Urkundenbuch Bd. II.

37) HUITFELD S. 312: irrig beim Jahre 1299, richtiger Detmar, Vgl. auch Hans. Urkundenb. S. 242. Corner setzt den Aufstand des Pelz in das Jahr 1308, nachdem er vorher beim Jahre 1307 schon vom Frieden erzählt hatte.

38) Hansisches Urkundenbuch S. 245.

39) Detmar z. J. 1308

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neu erbaut und dem Raubwesen und den Wegelagerern war kein Ziel zu setzen, Graf Gerhard II. oder der Blinde zog im Jahre 1312 gegen jene Burg und beschoß sie mit Bliden, doch mußte er, ohne sie erobert zu haben, sich zurückziehen. 40) Daß die Sicherheit der Heerstraße zwischen den beiden Städten sehr dadurch litt, läßt sich aus einem, im Jahre 1324 von denselben mit dem Grafen Gerhard III. (dem Großen) und Johann IV. (dem Milden) von Holstein abgeschlossenen Vertrage über die Geleitung der Kaufleute und deren Waaren auf der gedachten Straße entnehmen. 41) Graf Johann machte endlich den Versuch, der besser als die früheren geeignet schien, den Räubereien aus Linow und den benachbarten Burgen Einhalt zu thun. Er erbaute in Holstein, nahe an der holsteinischen Grenze das Schloß TRITTOW und legte dort eine Besatzung hin, mit welcher er im Jahre 1326 in das lauenburgische Gebiet zur Vertilgung der sächsischen Raubritter einfiel. Es kam am Donnerstage nach Quasimodogeniti bei Borchardestorpe 42) zu einem harten Streite, welcher das Leben des Grafen selbst gefährdete, dem jedoch der Sieg, viele Gefangene und reiche Beute wurde.

Im folgenden Jahre, am Palmtage, vereinten sich die Grafen Gerhard und Johann mit den beiden Städten wegen Erhaltung des Landfriedens in ganz Holstein zu Lande und zu Wasser. 43) „Wer des Raubes oder Diebstahls, im Lande Holstein oder den Marken von Lübeck oder Hamburg beschuldigt wird, soll sich innerhalb sechs Wochen durch einen Zwölfmanneneid reinigen; wer einen Schuldigen beschützt, eben so straffällig als jener betrachtet werden. Mit dem Friedebrecher und Friedelosen soll man sich nicht sühnen, dem Kläger wäre denn bereits Genugthuung ge-
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40) Detmar z. J. 1312.

41) Hanseat. Urkundenb. S. 309.

42) S. oben beim Jahre 1291.

43) S. die Urk. in Heinze Samml. Thl. I. S. 273.

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leistet; wo nicht, soll man sie, wenn man sie in gedachten Landen und Städten findet, sogleich niederhauen oder ergreifen. Wenn ein RITTER oder KNAPPE einen Friedebrecher, oder von den Grafen oder den Städten geächteten Mann vorenthält, wollen die Grafen denselben zur Auslieferung auffordern. Stellt er ihn nicht, so wollen die Grafen binnen acht Tagen, nach Anzeige der Rathmänner, strenge über den Friedebrecher oder Friedlosen richten. Von Wachs, Pelzwerk und andern Waaren soll jeder Wagen zwei Mark für das Geleite bezahlen, wogegen die Grafen sich verpflichten, jeden, diesen Wagen zugefügten Schaden binnen sechszehn Wochen nach dem Raube zu ersetzen, unter Verbindlichkeit des Einlagers selbst mit sechs ihrer Mannen, bis zum geleisteten Schadensersatze. Für anderes, als das benannte Gut werden keine Leidepenninge gezahlt. Die Grafen dagegen verpflichteten sich rücksichtlich derselben nicht zum Ersatze, sondern nur zur Rechtsverfolgung. Zur Ausführung dieses Vertrages sollten zwei Rathmänner aus jeder Stadt mit zwei Rittern zusammentreten."

Doch waren es nicht die Bürger, deren reichbeladene Wagen und kostbare Habe allein, welche die Raublust der Ritter anzog, welche nicht länger, wie ihre Ahnen, die Eroberung des heiligen Grabes zu frommen Heldenthaten begeisterte, nicht wie in den mittleren und südlichen europäischen Staaten heftige National- und Religionskriege stärkten und erhoben. Die Landbesitzungen der geistlichen Stifter, die Ernte, die Heerden, so wie die Ersparnisse des Landmannes zog die Habsucht der Wegelagerer und Buschklepper, leider aus den angesehensten Geschlechtern jener Tage, nicht minder an. Das Ansehen der Geistlichkeit, namentlich des Bremenschen Stiftes, hatte durch die schwache Regierung des gelehrten, aber characterlosen Johann Grand, Erzbischofes von Bremen, sehr gelitten, welche auch die Administration des Herzogs Johann von Braunschweig-Lüneburg nicht stützen konnte

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Die Ritter Ludolph und Hinrich VON SCHARPENBERG verheerten die Besitzungen des hamburgischen Domcapitels, doch ließen sie sich bewegen demselben, aus Vermittelung eines Verwandten, des Hinrich VON HAMME, thesaurarius der hamburgischen Kirche, derselben den Schaden durch Zahlung von 160 Mark zu ersetzen.

Das kräftige Auftreten der Grafen von Holstein fruchtete eine Weile, vornämlich in Holstein. Doch die Räubereien der sächsischen Ritter währten fort und im Jahre 1332 traten die beiden Städte mit dem Herzoge, Herrn Erich I. und Junker Albrecht III. von Sachsen-Lauenburg, so wie den holsteinischen und schauenburgischen Grafen, Herren Gerhard III. und Johann IV., so wie dem Junker Adolf X. zu einer neuen Vereinigung über die Erhaltung des Landfriedens auf ein Jahr zusammen. 44) In diesem Vertrage ist besonders hervorzuheben,

„daß die Sicherheit ALLER AUSLÄNDISCHEN Kaufleute, woher sie auch sind, ausdrücklich stipulirt wird; die Burgen, wohin die Räuber flüchten, sollen dem Boden gleich gemacht, die Räuber gerichtet werden. Die Herzoge von Sachsen versprachen auf vierzehntägige Mahnung mit 40, die Grafen von Holstein mit 80, die Rathmänner von Lübeck und Hamburg gleichfalls mit 80 Mann zu folgen."

Im folgenden Jahre (1333) hat gleich jenen sächsischen Rittern auch ein holsteinischer Knappe aus einem in der älteren Landesgeschichte sehr bedeutenden Geschlechte, Herr Johannes von Hummersbüttel die Dörfer des hamburgischen Capitels geplündert und dessen Bauern gewaltsam behandelt. Aehnliche Rollen in den Besitzungen des Erzbischofes von Bremen spielten damals die Ritter Otto Schak und Heinrich von der Borch. 45)
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44) S. Hans. Urkundenb. S. 329.

45) S. historia Archiep. Bremens. Cap. XXXVII, in LAPPENBERGS Bremischen Geschichtsquellen.

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Zu Anfange des Jahres 1338 vereinigten sich LUDOLF, Bischof zu Schwerin, ERICH I. und ALBRECHT III., Herzoge von Sachsen-(Lauenburg), BARNIM, Herzog von Stettin, WOLDEMAR, Herzog von Schleswig, HEINRICH, Graf von Schwerin, GERHARD, JOHANN und ADOLF, Grafen von Holstein, ALBRECHT, Herr zu Mecklenburg, JOHANN, Graf von Gützkow, JOHNANN und CLAUS, Herren zu Werle, ADOLF, Graf von Schauenburg und CLAUS, Graf von Schwerin, mit den Städten Lübeck, Hamburg, Rostock und Wismar zu einem Landfrieden auf sechs Jahre, welcher zwischen dem Danewerk, der Swine und der Oder erhalten werden sollte. Die ganze Mannschaft, welche alle die Fürsten für einen so wichtigen Zweck aufbringen wollten, bestand jedoch zusammen nur aus 255 schwer gewaffneten Reutern und 100 Schützen, wozu jeder der Herren noch eine Blide, ein drivendes Werk und einen Werkmeister dazu liefern wollten. Die übrigen Artikel stimmen ganz mit andern älteren ähnlichen Verträgen überein, nur daß hier sich die Fürsten sämmtlich unter Strafe des Einlagers verpflichteten.

Wie wenig auch dieses Bündniß fruchtete, erkennen wir schon aus den Vorgängen der nächsten Jahre. Lübeck empfand schon im folgenden Jahre 1339 die Nothwendigkeit ein anderes ähnliches Bündniß gegen See- und Straßenräuber mit mehreren Ostseestädten und den Grafen von Holstein einzugehen. Die Fürsten beschützten zu häufig ihre Edelleute, wie wir an dem holsteinischen Grafen ein Beispiel haben, welcher die Brüder Heidenreich, Thetlev und Helwig Zeveken, Knappen, gerechter Strafe für den, an einem Rovstocker begangenen Raub, durch seine Verwendung bei dem Herzoge von Sachsen entzog. 46) Nur die Ausstellung einer wirkungslosen Urphede, nicht einmal Ersatz des Geraubten, konnte von den begünstigten Frevlern erreicht werden!
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46) Hanseat. Urkundenb. S. 358.

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Im Jahre 1341 finden wir Hamburg und Lübeck zu einem neuen Bündnisse vereint gegen das durch unruhigen Geist in der Geschichte Holsteins bekannte Geschlecht der von Kruimnenduk. Jede Stadt wollte, wenn die Grafen nicht binnen vier Wochen in Minne oder dem Wege Rechtens helfen könnten, sodann auf eigne Kosten hundert bewaffnete Reuter stellen. 47) Graf Heinrich von Holstein und sein Bruder Nicolaus nahmen sich ihrer Lehnsleute gegen die Städte an; Graf Johann jedoch verband sich mit letzteren zur Abhülfe jedes durch seine Unterthanen begangenen Frevels. Er verpfändete ihnen auch zu diesem Zwecke seine Burg zu Segeberg, in welche sie 200 ihrer Reisigen hineinlegten. 48) Es ward freilich unter den vielen damals streitenden Partheien zu Kalundburg bis Pfingsten des folgenden Jahres ein Stillstand abgeschlossen, in welchem die Städte, welche für König WALDEMAR von Dänemark und dm Grafen JOHANN von Holstein gegen des letzten Vetter und König Magnus von Schweden sich erklärt hatten, (namentlich Lübeck, Wismar, Rostock und Greifswalde) mit ihren Verbündeten Theil nahmen, während dessen jedoch kein Friede vermittelt ward. Hamburg ist hier nicht benannt, doch geht aus den Urkunden der folgenden Jahre hervor, daß es, besonders durch die von ihm besoldeten Ritter bedeutend zu Gunsten der andern Städte und ihrer Mitverbündeten einwirkte.

Im folgenden Jahre erschollen laute Klagen des Domcapitels zu Hamburg über die, von den in der Raubgeschichte Holsteins schon bekannten Rittern und Knappen: Scharpenberg, Linow, Tzule, Hummersbüttel u. a. begangenen großen Verwüstungen. 49) Die Lübecker und Hamburger hatten sich unterdessen an den Kaiser und den Markgrafen von Brandenburg mit ihren Beschwerden
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47) Hanstat. Urkundenb. S. 368.

48) Detmar z. J. 1341.

49 STAPHORST Hamburg. Kirchengeschichte Thl. II. 608.

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über die Holsteiner gewandt. Dieser sandte ihnen 200 Gewaffnete zu Hülfe, unter Anführung des dänischen Marschalls Friedrich von Locken, welcher von Rostock zum Könige von Dänemark hatte gehen wollen. Die Holsteiner wandten sich jetzt gegen Lübeck, um den Marschall zu vernichten, doch wurden sie nach manchen Verheerungen zurückgeschlagen und die verbündeten Städte zogen nunmehr bis nach Itzehoe und in den dänischen Wald und im ganzen Lande herum, raubten, brannten und brandschatzten, wie es damalige Kriegssitte mit sich brachte. Die Städte mit dem Könige von Dänemark vereint, belagerten mit demselben die Holsteiner, welche sich vor Kopenhagen befanden und fochten gleichfalls mit jenem gegen den König Magnus von Schweden, welcher damals ihren Handel und den Heringsfang bei Schonen gestört hatte. Als jedoch darauf der dänische Marschall wieder nach Lübeck zog, diese Stadt den Fürsten von Meklenburg auf zwei Jahre zum Vormunde oder Schutzherrn nahm, welcher mit funfzig schwer bewaffneten Reutern sie unterstützen sollte, sie auch den Markgrafen um Hülfe ersucht hatte, verließ Graf JOHANN die Parthei der Städter und vereinte sich mit seinen Vettern. Sie nahmen den Lübeckern in Segeberg viele gute Rosse weg, fingen mehrere reiche Bürger und verwüsteten die Umgegend Lübecks. Doch wollte diese Stadt von keinem Frieden, welchen der Abt von Reinfeld zu vermitteln versuchte, etwas vernehmen. Jetzt kamen zu dem bedrängten Lübeck der Helfer so viele, Baiern, Schwaben und brandenburgische Märker, daß sie eben so lästig wurden als die Feinde. Sie machten in zwei Monaten nur zwei Züge gegen die Holsteiner und geriethen in den Verdacht es mit diesen zu halten. Reiche Städte, wie Lübeck es in den damaligen Verhältnissen schon war, haben ihre Hülfstruppen stets sehr theuer bezahlen müssen und sind durch dieselben gar oft in mißliche Verwickelungen gerathen, welchen ein anfänglicher kräftiger Widerstand mit eignen Mitteln, oder eine geschickte, den

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Umständen angemessene Verhandlung zuvorgekommen wäre. Die Hauptleute des Markgrafen: Graf Günther von Schwarzburg (der nachherige römische König), der Hovemeister von Reischach und Herr Henning von Buch zwangen jedoch endlich, den Vortheil der Grafen von Holstein fördernd, die Stadt zu einem Frieden und einer Sühne. Die Ausgleichung der Beschwerden sollte im folgenden Jahre am 6. Januar zu Stralsund vorgenommen werden. 50) Dieses gelobten die Grafen mit ihren Mannen auf der einen, und die Rathmänner von Lübeck und Hamburg, so wie deren Helfer, namentlich Lange Beyenvleth und Lüdeke Scharpenberg mit ihren Genossen auf der andern Seite. Die schiedsrichterliche Entscheidung jedoch, welche Günther von Schwarzburg zu Stralsund hatte vornehmen wollen, kam weder hier, noch später zu Rostock, wohin sie verlegt wurde, zu Stande und auf den bald erfolgten Tod des Herrn von Ryschach unterblieb sie ganz. Die Grafen und die Städte verblieben jedoch bei dem Frieden; der widerspenstige Adel aber gab sich sogleich, seiner bösen Unsitte des Raubens, Stehlens und „bodenstulpens" wieder hin.

Zu Ende des Jahres, am St. Lucien-Tage ward endlich eine Sühne durch den Grafen von Holstein, mit Rath und Vollbort ihrer Getreuen und Räthe, mit den Städten Lübeck und Hamburg abgeschlossen. 51) Letzteren ward Ersatz für allen, ihnen und ihren Helfern seit Abschlusse des vorjährigen Friedens zugefügten Schaden, vor nächstem St. Johannisfeste zugesichert. „Wenn die VON KRUMMENDYKE, VON PORSVELDE, BLOCKESBORCH und MUSHARDS Verwandte, sich von dieser Sühne ausschließen würden, so wollten die Grafen sie für Feinde er-
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50) S. Urkunde von 1342 Sonntags vor St. Galli (16. Octbr.) abgedr. in HOFFMANN'S Günther von Schwarzburg S. III. und Berichtigungen im Hans. Urkundenbuche.

51) S. Samml. Hamburgischer Verfassungen Thl. IX. S. 681 und HEINZE Samml. Thl. I. S. 288.

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klären, angreifen, ihre Festen niederreißen, sie aus dem Lande vertreiben und ohne Vollbort der Städte sich nie wieder mit ihnen versöhnen. Wenn andere Holsteiner sich gegen die Städte vergehen und die Grafen den letzteren nicht binnen der vertragsmäßigen sechs Wochen Genugthuung verschafften, so stand es jenen frei, nach Gutdünken gewaltsam zu verfahren, ohne diese Sühne dadurch zu verletzen. Die Helfer der Städte, namentlich der als hamburgischer Voigt bekannte Lange Beyenvleth und Ludolf Scharfenberg, sollten in allen erwiesenen oder besessenen Rechten ungekränkt bleiben." Viele holsteinische Ritter und Knappen beschworen diese Sühne, unter denen hier nur Lange Plesse, so wie Markard, Eggert und Albrecht von Westensee hervorzuheben sind.

Der unruhige Sinn, welcher im holsteinischen Adel seit dem Anfange des vierzehnten Jahrhunderts so lebhaft hervorgetreten war, brach nach einigen wenigen Jahren innerer Ruhe, in Holstein wieder hervor. Die Grafen, welche sogar ihre wichtigsten Festungen ihren Unterthanen verpfändet hatten, forderten Rendsburg von den Pfandinhabern: Markard Westensee und Lüder von Krummendyke zurück. Diese verweigerten aber die Einlösung und es zeigte sich, daß sie mit dem Ritter Johannes von Hummersbüttel, Detlev von Zülen, Hermann von Tralow und anderen, zur Vernichtung der Grafen sich verschworen hatten, welche damals von ihren, auf der Reise nach dem heiligen Grabe begriffenen Nachbaren, dem Könige Waldemar von Dänemark und dem Herzoge Erich von Sachsen, keine Hülfe erwarten konnten. Mit den Seestädten vereinigt, deren Hülfe den Grafen zu jeder Unternehmung, welche Begründung guter Ordnung und segensreichen Friedens bezweckte, gewiß war, nahmen die Grafen Heinrich und Nicolaus Rendsburg ein, so wie auch ein väterliches Erbe derer von Westensee, die Lakeborch. Hierauf
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52) So schreibt Bangert; Detmar hat Kaleborch; Rantzau in der

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zogen sie vor die Burgen Woltorpe und Steghen, welche jedoch nicht sobald fielen. Dieser Ort (Stegen) an einer seichten Furth der Alster, war von dem gräflichen Voigte in Segeberg, welcher sich das Zutrauen der dortigen lübeckischen und hamburgischen Besatzung erschlichen hatte, stark befestigt und zur Störung der Alsterschifffahrt und Beunruhigung der naheliegenden Hauptstraße Holsteins auf das Schnödeste gemißbraucht. 53) Da die Vernichtung dieser Raubhäuser vorzüglich im Interesse des hamburgischen Verkehrs war, so kam zwischen den Grafen Johann, Heinrich und Gerhard von Holstein und der Stadt Hamburg ein besonderes Bündniß im Jahre 1347 (August 24) zu diesem Zwecke zu Stande. In diesem Vertrage ward noch besonders festgesetzt, „daß der DAMM ÜBER DIE ALSTER BEI STEGEN zerstört werden, auch überhaupt nie ein Deich über die Alster gestattet werden solle, auch an derselben nicht gebaut werde, es sey denn ein einfacher unbeplankter Bergfriede. Die Kosten sollten unter die vier Verbundenen zu gleichen Meilen vertheilt werden." Unter den Bürgen der Grafen waren 54) die früher als Unruhestifter bekannten Hermann von Porsvelt, Lange Plesse, Heinrich Glüsing und Detlev Wensin. Die Dazwischenkunft des Königs Waldemar von Dänemark aber, welcher von seiner Pilgerschaft
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Holsatiae descriptio (de Westphalen Mon. ined. I. 40) spricht dagegen von der Zerstörung von Lakensee und Kakesburg. Letztere lag bekanntlich im holsteinischen Kirchspiele Hohen-Aspe an der Dithmarsischen Grenze. (Die Lakeborch lag im Kirchspiele Westensee, am gleichbenannten See, dem Gute Bossen gegenüber. S. v. Mantels Lübeck und Marquard von Westensee Lübeck. 1856.

53) Dieser Voigt kann kein Anderer als der Ritter Johann von Hummersbüttel gewesen seyn, welchen wir zu dieser Zeit auf jenem Schlosse antreffen.

54) S. die Urkunde in Samml. Hamb. Verfass. IX. S. 683. Detmar irrt also, wenn er die Eroberung von Steghe beim Jahre 1346 erzählt.

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nach Palästina heimkehrte, hemmte jedoch die Belagerung, wenn es gleich dem Könige nicht gelang, die unternommene Entsetzung der Burg des ihm durch Lehnsbande und andere Verhältnisse verpflichteten Ritters zu bewirken.

Erst im folgenden Jahre 1348 (Juli 22) kam ein Vertrag zwischen dem Könige und den Grafen Heinrich und Nicolaus zu Stande, in welchem außer anderen Gegenständen über Steghen beschlossen ward: „daß diese dem Johannes Hummersbüttel „5000 Mark löthigen Silbers dafür geben sollten. Zum Schlosse STEGEN wollte der KÖNIG noch 5000 m
Rente anweisen. Er übernahm es, den Johannes Hummersbüttel binnen eines Monats aus STEGEN herauszuschaffen und es dem Hartwig KRUMMENDYK, Heinrich GLÜSING und Detlev WENSIN zu „überliefern." 55) Hummersbüttel ward mit Weib und Kindern verbannt; auch WESTENSEE, dessen Geschlecht in HOLSTEIN nicht mehr erscheint, hat vermuthlich dieses Schicksal getheilt. HOLSTEIN scheint durch die, bei dieser letzten Fehde gemachten Anstrengungen der Grafen wirklich beruhigt zu seyn und wir hören nur noch einmal und auch dieses erst nach vierzig Jahren, von einem bedeutenden, durch den holsteinischen Adel angestifteten Landfriedensbruche. Einige Besorgniß vor der Widerkehr der gewohnten Frevelscenen mogte bleiben und wir finden auch, daß im Jahre 1349 in der Fastenzeit und im August, Bündnisse zwischen dem Herzoge Erich von Sachsen-Lauenburg, dem Jüngeren, den Grafen von Holstein und Schauenburg und den Städten Lübeck und Hamburg auf drei Jahre geschlossen wurden. 56) Doch bezogen sich derselbe, so wie die späteren Er-
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55) S. die Urkunde im KIELER MAGAZIN I. 105-108. Schon Suhm XIII. 191 hält das hier erwähnte Stegen für das HOLSTEINISCHE, nicht wie Christiani III. 203, für das auf Moen belegene. Jene Ansicht wird durch oberwähnte Urkunde vom Jahre 1347 bestätigt.

56) S. Hanseat. Urkundenbuch S. 408 und S. 411.

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neuerungen mehr auf die SÄCHSISCHEN Lande, namentlich Sadelbandingen, Ratzeburg und Wittenburg, in welchen Ländern, besonders an den Grenzen Holsteins und der Elbe, die schwachen Herren derselben, den Raubzügen kein Ziel zu setzen verstanden. Diesen Ländern gehörte nicht nur ein Theil des schon bei den holsteinischen Unruhen erwähnten Adels an, sondern es hatten sich in demselben mittlerer Weile auch noch ähnliche Begebenheiten zugetragen.

Der junge Herzog ERICH von Lauenburg selbst hatte, wie nach ihm der Prinz von Wales, hernach Heinrich V. von England, im Jahre 1343 Kräfte und Muth im Berauben der Reisenden und Frachtwagen versucht, doch in diesem wenig ritterlichen Geschäfte der Lieblinge des Mondes und Dunkelritter 57) sich so weit vergangen, daß, weil auch sein VATER demselben nicht Einhalt thun konnte oder wollte, sein VETTER, Herzog Albrecht (von Möllen), mit gewaffneter Macht und Hülfe der Städte Hamburg, Lüneburg und Lübeck, 58) die Bedrängten schützen, die Raubnester zerstören und den Prinzen an seine Fürstenpflichten erinnern mußte. Die Schuld dieser Unthaten mag vorzüglich der Ritter Detlev von Zülen tragen, welcher in den Berechnungen der Hamburger über die von demselben und andern Edelleuten, so wie Herzog Erich ihnen zugefügten Schäden 59) der Hauptmann und der Vormund (capitaneus et tutor) der Herren von Möllen genannt wird, worunter vielleicht selbst die Söhne des Herzogs Albrecht zu verstehen sind.
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57) Dianas foresters, gentlemen of the shade, minions of the moon. SHAKESPEARE'S Henry IV. P. I. Act. I. Scene 2.

58) S. Chron. Bardov. bei LEIBNITZ. Scr. rer. Brunsv. III. 219 und Detmar.

59) In der im hamburgischen Archive befindlichen Urkunde vom Jahre 1343 wird
Detlev de Tzule, tutor et capitaneus dominorum de Molne“ [später mit: Nicol. Meckelke et suos complices in antiqua Gamma morantes] noch daselbst verübter Räubereien beschuldigt.

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Einige Jahre später (1345) kauften die Herzoge Erich der Aeltere und der Jüngere, ihren Mannen, den Scharpenbergen, die berufene Burg Linow ab und gaben denselben dafür das Land Dartsing an der Elbe mit der in demselben belegenen Feste. Doch konnten sie auch dort von gewohnter Sitte nicht ablassen und die Herzoge Rudolf von Sachsen-Wittenberg und der Herr von Meklenburg saben sich gezwungen, die Straßenräuber aus dem Lande zu jagen und ihre Festen zu zerstören. Auch das Städtchen Ratzeburg mußte die Rache der beleidigten Nachbaren empfinden. 60) Lüdeke Scharpenberghe vereinte sich aber mit Heinrich Brockdorf und nahmen den Herzogen von Sachsen das Haus Linow wieder weg, zum großen Schaden der benachbarten Landmänner und Städter, so wie des wandernden Kaufmanns. Die frechen Frevler fuhren dort manche Jahre fort, der Gerechtigkeit Hohn zu bieten, dem ordnenden Bestreben der Fürsten und der stillen Thätigkeit des betriebsamen Gewerbes eine stete Plage und schmachvolles Verderben. Erst der oben erwähnte Landfriede vom Jahre 1349 fruchtete zur Vertilgung eines Raubwesens, welches in dem kleinen Lande so ausgebreitet war, daß es kaum zu begreifen ist, wie diejenigen Stände, denen Eigentum und Friede wesentliche Bedingungen sind, fortbestanden. Die Lübecker zogen sogleich, unter Anführung des herzoglich sächsischen Voigtes, Hartwig von Ritzerow, gegen das Haus Bernstorf, am östlichen Ufer des Schalsees, welches damals in den Händen der Zülen war. Es ward bald eingenommen und viele dieser Meister der freien Künste kamen um's Leben. Zwischen Pfingsten und St. Johannis eroberten und zerstörten die Verbündeten binnen zehn Tagen folgende neun Festen: Zecher (Kchsp. Seedorf), Meydorf (? Niendorf?), Borchardestorpe (Borstorf), Lanken (Kchsp. Sahms), Nannendorf und Steinhorst (Kchsp.
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60) Chron. Bardov. I. 1.

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Sandesneben), Culpin (Kchsp. St. Georg bei Ratzeburg), und Gudow, letzteres erst nach viertägiger Belagerung und mit Hülfe der Bliden und anderer Belagerungswerkzeuge; ferner Neborch, dessen Lage nicht bekannt ist. 61) Als die Bundesgenossen damit beschäftigt waren, die Wälle der eroberten Schlösser abzutragen, zog Hartwig von Ritzerow mit zwanzig Reutern, einem Pfeifer und einem Trommelschläger („bunghere") vor das Haus Galline, im Lande Wittenburg, welches gleichfalls denen von Zülen gehörte und verkündete, daß die Lübecker es besetzen wollten. Die kleine Mannschaft, welche auf demselben war, entfloh und der herzogliche Voigt zog auf dasselbe und verfuhr nach Kriegsrecht. In Folge eines, am 10. August abgeschlossenen Vertrags vereinten sich jetzt Graf ADOLF von Schauenburg und die Stadt Hamburg mit den Theilnehmern des gedachten Bündnisses und man beschloß nunmehr die schlimmsten der Feinde, die SCHARPENBERGE auf Linow, anzugreifen. Kurz vorher hatten diese mit Heine Brokdorf, da ihnen bei der gründlichen Aufräumung so vieler ihres Gelichters bange werden mochte, mit dem hamburgischen Domcapitel ihren Frieden abgeschlossen, worin sie demselben, wenn sie dereinst zu BESSEREM Glücke gelangen würden, Ersatz versprachen für den jenem zugefügten Schaden, als sie im Dienste des hamburgischen Raths und auf Veranlassung der Streitigkeiten des Capitels mit demselben, gegen die holsteinischen Grafen Krieg geführt hatten. 62) Doch half ihnen jetzt diese Sühne so wenig wie die starken Mauern ihrer Räuberburg, ob. gleich die Belagerung derselben eine mühevolle ward. Aus vorhandenen, im Lager vor der Burg erlassenen Schreiben erhellt,
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61) Es lag bei Gudow und der Burgplatz wird namentlich in der Hagemannschen Grenzbeschreibung von 1591 aufgeführt.

62) S. die oben angeführte Urkunde von 1343, worin Ludolf Scharpenberg als ein Helfer von Hamburg aufgeführt wird, so wie die Schadensrechnungen des Capitels.

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daß die verbündeten Fürsten, Herzog Erich, die Grafen Johann, Gerhard und Adolf, sich SELBST dahin begeben hatten, so wie mit 1500 Bürgern die Lübecker Rathmänner Bertram Vorrad und Dietrich von Ulsen. Letzterer, dessen Todestag auf den 29. August 1350 angegeben wird, scheint also daselbst gefallen zu seyn. Wenige Tage darauf waren die von Hamburg verheißenen Belagerungsgeschütze angelangt und nach drei Wochen, am St, Michaelistage, fiel endlich das Raubschloß. Die Lübecker und Hamburger brachen sogleich den Thurm und die Mauer nieder und zerstörten sie von Grund aus. Die Geschichte hat von diesem Schlosse nie wieder zu berichten gehabt.

Doch es half noch wenig, daß jene Wolfshöhlen und Diebsspeicher zerstört waren. Die ehemaligen Inhaber derselben hatte man größtentheils entfliehen lassen, da sie mit vielen der Belagerer durch nahe Bande der Verwandschaft, gleiche Standes- und Lebensverhältnisse, oft auch wohl durch geheime Einverständnisse verknüpft waren. Der Herr von Meklenburg, durch die Aussicht bewogen, sich derselben in einem mit Dänemark bevorstehenden Kriege bedienen zu können, nahm sie in seinem Gebiete auf und duldete, daß sie von demselben aus, ihrer alten Hanthierung auf den Landstraßen folgten. Im Anfange des Decembers desselben Jahres, rückten demnach Herr Hartwig von Ritzerow und der neue Voigt des Herzogs von Sachsen, Heinrich Lüchow, mit dem lübeckschen Stadtvoigte in das Land Wittenburg und zerstörten vier Festen binnen 24 Stunden. Drei derselben: Neuenkirchen, Tessin und Camin gehörten wiederum dem Geschlechte der von Zülen, die vierte. Kussin, dem von Stuken. (?)

Doch nach wenigen Jahren waren diese, auf dem Boden des damaligen ungeselligen Zustandes der Dinge unzerstörbar verheerenden Giftpflanzen wieder empor gekeimt. Im Jahre 1352 (Dec. 6.) ward auf Vermittelung der Grafen Heinrich und Nicolaus von Holstein zwischen dem Rathe der Stadt Hamburg

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und Lüdeke Scharpenberg, der einst im Solde der Stadt gestanden hatte, so wie seinem BRUDER HEINRICH und Vicke Lützow ein Stillstand bis zu Lichtmessen beschlossen. Das folgende Jahr brachte aber keinen Frieden. Lübeck sah sich vielmehr gezwungen, mit den meklenburgischen Fürsten, welche jetzt die Gefahr der Beherbergung der lauenburgischen Verbannten empfinden mochten, mit anderen Herren und Städten, unter denen auch Hamburg, sich zu verbinden. Es wurden wieder viele Raubhäuser, von denen aus dem Handel großer Schaden geschehen war, in den Grund geschossen, als Dutzow (Kchsp. Mustin); Lassahn, nicht fern von dem neulich zerstörten Bernstorf, Redebin, Domenitz (Dömitz), Meghenborch, Muchenborch.

Zu Martini des folgenden Jahres 1354 finden wir wieder die gedachten Scharpenberge und Volrad Lützow nebst ihren Freunden Claus Parkenthyn, Eler Modentyn u. a. in Verhandlungen mit den Abgeordneten des hamburgischen Raths zu Lübeck, in Gegenwart der Ritter Markard Brockdorf und Heinrich von Reventlow, so wie der lübecker Rathmänner Heinrich Plescow und Johann Partzeval. Wir ersehen aus dem auf uns gekommenen Actenstücke, daß schon damals und selbst bei den gerechtesten Gründen und unter Einwilligung des Landes- und Lehnsherrn, die Vertreibung einer größeren Masse des landsässigen Adels, zu den fast unmöglichen Dingen stets gehört hat. Jene Ritter machten an den Rath zu Hamburg Ansprüche wegen der Niederbrechung der Burg zu Linow und der Vorfälle zu Dutzow, wobei sie doch ohne Zweifel zu den Schuldigen gehört hatten. Sie gelobten einen Frieden für eine gewisse kurze Frist den Rathmännern und Bürgern von Hamburg, so wie den Grafen Heinrich und Claus von Holstein und Stormarn. Nur die Rachmänner von Hamburg, welche verfestet waren ehe der Streit entstand, sollten in diesem Tage nicht einbegriffen seyn. Wir

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wissen nicht mehr, worauf diese Ausnahme sich bezog, die vielleicht auf persönlichen Verletzungen beruhte.

Um dieselbe Zeit hatten Lübeck, Rostock, Wismar und viele kleine wendische Städte als Grevismühlen, Gadebusch, Sternberg, Ribnitz, Gnoien, Schwerin, Wittenburg und Neustadt mit den Herzogen Albrecht und Johann von Meklenburg, JOHANN von Sachsen und Otto, Grafen von Schwerin (1354. Nov. 1.), so wie mit letzterem Lübeck schon im vorhergehenden Jahre ein Bündniß wegen des Landfriedens abgeschlossen. 63) Vielleicht war das Resultat dieser Bündnisse für die Lübecker die Einnahme der Feste Gorlose (vor Pfingsten 1354), obgleich Ludwig der Römer, Markgraf von Brandenburg, ehrenwerthe Abgeordnete an Lübeck und die städtischen Mitbelagerer sandte, um sie zum Abzug von der Feste zu bewegen. 64)

Während auf solche Art Meklenburg durch die stets mächtiger werdenden und zu den bevorstehenden größeren Fehden sich verbindenden Städte befriedet ward, auch das Holsteinische nicht wieder zu den Jahren übermüthiger, keine Sitte und keine Kraft ehrender Kräfte zurückkehrte, fuhr LAUENBURG fort, ein zwar etwas verändertes, doch nicht minder trauriges Schauspiel darzubieten. Nachdem der dortige Adel gebändigt war, finden wir den ältesten Herzog der ältesten Linie dieser Häuser, den rechtmäßigen Erzmarschall des Reichs und Inhaber der Kurstimme, den Sohn Albrecht III., welcher sich um die Ruhe des Landes durch einen Streifzug gegen seinen Vetter, den Herzog Erich I., bemüht und den Namen des Guten erworben hatte, Erich II. auf seinem Schlosse Bergedorf mit Räubern, Verfesteten und geraubter Habe umringt. Einen bedeutenden Theil seines Landes, die Stadt und Voigtei Möllen hat er im Jahre 1359 für eine beträchtliche Summe an
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63) S. Ungnaden amoenitates. 368. Heinze Samml. I. 281.

64) Hans, Urkundenbuch S. 432, Detmar S. 279.

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Lübeck verpfändet, wodurch der verarmte Fürst, dessen Großvater von der jüngeren Linie seines Hauses um einen bedeutenden Theil seines väterlichen Erbes geschmälert war, seine Geldnoth für eine Weile stillen konnte, Lübeck aber, woran den Städten in solchen Fällen mehr als am Erwerbe von Ländereien lag, das sicherste Mittel in die Hände bekam, alles Unwesen der Buschklepper und Strauchritter in der Nähe zu unterdrücken. Nicht lange nach dieser Verpfändung war es, daß er, andere Mittel der Bereicherung versuchend, das Land und den Elbstrom mit gieriger Leidenschaft und gewaffneter Hand durchspähend, trotz der, erst 1357 den Hamburgern rücksichtlich der Elbschifffahrt gegebenen Zusicherungen, 65) Anwohner der Elbe so sehr gegen sich aufgebracht hatte, daß wir Albert, den Erzbischof von Bremen, die Herzoge von Braunschweig und Lüneburg, (WILHELM und LUDWIG), den Grafen von Holstein, (ADOLF), die Städte Hamburg, Stade und Buxtehude und das alte Land sich vereinten, gegen den Herzog Albert von Sassen und seinen Helfer vor das Schloß Bergedorf zu ziehen, dasselbe zu berennen und zu vertilgen. 66) Diese Vereinigung ward jedoch nicht ausgeführt, vielleicht kam sie nicht einmal zu Stande. Albrecht's jüngerer Bruder Erich versetzte (im Jahre 1370) auch Bergedorf an Lübeck.

Die feindlichen Raubzüge einiger Meklenburgischer Edelleute (v. Klenow, v. Qualen, Plesse, Moltke, Bülow und Lützow) bis in das hamburgische Dorf Hamm im Jahre 1364 mögen ihrer Kühnheit wegen hier erwähnt werden. 67) Auch die vorher schon angedeutete letzte Fehde in Holstein, welche im Jahre 1364 zwischen Lübeck und den Herren von Buchwald gefochten ward, gehört nicht ganz mehr der obigen Raubgeschichte an, wenn sie gleich die ungebändigte rohe Gesinnung, aus welcher jene Be-
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65) S. die Urkunde bei Schuback de jure littoris.

66) S. Urk. (1361-67) im Hans. Urkundenb. S. 466. Detmar z. J. 1361.

67) S. Hans. Urkundenb. S. 544.

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gebenheiten hervorgingen, hinlänglich zeigt. Ein Lübecker, aus dem reichen Geschlechte der Murkerken, hatte, da er die Pacht und Abgaben aus mehreren ihm zuständigen Dörfern nicht erhielt, zuletzt im Wege Rechtens die pflichtigen Güter pfänden lassen. Die von Buchwald, vermuthlich die Hauptschuldner, legten ihm einen Hinterhalt, fingen den unglücklichen Mann und peinigten ihn auf die schauderhafteste und schmachvollste Weise, so daß er bald darauf starb, worauf jene Henker ihm noch den Kopf abhieben. Diese Missethäter erbitterten ganz Holstein, dessen Grafen ihre unwürdigen Lehnsleute den rächenden Strafen der Lübecker überließen. Diese zerstörten darauf die folgenden Buchwaldschen Schlösser: Hemmingstorpe (Himmelstorf Kchsp. Ratkau), Suicrode (Schwienkenrade Kchsp. Curau), Swinkule (Kchsp. Sarau), Widdelo (Wedelo, jetzt Häven Kchsp. Travemünde), Sconenkampe (Kchsp. Curau) und Robbertstorpe (Kchsp. Ratkau). 68)

Die großen Kriege der Städte mit dem nordischen Reiche beschäftigten jetzt zwar viele Rittersleute im Dienste der Fürsten oder der Städte auf eine würdigere Weise als früher, doch der wiedergekehrte Friede machte noch häufig neue Vereinigungen für den Landfrieden erforderlich. So wie sie gleichwohl seltener wurden, so führten sie auch weniger zu kriegerischen Ausrüstungen und Fehden und näherten sich mehr einem gemeinschaftlichen polizeilichen Institute. Sehr deutlich ergiebt sich dieser Unterschied, wenn der oben ausführlich berichtete Landfrieden vom Jahre 1283 mit demjenigen zusammengehalten wird, welcher fast ein Jahrhundert später zwischen den Herzogen Erich dem Aelteren von Sachsen (Bergedorf), Erich dem Jüngeren von Sachsen (Lauenburg), HEINRICH, CLAUS und ADOLF, Grafen von Holstein, OTTO, Grafen von Schauenburg und den Städten Lübeck und
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68) S. Detmar: Die Nachweisung der Lage dieser Oerter ergiebt sich aus dem Register der Zehnten des Lübeckschen Bischofs um's Jahr 1427 in LÜNIG Spic. eccles. T. II. pag. 418 sqq.

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Hamburg verlängert ward. 69) Wenn gleich die wesentlichen Bestimmungen dieselben wie früher blieben, auch beträchtliche Mannschaft zur Verfolgung der Räuber bereit gehalten werden mußte, (durch Hamburg und Lübeck 120 und im Nothfalle 360 Gewaffnete), so ist lediglich von Festnehmung und Bestrafung der Thäter die Rede. Ueber Beute, Brandschatzung, Gefangene wird 1382 nichts mehr gesagt. „Die Amtleute besonders sollen Frevler der Strafe nicht entziehen und das geraubte Gut nicht vorenthalten. Es sollen ferner Landvoigte angesetzt werden, damit man die kundbar gewordenen Verbrecher verfolge und den Landfrieden erfülle; auch in jeglichem Kirchspiele vier der besten Bauern beeidigt werden, daß sie dem Landvoigte melden wollen, was sie als im Widerspruche zum Landfrieden stehend, in Erfahrung bringen. Diese Landvögte sollen vier mal im Jahre zu Oldesloe zusammenkommen und sich wegen der Angelegenheiten des Landfriedens berathen." Ein besonderer Schutz für alle Kaufleute fällt nunmehr weg. Auch verbürgen sich die Ritter nicht länger für den Landesherrn. Einer Erneuerung dieses Landfriedens gedenkt Detmar bei den Jahren 1389 und 1392.

Aus den meklenburgischen Landen fielen noch häufig Räuber in die diesseitigen Grenzen ein und beim Jahre 1385 werden als Anführer derselben Maltzahn von Bortzowe, Henneke Mallyn von Gometowe, Heinrich von Bülow von dem Prensberge, ein anderer gleiches Namens von Tritzem und Tideke Bülow von Radem genannt, welche unter andern die Heerden der lübeckschen Stadt Möllen weggetrieben hätten. Die Lübecker vereinten sich damals mit dem Könige Albrecht von Schweden und zerstörten unter ihren Rathmännern Herren Thomas Murkerken und Johann Westhof gegen dreißig starke Bergfrieden und Höfe der Straßenräuber. 70) Der
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69) S. den Vertrag v. J. 1382 Febr. 2. in Samml. hamb. Verf. IX. 686 und vgl. oben z. J. 1333 und 1349.

70) S. Detmar und Rufus bei GRAUTOFF a. a. O. S. 332.

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Streit der Lübecker mit Detlev Gudendorpe im Jahre 1386, bei welchem ihr Hauptmann Henneke Scharpenberg erschlagen ward, war von keinem allgemeinen Interesse; 71) erheblicher die Zerstörung des Schlosses zu Wehningen, welche sie im Jahre 1389 gemeinschaftlich mit dem Grafen Adolf VII. von Holstein bewerkstelligten. Wahrscheinlich war dieses das an der Stelle des im Jahre 1291 zerstörten, neu erbauete Schloß gleiches Namens.

So wie bei diesen holsteinischen Angelegenheiten die Lübecker gewöhnlich hervortreten, so die Hamburger bei dem noch wichtigeren Werke der Befriedung der Elbe, in welchem wir sie fast immer allein erblicken. Es wurden deshalb, besonders seit dem Ende des dreizehnten Jahrhunderts viele große Unternehmungen nothwendig, wo sich aus dem etwas beruhigten LANDE der Raubgeist auf das bei sehr vermehrtem Handel viel mit kleinen Handelsschiffen befahrene Meer geworfen hatte. Zu diesem Zwecke hatten sie seit langer Zeit schon die Insel Neuwerk besetzt, das Amt Ritzebüttel sich verpfänden lassen, die dortige Burg erobert; im Jahre 1390 das Schloß zu Glindesmor (Moorburg) angelegt; ließen bald darauf das ganze Land Hadeln sich verpfänden und zur gründlichsten Abhülfe der Seeräuberei eroberten sie zuletzt Emden und Norden und erhielten sich den Besitz von Ostfriesland bis die Erhaltung desselben zwecklos ward. Diese Verdienste um die Bändigung roher Sitte und Begründung des Friedens und der Sicherheit, welche dem jetzigen Zustande Europas so innig verknüpft sind, daß wir die verhältnißmäßige Neuheit derselben, in der Weltgeschichte gar leicht zu übersehen gewohnt sind, waren mit vielen Aufopferungen der Bürger verknüpft und mußten einen gediegenen kräftigen Sinn bei ihnen erhalten, welchen die Geschichte und noch die Gegenwart in dem vielfach begünstigten Namen der freien Hansestädte ehren. Daß
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71) S. Detmar z. J. 1385 und 1389.

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nur dasjenige Schwerdt und Schild, welches den Oelzweig erstreben, den Lorbeer verdienen, daß den Krieg und den Krieger nur die Gesinnung adelt, darüber hat die dankbare Nachwelt schon oft entschieden.

In den, unter viele Fürstengeschlechter und deren zahlreiche Nachkommen vertheilten slavischen Landen hatte die Nichtachtung des Eigenthums und die Verachtung der Privatrechte einen zu festen Fuß gefaßt, um selbst zu Ende des vierzehnten Jahrhunderts einer besseren Ordnung der Dinge zu weichen. Doch war jene rohe Gesinnung aus den alten namhaften Geschlechtern gewichen und zeigte sich jetzt mehr in einer untergeordneten Masse, welche unbegütert und namenlos schon damals manchem Vorwurfe und jetzt der historischen Nachforschung sich entziehen. Jene finden wir jetzt häufig, bald im Dienste, bald in freieren aber engeren Verpflichtungen zu Städten, wie die Scharpenberge auch in dieser Beziehung genannt sind. Im Jahre 1391 vereinten sich die Herren von Lützow mit Lübeck, wobei die Stadt jene zu beschützen versprach, diese derselben den freien Eintritt und das Besatzungsrecht der Schlösser Wittenborch und Grabow überließen. Bei diesem Vertrage beabsichtigte Lübeck, zunächst die Sicherheit der auf seine Kosten begründeten Wasserstraße, welche durch den, die neu aufgeräumte Delvenau und Stecknitz unmittelbar verbindenden Graben, die West- und Nordsee mit der Ostsee auf einem sehr verkürzten Wege verband. 72) Denselben Zweck, so wie die Sicherheit der Oberelbe hatte ein Vertrag, welchen Lübeck und Hamburg mit den gleichfalls zur Ordnung der bürgerlichen Gesellschaft bekehrten Herren von Zülen eingingen, in welchem diese, gegen große erhaltene Vortheile, jenen Schloß und Stadt Boitzenburg auf drei Jahre zur freien kriegerischen Besetzung
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72) Von einer bald darauf erfolgten Fehde jenes sehr begüterten Geschlechtes mit dem Herzoge von Lauenburg s. Detmar z. J. 1392 der hier letzteren sehr tadelt.

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einräumten. Es waren diejenigen Zweige dieses Geschlechtes, welche den Namen der vor einigen Jahren zerstörten Raubschlösser Gudow und Camyn trugen. Die Rücksichten bei den gegenseitigen Hülfleistungen wurden genau bestimmt; „gegen die Herren von Meklenburg wollten die von Tzüle die Waffen nicht tragen; ihre Freunde, (deren viele alte Feinde der Städte seyn mogten), sollten, wenn mit jenen zu Kriegsdiensten vereint und unter deren Gewährleistung, nicht angegriffen werden. Hamburg und Lübeck verhießen die von Tzüle, falls diese angegriffen würden, jede Stadt mit einer Blide und zwei Büchsen nebst dreißig Gewaffneten, Zimmerleuten und Büchsenmeistern zu unterstützen, auf jener Gefahr, doch auf Kosten der Ritter. Sollte jedoch Boitzenburg denen von Tzüle vor Ablauf der drei Jahre eingelös't und abgenommen werden, so ist der Vertrag aufgehoben."

Die bessere Gesinnung, welche sich bei dem nordelbischen Adel im Allgemeinen entfaltete, mußte jedoch nicht wenig durch das böse Beispiel, welches der Herzog von Lauenburg gab, geschwächt werden. Auf diesen waren durch das Aussterben der älteren, wenn gleich wenig begüterten und sehr verschuldeten Linie seines Hauses in der Person Erich III., Herzogs von Sachsen, Engern und Westphalen, (welcher, nachdem er seine gerechten Ansprüche auf die Kurwürde und das Reichsmarschallamt verabsäumt und alle Erbtheile veräußert hatte, auf dem an Lübeck gleichfalls verpfändeten Schlosse zu Bergedorf gestorben war), die landesherrlichen und Eigenthumsrechte an sämmtliche Lauenburgische Landes-Antheile, mit Ausnahme des früher und mit seiner Genehmigung veräußerten Amtes Ritzebüttel vererbt. Doch war die Besitzung und die Benutzung dieser Lande vor Einlösung des auf demselben haftenden Pfandschillings rechtlich nicht zu erlangen, da sie nach dem Staatsschuldensystem jener Zeit dem Gläubiger des Fürsten als Faustpfand überlassen waren; ein System, auf welches später das des Staats-Credits und der

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papiernen Verschreibungen gefolgt ist, welches, wenn gleich für Gläubiger, wie Schuldner financiell und moralisch verderblicher als jenes, doch immer dem Nationalwohle zuträglicher erachtet werden muß.

Des erbenden Lehnsvetters erstes Bestreben war nunmehr, da die Geldmittel zur Abfindung der Gläubiger fehlten, die, von seinem verstorbenen Vetter, an Lübeck verpfändeten Ländereien und Orte mit Gewalt wieder an sich zu reißen. Wie er bei Bergedorf verfuhr, möge uns der Zeitgenosse Hermann Corner in der lebendigen niedersächsischen Uebertragung des Rufus, z. J. 1400, berichten. 73)

„Darna in deme somere quam desulve hertoge erik unde wan bergerdorpe, dat slot, dat syn vedder (vader) settet hadde den van lubek vor ene summen geldes. Dat sulve slot hadde inne van der lubeschen wegene en gud man, genomet OTTE VAN RYTZEROWE, unde was dessulven hertogen erikes man beseten. To deme sprak de hertoge, dat he ene uplete in guden loven. De gude man versach sik gudes unde truwen loven to syme heren, he leet ene up de borch mit den synen. Do de hertoge uppe deme slote was so stark alse de voget Otto, he sprak: „dyt slot is unsen rechte erve; hyr scholtu, Otto, van scheden; wy willet hyruppe blyven." 74) Dar wart de gude man bedrogen in
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73) Lübeckische Chroniken Thl. II. S. 460. Aus dieser hat nun Crantz Saxoni al. X. cap. 19 ad a. 1401 geschöpft.

74) Die Herren VON RITZEROWE waren ein altes lauenburgisches Rittergeschlecht und standen in vielfachen Verbindungen zu Lübeck, RAVEN erscheint schon 1227 in der Umgebung der Grafen von Schwerin. Vielleicht war er der Ritter WALRAVEN, dessen Testament v. J. 1240 vorhanden ist. ALBERO ist uns merkwürdig dadurch, daß er 1243 dem h. Geist-Hospital zu Hamburg dessen Stammbesitz zu Eilenbeck an der Alster verkaufte. Vermuthlich war er der Truchseß des Grafen Adolf IV. von Holstein 1236 Decb., vielleicht auch der mit dem hamburger Domcapitel be-

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guden loven van sinem heren, unde moste gan von deme slote mit den sinen. Det wart he hoge bedrovet unde wuste nicht, wes he wolde begynnen. He wart to lesten des to rade, dat he to Lubek inred unde gav sik deme rade gevangen. Darboven droch he up der stad syne veste, de RYTSEROWE genomet was, unde gink mit willen in der stad vengnisse unde slote. Dar was he inne wol by twen jaren, unde starf darinne van melancolien."

Reimar Kock fügt noch hinzu :

„De van Lubeck beklageden sik mit Breven bi den umbliggenden Forsten und Steden, dadt Hartich Erick also gehandelt. Vele Forsten schrevenn dem Hertog Erick, dadt he sinem forstlicken Namen eine grote Vorkleneringe gedahn hadde; averst he nahm idt nicht tho Herten unde bleff uppe deme Huse."

In einem, nach schiedsrichterlicher Vermittlung der Städte Hamburg und Lüneburg erfolgten Vertrage, blieb der größere Theil der verpfändeten Länder bei Lübeck; BERGEDORF jedoch, wo vielleicht das Recht eines Besitzes geltend gemacht ward und wofür andere Gewährungen in Anschlag gebracht wurden, behielt der Herzog. Jetzt begannen von hier aus wieder die Streifzüge
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freundete Truchseß ALBERNUS in Lauenburg 1252. BERTOLD erscheint in Lübecker, Möllner und Hamburger Urkunden von 1248, 1262, 1286. Ein jüngerer WALRAVEN erscheint 1274. 1282 übernahm er die Verpflichtung zum Einlager für seinen Herzog, Johann I. von Sachsen, gegen die Stadt Lübeck. 1283 tritt der Ritter Hartwich auf und zwar in zahlreichen Documenten, während 35 Jahre. Einen gleichbenannten, den Lübeckern befreundeten herzoglichen Voigt haben wir oben z. J. 1349 kennen gelernt, den wir noch 1370 finden. 1359 erscheint mit ihm CONRAD; 1377 allein nur BERTOLD. 1393 und 1394 erscheint der obige OTTO, welcher das Gut Stackrade einem Lübecker verkaufte. 1404 führen sein Vetter Henneke und Volrad ihn als verstorben auf. Ueber diese Namen und neuere vergl. außer den bekannten Urkundensammlungen die gründliche Nachricht an die Vogtey Mölln. 1740.

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und Hinterhalte, welche schon zur Zeit des bergedorfischen Herzogs Albrecht den Namen seiner Residenz in die verhaßteste Anrüchigkeit gebracht hatten. Als Erichs Schloßvoigt lernen wir den Knappen HINRICH MILDEHOVET kennen, aus einem durch Verdienst um die frühere Eindeichung und Cultur der hamburgischen Elbmarschen ehrenwerthen Geschlechte.

Die Vasallen dieses Lehnsherrn bedurften keiner Räuberpatente. Von dem Geschlechte der von Züle war ein Stamm im Lauenburgischen geblieben, welcher schon früher 75) gleich seinem Herrn, seine Besitzung, die obengedachte Burg Steinburg an das Stift Ratzeburg verkauft hatte. Der jüngere der damaligen Verkäufer, Make von Tzule, genannt von Steinhorst, hausete, jetzt auf einer Burg dieses Namens, ohnfern der holsteinischen Grenze, von welcher ein bedeutendes Amt noch jetzt den Namen trägt. Er hatte von derselben aus häufig den wandernden Kaufmann und die hamburgischen Bürger auf der holsteinischen Heerstraße angefallen und beraubt und auf wiederholte Mahnungen des Grafen Heinrich von Holstein, wie des Rathes zu Hamburg nicht geachtet. In einer offenbaren entsagten Fehde bestellten nunmehr diese vereint die Raubburg und wurden derselben binnen der Fehde mächtig. Die Hamburger fanden daselbst geraubtes Kaufmannsgut und nahmen den Knappen Make gefangen, welcher bald darauf, während eines ihm gestatteten Tages außerhalb Hamburg starb. Der Graf fing den Ritter Heinrich Wesenberg und ließ als Herr und Hauptmann, auf dem Felde mehrere Knechte als offenkundige Räuber hängen. Herzog ERICH wandte sich mit dieser und andern Beschwerden gegen die Hamburger an den Hansetag zu Lübeck, deren Widerlegung aus der noch vorhandenen bündigen Erwiderungsschrift sich leicht ergeben mußte.
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75) Urk. vom Jahre 1393 im dipl. Ratzeburg, bei WESTPHALEN Mon. inedit. T. II.

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Eben so sehr spricht aber gegen den Herzog Erich sein eignes Verfahren, worüber und dessen Folgen hier großentheils mit den Worten von Crantz (Saxon. libri XI. Cap. V.) berichtet werden möge:

Erich, Herzog von Niedersachsen, hatte sich bereits durch vielfache Veranlassungen seinen Nachbaren verhaßt gemacht, besonders den benachbarten Städten, weil er die den Lübeckern von seinem Vater verpfändete Burg Bergedorf, ohne seine Geldschuld zu zahlen, wieder weggenommen hatte, vor allem aber deswegen, weil er die Räuber auf den öffentlichen Landstraßen begünstigte. Diese gingen aus der Bergedorfer Burg auf einem unterirdischen Gange unter dem Wasser hervor, sodann durch den dichten Sachsenwald auf die Landstraßen, um dort Hinterhalte zu legen, und führten dann die gefangenen Kaufleute mit bedeckten Augen in der Nähe umher, als ob sie ein großes Stück Weges gegangen wären. Sie hatten verborgene Schlupfwinkel in den Bergschluchten, wo sie die Gefangenen bis auf den letzten Heller ausplünderten, und entließen sie dann völlig beraubt bei Nacht in unwegsame Gegenden, wenn sie lebendig davon gekommen waren. Dergleichen Streiche erlebten die Bürger in den benachbarten Städten viele.

Wir schließen hier die Erzählung des ferneren Verlaufes in den Worten der niedersächsischen Nachbildung des Hermann Corner, der gewöhnlichen Quelle des Crantz z. J. 1420.

„De van LÜBEKE unde van HAMBORCH beleden dat slot BERGHERDORPE daghe vor sunte Marghareten unde hadden in ereme here by achte hundert wapene to perde unde twe dusent to vote unde dusent schütten. Ok hadden se dar vele groter dunnerbüssen unde vele andere retschop dar me slote mede plecht to winnende. Do se dar erst vorquemen, do branden se dat wikbelde unde nemen wat dar was; darna stormeden se dat slot myt büssen veer ganse daghe, dat de uppe deme slote weren, kene

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rouwe konden hebben, unde schoten de huse entwey in muren unde in daken. Mer in deme vesten daghe des morghens terden se dat bolwerk unde brenden dat. Do musten de darbynnen weren, van noet weghen wyken bynnen de muren des slotes; tohand volgheden de stede bynnen dat bolwerk unde beghunden to stormende de muren. Do se dat seghen up deme slote unde merkeden, dat se dat slot nycht lange holden kunden unde hertich Erik se nycht konde entsetten, do gheven se dat slot den steden myt sodanen underschede, dat se mochten afgahn vryg mit beholdinghe eres gudes. Dit beleveden de stede. Aldüs ghingen daraf by vertich mannen unde antwerdeden de slote den borgermestern her JORDEN PLESCOVEN van Lübeke unde her HINRIK HOYERN van Hamborch. Altohand ghingen se darup, unde steken darut ere banre, unde setteden hovedlude darup, de dat bewarden to truwer hand der stede. Ok sanden se en deel eres volkes uppe de elve, dat se scholden wynnen dat castel RYPENBORCH. Alse se dar quemen, do gheven deghennen, de dar uppe weren, myt willen dat castel, wente se kunden id nicht holden vor den steden. Do steken se ok dar ere banre ut, unde toghen do vort an vor de veste to KORDEWORDE (Kudworde), unde breken dat gantz nedder.

Alse dit was ghescheen, so wart dat orleghe in daghe settet veerteyn daghe twischen deme herteghen unde den steden. Dar na to hand wart eyn gemene dach to PARLEBERGHE. Dar quemen tosamende markgreve vrederik van brandenborch, hertich willem van lüneborch, hertich casemer van stetyn, hertich johan unde hertich albert van mekelenborch, hertich van lovenborch, balthaser de here van wenden unde de ghans van putlyst; ok quemen dar de sendeboden der stede lubek, hamborch, rostock, luneborch unde wismar. Uppe deme daghe wart erst vorsonet dat orleghe twischen deme markgreven unde deme herteghen van

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stetyn unde meckelenborch, unde de vanghenen worden quyt gegheven to beyden syden. Ok wart da vorsonet dat orleghe twischen hertich erik unde den steden lubek unde hamborch in desser wyse, dat hertich erik unde sine brodere scolden vorlaten vor sik unde vor ere erven bergherdorpe unde rypenborch myt alme rechte unde aller tobehoringhe to ewyghen tiden, also dat se myt alme rechte scholden wesen der stede vorghenomet, unde dit scholden se besegeln unde bebreven. Item scholden se weddergheven deme rade van lubeke enen bref, de sprak uppe drehundert mark ewyyer rente, dar sik de rad van lubeke to verpflichtighet hadde den hertigen unde eren erven to ghevende, uppe dat se de straten scholden velich holden unde beschermen de stad, wanne unde wor se des noet hadde, wente nu de heren des langhe tyd nycht ghedan hadden, men sulven de straten beschediget hadden unde ok anderen des ghegunt, dat se de straten beroveden: also worden se des breves unde der renten berovet; darmede scholden se vrunde wesen to beyden syden."

Diese Fehde war von dem glücklichsten Erfolge für diese Länder, so wie die in denselben belegenen Städte. Wenn gleich die Hansestädte noch manche Fehden im Norden gegen die dortigen Herrscher, so wie auf dem weiten Kampfplatze des Oceans gegen die Victualienbrüder und andere Piraten zu führen hatten, so haben ihre Weichbilder und die benachbarten Grafschaften und Fürstenthümer 76) doch einer für jene Jahrhunderte seltenen Ruhe genossen bis der Anfang des dreißigjährigen Krieges sie mit seinem fern hinhallenden Donner erschütterte, die überraschten Urenkel tapferer Altvorderen den Unterschied der Räuberjagd und des Weltkrieges lehrte und sie zwang, bei den Meistern der seit einem Jahrhunderte völlig umgestalteten neuen Kriegskunst
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76) Es ist nur Dithmarschen ausgenommen, dessen Kämpfen andere Ursachen zum Grunde lagen, als von denen hier die Rede ist.

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Lehrjahre zu machen und neue Schutzwehren und Wälle um die sehr erweiterten und im Innern umgestalteten Städte aufzuwerfen, welche auch wiederum Jahrhunderte lang gestanden haben, bis sie als unbequeme unnütze Reliquien des Alterthums, wie vor ihnen die Bundbriefe, Tohopesaten und Vredecoggen aus dem Umkreise des Vorhandenen verschwunden waren.

 

 

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